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Welche Drossel für ER6f ?

Kawasaki ER 6
Themenstarteram 4. Februar 2018 um 13:57

Hallo,

habe mir eine ER6f, EZ 2010 gekauft und muss die jetzt von 72 auf 48 PS drosseln.

Kann mir jemand einen guten Lieferanten empfehlen? Ich will den Einbau selbst vornehmen.

Danke vorab für Hinweise.

Grüße

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28 Antworten

Kläre beim Einbau vorher mit dem TÜV ab, ob er es dann trotzdem abnimmt. Nicht dass da das große Erwachen aufkommt.

Manche Prüfer wollen das von einer Fachwerkstatt bestätigt wissen.

Nimm die alphatech, gibt glaub ich auch gar keine andere.

Selber einbauen war bei mir gar kein Problem, hab das bei Dekra abnehmen lassen.

Ich durfte die sogar direkt bei Dekra mit deren Werkzeug wieder ausbauen :D

Themenstarteram 5. Februar 2018 um 11:30

Hi,

 

bei Motofreakz gibts auch eine.

 

Ich baue das Ding mal ein und werde beim TÜV vorbeischauen.

 

Danke und Gruß

Oder du bist clever und rufst wie empfohlen vorher an?!

Denn rein rechtlich darfst Du mit dem Motorrad nicht zum TÜV fahren und musst es auf nem Hänger hin bringen.

Man darf direkte Fahrten zum TÜV und Zulassung immer betreiben. Wichtig ist nur, dass das alte Kennzeichen dran ist oder ein entsprechend von der Zulassungsstelle zugeordnetes.

Die Versicherung muss aber schon vorher entsprechend abgeschlossen werden. Ohne die geht es überhaupt nicht.

Diese Sachen müssen daher existieren, dann kann er das Motorrad auf den eigenen 2 Rädern zum TÜV fahren.

Wie gesagt, aber nur auf direktem Weg. Da zählt dann auch keine Aussage, ich wollte aber zur Dekra oder ähnliches, sollte man angehalten werden.

Wie gesagt, dass ganze würde ich vorher einfach mit dem TÜV bereden. Schadet nicht und der Prüfer weiß auch schon Bescheid ;-)

Er darf also mit einem, bis zu diesem Zeitpunkt, ungedrosseltem Motorrad fahren, obwohl er keinen Führerschein dafür hat??

Die Maschine ist ja schon gedrosselt.

Aber stimmt, das ist ein Spezialfall. Ob dies in dem Punkt dann auch gilt, weiß ich nicht.

Der Prüfer könnte ja auch schließlich die Abnahme der Drossel verweigern.. Was dann?? Also vorher alles klären ist das A und O.

 

Und immer einen legalen Plan B haben....

Für mich ist das kein Spezialfall. Die Papiere sind eindeutig. Ob die neue Leistung und der fachgerechte Verbau gewährleistet sind, ist erst nach der erfolgreichen Abnahme bestätigt. Also schieben oder einen fahren lassen, der den offenen Schein hat.

Spezialfall in Bezug auf ein nicht zugelassenes Fahrzeug.

am 6. Februar 2018 um 11:29

Selbst die erfolgreiche Abnahme reicht nicht. Erst wenn die neue Leistung von der Zulassungsstelle eingetragen wurde, darf man damit fahren.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 6. Februar 2018 um 10:44:03 Uhr:

Spezialfall in Bezug auf ein nicht zugelassenes Fahrzeug.

Warum? Die fahrt zur prüfstelle ist zulässig. Nur nicht mit dem A2.

das heißt im umkehrschluß das ich auch ein auto ohne Führerschein fahren darf weil ich ja zum tüv muss oder dann eh meinen schein bestehe. es ist definitiv fahren ohne Führerschein!!!

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