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Welche Winterreifen darf ich wie fahren?

Ford Mondeo Mk5 (BA7)
Themenstarteram 24. September 2021 um 9:54

Hallo zusammen,

der Winterurlaub steht bald an (Bayern/Schweiz); bisher bin ich Ganzjahresreifen gefahren, die aber spätestens nächsten Sommer erneuert werden müssen. Damit mir niemand was sagen kann von wegen "zu wenig Profil für den Schnee hier", "falsche Kennzeichnung der Reifen" oder ähnliches, würde ich mir jetzt einen Satz Winterreifen kaufen und auf die aktuellen Felgen aufziehen (haben einige kratzer und Kitschen, sehen als SOmmerfelgen nicht mehr so toll aus).

Nun stellt sich mir die Frage, worauf ich achten muss, bzw. was ich brauche.

Im Fahrzeugschein (Teil 1) steht als zugelassen 235/40 R19 96Y.

Y = bis 300km/h, allerdings hat der Wagen eine Maximalgeschwindigkeit von 245-250 (rückenwind, Bergab).

Online finde ich haufenweise Winterreifen mit den Angaben 235/40 R19 96W. Kann/darf ich die nun auch fahren? Muss ich dann einen Aufkleber im Sichtbereich(habe gelesen, damit darf man unter Umständen, die keiner erklärt hat, auch niedriegere fahren) haben, oder ist das irrelevant, weil der Wagen die W-Geschwindigkeit nicht erreichen kann, geschweige denn die im Fahrzeugschein angegebene Y-Geschwindigkeit..

Wenn ich nun Y-Reifen brauche: Kann mir jemand welche empfehlen?

Liebe Grüße

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34 Antworten

Bei (leichter) Recherche im Netz findet sich diese Aussage, die auch vom ADAC bestätigt wird:

"Für Winterreifen gilt der Geschwindigkeitsindex nicht immer. Eine Sonderregelung erlaubt, den Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen zu unterschreiten, solange Sie sich an die Reifen-Höchstgeschwindigkeit halten und einen Aufkleber mit dem entsprechenden km/h-Wert im Blickfeld des Fahrers anbringen".

Solltest Du jedoch die Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex auch im Sommer fahren wollen, so ist Vorsicht angeraten, da es länderspezifische Regelungen dazu gibt, so ist dies bspw. in Italien vom 16. Mai bis 14. Oktober verboten.

Themenstarteram 24. September 2021 um 10:21

Die Aussage habe ich schon mehrfach gelesen, allerdings stand da regelmäßig bei "in Sonderfällen", auf die allerdings nicht genauer eingegangen wurde.

Kurz für mich:

Wenn ich jetzt Reifen mit W nehme (zulässig max 270km/h), muss ich dann trotzdem diesen Aufkleber im Blickfeld haben? Der Wagen hat laut Zulassung eine maximale Hächstgeschwindigukeit von 240km/h, also deutlich drunter.

Wenn ja, reicht es, den AUfkleber dabei zu haben? Ich würde ungern irgendwas auf das Leder kleben, die Klebereste krieg ich davon nicht mehr ab..

Für den Sommer habe ich schon neue Felgen hier, da kommen noch eine Saison die Ganzjahresreifen drauf und dann 235/40 96Y Sommerreifen; die Räder wechsle ich dann jede Saison wie auch bei meinem alten Wagen.

Auf welches Leder willst Du ihn kleben? Das Ding gehört normalerweise auf die Scheibe der Tachoeinheit, darf aber auch auf die Seite der Windschutzscheibe geklebt werden. Nirgendwo findet sich eine Vorschrift, wie dieses Verkleben auszusehen hat, insofern ist das Aufbringen auf eine Adhäsionsfolie statthaft und genau diese Folie kann man rückstandfrei ablösen.

Ich persönlich habe keine Erfahrung mit einem solchen Klebeproblem, würde mich aber nicht darauf verlassen, dass irgendein kontrollierender Mensch sich nicht über das Fehlen aufregen könnte. Letztendlich aber greift Deine Argumentation bei jedem vernünftig denkenden Menschen, dass man einen Reifen, der bis 270 km/h zugelassen ist, nicht mit einem Fahrzeug, das maximal 230 km/h fährt, überfordern kann. Wenn Du den Aufkleber dabei hast und irgendjemand regt sich über das Fehlen auf (Polizei/TÜV), kannst ja auf diesen Fakt hinweisen und ggfls. den Ahnungslosen mimen, der selbstverständlich sofort bereit ist, den Aufkleber irgendwo anzubringen.

Ich würde mir da keine weiteren Gedanken zu dem Thema machen.

Hallo,

bei mir sind auch bei 18 und 19 Zoll Rädern Y-Reifen vorgeschrieben, bei 16 und 17 Zoll nur V-Reifen, die für die Höchstgeschwindigkeit ausreichend sind.

Laut der Vergölst -WebSite darf man auch weniger als im FZ-Schein aber nie weniger als die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit+Zuschlag fahren. Winterreifen inkl. Warnaufkleber mal ausgenommen.

Aber irgendwie widersprechen sich auch die Angaben auf der WebSite oder sind uneindeutig erklärt.

Was bedeutet "nicht zugelassen für das Fahrzeug" bei dem Absatz "Wichtig!" im Screenshot.

Man könnte sagen, nicht zugelassen laut FZ-Schein oder nicht zugelassen unter Beachtung der Berechnungsformel.

Screenshot-2021-09-24-22-01

Zitat:

@weimarer schrieb am 24. September 2021 um 22:14:30 Uhr:

Was bedeutet "nicht zugelassen für das Fahrzeug" bei dem Absatz "Wichtig!" im Screenshot.

Man könnte sagen, nicht zugelassen laut FZ-Schein oder nicht zugelassen unter Beachtung der Berechnungsformel.

Nicht zugelassen nach der Berechnungsformel.

Beispiel-Berechnung:

Das Auto hat laut Fahrzeugschein eine Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 188 km/h.

(Feld T in der Zulassungsbescheinigung bzw. Ziffer 6 im Fahrzeugschein).

Der Hersteller schreibt Reifen mit V-Index vor.

Mindestanforderung = (188 + 6,5) + (0,01 x 188) = 194,5 + 1,88 = 196,38.

Im Fall des TO heisst das, er darf alle WINTERreifen fahren, die für 248,9 km/h zugelassen sind, also W-Reifen statt der vom Fahrzeughersteller benannten V-Reifen. Dies gilt aber ausschliesslich für WINTERreifen !

Zitat:

@HammerMondi schrieb am 25. September 2021 um 03:07:46 Uhr:

Im Fall des TO heisst das, er darf alle WINTERreifen fahren, die für 248,9 km/h zugelassen sind, also W-Reifen statt der vom Fahrzeughersteller benannten V-Reifen. Dies gilt aber ausschliesslich für WINTERreifen !

Die Formel gilt für alle Reifen, Sommer- wie Winter-.

Für Winterreifen gilt die Ausnahme, dass sogar ein niedriger Geschwindigkeitsindex gefahren werden darf (mit Aufkleber im Cockpit).

Allerdings hat die Formel für neue Reifen generell ihre Bedeutung verloren, da seit einigen Jahren der Geschwindigkeitsindex diese Toleranz bereits beinhaltet.

Bei beispielsweise 240km/h Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein reicht ein V-Reifen.

Leider hast Du nicht geschrieben um was für ein Fahrzeug es sich handelt!?

Aber schau mal hier.

Also ich würde mit WR keine 200 km/h fahren.

Das ist ja wie auf Eier laufen.

Ich würde an deiner Stelle Richtung 215/55/17 tendieren.

Der aufkleber muss m.W. im Sichtbereich(Lenkrad) angebracht sein.

16er und 17er auf einem Mondeo sieht ja wirklich unterernährt aus.

Warum sollte man mit modernen Winterreifen keine 200km/h fahren?

Wenn Du dabei "wie auf Eiern läufst", hast Du die falschen Reifen.

Sichtbereich heisst übrigens keinesfalls "Lenkrad", der Sichtbereich des Fahrer ist ja wohl deutlich größer/weiter und dass einige Werkstätten das Ding aufs Lenkrad kleben, ist schon Verschandelung des Innenraums, keinesfalls aber so notwendig. Wer meint, das müsste so sein, glaubt auch an Märchen.

Im Gesetzestext ist das übrigens nirgendwo konkret ausformuliert, in der StVZo heisst es lediglich " ist der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrzeugführers gemäß § 36 Abs. 4 und Abs. 5 StVZO erforderlich."

Sichtbereich ist auch der Rand der Windschutzscheibe, das Umfeld des Tachos etc.etc.

Es steht auch nirgendwo geschrieben, dass der Aufkleber dauerhaft angebracht sein muss, Adhäsivfolie reicht absolut. Im Übrigen steht auch nirgendwo, wie der Aufkleber auszusehen hat, das kleine runde Ding mit dem roten Rand hat sich eingebürgert, jeder handgeschriebene Aufkleber tuts aber genauso.

Einzige Forderung für das Ding ist nämlich, dass auch jeder Fremde, der das Fahrzeug steuert, sofort und unübersehbar auf die limitierte Höchstgeschwindigkeit hingewiesen wird.

Zitat:

@HammerMondi schrieb am 25. September 2021 um 14:34:13 Uhr:

16er und 17er auf einem Mondeo sieht ja wirklich unterernährt aus.

Warum sollte man mit modernen Winterreifen keine 200km/h fahren?

Wenn Du dabei "wie auf Eiern läufst", hast Du die falschen Reifen.

Ob jetzt ein 235er WR bei Extrembedingungen die bessere Wahl

wage ich zu bezweifeln.

Geradeaus vielleicht schon. Aber ich möchte dann kein extremes Ausweich-

oder Bremsmanöver machen.

LG aus dem schönen Allgäu

Eins solltest Du noch beachten.

Nicht auf jede Rad-Reifenkombi darfst Du

evtl. Schneeketten aufziehen.

"Ob jetzt ein 235er WR bei Extrembedingungen die bessere Wahl

wage ich zu bezweifeln.

Geradeaus vielleicht schon. Aber ich möchte dann kein extremes Ausweich-

oder Bremsmanöver machen.

LG aus dem schönen Allgäu"

 

 

früher ging man mal davon aus, dass schmalere Winterreifen Vorteile hätten, heute gibt es andere (seriöse) Meinungen dazu, da der breitere Reifen die grössere Auflagefläche hat, demzufolge mehr Grip, insbesondere dann, wenn die Fahrbahn trocken ist (und das ist sie im Winter auf Autobahnen sehr oft). Nur dann kann man auch die genannten 200 km/h fahren.

GTÜ und ACE sagen: "Ist man überwiegend in Gegenden mit fester Schneedecke und wenig Regen unterwegs, sind breite Winterreifen zu empfehlen. Wer jedoch öfter in wärmeren Regionen fährt, wo häufiger mit Schneematsch und Nässe zu rechnen ist, sollte besser zu den schmalen Winterreifen greifen."

Themenstarteram 27. September 2021 um 11:11

Mahlzeit zusammen,

 

vielen Dank für eure vielen ausführlichen Antworten und Meinungen zu dem Thema.

Bei dem Wagen handelt es sich um einen 2017er MK5 Vignale Stufenheck mit 240PS; laut Fahrzeugschein (Feld T) beträgt die maximale Geschwindigkeit 240km/h.

Unter 15.1 und 15.2 steht beide Male "235/40 R19 96 Y"; was in der CoC steht weiß ich gerade nicht, die hab ich nicht hier liegen. Ich meine aber, dass da auch 18" Felgen enthalten sind.

Ob ich die jetzt ausfahren muss oder will, ist eine andere Sache; die 200km/h sind aufgrund der ganzen LKW-Rennen und Holländer mit Wohnanhänger auf der linken Spur schon recht selten, da muss ich das nicht im Winter machen.

 

Die Reifengröße ist bei mir fest vorgegeben, da ich die aktuellen Felgen (19" Original Ford Alu, Vorbesitzer hat den ein oder anderen Bordstein mitgenommen) für die Winterreifen nutzen wollte und mir für den Sommer neue Alu's kaufen werde.

 

Was die Region betrifft bin ich zu 99% im gemäßigten Klima unterwegs -Aachen, Mönchengladbach, Düren, Düsseldorf, Dortmund,...- und wollte die Winterreifen eigentlich nur für diese eine Fahr nach Bayern bzw. in die Schweiz kaufen und hätte die dann wie bei meinem alten Tourneo (71PS, 17" Räder) zyklich gewechselt. Nach einigen ausführlichen Gesprächen mit Bekannten und der Werkstatt des Vertrauens wurde mir eine Empfehlung gemacht, der ich -sofern nichts gravierend meine meinung ändert- folgen werde:

- Für den Sommer kaufe ich mir neue Alu's mit neuen Sommerreifen

- Für die Winterzeit bleibe ich bei meinen aktuellen 19" Felgen mit den aktuellen Ganzjahresreifen. Das Profil hab ich noch nicht nachgemessen, den Rand der 2€-Münze sieht man aber nicht - die Reifen sind von 2020, haben das SChneesymbol und sind auch erst knapp 6000km gefahren.

- Für den Urlaub in Bayern und Schweiz soll ich Schneeketten für den Fall der Fälle dabei haben (und vorher mal üben)

...dann lies bitte in der Zulassungsbescheinigung bzw. dem COC-Papier mal nach, ob auf den 19ern Schneeketten erlaubt sind.

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