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Welche Rundumleuchten und Frontblitzer sind in Deutschland legal?

Themenstarteram 24. Juli 2017 um 1:28

Erstmal hallo an alle,

bin neu hier, deshalb keine Ahnung, ob ich meine Anfrage thematisch überhaupt richtig einsortiert habe. Nun aber direkt zur Sache.

Ich habe mich nun ausgiebig im Internet informiert und über Rundumleuchten und Frontblitzer einiges rausgefunden. Blaulicht und Gelblicht fallen sowieso weg, Rotlicht und Grünlicht scheinen generell verboten zu sein in DE und bei Weißlicht hab ich leider keine eindeutigen Angaben gefunden.

Nun ist meine Frage: Wäre theoretisch ein cyanfarbener oder türkiser Frontblitzer + Rundumleuchte legal? Faktisch gesehen ist dieser weder blau, noch grün, da dies eigene Farbtöne sind und müsste somit gesetzlich nicht erfasst bzw geregelt sein, oder?

Es geht mir in diesem Punkt auch nicht darum, mich als ein Notfallfahrzeug auszugeben oder Ähnliches. Ich möchte lediglich in der Lage sein, andere Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass etwas nicht stimmen könnte. Sowohl hinter mir fahrende Fahrzeuge, als auch Fahrzeuge vor mir. Ich habe es nämlich, nachdem ich Vielfahrer bin, leider schon mehr als oft genug erlebt, dass enorme Gefahrensituationen aller möglichen Arten entstanden sind, die teils in ihrer Intensität so enorm waren, dass ein einfaches Brems-/Warnblinklicht nicht ausreichend war als Hinweis.

Hierzu zählen nur in den seltensten Fällen Staus, wohl aber plötzliche Unfälle, die direkt vor oder hinter einem selbst passieren. Ebenso Menschen, die der Meinung sind, auf der Autobahn vor einen fahren, einen auf 20 km/h runterbremsen zu müssen und einem dann noch das Überholen unmöglich zu machen, weil sie daheim wohl kontinuierlich nur von der Frau fertig gemacht werden, nichts zu sagen haben oder vielleicht einfach gänzlich allein sind, was weiß ich, was diese Wesen als "gerechtfertigten Grund" sehen.

Jedenfalls gab es solche Situationen schon mehrfach auf der Strecke, die ich befahre, und grade Nachts (Hochzeit solcher Minderbemittelten) könnte ein cyanfarbenes oder türkises Licht den hinter mir fahrenden Verkehr warnen und gleichzeitig dem schweren Verkehrsgefährder vor mir Angst einjagen und somit zur Beendigung der schweren Gefahrensituation führen.

Ebenso wäre, gerade für solche Fälle, auch gut zu wissen, ob auditive Signale generell verboten sind, oder ob das von Ton, Melodie oder ganz anderen Punkten abhängt, ebenso wären genannte Punkte, wenn vorhanden, gut zu wissen.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Lg,

Kirschi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kirschi_ schrieb am 24. Juli 2017 um 19:03:36 Uhr:

...weil mich wieder einer auf 20 km/h runtergebremst hat.

Wenn dir das offensichtlich häufer passiert, solltest du - statt über die Aufrüstung deines Fahrzeuges mit allerhand Blinklichtern - lieber mal über dein eigenes Fahrverhalten nachdenken! :rolleyes:

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am 24. Juli 2017 um 1:49

In der StVZO steht, welche Beleuchtung und Schallzeichen du an deinem Fahrzeug verbauen kannst.

Also da ganz einfach nachlesen.

Blitzlichter kannst du direkt vergessen, egal in welcher Farbe und das Schallzeichen muss eine konstante Grundfrequenz haben, also sind Melodien auch raus.

Damit ist dein Vorhaben, dich zum Hilfs-Sheriff zu machen zum Scheitern verurteilt, was ich auch sehr beruhigend finde, auch wenn es vielleicht gut gemeint ist.

Denn wenn du das machen dürftest, dann dürfte es auch jeder Andere und das wäre das reinste Choas.

Das einzige was geht, ist ein Suchscheinwerfer, allerdings nur mit max. 35W.

Grundsätzlich müssen erst einmal alle Leuchten ein E-Prüfzeichen haben, also auch blaue und gelbe Leuchten damit Sie an ein Fahrzeug kommen.

Sollten solche Leuchten legal sein, egal welche Farbe, würde Sie schnell an Ihrer Wikung verlieren, weil Sie dann wahrscheinlich viele dran hätten, ist der gleiche Efect wie Lichhupe. Bei mir hat die schon lange keine Wirkung mehr. Auch wenn eine E-Klasse das gestern von mir wollte war ich gerade an Überholen und da kann er Blitzen wie er will. Mein Auto verliert dann immer automatisch an Leistung bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

MfG

Mike

am 24. Juli 2017 um 6:58

Also weder gelb, blau- noch rot sind generell verboten.

Was die Blitzer / RKL betrifft benötigst Du immer ein e Prüfzeichen.

Bei blau und rot in Fahrtrichtung (nur in Kombination mit Tonfolge) kommt TÜV Abnahme + die Eintragung in die Fahrzeugpapiere dazu. Grundsätzlich ist das auch bei einem privaten PKW mit Bescheinigung der Dienststlle/.... möglich, sofern die Betätigung das hergibt. Beispielsweise Zugführer/Kommandant Feuerwehr oder ähnliches.

Gelb mit "e" kannst Du, wenn Du sie nur bei Bedarf "aufsetzt" (gelbe RKL mit Magnetfuß) m.W. problemlos verwenden.

Frontblitzer in gelb mit e dürften neben TÜV Abnahme eine Eintragung erfordern vermute ich, sofern das Fz nicht selbst als SonderFz in den Papieren ausgewiesen ist (Pannenhilfsfahrzeug). Ich weiß nicht ob die Eintragung ohne entsprechende Tätigkeit ausgestellt wird. Bezweifle das

Ich kenne dann noch Frontblitzer in weiß. Wie die gehandhabt werden weiß ich gleich gar nicht. Sind manchmal in die Scheinwerfer "bevorrechtigter Wegebenutzer" eingebaut und werden bei Tagfahrten zusätzlich zu RKL Blau benutzt.

Andere Farben kommen gleich gar nicht in Frage, die erhalten kein "e".

e= e nach ECE R65

Hier etwas mehr dazu: Hella

Fazit nach meinem Wissensstand: Dir bleibt nur gelbe RKL mit Magnetfuß als Pannenleuchte

Um den nachfolgenden Verkehr zusätzlich zum Bremslicht zu warnen, haben sich die Autoingenieure etwas einfallen lassen. Und zwar aktivieren aktuellere Modelle bei einer Vollbremsung automatisch auch die Warnblinker. Das reicht in meinen Augen aus.

Zitat:

@Kirschi_ schrieb am 24. Juli 2017 um 03:28:38 Uhr:

. . . und gleichzeitig dem schweren Verkehrsgefährder vor mir Angst einjagen . . .

Geht schonmal gar nicht, wär dann ja Nötigung ;-)

Kannst ja zusätzlich hochgesetzte Blinkleuchten anbauen wie bei 'nem Kleinbus/Schulbus oder so. Bekannter hatte die auch an seinen T3 und T4 Bussen (Ex-Behördenfahrzeuge, TÜV hat da nie gemeckert). Dann hast wenigstens nach hinten bißchen mehr. Je höher das Fahrzeug, desto besser/weiter die Wirkung/Sichtbarkeit nach hinten.

Zitat:

@Kirschi_ schrieb am 24. Juli 2017 um 03:28:38 Uhr:

................

Ich habe mich nun ausgiebig im Internet informiert und über Rundumleuchten und Frontblitzer einiges rausgefunden.

................

Hi Kirschi und "Willkommen im Forum".

Wenn du dich wirklich, wie du schreibst, "ausgiebig informiert" hättest, hättest du auch festgestellt, daß deine komplette Fragestellung völlig sinnlos ist.

Da die Kollegen schon einiges bezüglich eventueller Zulässig- und Sinnhaftigkeiten geschrieben haben, möchte ich mich dazu auch nicht mehr weiter äußern, da war das Wichtigste schon dabei.

Gruß,

Frank

Hi, ich denke gerade wegen Leuten wie Kirschi gibts die strengen Gesetze bei uns, sonst würden alle wie beleuchtete Tannenbäume rum fahren. Und Verkehrserziehung ist auch nicht Deine Sache, höchstens das warnen wie andere schreiben mit den Warnblinkern und die reichen auch vollkommen.

Wer hinter Dir eingeschlafen ist ( was es ja gibt ) und Dir drauf knallt, dem helfen auch keine anderen Lichter oder Leuchtsignale .

am 24. Juli 2017 um 11:49

"… gleichzeitig dem schweren Verkehrsgefährder vor mir Angst einjagen …"

Wenn der TE sich im Straßenverkehr so verhält, wie es sein Beitrag vermuten lässt, braucht er eh bald keine Lichter mehr, weil er dann keinen Führerschein mehr hat. Was ich sehr begrüßen würde.

Welche lichttechnischen Einrichtungen wie und wann verwendet werden, ist in StVO und StVZO geregelt. Deine ganzen Gedankenspielereien werden sofort entwirrt, wenn du dich mit diesen Regelwerken auseinandersetzt.

Ungeachtet einer Diskussion über Motivation und Sinnhaftigkeit hast du als Privatperson, wenn du andere Verkehrsteilenehmer vor Gefahren warnen willst (und das heißt: Vor einer tatsächlichen, gegenwärtigen Gefahr. Und warnen heißt nicht bestrafen) die Möglichkeit, Licht- und Schallzeichen zu geben. Das Szenario "Warnen vor Gefahrenstelle" kannst du mit Notblinklicht abdecken. Zusätzlich kannst du Rückwarneinrichtungen und Rundumleichen bzw. -blitzer nach §53a StVZO verwenden. Die vorgeschriebenen Sicherungsmittel wie Warndreieck können z.B. mit Bodenhindernisleuchten ergänzt werden. Und im Rahmen des rechtfertigenden Notstands kann man sicher auch mit einem geschwenkten Eimer den Verkehr warnen, auch wenn ein Eimer kein zugelassenes Sicherungsmittel sein dürfte...

Festeingebaute Frontblitzer, noch dazu in Fantasiefarben, dürften regelmäßig nicht zulassungsfähig sein und führen zum Erlöschen der ABE.

Nachtrag: Frontblitzer sind denkbar ungeeignet, den /nachfolgenden/ Verkehr zu warnen.

Aber was Rundumleichen sind, erzählst du mir schon noch, oder? Vor allem nach §53? Ich finde da keinen Kadaverabsatz!? :D

Nach dem Lesen des Eröffnungsposts bin ich dermaßen froh, daß der Betrieb von KFZ-Beleuchtung in Deutschland so strikt geregelt ist.

Aber sowas von dermaßen froh.

Gruß

electroman

Themenstarteram 24. Juli 2017 um 17:03

Danke an alle für die schnellen Antworten.

Ich kann gewisse Einwände verstehen, was die Frontblitzer angeht, aber so, wie ich das nun geschildert bekommen habe, sind die ja eh nicht legal. Wäre auch nur ein eventuell positiver Zusatzaspekt gewesen, hauptsächlich möchte ich einfach nicht, dass mir jemand mit 200 km/h in meinen Wagen reinrauscht, weil mich wieder einer auf 20 km/h runtergebremst hat.

Immerhin habe ich ja offenbar dennoch zumindest über Warnleuchten oder "Erweiterung" der Warnblinkanlage gewisse Möglichkeiten, zu versuchen, dies zu verhindern. Und ja, ich habe durchaus Verständnis dafür, dass viele meiner Wünsche nach deutscher Gesetzeslage nicht umsetzbar sind, vor Allem, weil Leute wie diese Ausbremser sowas dann auch haben dürften und das braucht's wirklich nicht.

Dennoch sollte etwas gegen solche Leute unternommen werden. Es ist mir einfach zu oft passiert, als dass ich mir sicher sein könnte, dass solche extrem gefährlichen Situationen sich nicht wiederholen werden und soetwas sollte in einem Land wie unserem eigentlich garnicht umsetzbar sein, meiner Meinung nach. Aber das ist ein anderes Thema.

Die wichtigsten Infos, die mir noch gefehlt hatten, habe ich jetzt, deshalb nochmal danke an alle, die produktiv dazu beigetragen haben.

Um noch ein paar Leuten direkter zu antworten:

Zitat:

Und zwar aktivieren aktuellere Modelle bei einer Vollbremsung automatisch auch die Warnblinker. Das reicht in meinen Augen aus.

Nunja, mein Fahrzeug ist leider nicht das Neueste, aber die Warnblinker hatte ich, als ich runtergebremst wurde, schon an. Leider hat sich genannte Situation direkt nach einer Kurve abgespielt, bei Nacht, mit schnellem Verkehr um uns rum, in einer Zone ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Da übersieht man einen Warnblinker schon mal sehr schnell und ich halte diese dann in einer solchen Situation auch bei Weitem nicht mehr für ausreichend.

Zitat:

Geht schonmal gar nicht, wär dann ja Nötigung ;-)

Das mag sein, aber bei schwerem Eingriff in den Straßenverkehr mit akuter Lebensgefahr durch den Anderen dürfte doch die Möglichkeit bestehen, dass das unter Notwehr fällt, oder? Schließlich muss man vom Gesetzgeber doch irgendeine Möglichkeit bekommen, einer solchen Lage zu entkommen.

Und an @Levi 67: Was von Menschen als "ausgiebig" empfunden wird, ist subjektiv unterschiedlich. Ich habe mir außerdem diverse Seiten angesehen, aber in manchen Punkten keine direkten Verbote gefunden und nur, weil etwas 'nicht erlaubt' ist, ist es nicht gleich 'verboten', so schwarz-weiß ist unsere Welt schließlich auch wieder nicht. Gibt schließlich mehr als genug Firmen, die genannte Grauzonen der deutschen Gesetzlage ausnutzen. Die direkten Paragraphen in den jeweiligen Gesetzbüchern hatte ich allerdings nicht gefunden, ebenso wenig war ich mir sicher, ob diese tatsächlich rein in der StVO geregelt sind oder auch anderswo. Deshalb frage ich dich: Wieso war meine Fragestellung also sinnlos?

Zusätzlich an @electroman: Warum? Möchtest Du nicht gewarnt werden, wenn auf der Autobahn ein Auto auf 0 runtergebremst wird? Möchtest Du nicht, dass eine solche Situation so schnell wie möglich wieder aufgelöst wird? Ich verstehe zwar im Grundsatz, warum das nicht erlaubt sein sollte und auch nicht erlaubt ist, aber ich verstehe diese passive Feindlichkeit mir gegenüber nicht ganz. Würde deshalb um eine Erklärung diesbezüglich bitten.

Lg,

Kirschi

Zitat:

@Kirschi_ schrieb am 24. Juli 2017 um 19:03:36 Uhr:

...weil mich wieder einer auf 20 km/h runtergebremst hat.

Wenn dir das offensichtlich häufer passiert, solltest du - statt über die Aufrüstung deines Fahrzeuges mit allerhand Blinklichtern - lieber mal über dein eigenes Fahrverhalten nachdenken! :rolleyes:

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