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Wechselkennzeichen mit diesen zwei FZGen möglich ?

Moin Leute,

FZG 1: Mazda 2, Bj 2014, TN: ADU, 82 PS (?) (2.Generation)

FZG 2: Corsa B, Bj 1996, 60 PS, D3 (d.h. elektronischer Zündverteiler)

Kann ich die beiden auf ein Wechselkennzeichen anmelden ?

Ich hörte, die Motorleistungen müssen ungefähr gleich sein, paßt das noch ?

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14 Antworten

Lohnt in D doch gar nicht.

Beide musst versteuern und versichern.

Genau, in Österreich oder Schweiz lohnt sich solch ein Wechselkennzeichen. In der bunten Republik wirtschaftlich überhaupt nicht!

Aber um Deine Frage zu beantworten, klar kannst Du die genannten Fahrzeuge damit anmelden und versichern.

hmmm....ich dachte, es gibt dann EINE günstige Versicherung, wenn ich zwei FZGe auf einem Kennzeichen habe.

Also NICHT die Summe aus beiden Versicherungen. Kfz-Steuer fällt für beide an, klar, aber die ist zum Glück gering.

Vergiss es.

Macht nur wenige Prozent aus wenn überhaupt.

Frag mal deine Versicherung.

Den Corsa kannst Du auf eine Youngtimer -Versicherung anmelden, in 2 Jahren dann als Oldtimer (auch ohne H wenn gewünscht).

Frag' einfach mal nach einem Youngtimer -Tarif.

Danke, aber der Corsa B ist "normal" versichert, so weit ich weiß günstiger. Aber nach dem Youngtimer versicherung frag ich...

Zitat:

@osix schrieb am 6. September 2024 um 20:01:25 Uhr:

Moin Leute,

FZG 1: Mazda 2, Bj 2014, TN: ADU, 82 PS (?) (2.Generation)

FZG 2: Corsa B, Bj 1996, 60 PS, D3 (d.h. elektronischer Zündverteiler)

Kann ich die beiden auf ein Wechselkennzeichen anmelden ?

Ich hörte, die Motorleistungen müssen ungefähr gleich sein, paßt das noch ?

Ja geht.

Bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen auf denselben Halter . . . . .ist im Rahmen des Absatzes 1 Satz 1 auf dessen Antrag für diese Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen zuzuteilen, sofern die Fahrzeuge zu der gleichen Fahrzeugklasse der Fahrzeugklassen M1, . . . .gehören

Das was Du gehört hast ist Unsinn!

Genau wie das WechselKennzeichen

Wenn du alleiniger Fahrer beider Fahrzeug bist kannst du bei passender SF-Einstufung eine Versicherung nehmen die eine erweiterte Zweitwagenregelung anbietet

Beide Fahrzeuge laufen dann mit gleichem SF

Ich glaube gehört zu haben dass sogar HUK oder HUK 24 sowas anbieten, auch wenn man mit dem Erstfahrzeug nicht bei denen versichert ist…

Stimmt das oder trügt mich da meine Wahrnehmung?

Bei der HUK gibt es max als Zweitwagen SF4.

Die Verdoppelung gibt es seit 2 Jahren nicht mehr, da musste der Erstvertrag aber schon bei der HUK sein und nur der VN als Fahrer beider Fahrzeuge

und die Ehefrau kann nicht auch noch Fahrer sein ?

Ein Fahrzeug würde nur ich fahren, aber das zweit würde meine Frau auch fahren wollen...

Es gibt nur noch SF4, da können alle fahren, wenn sie mindestens 23 sind

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. September 2024 um 13:31:50 Uhr:

Bei der HUK gibt es max als Zweitwagen SF4.

Das ist dann aber ein zweiter Vertrag, neben dem Vertrag auf das erste Fahrzeug ?

Wo dann völlig unabhängig vom ersten Vertrag die SF im Lauf der Jahre steigt, mit ggf. "Rabattretter" wenn vereinbart ?

Du hast bei einem Wechselkennzeichen immer zwei Verträge, egal bei welchem Versicherer. Die Frage ist nur, wie du die gestaltest. Bei der Regelung mit SF 4 darf bei entsprechendem Kreuzchensetzen jeder fahren. Bei Verträgen, welche gleich wie der Erstvertag eingestuft werden, darf i.d.R. nur der VN und evtl. der Ehe/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft fahren und jünger als 23/25 Jahre darf er/sie/es dann auch nicht sein.

 

Im Übrigen kannst du bei keiner Versicherung einen Rabattretter abschließen, sondern nur eine Rabattschutz.

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