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Wegen Fahrzeugbreite: Außenspiegel in Baustellen anklappen

BMW 5er G30
Themenstarteram 5. September 2018 um 14:29

Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir fährt seit kurzem einen G30 und ärgert sich sehr darüber, dass er bei nahezu keiner der zahlreichen Autobahnbaustellen links fahren darf. In den meisten Fällen ist dort nämlich die zulässige Fahrzeugbreite auf 2,10 m beschränkt. Der G30 liegt mit seiner tatsächlichen Fahrzeugbreite, d.h. inklusive Spiegel, ja etwas drüber.

Von meinem F11 weiß ich, dass man die Schwelle (km/h) verändern (codieren) kann, bei der die Spiegel noch via Taste einklappbar sind bzw. von alleine ausfahren. Wenn das beim G30 auch geht – geht das? – könnte er zumindest beide Spiegel in Baustellen anklappen.

Noch besser wäre es natürlich, wenn man es einrichten könnte, dass nur der rechte Spiegel einklappt.

Sieht jemand von Euch da eine Möglichkeit, das zu realisieren?

Beste Antwort im Thema

Überholen in Baustellen finde ich durchaus ok wenn man sen Fahrzeug unter Kontrolle hat. Es gibt genügend Sprinter und Co die „sicherer“ durch enge Baustellenspuren kommen als so mancher Kleinwagen.

Aber auf so einen DUMMFUCK kommen, die Spiegel während der Fahrt einzuklappen - was an der rechtlichen Situation ja 0,0 ändert - man sich dann aber noch jeglicher Sicht beraubt. Dafür muss man schon nicht mehr DUMM sondern SAUDUMM sein, anders lässt sich das echt nicht ausdrücken.

Vielleicht hilft es ja auch einfach 2km vor der Baustelle die Augen zu schließen und sie erst in der Baustelle wieder zu öffnen. Dann hat man ja nicht das Schild gesehen dass die linke Spur zu schmal ist, dann ist man auch vollkommen safe unterwegs oder?

Herr lass HIRN vom Himmel regnen

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Ob das technisch geht, weiß ich zwar nicht. Das Einklappen der Spiegel ändert jedoch definitiv nichts an der „juristisch“ bewerteten Fahrzeugbreite. D.h. es bleibt ein bußgeldbewertetes Vergehen und eine (Mit-)Schuld im Falle eines.Unfalls, wenn man eine Fahrspur nutzt, die für die Fahzreugbreite inkl. (ausgeklappter) Außenspiegel verboten ist. Es zählen ausschließlich die „offiziellen“ Abmessungen inkl. ausgeklappter Außenspiegel lt. Herstellerangabe (nicht gemäß „Fahrzeugschein“/Zulassungsbescheinigung, dort stehen z.T. Werte ohne Außenspiegel). Es wäre ja auch unmöglich zu beweisen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt die Spiegel eingeklappt gewesen sein sollen.

Außerdem: in kaum einer anderen Verkehrsituation brauche zumindest ich die (ausgeklappten) Außenspiegel dringender als in engen Baustellenpassagen, Seit‘ an Seit‘ mit LKWs nebeneinander ... .

Die Fahrzeugbreite ist bei eingeklappten Spiegeln wohl eher das kleinste Problem. Der Grund warum man die Spiegel nur im Stand einklappen kann ist ja eher der, dass es beim geparkten Fahrzeug niemanden interessiert. Wenn ich allerdings aktiv am Straßenverkehr teilnehme, dann hat mein Fahrzeug u.a. dem § 56 der StVZO zu entsprechen, sprich ich habe MIT Spiegel zu fahren (und das so, dass ich diesen auch nutzen kann, sprich er muss ausgeklappt sein).

Wer das nun heraus codiert und ohne Spiegel durch die Baustelle fährt und die Ordnungshüter sehen das, der hat dann ggf. doppelten Ärger an der Backe, einmal weil die Fahrzeugbreite aus dem Schein schon das Ausschlusskriterium für die linke Spur ist und viel schlimmer ist aber, dass ohne Spiegel ein schlecht gelaunter Polizist da so einiges draus konstruieren kann bis hin zum Vorwurf, dass Fahrzeug entspricht nicht mehr dem Zustand der StVZO und dann ist die Fahrt zu Ende.

nur mal Interesse halber: benötigt man rechtlich eigentlich beide Spiegel, oder wäre einer ausreichend?

der linke reicht aus, wenn Du einen innen in der Mitte hast. Aber wenn der rechte da ist, muss er auch funktionieren...

Früher war der rechte Spiegel oft Sonderausstattung ;-) Denke mit vorhandener Sicht nach hinten durch den Innenspiegel wäre es auch heute noch zulässig. Denken heisst aber nicht wissen. Und außerdem, glaube nicht alles was du denkst ;-)

Naja, fahre mein Auto sehr viel auf Autobahnen, sowie auch durch Baustellen.... Hatte noch nie Probleme da durch zukommen.

Zitat:

@Rudi3 schrieb am 5. September 2018 um 17:32:16 Uhr:

nur mal Interesse halber: benötigt man rechtlich eigentlich beide Spiegel, oder wäre einer ausreichend?

Steht auch im Gesetz, dass besagt man braucht 2 - 3 Spiegel für die indirekte Sicht.

Heißt anders ausgedrückt, wenn ich mir den rechten Spiegel abfahre, brauche ich mindestens den Innenspiegel und den linken Spiegel. Wiederum ist der Innenspiegel keine Pflicht, sofern man 2 Außenspiegel hat.

Das hängt aber alles mit den neuen EG-Normen und Gesetzen zusammen und dadurch entstehen dann auch andere Formulierungen, wenn man sich einmal eine alte StVZO und früher so aus den 80/90ern anguckt, da war noch im Gesetz gleicher Paragraph wie oben von mir erwähnt glasklar geregelt, man braucht einen linken Spiegel und einen Innenspiegel. Kann man durch den Innenspiegel nicht gucken da Sichtbehinderung, braucht man zwingend beide Außenspiegel.

Wenn ich jetzt auf den Knopf in der Türe drücken würde und könnte bei Tempo 100 beide Spiegel einfahren, dann ergo glasklarer Verstoß gegen StVZO.

Zitat:

@KlimaChris schrieb am 5. September 2018 um 17:49:15 Uhr:

Naja, fahre mein Auto sehr viel auf Autobahnen, sowie auch durch Baustellen.... Hatte noch nie Probleme da durch zukommen.

Können und dürfen sind 2 Paar Schuhe.

Wenn es sein muss, fahre ich dort auch mit einem Maxi Sprinter + Anhänger am Haken.

Verboten bleibt es trotzdem.

Die Gesetze gelten für alle Menschen.

Auch wenn Du eine 5er/7er Limousine "sicherer" durch die linke Spur prügeln kannst als eine 94 Jährige Oma ihr Corsa.

Wenn der Mensch fehlerfrei wäre und jederzeit Perfekt fahren könnte, wären auch 2,3m auf der linken Spur kein Problem. Es bleibt aber ein Traum... ;)

Ich fahre da auch durch. Dann habe ich halt Mitschuld. Wenn es danach geht, dürfte ich nie über Richtgeschwindigkeit.

Nur als Info: In der Schweiz sinds im Baustellenbereich sogar 2.00m.... theoretisch dürften etwa 75% aller Autos gar nicht die Linke Spur benutzen... praktisch interessierts aber niemanden....

Gruss Patrik

am 6. September 2018 um 2:03

Auf was für absolut dumme Ideen manche Leute kommen - da grausts einem echt

Themenstarteram 6. September 2018 um 8:34

Ahh, ein Mr. Perfekt...

 

Allen anderen vielen Dank für die informativen und konstruktiven Beiträge.

Servus,

 

Ich finde es auch mehr als unnötig in Baustellen zu überholen. Zeitlich bringt es so gut wie nix und die Unfallgefahr ist relativ hoch.

Ich fahre ca 65'tkm im Jahr, bin also auch oft in Baustellen unterwegs und meinte früher auch überholen zu müssen. Solange rechts aber nicht fast alles steht, bleibe ich auch dort.

Leider sind meist die, die überholen, mit sehr breiten Autos und mit nur einer Hand am Lenkrad unterwegs.

Meine Meinung...

 

Gruß Markus

Überholen in Baustellen finde ich durchaus ok wenn man sen Fahrzeug unter Kontrolle hat. Es gibt genügend Sprinter und Co die „sicherer“ durch enge Baustellenspuren kommen als so mancher Kleinwagen.

Aber auf so einen DUMMFUCK kommen, die Spiegel während der Fahrt einzuklappen - was an der rechtlichen Situation ja 0,0 ändert - man sich dann aber noch jeglicher Sicht beraubt. Dafür muss man schon nicht mehr DUMM sondern SAUDUMM sein, anders lässt sich das echt nicht ausdrücken.

Vielleicht hilft es ja auch einfach 2km vor der Baustelle die Augen zu schließen und sie erst in der Baustelle wieder zu öffnen. Dann hat man ja nicht das Schild gesehen dass die linke Spur zu schmal ist, dann ist man auch vollkommen safe unterwegs oder?

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