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weiter verkaufen ohne Ummeldung???

Themenstarteram 16. April 2005 um 19:00

Guten Abend zusammen, habe mir einen 190 er 2,3 liter angelacht und gekauft. Im Vertrag stand sowas wie "innerhalb 1 Woche umelden". Nun habe ich zig tausend Mängel gefunden (teilweise für mich unlösbare auch finanzielle Probleme). Z.B hatte der Wagen einen Unfallschaden der mir verschwiegen wurde, der Dom vorne re ist verrostet, die Bremsen sind nicht O.K. mein Werkstatt Schrauber sagte: Schnell zurückgeben. Ich bin ja sooo enttäuscht!!! Jetzt meine Frage: Kann ich den Wagen weiterverkaufen obwohl ich ihn noch nicht auf mich umgemeldet habe? Der Verkäufer nimmt ihn nicht zurück und rückt auch keine Kohle für die Reparatur raus. Was kann ich machen? Im Netz habe ich ihn aber zum Verkauf drin und auch schon Interessenten.

Ciao tinat

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37 Antworten

Verkaufe den Wagen auf keinen Fall weiter. Du handelst dir dadurch nur eine Unmenge weiterer Probleme ein.

Gehe zu einem Rechtsanwalt deines Vertrauens und klage gegen den Verkäufer auf Wandlung und Schadenersatz.

Themenstarteram 16. April 2005 um 19:26

Naja, der neue Käufer kennt die Mängel und ist mit dem Wagen als Unfaller einverstanden. Muss ich ihn jetzt erst auf mich anmelden um den Wagen dann weiter verkaufen zu können (Die Woche Ummeldefrist für mich ist aber schon seit 3 Tagen abgelaufen!!!).

Gut, wenn der neue Käufer alle Mängel kennt ist das OK.

Betrug ist es trotzdem, dass dir erhebliche Mängel und ein Unfallschaden vorenthalten wurden. Daher solltest du durchaus Anzeige erstatten.

Meld den Wagen doch erstmal ab. Damit hast du deine Pflicht gegenüber dem Vorbesitzer erfüllt. Um den Wagen weiterzuverkaufen muss er nicht auf dich angemeldet gewesen sein, sofern du keinen Gewinn beim Verkauf machst, sonst möchte das Finanzamt da gerne mitreden.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Betrug ist es trotzdem, dass dir erhebliche Mängel und ein Unfallschaden vorenthalten wurden. Daher solltest du durchaus Anzeige erstatten.

Ja, allein aus prinzipiellen Erwägungen.

ja,auf jeden fall erstmal abmelden,sonst haste nachher noch mehr Ärger.

am 16. April 2005 um 20:56

Ohne abmeldung auf keinen fall weiter verkaufen.

ich gehe davon aus das Du das Auto Privat gekauft hast. Dann gibt es natürlich keine Garantie wenn im Kaufvertrag das vermerkt ist. Ist das nicht der fall und der Verkäufer das nicht rein geschrieben hat (Verkauf ohne Garantie oder Bastlerfahrzeug) muß der als Privatperson 1 Jahr Garantie geben. Unfall darf er aber so oder so nicht verschweigen.

am 16. April 2005 um 23:06

:eek: Wieviel Verlust machste denn beim Weiterverkauf?

Das würde mich auch mal interessieren, über welche Summen wir hier eigentlich diskutieren.

Themenstarteram 17. April 2005 um 9:18

weiter verkaufen ohne Ummeldung

 

Es geht hier imerhin um 700 Euronen, wennn der Kaufinteressent auch wirklich kauft, nach untn sind keine Grenzen gesetzt...

Das ist eine Menge Schotter, Oder?

Die 700 € sind dein Verlust, wenn der Interessent kauft?

Grundsätzlich: Erst mal abmelden, dann hast Du Deine Pflichten an den Verkäufer erfüllt.

Hat Dir der Käufer Mängel arglistig verschwiegen, kannst Du auf Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Schadenerstatz pochen.

Ist Dir das zu viel Aufwand (kann sich natürlich alles in die Länge ziehen) kannst Du den abgemeldeten Wagen natürlich weiterverkaufen, auch ohne daß Du ihn vorher auf Dich anmeldest.

MFG Sven

Themenstarteram 17. April 2005 um 15:17

Ja die 700 euro sind mein Verlust wenn der Kaufinteressent den Wagen nimmt, aber was soll ich machen? Der Vorbesitzer (wo ich den Wagen her habe)hat im Kaufvertrag (so ein Vorgedruckter) bei Sondervereinbarungen Nein angekreuzt: Hat das KFZ einen nicht erkannten erheblichen Mangel, verpflichtet sich der Verkäufer die Hälfte der Reparaturen zu erstatten oder das KFZ zurückzunehmen dann stand ja oder Nein zum ankreuzen drauf und er hat Nein angekreuzt. Anzeigen kann ich ihn sicher, aber ohne Rechtschutzpaket lohnt sichs wohl nicht für mich. Aber mir ist gerade aufgefallen dass der Vorbesitzer in unserem Kaufvertrag auf lediglich Blechschäden hinweist, kann ich ihn nict auf jeden Fall jetzt rankriegen? Ich meine Blechschäden oder ein richtig fetter Unfall sind doch zu unterscheiden??? Nur ich habs nicht gemerkt, bin halt ne Frau...!

Moment: Nicht erkannten(!!) Mangel. Das ist dann sowas wie Gewährleistungsausschluss, das ist noch normal.

Bei vorsätzlich verschwiegenen Mängeln oder gar Unfallschäden ist und bleibt es Betrug und er muss das Fahrzeug zurücknehmen.

Problematisch wird jetzt der Begriff Blechschaden. Damit wurde das Auto ja eindeutig nicht als unfallfrei verkauft, das ist ein dehnbarer Begriff. Bei den technischen Mängeln besteht das Problem dann darin nachzuweisen, dass diese dem Verkäufer bekannt waren.

Wie wärs einfach mal mit dem Verkäufer zu reden. Biete ihm an, wenn er den Wagen zurücknimmt würdest du auf weitere rechtliche Schritte verzichten. Versuch ist es wert. 700€ lässt du sonst auch schnell beim Anwalt.

Gruß Meik

am 17. April 2005 um 22:58

Zitat:

Original geschrieben von tinat

Ich meine Blechschäden oder ein richtig fetter Unfall sind doch zu unterscheiden??? Nur ich habs nicht gemerkt, bin halt ne Frau...!

:eek: Nich böse sein..

aber warum haste denn beim anschauen von der "Karre" keinen von uns Jungens mitgenommen? ;)

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