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Welche Geschwindigkeit gilt hier nun?
Hallo zusammen,
gestern wurde ich auf der A4 zwischen Aachen und Köln herausgewunken, weil ich die erlaubte Geschwindigkeit überschritten hätte. Um es vorweg zu nehmen, es war nur ein höfliches Gespräch mit einer anschließenden Ermahnung.
Zum Sachverhalt:
Auf der A4 galt, von Aachen kommend, bis kurz vor der Ausfahrt Düren freie Fahrt, angezeigt durch die Wechselanzeiger/Schilderbrücken. Kurz vor der Ausfahrt Düren wird wegen der anschließenden ca. 3 km langen Baustelle durch die Schilderbrücke auf 100 heruntergeregelt, was zusätzlich durch Schilder mit "100" und dann "80" und "60" im Baustellenbereich weiter reduziert wird. Dort in der Baustelle fuhr ich die ganze Zeit hinter einem Polzeibus mit einem Mann Besatzung hinterher. Am Ende der Baustelle wird keine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, sondern die dort 100 Meter später angebrachte Schilderbrücke ist ebenso komplett aus wie die ca. 3 Kilometer später.
Anschließend kommt bis zur nächsten Ausfahrt Buir keine Schilderbrücke oder sonstige Geschwindigkeitsbeschränkung mehr. Der Polizeibus beschleunigte nach der Baustelle auf der Überholspur weiter bis auf ca. 115 km/h, überholte einige PKWs und LKWs und setzte dann wieder auf die rechte Spur. Anschließend habe ich den Polizeibus überholt und meine Geschwindigkeit dabei deutlich gesteigert, da vor mir ein Stück frei war.
Da flackerte hinter mir Blaulicht auf und der Polzeibus setzte sich vor mich, da ich natürlich deswegen wie andere auch sofort die linke Spur geräumt habe, und geleitete mich mit "Bitte folgen" zur Ausfahrt Buir, wo mir der Beamte erklärte, dass ich mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit einfach auch noch ein offensichtliches Polzeifahrzeug überholt hättewas schon dreist sei, obwohl auf diesem Abschnitt nur Tempo 100 gelte (er selbst fuhr allerdings schon 115 km/h). Nach einem wirklich sehr höflichem Meinungsaustausch hat er es dann bei einer Ermahnung belassen.
Für mich ist jetzt weiterhin unklar, welche Geschwindigkeit auf dem Abschnitt zwischen Ende Baustelle und Abfahrt Buir nun gilt:
1. Tempo 100, (weil das die letzte Schilderbrücke vor Düren angezeigt hatte und es der Polizist auch so erklärte)
2. Tempo 60 (weil das 3mal in der Baustelle angezeigt wurde und am Ende nicht aufgehoben wird. Daher müsste es also weiter gelten bis zur nächsten Änderung. Daran hat sich weder der Polzeiwagen noch sonst irgendein Verkehrsteilnehmer auch nur annähernd gehalten)
2. Freie Fahrt (nach meiner Meinung, weil beide Schilderbrücken auf dem Abschnitt ohne Funktion waren und ich, wenn ich erst in Düren aufgefahren wäre, überhaupt nicht hätte wissen können, was die Schilderbrücke vor Düren angezeigt hat. Ansonsten wäre ich sicherlich nicht so "wahnsinnig" gewesen, einfach ein Polizeifahrzeug mit zu hoher Geschwindigkeit zu überholen.)
Hier wären mir Eure Meinungen wichtig, da ich diese Strecke fast täglich fahre.
Beste Antwort im Thema
Das ist ein klassischer Fall von Falschbeschilderung. Formal gesehen gelten die 60 weiter, bis sie aufgehoben werden. Der Polizist irrt auf jeden Fall, weil es "geschachtelte" Tempolimits nicht gibt.
Ich würde bei der zuständigen Behörde nachfragen, wer den Murks beseitigen kann.
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92 Antworten
Das ist ein klassischer Fall von Falschbeschilderung. Formal gesehen gelten die 60 weiter, bis sie aufgehoben werden. Der Polizist irrt auf jeden Fall, weil es "geschachtelte" Tempolimits nicht gibt.
Ich würde bei der zuständigen Behörde nachfragen, wer den Murks beseitigen kann.
Dort gilt 60.
Die 100 von der Schilderbrücke werden durch das 100er Baustellenschild aufgehoben. Dieses wieder vom 80er.
Das 60er hebt das 80er Limit auf.
Die ausgeschaltete Schilderbrücke ist anzusehen wie ein umgedrehtes oder abgedecktes Schild und sagt garnichts aus.
Somit gilt dort 60 bis zur nächsten Begrenzung oder Aufhebung oder aktiven Schilderbrücke.
Naja, kommt drauf an.
War die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit dem Baustellenschild, oder hintereinandder ?
In Verbindung....keine Baustelle mehr...freie Fahrt
hintereinander angebracht....60 bis zum nächsten Schild, oder wenn du die Strecke verlässt.
Wie man in den Wald schreit, so klingt es zurück. Auch so kann eine Begegnung mit der "Rennleitung" ablaufen...
@Elchsucher und popeye haben Recht. Es gibt allerdings noch eine Ausnahme, und zwar eine Autobahnauffahrt. Wie soll ein neu auf die Autobahn gefahrener Fahrer wissen, ob die AB hier bergrenzt ist oder nicht? Spätestens ab dort gilt Richtgeschwindigkeit 130km/h.
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Es gibt allerdings noch eine Ausnahme, und zwar eine Autobahnauffahrt. Wie soll ein neu auf die Autobahn gefahrener Fahrer wissen, ob die AB hier bergrenzt ist oder nicht? Spätestens ab dort gilt Richtgeschwindigkeit 130km/h.
Nein, nein, nein, nein, nein, nein!!!
Eine Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt hebt kein Streckenlimit auf. Hat es noch, nie, tut es nie und wird es auch in Zukunft nicht tun.
Und ja, es gelten dann zwei Limits auf derselben Strecke. So bescheuert das klingen mag.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Nein, nein, nein, nein, nein, nein!!!
Eine Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt hebt kein Streckenlimit auf. Hat es noch, nie, tut es nie und wird es auch in Zukunft nicht tun.
Und ja, es gelten dann zwei Limits auf derselben Strecke. So bescheuert das klingen mag.
Ist mir nicht klar!
Wie soll ich beim Einbiegen in eine Straße wissen, welche Beschränkungen dort gerade herrschen?
Und Rückwärts fahren bis zum letzten Schild ist auf der AB auch verboten, glaube ich!
Nein, da bin ich mir ziemlich sicher. Aus dem Grund werden auch die Beschilderung kurz hinter Einmündungen etc. widerholt...
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Es gibt allerdings noch eine Ausnahme, und zwar eine Autobahnauffahrt. Wie soll ein neu auf die Autobahn gefahrener Fahrer wissen, ob die AB hier bergrenzt ist oder nicht? Spätestens ab dort gilt Richtgeschwindigkeit 130km/h.
Nein, nein, nein, nein, nein, nein!!!
Eine Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt hebt kein Streckenlimit auf. Hat es noch, nie, tut es nie und wird es auch in Zukunft nicht tun.
Und ja, es gelten dann zwei Limits auf derselben Strecke. So bescheuert das klingen mag.
Hm, man lernt nie aus. Ich hab das nicht gewusst. Bin ich auf die BAB aufgefahren und auf dem ersten km war kein Schild, so galt fuer mich freie Fahrt. War das nun richtig oder nicht? Und was wenn vorher eine 100 stand von der ich dadurch nichts wissen kann? Kein wunder das es dann fuer den einen Raser und fuer den anderen Schleicher gibt.
Wenn Du erst nach dem Schild auffährst, dann kannst Du von dem Limit nichts wissen. Somit gilt es für Dich nicht. Wenn Du allerdings schon vorher auf der Autobahn fährst, dann wird das Limit durch die Auffahrt nicht aufgehoben. Das ist aber eine, wie ich finde, selten dämliche Regelung, weil sie nur verwirrt.
Meines Erachtens haben da einige gepennt. Erstens müssten die 60km/h nach der Baustelle aufgehoben werden. Die Schilderbrücke ist wahrscheinlich wegen der Baustelle NICHT eingeschaltet und die Polizei hat dies auch nicht an den Schaltwacht (in Leverkusen?) weiter gemeldet. Die Schaltstelle für die Schilderbrücken rund um Köln sitzt glaube ich in Leverkusen, kann mich aber auch irren.
Der Polizist wollte sich nur wichtig machen. Wäre er nämlich sicher gewesen, hätte er ein Ticket ausgestellt. Durch sein selbstherrliches Verhalten - höhere Geschwindigkeit als seiner Meinung nach gelten würde - hat er doch ein schlechtes Beispiel abgegeben.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das überholen eines Polizeifahrzeuges immer mit äußerster Vorsicht erfolgen sollte. Manche Polizisten, gerade die höheren Dienstgrade, mögen so was überhaupt nicht, ob sie nun im Recht sind oder nicht. Nur, wer legt sich gerne mit einem Polizisten an????
Ach, warum schreibst du das nicht mal an Radio Erft oder Radio Ruhr? Die mögen solche Aufhänger ...
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Es gibt allerdings noch eine Ausnahme, und zwar eine Autobahnauffahrt. Wie soll ein neu auf die Autobahn gefahrener Fahrer wissen, ob die AB hier bergrenzt ist oder nicht? Spätestens ab dort gilt Richtgeschwindigkeit 130km/h.
Nein, nein, nein, nein, nein, nein!!!
Eine Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt hebt kein Streckenlimit auf. Hat es noch, nie, tut es nie und wird es auch in Zukunft nicht tun.
Und ja, es gelten dann zwei Limits auf derselben Strecke. So bescheuert das klingen mag.
Ist in dem AB Abschnitt eine HzG so ist es nmM zwingend notwendig dies baldigst dem "neu hinzugekommenen" Autofahrer kund zu tun.
Auf derselben Strecke für das gleiche Fahrzeug 2 Limits?
Die Richtgeschwindikeit 130 km/h ist ja keine HzG da dafür bei Überschreitung kein Obolus eingehoben wird.
... dann ist man im Zweifelsfall immer erst aufgefahren ...
Nein, das ist für mich auch nicht schlüssig und gerade in einem Land wie Deutschland, wo selbst der gesunde Menschenverstand noch exakt reglementiert ist...
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das überholen eines Polizeifahrzeuges immer mit äußerster Vorsicht erfolgen sollte.
Soweit kommts noch.
Wenn ich ein x-beliebiges anderes Fahrzeug überholen würde, dann überhole ich auch ein Polizeifahrzeug ohne besondere, über die normale Vorsicht beim Überholen hinausgehende Aufmerksamkeit.
@burbaner: Das ist aber so geregelt wie schon beschrieben. Und wenn Du in die Feinheiten von StVO und Co. eintauchst, findest Du noch jede Menge anderer "Seltsamkeiten".
Ist mir auch noch nicht unter gekommen das die Polizei beim ueberholen stinkig wird. Ich grins mir immer eins wenn sich alles brav hinter der Polizei einreiht. Wenn Limit ist dann ueberhole ich die auch mal mit +10 oder 15 km/h. Da hat sich noch keiner dran gestossen.