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Welchen strafe bekommt ein führerscheinneuling
hallo nabend leude
wenn jemand erst 2monate sein lappen hat also auch noch in der probezeit und der am stopschild nicht anhält und einfach rechts abbiegt was für folgen hätte das...???
hab gehört nachschulung????
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25 Antworten
solange dabei kein anderer gefährdet wurde bzw. kein unfall passiert ist, kostet das lediglich 10€ ohne probezeitkonsequenzen....
Das Stoppschild missachtet und in eine leere Kreuzung eingefahren: 10€ - 0 Pkt.
Dabei andere FT gefährdet: 50€ + 3 Pkt.
Dabei einen Unfall verursacht: 60€ + 3 Pkt.
kollegen habe die gepackt er hat mir nur erzählt das er nachschulung machen muss ???
Zitat:
Original geschrieben von WESastragcabrio
kollegen habe die gepackt er hat mir nur erzählt das er nachschulung machen muss ???
dann wohl mit gefährdung...somit 3 punkte = nachschulung.
kp von gefährdung wa da nix meinte er weil alles frei war ist er auch nicht steh geblieben weil alles frei war... hmmm nicht das die polizei den beschissen haben weil der davon kp hat..
Vielleicht wollten sie ihm auch nur ein bisschen Angst machen (oder er dir) und es passiert gar nichts.
Ich kann mir die Situation schon lebhaft vorstellen.
ne im erst ist passiert...
er muss ne nachschulung machen deswegen hab es auch nicht geglaubt am anfang
Normalerweise 10€, bei Gefährdung 50€ +3 Punkte, bei Unfall 60€ +3 Punkte.
Falls wirklich nichts kam haben sie ihn/dich beschissen
Das ist ein Verstoß nach Katalog A.
Da muss man bei einmaligem Verstoß schon zur Nachschulung.
Das Nichtbeachten eines Stoppschildes kostet 10,- Euro und hat keine Folgen für die Probezeit.
Bei Gefährdung kostet es 50 Euro sowie 3 Punkte. Es ist es ein A-Verstoß und hat Auswirkungen auf die Probezeit.
Hat nichts mit den Kosten zu tun. Ist ein Katalog A Verstoß- somt Nachschulung
Steht alles in der Anlage 12 zu § 34 FEV unter Punkt 2.1
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Hat nichts mit den Kosten zu tun. Ist ein Katalog A Verstoß- somt Nachschulung
Steht alles in der Anlage 12 zu § 34 FEV unter Punkt 2.1
Das habei ich genau da gelesen:
2. Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und 24c StVG
2.1 Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) über
*
die Vorfahrt (§ 8, § 41 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2),
Und hier sind die Regelsätze zu dem Vergehen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_09.php
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Hat nichts mit den Kosten zu tun. Ist ein Katalog A Verstoß- somt Nachschulung
Steht alles in der Anlage 12 zu § 34 FEV unter Punkt 2.1
Das habei ich genau da gelesen:
2. Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und 24c StVG
2.1 Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) über
*
die Vorfahrt (§ 8, § 41 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2),
Und hier sind die Regelsätze zu dem Vergehen.
Dann schau mal ganz unten unter Punkt 2.1. :
"•das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten (§ 36, § 37 Abs. 2 und 3, § 41 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2)."
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Dann schau mal ganz unten unter Punkt 2.1. :
"•das Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten (§ 36, § 37 Abs. 2 und 3, § 41 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2)."
Ich hasse Gesetzestexte, aber es ändert nichts an der Höhe des Verwarnungsgeldes bzw Bussgeldes.