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Weitere Fahrer bei Versicherung anmelden oder nicht

Themenstarteram 6. Dezember 2012 um 14:54

Hallo,

da alle Threads, die Anmeldung weiterer Fahrer bei der Versicherung betreffend schon sehr alt sind, mal ein neuer Thread um hier vielleicht eine aktuelle Antwort zu bekommen.

Die Frage ist übrigens dadurch aufgetaucht, dass mir von einem Mitarbeiter eines Versicherungsvergleichs Portales gestern am Telefon gesagt wurde : Fährt jemand ganz selten also nur gelegentlich ihr Fahrzeug, dann muss dieser Fahrer nicht angegeben werden, da es sich um eine sogenannte Gelegenheits Fahrt handelt.

Heute bekam ich nun aber von der VVD Versicherung am Telefon eine ganz andere Auskunft, dort sagte man mir : Nicht angegeben werden muss ein Fahrer, der einem im Krankheitsfall oder im Falle dass man getrunken hat einmal fährt, alles andere sei keine Gelegenheitsfahrt.

Nun zu meinem konkreten Fall, zu 99 % fahre ich mein Fahrzeug und dann noch meine Frau wenn die mal ausnahmsweise alleine einkaufen oder jede Woche einmal zur Massage fährt. Daher melde ich auch meine Frau als weiteren Fahrer mit an.

Es ist aber auch schon vorgekommen, dass eines der Fahrzeuge von Tochter/Sohn/Schwiegersohn in der Werkstatt war und diese dann an dem betreffenden Tag mein Fahrzeug benutzten um zur Arbeit zu fahren.

Daher waren seither auch alle als Fahrer bei mir bzw. bei meiner Versicherung gemeldet. Nur da mich die Dame eines Vergleichsportales jetzt darauf hingewiesen hat, dies sei nicht notwendig, da es nur eine Gelegenheits Fahrt sei, meine Frage.

Stimmt die Aussage daß es Gelegenheitsfahrt ist die nicht angemledet sein muss, daß ich Tochter/Sohn/Schwiegersohn die einmal mit meinem Auto fahren lasse weil ihres in Werkstatt ist oder sonst was oder stimmt die nicht und es müssen alle angemeldet werden, die eventuell einmal das Auto, wenn auch nur einmalig, nutzen ?

Wenn dies von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist, wo findet man denn diese Klausel wie das bei der Versicherung geregelt ist ? Möchte noch bemerken alle Fahrer sind über 30 also kein Fahranfänger dabei. Danke

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16 Antworten

Moin zusammen,

mal eine frage. auf das auto meiner schwester ist nur sie selbst zugelassen. nun ist sie demnächst überraschend 2 tage weg, ich bin jedoch auf sie bzw jetzt auf ihr auto angewiesen. ohne versicherungsschutz habe ich nich wirklich lust das teil zu fahren. gibt es daher die möglichkeit den schutz für diese zwei tage auf mich zu erweitern? ihre versicherung ist übrigens die provinzial, falls das von relevanz ist.

danke schonmal für eure antworten. :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung für 2 Tage auf andere Personen "erweitern"' überführt.]

fuer 2 tage, wird das kaum jemand machen (und wenn, dann sicher zu einem hohen betrag)

lass doch die provinzial mal ausrechnen ob und wie hoch der differenzbetrag mit dir als weiterem fahrer wäre.

bei diesem gespräch kannst du ja auch direkt abklopfen, um welchen betrag man fuer einen mindestzeitraum reden wuerde.

also den vertrag erweitern und ggf später wieder reduzieren.

aussagen wie " fuer 2 tage geht das auch so" von der provinzial bitte aber schriftlich bestätigen lassen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung für 2 Tage auf andere Personen "erweitern"' überführt.]

Habe das bei der Huk und VHV schon oft gemacht, sogar einzelne Tage waren kein Problem. Anrufen, nachfragen und via E-Mail bestätigen lassen.

Die VHV wollte für drei Tage Führerscheinneuling am Ende des Jahres 9€ mehr (d.h. 3% Jahresbeitrag).

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung für 2 Tage auf andere Personen "erweitern"' überführt.]

optimalst.... =D

da meine family mit dem versicherungsheini gut könnenm sollte das also kein problem sein. :)

schriftlich ist klar... ohne schriftlich mach ich nix... :cool:

danke schonmal für die info.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung für 2 Tage auf andere Personen "erweitern"' überführt.]

am 10. August 2010 um 7:51

Ist zwar schon alles gesagt, ich geb meinen Senf aber gerne noch dazu. :D

Bei meiner früheren Versicherung war es kein Problem, für ein paar begrenzte Zeiträume im Jahr andere Fahrer mit hinein zu nehmen. Hat nichts extra gekostet. Die hatte das noch nicht einmal interessiert, ob Führerscheinneulinge das Auto fahren werden. Aber ich glaube nicht, dass es bei zwei Tagen ein Problem geben dürfte.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung für 2 Tage auf andere Personen "erweitern"' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von shy_s

...Aber ich glaube nicht, dass es bei zwei Tagen ein Problem geben dürfte.

dann lies mal hier zwei Zeilen (und stelle fest: Glauben heisst nicht Wissen ;) )

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung für 2 Tage auf andere Personen "erweitern"' überführt.]

HamburgDino der fall ist aber anders...

der typ hat vorher ja scheinbar nich mit der versicherung gesprochen und sich das schriftlich bestätigen lassen.

EDIT: Ok, angeblich wußte die Vers. ja doch bescheid. mh...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung für 2 Tage auf andere Personen "erweitern"' überführt.]

mein auto war auch nur auf mich gemeldet bis meine freundin den führerschein gemacht

hatte und ich sie auch in der versicherrung eintragen lies

es kostet mich jetzt 109 euro vorher hatte ich 80 euro alle drei monate bezahlt

mit 60%

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung für 2 Tage auf andere Personen "erweitern"' überführt.]

am 11. August 2010 um 7:30

@ HamburgDino: Dass Glauben nicht Wissen heißt, ist mir klar. ;) Aus diesem Grund ruft man ja auch bei seiner eigenen Versicherung für seinen eigenen speziellen Fall an. ;) Diese Denk-Transferleistung unterstelle ich dem TE einfach mal. Den Fall in dem verlinkten Thread kann und mag ich nicht beurteilen, da ich die Hintergründe nicht kenne.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung für 2 Tage auf andere Personen "erweitern"' überführt.]

Moin,

 

ja, dass halten die einzelnen Versicherer sehr unterschiedlich, bei manchen müssen alle einzeln aufgeführt werden, bei anderen muß nach Alter gestaffelt werden usw.

 

Da kann Dir hier keiner eine verlässliche Antwort geben.

 

Ich denke, wenn tatsächlich Jemand Dein KFZ (aus einer bestimmten Situation heraus) fährt, dürfte auch die Vers. nichts weiter dagegen haben.

 

Bei der DEVK war es folgendermaßen (bis ich April dieses Jahres die Versicherung gewechselt habe)

Wenn man selbst nicht fahren kann und mitfährt, ist es kein Problem (zum Beispiel Kopfschmerzen, Übelkeit etc.). Außnahme man hat getrunken, dann geht's schon wieder nicht bzw. man hat "sich selbst in den nicht fahrfähigen Zustand versetzt".

Wenn man in Urlaub fährt und sich abwechselt, kann man temporär VOR der Urlaubsfahrt jemanden beitragsfrei mit eintragen lassen.

Alles andere hätte im Vertrag (eventuell kostenpflichtig) mit eingetragen sein müssen.

am 7. Dezember 2012 um 9:03

Bei mir führte die Angabe, daß meine Frau auch den Wagen fährt, sogar zu einem geringerem Jahresbeitrag. Beim LVM, Münster nennt man dies - wenn ich mich recht erinnere - Familienkomponente.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Wenn man selbst nicht fahren kann und mitfährt, ist es kein Problem (zum Beispiel Kopfschmerzen, Übelkeit etc.). Außnahme man hat getrunken, dann geht's schon wieder nicht bzw. man hat "sich selbst in den nicht fahrfähigen Zustand versetzt".

Heisst das, dass ich mich einfach nur so wegballern muss, dass mir übel ist und dann darf mich jemand anders mit meinem Auto heim bringen? Dann bestell ich zukünftig zu jedem Bier noch einen Schnaps :cool:!

So ganz den Sinn dahinter hab ich nicht verstanden. Aber im Nachhinein wird da wohl kein Hahn nach krähen, ob du nun betrunken warst oder es dir nicht gut ging.

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