1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Weitere Abwicklung nach Unfallschaden

Weitere Abwicklung nach Unfallschaden

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 12:42

Hi Leute,

Leider muss ich jetzt auch mal in diesem Forum tätig werden, da sich bei mir am Auto zum ersten Mal ein unverschuldeter Unfall ereignet hat und mir soetwas noch nie passiert ist und ich die richtige weitere Vorgehensweise noch nicht kenne.

Kurz zum Unfall:

Eine Frau ist in mein geparktes Auto gefahren, hat den Unfall bemerkt und hat die Polizei gerufen, ich kam zwischenzeitlich zufällig an mein geparktes Auto, wir haben Personalien und Versicherungsdaten ausgetauscht, die Polizei wollte noch den Fahrzeugschein und Führerschein sehen.

Danach bin ich zur VW-Vertragswerkstatt und habe dort einen Gutachter bestellt der den Schaden begutachtet, desweiteren habe ich an die Werkstatt eine Abtrittserklärung unterschrieben, das sie den Schaden mit der Versicherung abrechnen.

Das Fahrzeug wurde nun zwischenzeitlich repariert, das Gutachten wurde mir zugeschickt. Darin steht das durch den Unfall eine Wertminderung von 200EUR eingetreten ist.

Nun meine Frage:

Wie bekomme ich diese 200EUR von der gegnerischen Versicherung? Mit wem muss ich mich da in Verbindung setzen, desweiteren steht mir für die 4 Tage im Gutachten angegebene Reparaturzeit noch ein Nutzungsausfallentgelt zu, da ich keinen Leihwagen genommen habe. Über die Höhe dieses Entgeltes steht im Gutachten alllerdings nichts. Soweit ich weiss kann ich auch noch eine Kostenpauschale geltend machen?

Achja im Gutachten ist noch vermerkt das eine Kopie des Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.

 

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2008 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von runabout

Zitat Marcxxx:

"..Wenn ich sehe wie häufig bei kleinsten Schäden ohne Not ein Anwalt eigesetzt wird...häufig ist dann der einzige der einen Vorteil daraus hat der Anwalt..."

Wenn Du es nicht tust bleibst Du auf einen Teil des Schadens sitzen.

Dann ziehen gleich mehrere einen Vorteil daraus.

Der Sachbearbeiter erreicht seine Zielvorgaben und sichert seinen Gehaltsbonus.

Der Abteilungsleiter schönt seine Kennzahlen (Aufwand pro Schadensfall unter dem Branchendurchschnitt) und empfiehlt sich für den nächsten Karriereschritt.

Der Vorstandsvorsitzende brilliert auf der nächsten Hauptversammlung vor seinen Aktionären.

Schlicht und ergreifend Unfug. Mag ja sein, dass es viele Fälle gibt bei denen es zu Streizigkeiten kommt. Wenn man hier im Forum liest siehts fast so aus als wenn es nur Probleme gäbe. Was darin liegt das keiner kommt und schreibt hatte nen Schaden und alles war super....

Das was du über die internen Abläufe zu wissen scheinst/meinst könnte ich auch auf die Gutachtergilde übertargen. Frei nach dem Motto die machen alle zu Hohe Gutachten um mehr abrechnen zu können etc. pp.

Weder das eine noch das andere ist korrekt. Es gibt sicherlich in einigen Fällen streitigkeiten mit dem VR, genauso gibt es in allen Bereichen des Lebens streitkeiten, fehler usw...

Und woher du weisst mit welchem Textbaustein was abgelehnt wird ist mir total schleierhaft...ich für meinen Teil habe niergends gelesen wer der gegnerische VR ist, und ich kenne einige die völlig anstandlos die 25€ zahlen...weil glaub mir eine VR kann auch rechnen und alleine der Aufwand, nach der Beschwerde des Geschädigten das statt 10€ 25€ zu zahlen sind kosten betriebswirtschaftlich mehr als 15 €.

Versteht das nicht falsch, aber wenn jede Frage nur noch mit geh zum Anwalt beantwortet wird können wir das Forum auch dicht machen und einen Link zum Vergleichsrechner und nen verweis auf ne Anwaltssuchmaschine geben...

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2

Nun meine Frage:

Wie bekomme ich diese 200EUR von der gegnerischen Versicherung? Mit wem muss ich mich da in Verbindung setzen, desweiteren steht mir für die 4 Tage im Gutachten angegebene Reparaturzeit noch ein Nutzungsausfallentgelt zu, da ich keinen Leihwagen genommen habe. Über die Höhe dieses Entgeltes steht im Gutachten alllerdings nichts. Soweit ich weiss kann ich auch noch eine Kostenpauschale geltend machen?

Achja im Gutachten ist noch vermerkt das eine Kopie des Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.

Um nach Möglichkeit all das herauszuholen was dir rechtlich zusteht, ab zu einem Anwalt, Kosten dafür übernimmt ebenfalls die gegnerische Versicherun.

Nur ein solcher kann alle deine Ansprüche richtig gegen die Versicherung geltent machen, und entsprechende Schreiben etc. aufsetzen, als Laie ist man da gegenüber der Versicherung meistens im Nachteil.

Da wirst du sonst sehr schnell wegen der eigenen Unwissenheit von den Versicherungen mit weniger als dir zusteht abgespeist.

am 8. Juli 2008 um 13:22

Alternativ zum Leihwagen steht Dir derNutzungsausfall für die Dauer der Reparatur zu.

Der Tagessatz sollte eigentlich im Gutachten stehen. Am Besten noch einmal beim Gutachter nachfragen.

Wertminderung steht Dir zu, sofern es Dein Fahrzeug ist.

Unkostenpauschale 25 EUR.

Allerdings besteht das nicht unerhebliche Risiko, daß die Versicherung gern weniger zahlen will . Ohne Anwalt hast Du dann keine Chance.

am 8. Juli 2008 um 16:49

also ein Anwalt ist ja sicherlich nicht generell verkehrt, aber man kann es doch auch mal auf dem "normalen" Weg versuchen. Dem VR ging das Gutachten sicherlich auch zu, also einfach mal anrufen und um erledigung bitten bzw. das ganze schriftlich formulieren. Hier mal ein Link zum Thema Unfall. www.unfallweb.de

Einen Anwalt kann man immer noch einschalten wenn es ohne nicht geht, man sollte einfach mal bedenken, dass letzlich der Anwalt von allen versicherten bezahlt wird...

Wenn ich sehe wie häufig bei kleinsten Schäden ohne Not ein Anwalt eigesetzt wird...häufig ist dann der einzige der einen Vorteil daraus hat der Anwalt...

am 8. Juli 2008 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2

Nun meine Frage:

Wie bekomme ich diese 200EUR von der gegnerischen Versicherung? Mit wem muss ich mich da in Verbindung setzen, desweiteren steht mir für die 4 Tage im Gutachten angegebene Reparaturzeit noch ein Nutzungsausfallentgelt zu, da ich keinen Leihwagen genommen habe. Über die Höhe dieses Entgeltes steht im Gutachten alllerdings nichts. Soweit ich weiss kann ich auch noch eine Kostenpauschale geltend machen?

Am besten mal bei der Versicherung anrufen und mitteilen, dass man die Unkostenpauschale (25,- , max 30,- EUR) den Nutzungsausfall und die Wertminderung ausgezahlt haben möchte. So wie der Fall geschildert wurde, dürfte der Zahlung dann nichts im Wege stehen. Ohne Aufforderung (meist reicht schon ein Anruf) wird die Versicherung diese Positionen aber eher nicht zahlen.

Die Notwendigkeit einen Anwalt einzuschalten, kann ich z.Zt. nicht erkennen. Sollte die gewünschte Zahlung ausbleiben, kann man das immer noch tun.

am 8. Juli 2008 um 17:33

Zitat Schusti 2:

"..Die Notwendigkeit einen Anwalt einzuschalten, kann ich z.Zt. nicht erkennen. Sollte die gewünschte Zahlung ausbleiben, kann man das immer noch tun..."

 

Der Haken ist nur, daß nach einer Teilzahlung durch die Versicherung kaum ein Anwalt besonders scharf darauf ist, sich in ein laufendes Verfahren einzuklinken und eine Restforderung im unteren 3-stelligen Bereich einzutreiben. Das ist bei so geringen Streitwerten für sich genommen unwirtschaftlich.

Das weiß auch die Versicherung.

Themenstarteram 8. Juli 2008 um 17:49

Über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes steht leider nichts im Gutachten, lediglich die Dauer der Reparatur: 4 Arbeitstage und genau solange hats auch gedauert.

am 8. Juli 2008 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von rittmeister2

Über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes steht leider nichts im Gutachten, lediglich die Dauer der Reparatur: 4 Arbeitstage und genau solange hats auch gedauert.

Dann grüß Deinen Gutachter recht freundlich, er soll in seiner Schwacke-Liste nachsehen.

Dort ist für jedes gängige Fahrzeug der Nutzungsausfall aufgelistet.

Nutzungsausfall ist Bestandteil eines Schadensgutachtens. Ohne Nutzungsausfall ist das Schadensgutachten unvollständig.

am 8. Juli 2008 um 18:57

Zitat Marcxxx:

"..Wenn ich sehe wie häufig bei kleinsten Schäden ohne Not ein Anwalt eigesetzt wird...häufig ist dann der einzige der einen Vorteil daraus hat der Anwalt..."

Wenn Du es nicht tust bleibst Du auf einen Teil des Schadens sitzen.

Dann ziehen gleich mehrere einen Vorteil daraus.

Der Sachbearbeiter erreicht seine Zielvorgaben und sichert seinen Gehaltsbonus.

Der Abteilungsleiter schönt seine Kennzahlen (Aufwand pro Schadensfall unter dem Branchendurchschnitt) und empfiehlt sich für den nächsten Karriereschritt.

Der Vorstandsvorsitzende brilliert auf der nächsten Hauptversammlung vor seinen Aktionären.

am 8. Juli 2008 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von runabout

Zitat Schusti 2:

"..Die Notwendigkeit einen Anwalt einzuschalten, kann ich z.Zt. nicht erkennen. Sollte die gewünschte Zahlung ausbleiben, kann man das immer noch tun..."

 

Der Haken ist nur, daß nach einer Teilzahlung durch die Versicherung kaum ein Anwalt besonders scharf darauf ist, sich in ein laufendes Verfahren einzuklinken und eine Restforderung im unteren 3-stelligen Bereich einzutreiben. Das ist bei so geringen Streitwerten für sich genommen unwirtschaftlich.

Das weiß auch die Versicherung.

Mir ist nicht klar, was da für eine Teilzahlung erfolgen soll.

Nach der Schilderung dürfte die Haftung außer Frage stehen. Die Reparatur ist durch Rechnung nachgewiesen, d.h. die Voraussetzungen für die Zahlung des Nutzungsausfalles sind erfüllt. Die Wertminderung steht im Gutachten und ist damit auch belegt. Der Anspruch auf eine Unkostenpauschale besteht sowieso.

Bevor ich mir die Mühe mache, zum Anwalt zu rennen (kostet mich nicht nur Zeit, verursacht auch Kosten: Fahrtkosten, Parkgebühren etc.) rufe ich doch lieber bei diesem glasklaren Fall bei der Versicherung an. Entweder sagen die mir dann die kurzfristige Zahlung der o.g. Positionen zu, dann hab ich in einer Woche das Geld, oder sie sagen nicht zu, dann gehe ich zum Anwalt.

Ich kann aber auch direkt zum Anwalt gehen, dann krieg ich das gleiche Geld nur zwei Wochen später.

Nicht dass wir uns falsch verstehen: bei strittigen Sachen is ein Anwalt sehr zu empfehlen. Aber was ist an diesem Fall strittig???

am 8. Juli 2008 um 20:20

Zitat Schusti:

"..Nicht dass wir uns falsch verstehen: bei strittigen Sachen is ein Anwalt sehr zu empfehlen. Aber was ist an diesem Fall strittig???.."

Rein sachlich sehe ich hier auch nichts strittiges.

Aber:

Wertminderung kann mit einem nicht zutreffenden Textverarbeitungsbaustein abgelehnt werden.

Die Unkostenpauschale wird mit 10€ als ausreichend vergütet angesehen.

Damit ist der Ball wieder zum Anspruchsteller zurückgespielt und der muß nun einer Restforderung hinterherlaufen. siehe oben.

 

 

@runabout

KFZ- Sachverständige haben einen langen Arbeitstag stimmts? ;)

 

Zwei muss ich noch ferig machen, dann gehts in die Heia.

 

Und Morgen vor Gericht mit zwei oberdämlichen Anwälten die nicht mal ein Gutachten richtig lesen können :mad:

 

Gruss

 

Delle

am 8. Juli 2008 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von runabout

 

Der Sachbearbeiter erreicht seine Zielvorgaben und sichert seinen Gehaltsbonus.

Der Abteilungsleiter schönt seine Kennzahlen (Aufwand pro Schadensfall unter dem Branchendurchschnitt) und empfiehlt sich für den nächsten Karriereschritt.

Der Vorstandsvorsitzende brilliert auf der nächsten Hauptversammlung vor seinen Aktionären.

Wären wir bei einem großen Auktionshaus, wäre diese Bewertung wegen Ihres beleidigenden Inhaltes gelöscht worden.

 

 

am 8. Juli 2008 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von runabout

 

Der Sachbearbeiter erreicht seine Zielvorgaben und sichert seinen Gehaltsbonus.

Der Abteilungsleiter schönt seine Kennzahlen (Aufwand pro Schadensfall unter dem Branchendurchschnitt) und empfiehlt sich für den nächsten Karriereschritt.

Der Vorstandsvorsitzende brilliert auf der nächsten Hauptversammlung vor seinen Aktionären.

Wären wir bei einem großen Auktionshaus, wäre diese Bewertung wegen Ihres beleidigenden Inhaltes gelöscht worden.

Können Sie mir bitte Hr./Fr. xAKBx erklären was daran beleidigend ist?

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige

Können Sie mir bitte Hr./Fr. xAKBx erklären was daran beleidigend ist?

Fängt der Kindergarten jetzt schon wieder an.

 

Es gibt hier keine Anrede Herr oder Frau und schon gar nicht mit Pseudonym..

immer noch nicht verstanden?  :rolleyes:

Deine Antwort
Ähnliche Themen