- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Welche Kosten muss die Versicherung übernehmen? (Anwalt)
Welche Kosten muss die Versicherung übernehmen? (Anwalt)
Hab mal eine Frage zu dem Thread hier:
http://www.motor-talk.de/.../...l-nicht-bzw-viel-weniger-t4449227.html
Der TE schreibt, dass er seinen Anwalt jetzt einfach streiten lässt, weil die Versicherung das von ihm, bzw. seinem Gutachter erstellte Gutachten gekürzt hat.
Wie weit kann er dabei gehen?
Welche Kosten muss die Versicherung übernehmen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Wahrscheinlich liegen jetzt 2 Gutachten vor.
Das vom Gutachter vom TE und das von der Versicherung.
Das ist anzunehmen.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Wenn der TE das niedrigere Gutachten von der Versicherung anfechten will, dann wird diesen Rechtsstreit wohl kaum die Versicherung zahlen. Es sei denn sie verlieren.
Derjenige, welcher eine Klage beim zuständigen Gericht einreicht, hat zunächst auf dem Vorschusswege Gerichtskosten zu bezahlen.
Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens wird nach Abschluss des Prozesses über die Kostenverteilung unter Beachtung der ZPO entschieden.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Es wird doch dann wohl so laufen:
Ein unabhängiger 3. Sachverständiger wird vom Gericht bestimmt.
Davon ist auszugehen - woher soll der Richter auch sonst wissen, welcher der beiden Parteivorträge der Richtige ist?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Der wird wohl irgendwo in der Mitte der beiden Gutachten landen.
Kann hier natürlich nicht beurteilt werden, vielleicht ist auch eines der beiden Parteigutachten vollkommen richtig - wer weiss?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Also hat keine Partei zu 100% Recht.
Zahlt dann jeder selber?
Siehe oben - die Kostenquotelung analog ZPO erfolgt im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen.
Ähnliche Themen
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Der TE schreibt, dass er seinen Anwalt jetzt einfach streiten lässt, weil die Versicherung das von ihm, bzw. seinem Gutachter erstellte Gutachten gekürzt hat.
Wie weit kann er dabei gehen?
Wenn sich zwei Parteien über einen Sachverhalt nicht einig sind, geht man vor Gericht.
Hierfür sind die Gerichte ja da.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Welche Kosten muss die Versicherung übernehmen?
Wenn die Versicherung den Prozess gewinnen sollte, muss sie gar keine Kosten tragen, wenn sie verlieren sollte, dann die gesamten Prozesskosten, alle Anwaltskosten, ggf. Sachverständigenkosten usw..
Gleiches gilt natürlich auch für den TE.
Hallo,
und oft geht es aus wie das Hornberger Schießen und dann ist außer Spesen nichts gewesen.
Liebe Grüße
Herbert
Wenn ich als Geschädigter keine Schuld am Unfall habe, habe ich Anspruch auf einen Anwalt, deren Kosten zu 100% vom Gegner bzw. der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.
Im Prinzip ist das gängige Praxis. Schließlich sitzten bei der Versicherung geschulte Sachbearbeiter und Anwälte, gegen die Du als Laie schwerlich argumentieren kannst.
Man sollte sich nur sicher sein, dass die Schuldfrage unstrittig ist, bevor man einen Anwalt beauftragt.
Leider habe ich mit dieser Praxis inzwischen einige Erfahrung In den letzten 6 Jahren hatte ich vier Fälle (alle mit dem gleichen Wagen, ich 100% keine Schuld), wo die Versicherung mehr oder weniger rumzickte.
Zitat:
Wenn die Versicherung den Prozess gewinnen sollte, muss sie gar keine Kosten tragen, wenn sie verlieren sollte, dann die gesamten Prozesskosten, alle Anwaltskosten, ggf. Sachverständigenkosten usw..
So einfach ist es nicht. Wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen wird, gibt es im Prinzip zwei Verlierer oder zwei Gewinner. Trotzdem trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Schließlich geht es nicht um die Schuldfrage, sondern um die Schadensregulierung.
Die Sachverständigenkosten für das Gutachten werden sowieso von der gegnerischen Versicherung getragen.
Die Frage die ich mir jetzt stelle:
Wie gehts weiter?
Wahrscheinlich liegen jetzt 2 Gutachten vor.
Das vom Gutachter vom TE und das von der Versicherung.
Wenn der TE das niedrigere Gutachten von der Versicherung anfechten will, dann wird diesen Rechtsstreit wohl kaum die Versicherung zahlen. Es sei denn sie verlieren.
Es wird doch dann wohl so laufen:
Ein unabhängiger 3. Sachverständiger wird vom Gericht bestimmt.
Der wird wohl irgendwo in der Mitte der beiden Gutachten landen.
Also hat keine Partei zu 100% Recht.
Zahlt dann jeder selber?
Bzw. vom TE halt der Verkehrsrechtschutz, falls vorhanden?
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
So einfach ist es nicht. Wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen wird, gibt es im Prinzip zwei Verlierer oder zwei Gewinner. Trotzdem trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Schließlich geht es nicht um die Schuldfrage, sondern um die Schadensregulierung.
Es ist vollkommen egal, um was vor Gericht gestritten wird!
Egal, ob zur Schadenhöhe, oder zur Schuldfrage, oder zu beidem oder zu was auch immer!
Die Kostentragungspflicht ist gesetzlich geregelt (und nicht so, wie du dir das vorstellst oder wünschst).
Hier nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__92.html
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
Die Sachverständigenkosten für das Gutachten werden sowieso von der gegnerischen Versicherung getragen.
1. Ging es hierum bei der gestellten Frage überhaupt nicht und
2. Wäre ich mir da gar nicht in allen Fällen so sicher.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Wahrscheinlich liegen jetzt 2 Gutachten vor.
Das vom Gutachter vom TE und das von der Versicherung.
Das ist anzunehmen.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Wenn der TE das niedrigere Gutachten von der Versicherung anfechten will, dann wird diesen Rechtsstreit wohl kaum die Versicherung zahlen. Es sei denn sie verlieren.
Derjenige, welcher eine Klage beim zuständigen Gericht einreicht, hat zunächst auf dem Vorschusswege Gerichtskosten zu bezahlen.
Im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens wird nach Abschluss des Prozesses über die Kostenverteilung unter Beachtung der ZPO entschieden.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Es wird doch dann wohl so laufen:
Ein unabhängiger 3. Sachverständiger wird vom Gericht bestimmt.
Davon ist auszugehen - woher soll der Richter auch sonst wissen, welcher der beiden Parteivorträge der Richtige ist?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Der wird wohl irgendwo in der Mitte der beiden Gutachten landen.
Kann hier natürlich nicht beurteilt werden, vielleicht ist auch eines der beiden Parteigutachten vollkommen richtig - wer weiss?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Also hat keine Partei zu 100% Recht.
Zahlt dann jeder selber?
Siehe oben - die Kostenquotelung analog ZPO erfolgt im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen.
Ok soweit. Vielen Dank:
Nur noch die "Gegenfrage":
Wenn ich Geschädigter bin, dann habe ich ja das Recht mit einen Anwalt auf Kosten der Gegnerischen Versicherung zu nehmen.
Was darf der den alles für mich machen, damit es komplett die gegnerische Versicherung zahlen muss?
Hatten wir schon einmal einen interessanten Thread hierzu:
http://www.motor-talk.de/.../...-eines-rechtsanwalts-t4360608.html?...
Ja gut. In dem Thread gehts ja eher auch darum, dass Monate später von der Krankenkasse noch was kommt.
Hier in diesem angesprochenen Fall gehts ja wirlich nur um die Durchsetzung des Schadenersatzes.
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
Leider habe ich mit dieser Praxis inzwischen einige Erfahrung In den letzten 6 Jahren hatte ich vier Fälle (alle mit dem gleichen Wagen, ich 100% keine Schuld), wo die Versicherung mehr oder weniger rumzickte.
Ich hab da ganz andere Erfahrungen gemacht:
ich geh nach nem 100%-unverschuldeten Unfall NIE zu einem Anwalt, wieso auch?!?
Ich lass mein Auto in der Werke richten (mit Abtrittserklärung), bekomm in der Zwischenzeit nen schicken Ersatzwagen und hol am Ende mein Auto gerichtet und geputzt aus der Werke ab.
Keine Rennerei in irgendeine Kanzlei mit blödem Gesülz.
Ich schreib der VS nen netten Brief wegen meiner Aufwandsentschädigung und bekomme diese auf mein Konto.
Fertig aus!
Aber stimmt ja, ich hab vergessen das man ja bei anderen Vorgehen etwas mehr Geld auf seinem Konto hat!
Schon komisch. Es sind meistens die Leute, die auf Gutachten abrechnen wollen, denen die Abrechnung nicht passt
Zitat:
Fertig aus!
Aber stimmt ja, ich hab vergessen das man ja bei anderen Vorgehen etwas mehr Geld auf seinem Konto hat!
Wenn ich mir wie Du schön einen Neuwagen leisten könnte, wäre mir das auch egel. Dann würde ich die Kiste bei der Werkstatt abgeben und nach einer Woche wieder abholen. Dann würde mich ein Unfall gar nicht interessieren.
Aber leider gibt es auch Leute, die einen Wagen fahren, der etwas älter ist und wo jeder größere Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt und die Versicherung nur darauf warten, die Geschädigten auflaufen zulassen. Hätte ich meinen Wagen jedesmal in einer Fachwerkstatt instandsetzen lassen, wäre ich auf diverse kilo-Euro sitzen geblieben, da von 4 Unfällen drei wirtschaftliche Totalschaden waren. Leider bleibt diesen Leuten nur die Möglichkeit fiktiv abrechnen zu lassen und den Schaden selber zu richten. Klar, ich habe voll Bock nach jedem Schaden mir gebrauchte Teile zu besorgen, die Lackieren zu lassen und dann selber einbauen. Was ich nicht kann, macht dann die Werkstatt, da die diversen Auto-Foren auch nicht allwissend sind. Und wenn dann am Ende ein paar Euro überbleiben habe ich mich an dem Schaden auch noch bereichert.
Ich kann diesen pauschalen Schwachsinn nicht mehr hören, dass sich jeder der fiktiv abrechnet am Unfall bereichert. Für einige ist das Universum wohl relativ einfach gestrickt.
In dem konkreten Fall von dir war es doch so, dass der Wert vom Fahrzeug 2700 Euro geschätz wurde und der Schaden auf 2400.
Hättste den in der Werkstatt reparieren lassen, so wäre die Sache jetzt erledigt.
Zitat:
In dem konkreten Fall von dir war es doch so, dass der Wert vom Fahrzeug 2700 Euro geschätz wurde und der Schaden auf 2400.
Hättste den in der Werkstatt reparieren lassen, so wäre die Sache jetzt erledigt.
Wie kommste denn darauf.
Hätte ich den Wagen repariert, hätte die Versicherung trotzdem den Wiederbeschaffungswert auf 800,- gesetzt und ich wäre auf 1900,- Euro sitzen geblieben. Die Werkstatt hätte mir den Wagen bestimmt nicht für 800,- abzüglich Restwert instandgesetzt.
Ich hätte natürlich auch warten können, bis mir die Versicherung ihr "go" gibt und ich wäre 4 Monate mit einem Leihwagen durch die Gegend gefahren.