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Welche Gebrauchtwagengarantie empfehlt ihr?

Themenstarteram 12. September 2015 um 19:10

Hallo,

ich bin kurz davor einen 4 Jahre alten Golf 6 mit 80000 Kilometern zu kaufen. Ich hae bei den Verhandlungen erreicht, dass der Händler die Hälft zu einer Gebrauchtwagenversicherung dazu tuen würde. Er hat mir eine empfohlen ich kann mir aber auch selber eine suchen. Die Empfohlene ist die gpg, über die ich aber viel schlechtes gelesen hat. Kann mir jemand eine Versicherung empfehlen auf deren Homepage ich auch die Versicherungspolicen und AGBs finde.

Besten Dank,

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67 Antworten

ich halte jenseits von herstellergarantie bzw. garantien von herstellern davon nichts.

auf jeden fall bitte unbedingt vorher die agb lesen und nicht im nachhinein und dann hier das forum mit whings-threads vollmüllen, dass die versicherung nicht gezahlt, obwohl es glasklar so vereinbart ist!

Themenstarteram 12. September 2015 um 19:45

Wie sieht es eigentlich mit einer nachträglichen Garantieverlängerung aus? Der Wagen hat alle Service bei VW gemacht. Hatte seine zwei Jahre Neuwagen Garantie. Kann ich jetzt noch eine Garantieverlängerung bekommen?

besten Dank

Leg die 300-400euro doch lieber für Reparaturen zurseite. Im schadenfall bekommt man eh meist nur 60% erstattet und muss bei VW reparieren was teurer als eine freie Werke ist.

Frag mal an bei VW an heisst oft Gebrauchtwagen Garantie

ja, sowas gibt bei VW.

Die nennen das in den Bedingungen "Quereinsteiger".

Das heißt Du kaufst das Fahrzeug privat oder nicht von "denen" (VW-Autohaus) und dann kannst Du eine Garantieversicherung direkt beim VVD (Volkswagen Versicherungsdienst) abschließen.

Du hast aber eine Karrenzzeit von 3 Monaten (keine Leistung innerhalb der ersten drei Monate) und musst das Fahrzeug vorher in einer VW-Werkstatt durchchecken lassen.

hmmm, naja das ist nicht ganz korrekt.

Richtig ist, dass die Entscheidungsleistung abhängig ist von Laufleistung des Fahrzeuges ist.

Diese Abhängigkeit bezieht sicher aber nur auf das Material, was ein Stück weit auch logisch ist (finde ich). Stichwort Alt für Neu; und Abnutzung soll nun mal nicht Gegenstand einer Garantieversicherung sein.

Die Lohnkosten - die meiner Meinung nach auch der Treiber sind - werden zu 100% übernommen.

Die meisten Gebrauchtwagengarantien schliessen mehr aus als Versichert ist. Bei 80tkm wird auch nur noch ein Teil der Kosten übernommen.

Da du dein Auto beim Händler kaufst bist du mit der Gewährleistung, die jeder Händler geben muss, zumindest für 6 Monate auf der sicheren Seite. Ausnahmen sind natürlich Verschleissteile (dafür haftet kein Händler und keine Garantieversicherung). Ich sehe in einer zusätzlichen Versicherung keinen Nutzen. Spar das Geld.

Themenstarteram 13. September 2015 um 7:24

Hallo und danke für die Antworten.

ich habe mir gerade Mal das Kleingedruckt durchgelsen bei der garantiedirekt Versicherung, die hier und da mal empfohlen wird. Unten ein Auszug der versicherten Teile. Was würdet ihr sagen, welches Teil fehlt?

Versicherte Sachen

Versichert sind die nachstehend abschließend aufgeführten, serienmäßigen

Teile des im Antrag näher bezeichneten Personenkraftwagens (bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) mit gültiger Betriebserlaubnis.

Motor

Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Ölkühler, Riemenscheibe in Verbindung mit der elektronischen Zündanlage, Lüfterkupplung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innenteile;

Schalt- und Automatikgetriebe

Getriebegehäuse und alle beweglichen Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, Nehmer- und Geberzylinder, Aufnahmeplatte für Wandler mit Zahnkranz, Führungs- und Nadellager (in Verbindung mit einer Getriebereparatur), Zwischengetriebe;

Achsgetriebe

Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller Innenteile;

Kraftübertragungswellen

Kardanwelle, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, Radlager, Radnaben, Achswellenstümpfe, Befestigungsteile der Antriebswellen, elektronische Differentialsperre (EDS), Antriebsschlupfregelung (Drehzahlsensoren,

elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, EDS-Ventilblock, Druckspeicher und Ladepumpe);

Lenkung

mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Lenkspindel, Lenkzwischenwelle, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen;

Bremsen

Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, mechanisches ABS und vom

elektronischen ABS Steuergerät, Hydraulikeinheit und

Drehzahlfühler;

Kraftstoffanlage

Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Einspritzanlage, Vergaser und Abgasturbolader, Zusatzluft-

und Zündsystem bei Nachrüstung;

Elektrische Anlage

Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler mit Kondensator und Rotor, Zündspule, Vorglühanlage und Klimaanlage (Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer);

Kühlsystem

Wasserkühler (Motor), Heizungskühler, Thermostat und Wasserpumpe;

Abgasanlage

Lambda-Sonde (Hosenrohr mit Befestigungsteilen in Verbindung mit Erneuerung der Lambda-Sonde);

Sicherheitssystem

Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer.

Zitat:

@Lebowski_ schrieb am 12. September 2015 um 21:10:18 Uhr:

Hallo,

ich bin kurz davor einen 4 Jahre alten Golf 6 mit 80000 Kilometern zu kaufen. Ich hae bei den Verhandlungen erreicht, dass der Händler die Hälft zu einer Gebrauchtwagenversicherung dazu tuen würde. Er hat mir eine empfohlen ich kann mir aber auch selber eine suchen. Die Empfohlene ist die gpg, über die ich aber viel schlechtes gelesen hat. Kann mir jemand eine Versicherung empfehlen auf deren Homepage ich auch die Versicherungspolicen und AGBs finde.

Besten Dank,

Na da freut sich aber der Händler das du dich mit 50 % an der gesetz. Sachmangelhaftung beteiligen willst.:D

Garantie und Sachmängelhaftung haben nichts miteinander zu tun. ich weiß, dass wird hier aus Unwissenheit immer in einem Topf geworfen.

Es sind zwei verschiedene parallel bestehende Ansprüche. Der eine aus dem Kaufvertrag, der andere aus dem Garantie-/Versicherungsvertrag.

Weder der Verkäufer noch der Garantiegeber kann auf den jeweils anderen Anspruch verweisen.

Der Verkäufer kann also ganz normal zur Nachbesserung aufgefordert werden und kann weder auf die Garantie verweisen noch diese selbst in Anspruch nehmen.

Und die Praxis sieht dann wieder völlig anders aus. Ist dann beispielsweise die Lichtmaschine defekt wird über die Versicherung abgerechnet und der Halter zahlt anteilig miit. Der kluge Händler reibt sich dann in die Hände, weil er die Arbeit von der Versicherung erstattet bekommt statt alles selbst zu zahlen.

und deswegen habe ich ja oben aufgeklärt.

Hallo,

man sollte unbedingt darauf achten, dass der Versicherer sich nicht die Verwendung von Iden- oder Gebrauchtteilen vorbehält. Dann geht der Ärger im Garantiefall schon los.

Zudem schließen einige Garantiegeber "Serienfehler bei denen vom Grundsatz her ein Anspruch auf Kulanz gegeben sein könnte" (oder ähnliche Formulierungen) aus. Auch hier wird es garantiert Ärger geben.

Gruß Rainer

Hallo liebe Leser ,

ich habe einen 2015 er - Jeep Compass bei einem Autohändler gekauft .

Beim Kauf habe ich von der GPG - GARANTIE aus Dormagen eine PREMIUM GARANTIE ,

bei dem Autohändler gekauft . Jetzt im MÄRZ 2021 , habe ich einen Schaden in Höhe

von 2.175.-- Euro am Automatik Getriebe .

Meine Werkstatt hat dann einen Schaden bzw. Kostenvoranschlag an die GPG - Garantie gesendet .

Zu meiner großen Freude , bekam die Werkstatt am nächsten Tag schon eine Reparatur Freigabe .

Daher kann ich aus eigener Erfahrung , die GPG - Garantie nur empfehlen .

Zitat:

@Juke99 schrieb am 21. April 2021 um 18:39:06 Uhr:

Hallo liebe Leser ,

ich habe einen 2015 er - Jeep Compass bei einem Autohändler gekauft .

Beim Kauf habe ich von der GPG - GARANTIE aus Dormagen eine PREMIUM GARANTIE ,

bei dem Autohändler gekauft . Jetzt im MÄRZ 2021 , habe ich einen Schaden in Höhe

von 2.175.-- Euro am Automatik Getriebe .

Meine Werkstatt hat dann einen Schaden bzw. Kostenvoranschlag an die GPG - Garantie gesendet .

Zu meiner großen Freude , bekam die Werkstatt am nächsten Tag schon eine Reparatur Freigabe .

Daher kann ich aus eigener Erfahrung , die GPG - Garantie nur empfehlen .

War das nicht eben ein Nissan Juke?:eek:

https://www.motor-talk.de/.../...-in-dormagen-falsch-t2247994.html?...

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