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Welche Versicherung versichert Bagger/Baggerlader?

Hallo Leute,ich habe folgendes Problem,ich besitze einen IHC Baggerlader,dieser hat eine ABE in der drin steht das er zulassungs und versicherungsfrei ist und 20kmh schnell!Nun steckt man aber nie drin und das Risiko fährt ja bekanntlich immer mit,so hab ich die Tage bei der Zürich eine Privathaftpflichabgeschlossen und zusätzlich den Baggerlader gegen 20 Euro Aufschlag im Jahr mitversichert,es wurde gesagt das alle Fahrten auch ohne bestimmtes Ziel und Zweck versichert sind,ebenso dürfte ich auf eigenem bzw auf dem Gelände der Eltern Arbeiten mit der Maschine verrichten!Nun kam gestern der Vertrag ins Haus geflattert in dem steht das nur Versicherungsschutz auf eigenem Gelände besteht (also wenn man im Grundbuch eingetragen ist) und auch keine Fahrten über die Straße abgedeckt sind!Nunja aus dem Vertrag werd ich schon rauskommen auch wenn mir gesagt worden ist er hat eine Laufzeit von min 5 Jahren!Aber wer zum Geier versichert solche Geräte?

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24 Antworten
am 3. März 2007 um 22:10

Hallo!

Habe mir privat aus einer Betriebsauflösung eine alte selbstfahrende Arbeitsmaschine gekauft ... für Hausbau.

Es ist ein Schaeff Baggerlader, Bj. 1988.

Geschw. unter 20 km/h. Deshalb brauche ich keine Zulassung.

Aber ohne Haftpflicht ist mir doch etwas mulmig zumute.

 

Wer hat Erfahrung und Tipps, wo man gut und preiswert versicherungsmäßig unterkommen kann - bei rein privater Nutzung? Privathaftpflicht?

Gibt´s Stolpersteine?

 

Herzlichen Dank im voraus.

Viele Grüße, Neu-Thomas

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

Privathaftpflicht - aber die Deckung selbstfahrende Arbeitsmaschine bis 20 km/h muss enthalten sein.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

Ganz wichtig ist, wenn in der PHV eine selbstfahrende Arbeitsmaschine eingeschlossen wird, dass die AKB-Deckung vereinbart wird (Fachleute wissen, was damit gemeint ist)! Dann ist der Bagger so versichert wie jedes andere Kraftfahrzeug nach dem Pflichtversicherungsgesetz auch.

Das Betriebsrisiko des Baggers ist allerdings damit nicht versichert, z. B. Schwenkschäden verursacht durch den Greifer des Baggers während des Betriebes. Ist auch versicherbar aber mit Sicherheit nicht als Einschluß in eine PHV.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

Nach meiner Kenntnis sind alle Fremdschäden (außer Vorsatzdelikten) durch den Bagger versichert, wenn die Klausel "selbstfahrende Arrbeitsgeräte bis 20 km/h" mitversichert ist.

Eigenschäden am Bagger können über eine Maschinenpolice versichert werden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

das ist ja auch richtig, wenn der Geltungsbereich nicht eingeschränkt ist - z. B. nur Betriebsgelände oder eigenes Grundstück.

Zu empfehlen ist auf jeden Fall eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese ist zwar i. d. R. in jeder PHV beitragsfrei mitversichert, wenn die Bausumme - meistens 50.000 € - nicht überschritten wird. Sonst muss sie separat mit einem eigenen Vertrag abgesichert werden, Laufzeit 1 od. 2 Jahre. Das hat den Vorteil, dass in dieser die Kraftfahrzeuge bis 6km/h und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h mitversichert sind. D. h. für alle Drittschäden besteht dann Versicherungsschutz, Ausnahme, grobe Fahrlässigkeit und nach Obliegenheitsverletzungen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

Themenstarteram 7. März 2007 um 12:22

Alle Jahre wieder,auch mir hat Beukeod damals geholfen

http://www.motor-talk.de/t988894/f13/s/thread.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

Schön ...und Danke.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

am 8. März 2007 um 3:14

Bauchschmerzen

 

Herzlichen Dank Euch allen für die vielen Beiträge. Gibt wohl vieles zu bedenken, wie ich schon befürchtet habe.

@ S-XT

Mir geht es genau wie Dir. Wie und wo bist Du versicherungsmäßig untergekommen?

 

Habe kein Gewerbe, Baggerlader nur privat. Möchte ums Haus und am Rand zum öffentlichen Grund arbeiten. Lastwagen be/entladen. Und auf der Straße fahren und parken.

Habe übrigens eine Bauherrenhaftpflicht. Da möchte ich den Bagger aber nicht aufnehmen lassen. Denn den Bagger werde ich länger haben. Und wenn das bloße Haus mal fertig ist, entfällt doch der Schutz durch die Bauherrenhaftpflicht über Nacht.

Den Bagger habe ich bestimmt noch 1-2 Jahre nach Baufertigstellung, für Außenanlagen etc. ... Und dann muss er auf der Straße parken.

Wenn sich da dann jemand sein Köpfchen anstößt? :(

Nächtliche Grüße, Neu-Thomas

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

Hallo,

selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 20 km/h) sind i. d. R. in einer Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert. Dein Bagger muss weder benannt noch explizit mitversichert werden. Prüfe daher Deinen Bauherrenversicherungsschein - das muss dokumentiert sein! Eine telefonische Auskunft der Mitversicherung allein wäre nicht befriedigend. Wenn Du "die Stelle" im VS nicht findest, lass Dich vom Auskunftgebenden pilotieren.

Wenn die richtige Bausumme gebildet ist, das ist die Gesamtsumme des Bauvorhabens ohne evtl. Kosten des Grundstücks und vorhandener Bausubstanz, muss nur noch die Vertragslaufzeit vereinbart werden, diese kann notwendigerweise aber auch verlängert werden. Eine Verlängerungsklausel -analog Kfz.-Vers. gibt es allerdings nicht.

So wie Du es schilderst, benötigst Du Versicherungsschutz auch über den Errichtungszeitraum des Hauses hinaus. Der von Dir erkannte Wegfall des Versicherungsschutzes nach Fertigstellung des Hauses trifft nicht zu. Versicherungsschutz besteht solange, wie die gesamte Baumaßnahme (dazu zählt auch die Außenanlage) andauert und diese in den versicherten Zeitraum der Bauherrenhaftpflicht für dieses Objekt fällt.

Grüße

Beukeod

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

Themenstarteram 8. März 2007 um 11:36

Re: Bauchschmerzen

 

Zitat:

Original geschrieben von Neu-Thomas

@ S-XT

Mir geht es genau wie Dir. Wie und wo bist Du versicherungsmäßig untergekommen?

Die Maschine ist meinem Vater er hat sie wie alle Fahrzeuge und Häuser die er hat bei der DEVK mitversichert ob das nun gut oder schlecht ist kann ich nicht sagen,auch ist uns nicht ganz klar ob die Versicherung zahlt wenn es zu starkem Ölverlust kommt und Erdreich verseucht wird bzw eine Haupstraße total verölt ist und die Feuerwehr raus muss,denn letztens ist uns vor der Haustür ein Ölschlauch geplatzt und wir waren direkt mit Ölbindemittel zur stelle!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Haftpflicht für private selbstfahrende Arbeitsmschine <20km/h' überführt.]

Normalerweise sollte ein KFZ bzw. eine Arbeitsmaschine im Grundschutz jeder PHV Versicherung beitragsfrei mitversichert sein solange das Gerät zulassungsbefreit und nicht schneller als 20 km/h ist egal wo man damit unterwegs ist. Hat dich wohl bei der Zürich jemand über den Tisch gezogen oder überhaupt keine Ahnung gehabt von dem was er da verkauft.

Nein,ein Vertreter von denen der hier im Nachbarort eine Argentur hat hat mir diese ganzen Punkte zugesichert,der Vertrag kam dann letztendlich von der Zürich selbst und diese sind explizit dann im Vertrag dann auf diese Arbeitsmaschine eingegangen und schrieben mir das diese nur versichert wäre wenn ich eine Betriebshaftpflicht hätte und zudem wäre der Baggerlader zulassungspflicht und könnte dann auch wie ein normaler PKW/Traktor alternativ versichert werden!Er ist aber nicht zulassungspflicht,allein schon durch die Bauart und der ABE!Nun hab ich also einen Vertrag mit dem ich nichts anfangen kann,denn ich habe ja die PHV nicht abgeschlossen weil ich der Meinung war das ich unbedingt eine brauche,ich habe die abgeschlossen weil mir gesagt worden ist diese sei eine Grundvoraussetzung um solche Geräte versichern zu können!

du kannst innerhalb 14 tagen bach erhalt der police widderufen.übrigens dürfen verträge nach neuem vvg generell nach drei jahren gekündigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

kann,denn ich habe ja die PHV nicht abgeschlossen weil ich der Meinung war das ich unbedingt eine brauche,

Eine PHV ist wohl die sinnvollste Versicherung aller Versicherungen.....

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