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Welche Reifen darf ich aufziehen?

Aprilia
Themenstarteram 29. April 2020 um 5:00

Ich brauche euren Rat,

ich habe vor 2 Tagen meine Aprilia Rs4 125 Bj. 2014 in einer Kurve weggeschmissen.

Ein guter Kumpel und ich bauen die jetzt wieder auf.

Ich frage mich jetzt welche Reifen ich da drauf ziehen darf, momentan ist Vorne ein 100er und Hinten ein 130er Michelin Pilot Street drauf.

Ich würde gerne die Pirelli Diablo Rosso III oder Metzeler Sportec M7-RR aufziehen, ist Vorne 110er und Hinten 150er, ist das erlaubt bzw. bekomm ich die Eingetragen? Eine Reifenfreigabe für die Maschine haben die, bin mir aber nicht sicher was mir das bringt.

Link zur Freigabe von Pirelli:

https://www.pirelli.com/.../rs4-125-tw-2011

Link zur Freigabe von Metzeler:

https://www.metzeler.com/.../reifen?...

Wäre toll wenn mir jemand erklären kann ob ich die drauf ziehen kann.

Grüße Felix :)

Beste Antwort im Thema
am 29. April 2020 um 11:42

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 29. April 2020 um 12:27:32 Uhr:

Aber so ganz kann ich nicht nachvollziehen, warum ein 2cm breiterer Reifen bei einem Stein geholfen hätte.

Könnte gut sein, dass ein 150er Breitreifen die 125er Zwiebackfräse soweit ausbremst, dass er langsamer fährt und dann Kurven sicherer nimmt :D

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am 29. April 2020 um 5:11

Kommt auf das Herstellungsdatum der Reifen an. Wenn die bis 2019 produziert wurden, dann reicht die Reifenfreigabe. Wurden die Reifen dieses Jahr hergestellt, dann müssen die eingetragen werden.

 

Gruß Christian

Themenstarteram 29. April 2020 um 5:16

Zitat:

@Christian74 schrieb am 29. April 2020 um 07:11:41 Uhr:

Kommt auf das Herstellungsdatum der Reifen an. Wenn die bis 2019 produziert wurden, dann reicht die Reifenfreigabe. Wurden die Reifen dieses Jahr hergestellt, dann müssen die eingetragen werden.

Gruß Christian

Und wenn die von diesem Jahr sind kann ich die trotzdem aufziehen, nur muss ich eben zum TÜV und der Trägt mir die ein? Und wenn die vor 2020 hergestellt wurden reicht es die Freigabe mitzuführen, wie bei der ABE für den Auspuff?

In erster Linie darfst du ohne weiteres (wie zum Beispiel ohne das mitführen einer Bescheinigung oder eine Abnahme durchführen) nur die Größe montieren die in deinem Fahrzeugschein steht.

Ich bin jetzt kein Experte, schlage mich aber auch gerade mit dem Thema herum. Das was du da zeigst, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Reifenfreigabe. Jetzt wäre es wichtig zu wissen wann deine gewünschte Reifen hergestellt wurden. Das erkennst du an den Reifen an der DOT-Nummer. Irgendwo steht da DOT und dann z.b. 1020. Das würde beispielsweise bedeuten dass der Reifen in der 10. Kalenderwoche im Jahre 2020 hergestellt wurde.

Das Jahr ist deshalb wichtig, weil es seit diesem Jahr eine Neuregelung gibt. Wurden die Reifen VOR 2020 hergestellt und du hast für deine gewünschten Reifen eine Reifenfreigabe, reicht es aus, diese beim Fahren stets mitzuführen. Wurden sie erst 2020 hergestellt, reicht so eine Reifenfreigabe nicht mehr aus. Du benötigst dann vom Reifenhersteller eine Herstellerbescheinigung dieser Reifen. Im Prinzip steht das gleiche drin wie bei deinen Reifenfreigaben, nur mit dem Unterschied, dass bei Herstellerbescheinigungen noch vermerkt ist, dass bei der Montage dieser Reifen die Betriebserlaubni zunächst mal erlischt. Das heißt, du MUSST dann mit deinem Bike zum TÜV und die Reifen abnehmen lassen. Nicht vergessen, die Herstellerbescheinigung mitzunehmen!

ABER, die Praxis sieht gerade nicht so einfach aus. Der Prüfer kann die Abnahme trotz deinen Unterlagen ablehnen. Es kann also eine Herumrennerei werden, wie ich sie auch gerade habe. Falls du deine gewünschten Reifen noch nicht bestellt hast und du den Versuch der Reifenabnahme wagen möchtest, dann füge bei der Bestellung hinzu, dass die Reifen unbedingt vor 2020 hergestellt worden sein müssen. Dann ist deine Betriebserlaubnis aufgrund deiner Reifenfreigabe nicht erloschen und bei einer gescheiterten Reifenabnahme genügt wie eben das Mitführen der Reifenfreigabe.

am 29. April 2020 um 5:27

Zitat:

@LostRider schrieb am 29. April 2020 um 07:16:08 Uhr:

Zitat:

@Christian74 schrieb am 29. April 2020 um 07:11:41 Uhr:

Kommt auf das Herstellungsdatum der Reifen an. Wenn die bis 2019 produziert wurden, dann reicht die Reifenfreigabe. Wurden die Reifen dieses Jahr hergestellt, dann müssen die eingetragen werden.

Gruß Christian

Und wenn die von diesem Jahr sind kann ich die trotzdem aufziehen, nur muss ich eben zum TÜV und der Trägt mir die ein? Und wenn die vor 2020 hergestellt wurden reicht es die Freigabe mitzuführen, wie bei der ABE für den Auspuff?

Ganz genau. Das mit dem Eintragen ist wohl mehr oder weniger Glückssache, siehe Beitrag von Silesia.

 

In einem anderen Forum ist jemand, bei dem hat das Eintragen keine 10 Minuten gedauert und 52€ gekostet. Dann gab es eine Bescheinigung, mit der man auf dem StVA die neue Reifengröße in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen kann.

 

Gruß Christian

Wobei ich hinzufügen muss, dass es bei mir nicht um die Reifenbreite geht sondern um einen anderen Querschnitt. Statt mit 190/50 hinten möchte ich mit 190/55 fahren. Anscheinend gibt es dadurch Abweichungen zwischen der tatsächlichen Geschwindigkeit und der Geschwindigkeit die am Tacho angezeigt wird.

Themenstarteram 29. April 2020 um 5:33

Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten. Dann werde ich darauf achten das die Reifen von 2019 sind. Kann ich mir das während des Bestellvorgangs aussuchen von wann die sein sollen, also Produktionszeitraum?

Übrigens würden wir die Reifen über den Vater meines Kumpels bestellen da dieser eine KFZ Werkstatt besitzt und ehemaliger Motorradhändler ist, so würden wir die Reifen evtl. günstiger bekommen.

am 29. April 2020 um 5:33

Zitat:

@Silesia schrieb am 29. April 2020 um 07:30:30 Uhr:

Wobei ich hinzufügen muss, dass es bei mir nicht um die Reifenbreite geht sondern um einen anderen Querschnitt. Statt mit 190/50 hinten möchte ich mit 190/55 fahren. Anscheinend gibt es dadurch Abweichungen zwischen der tatsächlichen Geschwindigkeit und der Geschwindigkeit die am Tacho angezeigt wird.

War in dem anderen Forum auch. GSX-R 1000 wo jetzt 55er Querschnitt gefahren werden soll. Kein Problem. 52€ und fertig

Ja ich bin gerade dabei die "Geheimtipps" abzuklappern wie "geh mal zu Herrn XY vom TÜV Z". Einer wollte per Mail meine Unterlagen und die Herstellerbescheinigung für eine Erstdiagnose und er meinte er sehe da keine Probleme. Nur hat er nächste Woche Urlaub. Muss mich also etwas gedulden.

@Lostrider Wenn sein Vater die Reifen bestellt, soll er einfach sagen dass die Reifen vor 2020 hergestellt sein sollen.

Ich bestelle meine Reifen immer bei mopedreifen.de und da kann man bei der Bestellung auch sonstige Angaben machen (freier Text). Da habe ich das entsprechend vermerkt. Wenn doch Reifen von 2020 kommen, gehen die eben gerade wieder zurück.

Themenstarteram 29. April 2020 um 5:59

Zitat:

@Silesia

@Lostrider Wenn sein Vater die Reifen bestellt, soll er einfach sagen dass die Reifen vor 2020 hergestellt sein sollen.

Ich bestelle meine Reifen immer bei mopedreifen.de und da kann man bei der Bestellung auch sonstige Angaben machen (freier Text). Da habe ich das entsprechend vermerkt. Wenn doch Reifen von 2020 kommen, gehen die eben gerade wieder zurück.

Alles klar, danke für die Hilfe, ich werde es so versuchen.

Und warum fährst du nicht das was vorgegeben ist?

Themenstarteram 29. April 2020 um 6:35

Zitat:

@Papstpower schrieb am 29. April 2020 um 08:27:36 Uhr:

Und warum fährst du nicht das was vorgegeben ist?

Aus dem einfachen Grund das diese Schubkarrenreifen der letzte Müll sind was Haftung angeht.

Bei den schmalen Schlappen reicht ein kleiner Stein und man fliegt auf die Fresse, genau deshalb bin ich gestürzt.

Und was spricht dagegen die Reifen dauerhaft ein zu tragen?? und sich den ganzen tohuwabohu nicht aus zu setzen den spätestens beim nächsten Satz wird man um eine Eintragung nicht herum kommen.

Deswegen habe ich ja zum Beispiel Reifen vor 2020 drauf und versuche ja gerade trotzdem eine Reifenabnahme zu bekommen. Damit ich dann später kein Tohuwabohu habe. Empfehle ich dem TE auch. Wenns nicht klappt, kann man die Reifen wegen Reifenfreigabe dennoch dran lassen und zumindest mal in Ruhe abfahren.

Themenstarteram 29. April 2020 um 7:06

Zitat:

@Silesia schrieb am 29. April 2020 um 08:48:04 Uhr:

Deswegen habe ich ja zum Beispiel Reifen vor 2020 drauf und versuche ja gerade trotzdem eine Reifenabnahme zu bekommen. Damit ich dann später kein Tohuwabohu habe. Empfehle ich dem TE auch. Wenns nicht klappt, kann man die Reifen wegen Reifenfreigabe dennoch dran lassen und zumindest mal in Ruhe abfahren.

Genau so sieht der Plan jetzt aus.

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