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Welche Traglast brauchen meine Reifen

Themenstarteram 4. August 2008 um 8:14

Moin Moin an die Reifen spezies.

Ich möchte mir noch mal einen Satz neue Reifen gönnen in den Maßen 225/40 R 18 und diese im Web bestellen.

Wer kann mir sagen welchen Traglastindex diese Reifen dann mindestens erfüllen müssen.

Die jetzigen haben 92 W . im Fahrzeugschein steht V 91 und im Web gibt es viele mit W 88 angaben.

Bitte klärt mich mal jemand auf.

THX

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17 Antworten

Hallo,

der Traglastindex ist abhängig von der Dimension des Reifens und die Zulässigkeit vom Fahrzeug, auf dem der Reifen gefahren wird. Bei meiner Dimension, auf meinem Fahrzeug, 205/55 R16 V u. W beträgt er 91, bei Kombis mit höherer Achslast kann auch 94 verlangt werden. Legt der Hersteller fest, steht in den Papieren.

Bei 18 Zöllern, wie von dir angesprochen, würde ich mich vom Fachhändler beraten lassen und die auch dort montieren lassen. Nicht das du bei der nächsten HU Probleme bekommst.

Falls du diese Kombination das erste mal draufmachst, brauchst du eh eine Abnahme. Wenn du bereits ein Gutachten hast, schau einfach was drinsteht.

Gruß Jenzer

Themenstarteram 4. August 2008 um 11:16

Danke für die Info.

Ich werde wohl doch zum reifenhändler gehen und mich beraten lassen.Lieber ein paar Euro mehr ausgeben als hinterher auf die Nase zu fallen. 

am 4. August 2008 um 13:40

Tragfähigkeitsindexliste

Geschwindigkeitsindex

Reifenbezeichnung Erklärung

Wenn du eine 91 im Fahrzeugschein eingetragen hast kannst du dir 91 und darüber kaufen.

das V steht dabei nur für die max geschwindigkeit in dem Fall 240km/h

also 91=615

und V =240km/h vmax

mfg

Themenstarteram 5. August 2008 um 8:45

@ Katan

Danke für die Links

Ich bin etwas entsetzt grade. Meine Reifen/ felgen Kombi welche ich von einem bekannten bekommen habe ( siehe Signatur ) haben nur einen Tragfähigkeitsindex von 88, das ist ja dann viel zu wenig für mein Fahrzeug. Er hat die Reifen damals direkt bei einem Händler aufziehen lassen auf seinen B5 und muss ja dann völlig falsch beraten wurden sein.

Dann wundert es mich auch nicht das die nach 2 Jahren bei normaler Fahrweise die Verschleißgrenze erreicht haben !!

am 5. August 2008 um 9:44

Jap das ist wieder unterschiedlich bei mir ist zB ne 83V als Standart eingetragen dh ich könnte die 88er fahren.

Kommt halt aufs Auto drauf an bzw Gewicht Motorisierung usw

Da ist A4 nicht gleich A4

mfg

Hallo,

dann hast du für die Räder kein Gutachten für dein Auto? Das kann böse enden. Wenn es keine Freigabe für die Räder/Reifenkombination gibt, ist deine Betriebserlaubnis mit der Montage erloschen.

Ich habe nichts gegen eine Aufwertung von Fahrzeugen mit zugelassenen Teilen, welche in Fachbetrieben montiert werden mit entsprechender Beratung und auch Haftung des Betriebes. Ich bin jedoch absolut gegen eine Gebrauchtteile- Billigbastelei von Laien. Hier muß seitens des Gesetzgebers viel strenger durchgegriffen werden.

Das hat schon zu vielen unbeteiligten Menschen das Leben gekostet.

Gruß Jenzer

Hankook Ventus V12 Evo 225/40 ZR18 92Y XL 4PR

passt von der Tragfähigkeit und kostet bei www.reifen-profis.de nur 105.58 € inkl. Versand...,

Traglast:ZR 92

wie gesagt, kann ich nur Empfehlen...

Gruß

Icke

Themenstarteram 6. August 2008 um 7:56

@Jenzer

Doch ein Gutachten habe ich, auch Eingetragen ist alles . Die Gummis haben sind halt nur ziemlich runter ´deswegen wollte ich mir neue holen und dabei ist mir erst aufgefallen das irgendwas mit dem Tragfähigkeitsindex nicht stimmt.

 

Ich gebe es ja ungern zu aber ich war , auch wenn ich hier sonst selber von der Firma abrate bei ATU.. Die Atura Wheels werden ja von den Vertrieben, lso bin ich hin, neues Felgenchloß besorgt, Gutachten von den abgeholt und eintragen lasssen.

Das hätte ja dem Monteur sowie dem TÜV spezie auffallen müssen das dort was nicht stimmt.

 

Na ja Thema ist jetzt durch , ich werde jetzt erstmal bis zum Winter meine Orgifelgen draufziehen und im nächsten Jahr zuschlagen mit neuen Gummis.

 

Rein aus Neugier, wenn jetzt was passiert wegen den Gummis, bin ich ja rein rechtlich erstmal voll haftbar weil ich im Prinzip ja ohne gültige BE unterwegs bin,. kann ich meinerseits ATU bzw. den TÜV Heini haftbar machen, den n ich musste ja eigentlich ndavon ausgehen das alles seine richtigkeit hat.

am 6. August 2008 um 8:11

Wenn du eine Abnahme/Eintragung hast für diese Reifen auf deinem Fahrzeug bekommt der Gutachter auch eins auf die Mütze.

Denn er hat mit seiner Unterschrift auf dem Gutachten zugestimmt das das Fahrzeug straßentauglich/verkehrsicher ist, was es aber nicht ist. Wenn man ihm Nachweisen kann das er das eingetragen hat obwohl er es nicht darf dann hat er ein Problem. Ich würd mir sogar den Spaß machen und mit dem Gutachten mal zur Dekra/ oder nem anderen Sachverständigen fahren und denen das mitsamt Fz schein vorlegen und mal auf den Tragfähigkeitsindex hinweisen. Mal sehen was die dazu sagen.

Wenn man das will bekommt man alles eingetragen ohne das der Prüfer das Fz überhaupt gesehen hat. ist alles ne Frage vom Geld. Schwarze Schafe gibts überall

mfg

Hallo,

wenn du ein Gutachten für die Räder/Reifenkombination für dein Fahrzeug hast, die genau dem Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex deiner Reifen entsprechen, kannst du dich entspannt zurücklehnen. Niemand verlangt von einem technischen Laien ein Wissen, wie es ein Prüfingenieur besitzt. Mit dem Gutachten bist du auf der sicheren Seite.

Gruß Jenzer

Themenstarteram 6. August 2008 um 10:38

Genau das wollte ich hören.

Ich werde die Felgen/ Reifen die Tage aber trozdem erstmal wieder runterschmeissen, Ich habe dieses Jahr noch ein paar größere Touren vor  ,da kann ich keine Probleme mit den Reifen gebrauchen.

Grade jetzt wo ich weiß das etwas nicht 100% in Ordunug ist. Da geht mir die Sicherheit vor Optik.

Eins ist so nicht ganz richtig. Selbst wenn im Schein z.b. die 91 steht darfst du trotzdem eine andere Reifengröße mit weniger Tragfähigkeit fahren WENN deine Achslast das zulässt. Ich habe beispielsweise bei meinem B7 205/55/16 91V eingetragen und fahre derzeit 225/35/19 88 aber meine Achslast hat dann noch Reserve. Bei einem V6 Motor sieht das ganz anders aus. Der TÜV hat z.b. bei mir 225/35/19 87V eingetragen, auf nachfragen meinte er 87 ist der Mindestindex den ich brauche.

Du musst deine zu llässige Achslast überprüfen angenommen die wäre 1150kg. So dann musst du dir Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex raussuchen und die Summe der beiden Reifen muss mindestens die 1150kg pro Achse ergeben. Bisschen Reserve schadet aber nie.

Themenstarteram 8. August 2008 um 10:48

Danke für den Interresanten Einwand.

am 9. August 2008 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von golf3forever

Eins ist so nicht ganz richtig. Selbst wenn im Schein z.b. die 91 steht darfst du trotzdem eine andere Reifengröße mit weniger Tragfähigkeit fahren WENN deine Achslast das zulässt. Ich habe beispielsweise bei meinem B7 205/55/16 91V eingetragen und fahre derzeit 225/35/19 88 aber meine Achslast hat dann noch Reserve. Bei einem V6 Motor sieht das ganz anders aus. Der TÜV hat z.b. bei mir 225/35/19 87V eingetragen, auf nachfragen meinte er 87 ist der Mindestindex den ich brauche.

^^^rofl

andere Reifengröße { JA

andere Tragfähigkeit {Nein

Eine frage vorn weg: Warum sollte das bei einem V6 anders sein als bei einem R4??

Der V6 ist schwere dementsprechend brauch er einen höheren Tragfähigkeitsindex.

Bei Quattros gibts da allerdings wieder Unterschiede ( solltest du dich darauf beziehen hast du Recht)

Die Tragfähigkeit ist für dein Fahrzeug vom Hersteller festgelegt. Da kannste nix mit Reifengröße ausgleichen oder kompensieren! Wenn der Hersteller ne 91v( zB) dafür ausgibt darfst du nicht unter die 91v kommen auch wenn die Achslast deines Fz eine 88 im Wert schaffen würde. Die Hersteller geben immer etwas Spielraum mit dazu. Wenn du einen Prüfer gefunden hast der das einträgt dann hast du entweder Glück gehabt oder einen der es nicht so genau genommen hat. Wobei ob man das als Glück bezeichen kann ist fragwürdig.

Stell dir mal vor du hast ne 91 ( orginal ) eingetragen und ziehst ne 88 auf bekommst die eintragen wie in deinem Fall. So jetzt pack die Karre voll und unterwegs platzt durch Zufall einer deiner Reifen und ( wir wollens nicht hoffen ) du schredderst den B7. Was denkst du was deine Versicherung dann sagt?? Die werden sagen im Fz Schein ist ne 91 eingetragen und wieso fahren sie ne 88. Die Abnahme dürfte so nicht durchgeführt werden und somit hat ihr Fahrzeug keine BE . Was glaubst du wer dann für den schaden aufkommt?? Die Versicherung nicht! Die werden um jeden preis versuchen sich davor zu drücken und deren Prüfer wissen schon wie sie es drehen können/müssen . Hierbei lautet auch das selber Motto wie sonst " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" !!!! Also auf "blöd" stellen fällt ebenso aus!

Bei einem schwerwiegenden Unfall wo der Verdacht aufkommt das an deinem Fz was nicht stimmt , "kann" selbst ein simpler Anbau (zB.Kühlergrill o.E) für den du keine ABE hast dazu führen das die Versicherung sagt: "Wir zahlen dafür nicht, das Fz hat durch den nicht genemigten Anbau keine BE". Dabei hat der Grill nix mit der Fz Sicherheit zu tun wie zB ein Reifen.

 

Es gibt die Möglichkeit einen niedrigeren Tragfähigkeitsindeswert zu fahren dazu mußt du aber das Fz ablasten lassen. Und ob sich das lohnt im Preisvergleich von 88er auf 91er Reifen. Ich denke nicht ;)

Man sollte nicht an den falschen Stellen sparen.

Edit: Was sein kann das die 91 bei dir nachträglich eingetragen wurde (zB Sommeralus) und das Mindestmaß was der Hersteller für dein Fz ausgegeben hat eine 87/88 oder weniger ist. Das kann man allerdings ohne genauere Fz Beschreibung nicht rausfinden und müßte auch in dieser vermerkt sein . Wenn das so ist dann wär das Rechtes was dein Tüv Mann dort eingetragen hat.

mfg

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