- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 4
- welche Vorgaben für Reflektoren bei Schwarzen Heckleuchten?
welche Vorgaben für Reflektoren bei Schwarzen Heckleuchten?
Mein Golf hat schwarze Heckleuchten (habe ihn vor Jahren schon so bekommen). Daher braucht er Reflektoren am Heck. Die sind zwar vorhanden, aber einer von beiden ist defekt und die sind so nicht mehr zu bekommen.
Weiß jemand welche gesetzliche Vorschrift es gibt, damit‘s beim Tüv keine Probleme gibt? Also wahrscheinlich CE-Kennzeichen, aber wie ist das mit der Höhe, Größe und Position? Die wo jetzt dran sind sind recht hässlich, sind Aufkleber für die Stoßstange zulässig? Vielleicht kann jemand ja was ansehnliches empfehlen, bestenfalls mit Bild.
Danke Euch schonmal
Ähnliche Themen
3 Antworten
Ich kenne Viele, die mit schwarzlasierten oder Hella´s dunklen MagicColour ohne Reflektoren rumfahren...
sie halten sich für cool&schlau....
Ich stand damals auch vor dem Problem (silber&weiß) und die BuntEinfarbigen hatten
keine integr. Reflektoren...
Es interessiert niemand ob CE - Hauptsache Reflektoren (rot) drauf
Du kannst Welche nehmen, die ähneliche Form u. Größe haben.
Die Position + Abstrahlwinkel am Fahrzeug ist leider sehr wohl definiert, aber auch
hier gibt es Spielraum, da der gute Wille zählt
Es gibt auch selbstklebende (magnetische hüstel) rote Warnbeklebung
extra für diesen Termin....aber auch hier, steckt die Tücke im Detail
Ich schau mal nach Infomaterial....
Danke Dir, also nicht so genau nehmen, Hauptsache es klebt was dran. Dann such ich mir ein paar für die Stoßstange. Der Junior ist noch in der Probezeit, daher besser nicht nur temporär für den Tüv.
Ich hatte 1997 am Golf II mir aus Container-Reflektoren was zurechtgeschnitten....
Da ich noch keine Nebelscheinwerfer hatte, klebte ich mir auch was passend
auf die "Blindkappe" drauf....und schwups, in der Kontrolle behauptete der
xyz ich hätte die Dinger am Leuchten....und ich sag Euch...nichts ist schlimmer,
als wenn ein Cop falschliegt...er sucht sich eine Ersatzbefriedigung
Aber heute gibt es kaum noch Kontrollen....da die mit unseren MesserTouristen
genug Beschäftigung haben....
Und noch der Ordnunghalber:
Kommt nicht auf die Idee, Rot-Weiße Warnmarkierung im Ganzen / In Teilen
zu verwenden...das zählt als "Licht-technische Einrichtung" und hat separate
Auflagen, die eine Nutzung regeln....wir sind schließlich in Deutschland
Angehängtes Bild:
Bildrechte HELLA
Gesetzliche Vorschriften ECE-Regelung 48
Ordnung muß sein