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Welche TÜV Mängel müssen sind erheblich?

VW Vento 1H
Themenstarteram 2. Juni 2010 um 12:16

War gestern beim TÜV mitm GTI:

- Spurstangenkopf rechts Spiel

- Traggelenke vorne beide Spiel

- Nebelschlussleuchte, Rücklicht, Rückfahrscheinerfer ohne Funktion

- Bremsschlauch vorne porös

- Reifen hinten abgefahren

Das ist nicht wenig, aber es geht.

Aber kein TÜV, muss zur Nachprüfung.

- Traggelenke, Bremsschlauch und der Spurstangenkopf werden heute gemacht. Die Beleuchtung geht auch wieder ganz, hab ich vorhin gemacht. Da wären dann nur die Reifen hinten.

Bei den Reifen hinten hat der Prüfer es aber zu eng gesehen, die haben noch 1,6mm. Hab ich selbst gemessen und dann nochmals mit einem Bekannter.

Ist das ein erheblicher Mangel mit den Reifen, d.h. wenn ich das Zeug alles richte aber die Reifen noch 8 Wochen oder so fahre, gibts dann immer noch kein TÜV bei der Nachprüfung?

Ich frage nicht deswegen, weil ich gern mit abgefahrenen Reifen rumgurke sondern die Felgen eh wechseln will und keine Lust mehr hab da neue Reifen draufzumachen...

2 neue 215er kosten ja gleich mal 160Euro oder mehr, deswegen frage ich..

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vwgolf_1984

 

Bei den Reifen hinten hat der Prüfer es aber zu eng gesehen, die haben noch 1,6mm. Hab ich selbst gemessen und dann nochmals mit einem Bekannter.

Ist das ein erheblicher Mangel mit den Reifen, d.h. wenn ich das Zeug alles richte aber die Reifen noch 8 Wochen oder so fahre, gibts dann immer noch kein TÜV bei der Nachprüfung?

2 neue 215er kosten ja gleich mal 160Euro oder mehr, deswegen frage ich..

sorry, aber was ist das für eine Frage???

Vorgeschriebene Mindestprofiltiefe sind 1,6mm, über die gesammte Lauffläche, wenn deine Reifen nur noch 1,6 haben sind sie fällig, ohne wenn und aber, da hat keiner was zu eng gesehen...

Und ich finde die 1,6mm schon sehr krass, das ist doch spätestens im nassen unfahrbar, meiner Meinung nach sollten min. 3mm gesetzlich vorgeschrieben sein, Autos ohne Rillen in den Reifen haben auf der Strasse nichts zu suchen...

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12 Antworten
am 2. Juni 2010 um 12:21

Es müssen alle Mängel behoben werden, also auch die Reifen...

Hast du keine Winterreifen? Mach die doch aufs Auto bis die neuen Felgen da sind.

der Habicht

Hey,

Grundsätzlich wird ja Unterschieden zwischen Mängeln und Hinweisen.

Alles was unter Mängeln steht, muss gemacht werden, um die Plakette zu bekommen.

Hinweise sollten gemacht weredn.

Hatte damals z.B. als Hinweis, das die Gummiabdeckung vom Kupplungspedal fehlt. Habs auch gewechselt ;)

Was die Reifen betrifft, das ist immer die Sache des Prüfers... Der nette weist dich nur daraufhin mit den Worten "Die machen se aber hoffentlich bald neu, oder?", der pflichtbewusste schreibt dir als Hinweis "Reifen hinten, Profil nahe Verschleissgrenze". Und der Ars**lochprüfer schreibts dir als Mängel auf ;)

Naja, zum beheben der Mängel haste ja ab heute 30 Tage... Vielleich holst du ja diesen Monat noch die neuen Felgen. Ansonsten ist eh bald wieder Zeit für die Winterreifen :-P

Solltest du im Moment weder Geld für Felgen, noch für Reifen haben, machs wie Habicht sagt. Dafür kann dich der Prüfer nicht anscheißen.

Das ist genau wie mit dem tauschen/abbauen der VR6-Lippe, bevor man bei denen auf die Bühne fahren muss, wenn der Wagen tiefer ist :rolleyes:

Beste Grüße

am 2. Juni 2010 um 17:28

Ja er wird 100%ig wieder wegen den Reifen meckern. Also nach Möglichkeit mit anderen dahin gehen.

Ich war letzten Mittwoch mit meinem GTI beim TÜV.

Fazit: ich sollte meinen Verbandskasten mal erneuern :D

Zitat:

Original geschrieben von Lionheart55

Ja er wird 100%ig wieder wegen den Reifen meckern. Also nach Möglichkeit mit anderen dahin gehen.

Ich war letzten Mittwoch mit meinem GTI beim TÜV.

Fazit: ich sollte meinen Verbandskasten mal erneuern :D

so pingelich sind die bei euch? Oo der hat bei mir nichtmals in den Kofferaum geschaut, geschweige denn nach Verbandskasten oder Dreieck gefragt Oo

am 2. Juni 2010 um 19:37

das mit dem verbandskasten stimmt so aber nicht...im gesetz steht nur, dass einer vorhanden sein muss, er muss aber nicht im haltbarkeitsdatum sein...kannst auch mit einem rumfahren, der 1970 abgelaufen ist...da können dir weder die cops noch der tüv was...

Zitat:

- Nebelschlussleuchte, Rücklicht, Rückfahrscheinerfer ohne Funktion

Mal abgesehen davon, dass man die ganzen Leuchten sowieso hin und wieder kontrollieren sollte... allerspätestens vor der Fahrt zum Tüv, sollte man da mal n Blick drauf werfen und das in Ordnung bringen.

Einem Tüv Prüfer ein Fahrzeug mit mangelhafter Beleuchtung vor die Nase setzen ist (zu recht) taktisch höchst unklug... ist doch kein Wunder, dass der so pingelig ist und z.B. die Reifen als Mangel aufschreibt :o

am 2. Juni 2010 um 20:33

kurz gesagt das sind alles erhebliche mängel. und ich würde auf jeden fall alle sachen sofort beheben deiner gesundheit wegen

Zitat:

Original geschrieben von vwgolf_1984

 

Bei den Reifen hinten hat der Prüfer es aber zu eng gesehen, die haben noch 1,6mm. Hab ich selbst gemessen und dann nochmals mit einem Bekannter.

Ist das ein erheblicher Mangel mit den Reifen, d.h. wenn ich das Zeug alles richte aber die Reifen noch 8 Wochen oder so fahre, gibts dann immer noch kein TÜV bei der Nachprüfung?

2 neue 215er kosten ja gleich mal 160Euro oder mehr, deswegen frage ich..

sorry, aber was ist das für eine Frage???

Vorgeschriebene Mindestprofiltiefe sind 1,6mm, über die gesammte Lauffläche, wenn deine Reifen nur noch 1,6 haben sind sie fällig, ohne wenn und aber, da hat keiner was zu eng gesehen...

Und ich finde die 1,6mm schon sehr krass, das ist doch spätestens im nassen unfahrbar, meiner Meinung nach sollten min. 3mm gesetzlich vorgeschrieben sein, Autos ohne Rillen in den Reifen haben auf der Strasse nichts zu suchen...

am 3. Juni 2010 um 12:47

alles was als mangel beschrieben wird muss vor der nachprüfung behoben werden.

mit mangelhafter beleuchtung dahin zu fahren halte ich allerdings für völlig sinnfrei zumal man das schon regelmässig mal nachsehen sollte ob alles leuchtet.

und dann zieh die wintergummis auf und fertig ist das.

wenn die reifen blank sind ist das eben so.

oder meinst du vielleicht das die bis zur nachprüfung wieder an profiltiefe zu legen?

am 3. Juni 2010 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von vwgolf_1984

War gestern beim TÜV mitm GTI:

 

- Spurstangenkopf rechts Spiel

- Traggelenke vorne beide Spiel

- Nebelschlussleuchte, Rücklicht, Rückfahrscheinerfer ohne Funktion

- Bremsschlauch vorne porös

- Reifen hinten abgefahren

 

Das ist nicht wenig, aber es geht.

 

Aber kein TÜV, muss zur Nachprüfung.

 

- Traggelenke, Bremsschlauch und der Spurstangenkopf werden heute gemacht. Die Beleuchtung geht auch wieder ganz, hab ich vorhin gemacht. Da wären dann nur die Reifen hinten.

 

Bei den Reifen hinten hat der Prüfer es aber zu eng gesehen, die haben noch 1,6mm. Hab ich selbst gemessen und dann nochmals mit einem Bekannter.

 

Ist das ein erheblicher Mangel mit den Reifen, d.h. wenn ich das Zeug alles richte aber die Reifen noch 8 Wochen oder so fahre, gibts dann immer noch kein TÜV bei der Nachprüfung?

 

Ich frage nicht deswegen, weil ich gern mit abgefahrenen Reifen rumgurke sondern die Felgen eh wechseln will und keine Lust mehr hab da neue Reifen draufzumachen...

 

2 neue 215er kosten ja gleich mal 160Euro oder mehr, deswegen frage ich..

was hat der da bei 1,6mm zu eng gesehen ? 1,6mm = fertig = runterschmeißen = reifen schrott

 

 

und die willst du noch 8 wochen fahren ? :rolleyes:

 

deine aussagen widersprechen sich...

 

es gibt hinweise und mängel, wenn du aber auf grund von mängeln zur nachuntersuchung musst, müssen bei der nachuntersuchung auch die hinweise behoben sein (was z.b. en defektes wischergummi sein kann)

 

und wenn du das mit den reifen dem tüv prüfer genauso erklärt hast wie uns, dann hätte ich dich als tüv prüfer auch durchfallen lassen....

 

Themenstarteram 3. Juni 2010 um 13:50

Hat sich erledigt, Beleuchtung geht wieder (war nur ein Wackelkontakt auf der Platine).

Reifen sind bestellt.

Wobei der Prüfer in meinen Augen wirklich sehr pingelig war.Ich hatten den Wagen ja einen Tag vorher in der Werkstatt...

Bisher war ich immer bei nem anderen TÜV und dachte mal ich geh da hin, weils näher ist.

Egal, bei dem war ich dann halt das letzte Mal.

am 3. Juni 2010 um 19:05

also wenn du vorher auch noch in der werke warst, dann würde ich zudem über einen werkstattwechsel nachdenken.

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