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Wechselprämie für Nissan Diesel Euro 5 des Sohnes plus Behindertennachlass möglich?

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Themenstarteram 16. November 2018 um 21:48

Tiguan Join Benziner bestellt. Gebe den Nissan Diesel Euro 5 meines Sohnes in Zahlung. Wechselprämie 3000, weil im Intensivgebiet wohnend. Behindertenausweis 80 GdB plus G liegt vor.

Fragen:

1.Erhalte ich die Wechselprämie für den Nissan, obwohl der auf meinen Sohn zugelassen ist?

2.Fall JA: Wechselprämie und Behindertennachlass oder nur eines von beiden?

Danke für eure Tipps.

Beste Antwort im Thema

Und wenn nun Forum sagt : Ja. ; Händler sagt : Nein.

Was dann?

Tip: Vor Ort fragen!

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der Nissan Diesel müsste auf dich zugelassen sein wenn Du auch den Tiguan bestellt hast.

Ich glaube nicht das VW dir den Behindertennachlass gewährt UND die Wechselprämie. Ruf doch einfach bei der Hotline von VW an (Nummer auf der VW Homepage bei der Wechselprämie).

Und im Nachhinein ist sowas immer schlecht. Hätte man schon bei Bestellung aushandeln sollen.

Du hast den Wagen bestellt und willst im Nachhinein irgendwelche Prämien?

Und wenn nun Forum sagt : Ja. ; Händler sagt : Nein.

Was dann?

Tip: Vor Ort fragen!

Na ja, wer auf diese Wechselprämien reagiert ist eh nicht .... ich lass es lieber.:D:D

Themenstarteram 17. November 2018 um 21:57

Zitat:

@Nyasty schrieb am 17. November 2018 um 21:05:06 Uhr:

Du hast den Wagen bestellt und willst im Nachhinein irgendwelche Prämien?

Da habe ich mich wohl vollständig falsch ausgedrückt. Es war alles zugesagt. Darum geht es auch nicht. Ich habe mich auf die Zusage verlassen, warte auf den Tiger und zweifele, ob ich vergebens warte. Oder nicht? Was spricht dafür?

Themenstarteram 17. November 2018 um 21:59

Danke, ist alles geschehen. Ich will auch keine Forum-Abstimmung, sondern jemanden im Forum, der die Sachlage kennt. Ein Insider oder ähnlich.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 17. November 2018 um 21:26:08 Uhr:

Und wenn nun Forum sagt : Ja. ; Händler sagt : Nein.

Was dann?

Tip: Vor Ort fragen!

Themenstarteram 17. November 2018 um 22:02

Sehr hilfreich. Es geht um das Halten von Zusagen. Und ich stehe nun mal auf den Tiger. Stimmt, Wechselprämien sind ja nur 3000 Euro, warum darauf reagieren.

Zitat:

@tartra schrieb am 17. November 2018 um 21:37:37 Uhr:

Na ja, wer auf diese Wechselprämien reagiert ist eh nicht .... ich lass es lieber.:D:D

Themenstarteram 17. November 2018 um 22:06

"Vor Ort fragen" kannst du voraussetzen. Die warten auf die AB aus Wolfsburg und sind zuversichtlich. Aber woher die den Optimismus nehmen hätte ich gern hier von euch im Forum gewusst. In der VW-Hotline gibt es freundliche Leute - ohne Sachverstand. Lassen wir das hier.

Zitat:

@ambros41 schrieb am 17. November 2018 um 22:59:00 Uhr:

Danke, ist alles geschehen. Ich will auch keine Forum-Abstimmung, sondern jemanden im Forum, der die Sachlage kennt. Ein Insider oder ähnlich.

Zitat:

@ambros41 schrieb am 17. November 2018 um 22:59:00 Uhr:

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 17. November 2018 um 21:26:08 Uhr:

Und wenn nun Forum sagt : Ja. ; Händler sagt : Nein.

Was dann?

Tip: Vor Ort fragen!

Themenstarteram 17. November 2018 um 22:07

Meine Frage hier war schlichtweg sinnfrei. Mea Culpa.

Hier steht vieles:https://www.volkswagen.de/de/specials/deutschland-garantie.html

Halter des Altfahrzeugs und Besteller müssen identisch sein.

Also auf meinauto.de sind diese Prämien meist kombinierbar.

Die Wechselprämie für eine dritte Person (auch wenn familiär) ist eher unüblich.

Zitat:

@ambros41 schrieb am 16. November 2018 um 22:48:53 Uhr:

Tiguan Join Benziner bestellt. Gebe den Nissan Diesel Euro 5 meines Sohnes in Zahlung. Wechselprämie 3000, weil im Intensivgebiet wohnend. Behindertenausweis 80 GdB plus G liegt vor.

Fragen:

1.Erhalte ich die Wechselprämie für den Nissan, obwohl der auf meinen Sohn zugelassen ist?

2.Fall JA: Wechselprämie und Behindertennachlass oder nur eines von beiden?

Danke für eure Tipps.

Wer hat den Behindertenstatus?

Du oder dein Sohn?.

Falls Du, wird das mit der Wechselprämie m.M.nach eher nix, da der Nissan nicht Dein Eigentum bzw. nicht auf dich zugelassen ist.

Den Behindertenrabatt kriegst Du natürlich schon.

Leider ist das nur meine persönliche Einschätzung! Keine Gewähr also.

 

 

Bei VW reicht eine Adressegleichheit aus.

Für die 15% Behindertenrabatt muss das Fahrzeug auf den Besitzer der Schwerbehindertenscheins zugelassen werden

Den Umweltbonus bekommt nur derjenige auf den das Altfahrzeug zugelassen war

Ich denke du bekommst nur eins von beiden und der Verkäufer hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt.

Ist das so in der Auftragsbestätigung bestätigt worden ?

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