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Welche Felgen und Reifenkombinationen gibt es für den B 200 Baujahr 10.2020

Mercedes B-Klasse W247

Hallo

Hat jemand eine Auflistung der zulässigen Räder und Reifenkombination für den B 200 Baujahr 10.2020

Habe noch meine Winterräder 205R55 R16 vom Vorgänger W246 und möchte wissen ob ich die Reifen auch auf dem W247 benutzen kann.

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11 Antworten

Vermutlich nicht!

Beim W247er sind 205R60 16" vorgesehen.

Auch die Felgen sind andere, da die Einpresstiefe geändert wurde.

Meine 17" Winterräder musste ich deshalb ebenfalls verkaufen.

Die passten definitiv nicht auf den W247.

Zulässige Felgen und Reifenkombinationen findest hier.

die passen nie bei Modellwechsel

Muss ich leider bestätigen. Die 246er Felgen lassen sich nicht beim 247er verwenden.Musste auch in den sauren Apfel beissen und neue Felgen/Reifen anschaffen. Ein Schelm, der schlechtes dabei denkt....

Zitat:

@ekki-bisch schrieb am 30. März 2022 um 20:34:36 Uhr:

Muss ich leider bestätigen. Die 246er Felgen lassen sich nicht beim 247er verwenden.Musste auch in den sauren Apfel beissen und neue Felgen/Reifen anschaffen. Ein Schelm, der schlechtes dabei denkt....

Ja, aber meine Winterräder hatten eh schon etliche Winter hinter sich und hätten maximal noch, vom Profil her, einen weiteren Winter geschaft.

Beim ersten W247 4/19 hatte ich dann das Problem, dass er noch zu Neu auf dem Markt war und die Reifen/Felgenhändler noch kaum passende Fremd Felgen dazu hatten die mir auch gefallen hätten.

Da nahm ich dann lieber MB Originalräder, bevor ich da Räder mit ABE nahm.

Dank WA Rabatt ging es so mit dem Preis, die Originalräder mit meinen Wunschreifen, kamen so auch nicht arg viel teurer wie Zubehörräder.

Das hat sich aber mittlerweile geändert, nun ist das angebot an passenden Rädern viel größer.

Zitat:

@M607 schrieb am 30. März 2022 um 15:22:37 Uhr:

Hallo

Hat jemand eine Auflistung der zulässigen Räder und Reifenkombination für den B 200 Baujahr 10.2020

Gibt's direkt bei MB:

=> Zulässige Rad-/Reifenkombinationen für die B-Klasse W247

Sehe gerade, die wurden weiter oben schon mal verlinkt. Macht nichts, besser doppelt als gar nicht.

Vielen Dank für die Info

Werde mich im Winter für Allwetterreifen entscheiden

Zitat:

Werde mich im Winter für Allwetterreifen entscheiden

Da wirst Sommers aber damit evtl. ein Problem bekommen!

Sommers brauchen die dann "W", also bis 270Km/H, warum auch immer!

Für Winterräder gilt "H", also bis 210 Km/H!

Für Ganzjahresreifen, die man dann auch Sommers fahren will, muss es dann auch einer mit "W" Index sein!!

Und die sind selten und teuer!

Was fuer ein Unsinn.

Der B180 braucht Reifen der Geschw.- Klasse H, also 210 kmh, egal ob Saison- oder GJR.

Zitat:

@Grossstaedter schrieb am 21. April 2022 um 10:15:27 Uhr:

Was fuer ein Unsinn.

Der B180 braucht Reifen der Geschw.- Klasse H, also 210 kmh, egal ob Saison- oder GJR.

Moin,

dann muss sich da aber was geändert haben...

Bei mir steht in den Papieren 225/45R18 091W

Ich fahre übrigens seit über 20.000 km die Michelin Climate ohne Probleme.

Zitat:

@Grossstaedter schrieb am 21. April 2022 um 10:15:27 Uhr:

Was fuer ein Unsinn.

Der B180 braucht Reifen der Geschw.- Klasse H, also 210 kmh, egal ob Saison- oder GJR.

Der B 180 ist mit 212 Km/H angegeben, da wird H, also 210 knapp, obwohl es nur eine geringe Abweichung nach Oben ist!

Wichtig und maßgebend ist für Prüfende (HU oder Polizei), was im Schein für eine Reifengröße und Geschwindigkeitsindex steht!

Weicht der montierte Reifen davon ab und man hat keine Bescheinigung dabei, dass der montierte Reifen auch gefahren werden darf, dann endet z.B. bei einer Kontrolle die Fahrt hier oder man hat einen Mängelbericht am Hals und darf versuchen die abweichenden Reifen eintragen zu lassen!

Abweichende Reifen heißt auch, die KBA Zulassung des Fahrzeuges ist Erloschen!

 

Auch diese Antwort ist Unsinn, denn z. B. Winterreifen duerfen mit einer geringeren Geschw.-Klasse gefahren werden, wenn die durch diese Reifen reduzierte zugel. Hoechstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angezeigt wird.

Auch kann in unseren MB die gewuenschte bzw. erlaubte Hoechstgeschw. im Bordcomputer

limitiert werden. Das kann auch fuer GJR genacht werden, die ja technisch als Winterreifen gelten. Da muss dann auch nichte eingetragen werden!

Ein Erloeschen der Betriebserlaubnis bzw. KBA-Zulassung ist nicht der Fall.

Wo hast Du bloss diese Falschinfos her?

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