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Welche SFK beim Zweitwagen
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr seit alle gut ins neue Jahr gerutscht!
Da mein Mann erst seit drei Monaten den Führerschein hat und das alte Auto von seinem Papa bekommt ( Mazda 1,6 BJ 1992 ) möchte ich das Auto auf mich als Zweitwagen versichern.
Ich hatte seit 13 Jahren mein Auto über meine Mama versichert. Ich bekomme bei der Versicherung jetzt die Prozente überschrieben und zwar bei meinem neuen Auto was ich im Januar jetzt auf mich versichere habe ich dann 50%.
In welche SFK bzw welche Prozente wird das Auto meines Mannes erhalten, wenn ich es auf mich als Zweitwagen nehme.
Vielen Dank
Nicole
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20 Antworten
Das ist jetzt der dritte Thread zum Thema in vier Wochen.
Du solltest eigentlich längst umfassend informiert sein.
lies dir die FAQ nochmals durch,
oder suche Dir einen kompetenten Berater.
Sorry, wenn ich dir auf die Nerven gehen, aber wozu ist dieses Forum da. Mein Versicherungsmann ist noch bis zum 9.1.06 im Urlaub, daher wollte ich mich in diesem Forum erkundigen.
Ich kenne die Prozente für einen Zweitwageneinstieg, aber ich wollte lediglich nur wissen, ob ich die selben Prozente bekomme für einen Zeitwageneinstieg, wie jemand der schon längere Zeit einen Erstwagen versichert hat, denn ich hatte ja noch nie einen Erstwagen auf meinem Namen versichert, sondern bekomme nur die Prozente überschrieben..
s. FAQ Versicherungen.
Es gibt Versicherungen, die den Zweitwagen genau gleich einstufen, wie den Erstwagen. Beispiel: Direct Line
und bei einem Unfall werden beide hochgestuft, oder wie?
Natürlich nicht!
Die Einstufung erfolgt ja zu Beginn des Vertrages und dann entscheidet der Schadensverlauf des Vertrages über weitere Einstufen (nach oben oder unten).
Außerdem zwingt einen ja auch niemand, die Versicherung des Erstwagens zu wechseln. Ich konkret bin beim Erstwagen bei der Toyota-Versicherung und hab meinen zweiten bei der Direct-Line.
Und wenn ich nen Unfall mit dem 1. hätte, würd das an der Versicherung bei DL nix ändern, umgekehrt warum sollte die Toyota Versicherung mich hochstufen, wenns bei DL crasht?
Hi,
Was genau darfst du mit nehmen bei einem Versichererwechsel des Zweitwagens?
...
Grüße
Schreddi
Bevor das in ne Werbung für DirectLine ausartet, lest das doch bitte dort in den Tarifbestimmungen nach.
Bei Direct Line können Sie - entsprechend unseren Tarifbestimmungen - mit Ihrem Zweitwagen sofort in die Schadenfreiheitsklasse kommen, in der sich Ihr erstes Auto befindet. Zum Beispiel 30%. Und zwar egal, ob Sie ihn neu anmelden oder ein bereits angemeldetes neu versichern wollen. Einige Kriterien sollten Sie aber erfüllen - zum Beispiel mindestens 24 Jahre sein.
Ich wollte nur drauf hinweisen, dass es solche Versicherungen gibt. Möglicherweise auch noch andere.
....und meine Frage war net beantwortet.
Aber Hauptsache kurzfristig billig *gg*
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
....und meine Frage war net beantwortet.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Was genau darfst du mit nehmen bei einem Versichererwechsel des Zweitwagens?
Und Du findest, die Frage sei nicht beantwortet?
Was willst Du denn "mitnehmen" ????
"Bei Direct Line können Sie mit Ihrem Zweitwagen sofort in die Schadenfreiheitsklasse kommen, in der sich Ihr erstes Auto befindet."
Oder willst Du noch einen Regenschirm mitnehmen?
Schreddi meint wohl, dass er gerne die Prozente, die Direct Line vergibt, mit zu den nächsten Versicherung nehmen würde.
Das geht natürlich nicht. Solche Sondereinstufungen macht ja jede Gesellschaft individuell. Jedoch nimmt man seine schadenfrei gefahrere Zeit mit. Somit ist man nicht schlechter gestellt, als wenn man irgendwo mit SF1/2 anfängt !
Lass Dich von madcruiser nicht ärgern.
Mein Vorschlag ist dazu, SF2 = 85%.
Dann ist der Zweitwagen ein eigenstädiger Vertrag und nicht wie bei der Direct Line mit vorsicht zu geniessen.
Damit kann dieser ohne bedenken später überschrieben oder vererbt oder was auch immer werden.
Erstwagen kann dort bleiben, wo er ist.
Wenn Du noch Fragen hast, frag einfach.
http://www.directline.de/downloads/pdf/bedingungen_kfzversicherung.pdf
Dort Seiten 32,33 lesen.
Neben der 24er Regel sind noch ein paar Kleinigkeiten zu beachten, darunter 3 weitere Ausschlüsse und eben auch dieser:
Keine Einstufung bei Unfall im vorhergenden Kalenderjahr.
Das war es dann wohl für Tanzbärchen.
Wie einige wissen, hatte sie 2005 einen Unfall und wollte 2006 zunächst mit der Mutter den SFR tauschen.
Auch hierzu habe ich Hinweise gegeben, die scheinbar nicht falsch waren.
Sonst läge das Thema ja nicht in Variante erneut vor!
Hat also nichts mit Ärgern, sondern etwas mit korrekter Auskunft zu tun, Smiti81.
Im Falle eines späteren Wechsels wird nur das Rabattgrundjahr und die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schadenfreiheitsrabattstatus ausgewirkt haben weitergegeben.
Dieses Verfahren ist gesetzlich geregelt und Vorzugseinstufungen (auch die in SF2) gehen dabei verloren.
@BertRacoon: Völlig korrekt Deine Aussagen
@madcruiser: ebenfalls völlig korrekt, ich hatte ja bereits auf die Homepage verwiesen, da der Sondertarif für Zweitwagen ja an einige "Extras" gekoppelt ist.