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Welche Versicherung zahlt?

Themenstarteram 11. März 2009 um 9:04

Hallo,

angenommen meine Freundin (hat Führerschein, aber kein eigenes Auto) fährt mit meinem Wagen und hat nen Unfall, welche Versicherung zahlt dann?

Zahlt meine Haftpflicht + ggf Kasko und ich werde hochgestuft? Oder holt sich meine Versicherung das Geld von meiner Freundin wieder? Oder zahlt die Privat-Haftpflicht meiner Freundin? Oder ....?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Viele Grüsse,

Jürgen

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2009 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

angenommen meine Freundin (hat Führerschein, aber kein eigenes Auto) fährt mit meinem Wagen und hat nen Unfall, welche Versicherung zahlt dann?

Zahlt meine Haftpflicht + ggf Kasko und ich werde hochgestuft?

Genau dieses tritt dann ein.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

 

Oder holt sich meine Versicherung das Geld von meiner Freundin wieder?

Nein, warum auch?

Deine Freundin ist als berechtigte Fahrerin des Fahrzeuges mitversichert.

Ein Regress käme nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegen die Fahrerin in Betracht.

Du hättest theoretisch die Möglichkeit, den Rückstufungsschaden gegen deine (dann vermutlich Ex-)Freundin geltend zu machen.

Ferner könntest du in Bezug auf den Kaskoschaden deine (Ex-)Freundin auf Bezahlung der Positionen in Anspruch nehmen, welche von der Kasko nicht gedeckt sind (z.B. Wertminderung, Mietwagenkosten usw. usw.).

 

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

 

Oder zahlt die Privat-Haftpflicht meiner Freundin? Oder ....?

Die Privathaftpflicht zahlt NIE bei einem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (sog. Benzinklausel) ausserdem käme in der PHV noch der Ausschluss der geliehenen Sachen zum tragen.

Würdest du also gegen deine Ex (geht schneller zu schreiben) die og. Ansprüche geltend machen, so müsste sie diese aus eigener Tasche an dich bezahlen.

 

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am 11. März 2009 um 9:10

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

angenommen meine Freundin (hat Führerschein, aber kein eigenes Auto) fährt mit meinem Wagen und hat nen Unfall, welche Versicherung zahlt dann?

Zahlt meine Haftpflicht + ggf Kasko und ich werde hochgestuft?

Genau dieses tritt dann ein.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

 

Oder holt sich meine Versicherung das Geld von meiner Freundin wieder?

Nein, warum auch?

Deine Freundin ist als berechtigte Fahrerin des Fahrzeuges mitversichert.

Ein Regress käme nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegen die Fahrerin in Betracht.

Du hättest theoretisch die Möglichkeit, den Rückstufungsschaden gegen deine (dann vermutlich Ex-)Freundin geltend zu machen.

Ferner könntest du in Bezug auf den Kaskoschaden deine (Ex-)Freundin auf Bezahlung der Positionen in Anspruch nehmen, welche von der Kasko nicht gedeckt sind (z.B. Wertminderung, Mietwagenkosten usw. usw.).

 

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

 

Oder zahlt die Privat-Haftpflicht meiner Freundin? Oder ....?

Die Privathaftpflicht zahlt NIE bei einem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (sog. Benzinklausel) ausserdem käme in der PHV noch der Ausschluss der geliehenen Sachen zum tragen.

Würdest du also gegen deine Ex (geht schneller zu schreiben) die og. Ansprüche geltend machen, so müsste sie diese aus eigener Tasche an dich bezahlen.

 

am 11. März 2009 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Die Privathaftpflicht zahlt NIE bei einem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (sog. Benzinklausel) ausserdem käme in der PHV noch der Ausschluss der geliehenen Sachen zum tragen.

Außer die von Plaumenkuchen. Wo gabs die doch gleich???:D

Themenstarteram 11. März 2009 um 16:08

Heist das nun auch, wenn mein Wagen gestohlen wird und der Dieb crasht meinen Wagen (Dieb stirbt dabei), dann zahlt meine Versicherung, und ich werde hochgestuft? Obwohl ich dann ja wohl nix dafür kann?

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

Heist das nun auch, wenn mein Wagen gestohlen wird und der Dieb crasht meinen Wagen (Dieb stirbt dabei), dann zahlt meine Versicherung, und ich werde hochgestuft?

Das hast du sehr sehr gut erkannt!

 

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

 

Obwohl ich dann ja wohl nix dafür kann?

Hat hier irgendjemand behauptet, dass es im Leben immer gerecht zugeht:confused:

Themenstarteram 11. März 2009 um 18:31

Und wenn der Wagen jetzt abgemeldet auf meinem Grundstück steht und geklaut wird?

Dann hätte ich ja auch keine Haftpflicht für den Wagen.

Würde ich dann auf den ganzen Kosten sitzen bleiben?

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

Und wenn der Wagen jetzt abgemeldet auf meinem Grundstück steht und geklaut wird?

Dann hätte ich ja auch keine Haftpflicht für den Wagen.

Würde ich dann auf den ganzen Kosten sitzen bleiben?

Jürgen

Google mal nach Ruheversicherung

@A3

Nein.

Es gibt einen sog. Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges (geregelt im Pflichtversicherungsgesetz).

Wenn keine Versicherung besteht, entfällt dieser Anspruch des Geschädigten natürlich.

 

Er könnte sich an den Dieb persönlich halten, der ist aber nun tot.

 

Also bliebest du noch.

 

Hierfür bedürfte es jedoch eines (Mit-)Verschuldens am Unfall oder am Diebstahl.

Ist beides nicht gegeben, haftest du natürlich auch nicht (Halterhaftung greift hier nicht, da das Fahrzeug ja nicht zugelassen war).

@Joschi,

Ruheversicherung gilt nur einen bestimmten Zeitraum lang.

Sollte das Fahrzeug bereits länger abgemeldet sein, oder es war noch gar nicht auf den TE zugelassen und versichert (weil er es gerade eben erst gekauft hat z.B.) greift die Ruheversicherung nicht.

Ansonsten ist der Hinweis allerdings korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Die Privathaftpflicht zahlt NIE bei einem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (sog. Benzinklausel) ausserdem käme in der PHV noch der Ausschluss der geliehenen Sachen zum tragen.

Außer die von Plaumenkuchen. Wo gabs die doch gleich???:D

Du mußt nur glaubhaft darlegen, das du auf dem Beifahrersitz gesessen bist, und du nur Radio hören wolltest. ;)

http://www.autokiste.de/psg/0503/4112.htm

am 11. März 2009 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

Heist das nun auch, wenn mein Wagen gestohlen wird und der Dieb crasht meinen Wagen (Dieb stirbt dabei), dann zahlt meine Versicherung, und ich werde hochgestuft?

Das hast du sehr sehr gut erkannt!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von A3Misanorot

 

Obwohl ich dann ja wohl nix dafür kann?

Hat hier irgendjemand behauptet, dass es im Leben immer gerecht zugeht:confused:

Ich möchte an der Stelle nur kurz einhaken. Es gibt mittlerweile in der Welt der undurchsichtigen Bausteinverträge auch Versicherer, bei denen man den Passus "Keine Rückstufung bei einem durch einen Dieb verursachten Unfall" einschließen lassen kann.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

 

Es gibt mittlerweile in der Welt der undurchsichtigen Bausteinverträge auch Versicherer, bei denen man den Passus "Keine Rückstufung bei einem durch einen Dieb verursachten Unfall" einschließen lassen kann.

Wahnsinn!

Das war mir bis heute auch noch nicht bekannt, ganz ehrlich.

Aber mittlerweile ist dieser Tarifwirrwarr und Bausteinversicherungsschutz nun wirklich kaum noch zu durchschauen - und jeden Tag kommt dann wieder ein neuer Baustein hinzu.

 

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