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Welcher Motor für einen neuen Sharan?

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 25. Januar 2018 um 6:36

Hallo!

Leider bin ich einer von VIELEN, die ein vom Dieselskandal betroffenes Auto haben. Meinen Sharan 2.0 TDI BMT (150 PS) habe ich im August 2015 mit einer Tageszulassung gekauft. Ich stehe aktuell im Rechtsstreit mit dem Autohaus wg. des Dieselskandals.

Ich würde mir gerne wieder einen Sharan "kaufen" / "in einen neuen Sharan tauschen", aber ich bin mir mit der Motorwahl nicht sicher. Grundsätzlich würde ich liebend gerne wieder einen Diesel nehmen - ich liebe das Drehmoment dieser Motoren! Ist das in der heutigen Zeit noch sinnvoll, bzw. nicht schon jetzt mit einem vorhersehbaren Wertverlust bei einem Wiederverkauf verbunden?

Vom Verbrauch und den Tests des großen Benzin-Motors reizt mich dieser Motor nur bedingt, zumal man ja auch an den Benzin-Motoren zukünftig "Partikelfiltern" verordnen will. Dann käme ich vermutlich "vom Regen in die Traufe" mit VW.

Der Diesel ist auf lange Sicht nicht weg zu denken - so die Medien -!

Welcher Motor hat Zukunft?

Welche Erfahrungen habt Ihr mit dem 2.0 TSI?

Viele Grüße

Dirk

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15 Antworten
am 25. Januar 2018 um 7:17

Die 150 PS Diesel ab Mj. 2016 sind ja Euro 6 und eigentlich nicht vom Abgasskandal betroffen ???

am 25. Januar 2018 um 7:20

Ist der Rechtsstreit denn schon gewonnen? Würde erst ein anderes Auto kaufen, wenn ich eine Rückgabe / Entschädigung schriftlich hätte.

 

Partikelfilter für Benziner wird es nur für Fahrzeuge mit neuen Motoren geben, nicht für bereits bestehende Fahrzeuge. Eine Nachrüstpflicht ist aktuell nicht vorgesehen. Erst mal soll dem bösen Diesel zu Leibe gerückt werden.

 

Erfahrungen zum TSI findest du hier im Forum genug. Der 2.0 TSI hat sogar einen eigenen Thread.

 

Klick

Zitat:

@topcatK1 schrieb am 25. Januar 2018 um 08:17:45 Uhr:

Die 150 PS Diesel ab Mj. 2016 sind ja Euro 6 und eigentlich nicht vom Abgasskandal betroffen ???

Nur Euro 6 d (auf der Straße gemessen) wird die geforderten Schadstoffgrenzen einhalten und danach sieht es im Augenblick auch bei einem fabrikneuen Sharan leider nicht aus...

Zitat:

Leider bin ich einer von VIELEN, die ein vom Dieselskandal betroffenes Auto haben. Meinen Sharan 2.0 TDI BMT (150 PS) habe ich im August 2015 mit einer Tageszulassung gekauft. Ich stehe aktuell im Rechtsstreit mit dem Autohaus wg. des Dieselskandals.

Was ist Dein Ziel bei dem Rechtsstreit?

Es gibt doch ein Softwareupdate und danach ist alles gut...

Die TSI und besonders der 2.0 TSI haben nicht nennenswert weniger Drehmoment und letzterer hat mehr leistung und das Drehmoment über einen weiteren Drehzahlbereich. Ist realistisch aber in der Stadt nicht unter 10l zu fahren und auf Strecke ist eine 8 vor dem Komma nur mit persönlichem limit bei 130kmh möglich. Auf Strecke ist die Kiste aber insgesamt sparsamer als in der Stadt.

Wie viel fährst Du denn im Jahr?

Zukunft wird Elektro oder Hybrid sein.

@G650X

Ich würde deine Entscheidung von deinem Fahrprofil (Kurz-/Langstrecke, Laufleistung pro Jahr) anhängig machen.

Der Dieselmotor wird auch noch in mehreren Jahren noch Bestand haben. Im Moment drehen nur gerade alle frei.

Ein Sharan mit OPF kommt wahrscheinlich erst 2019.

OPF dann in der neuer Version ohne Schiebetüren etc...

Themenstarteram 25. Januar 2018 um 17:37

Zitat:

@topcatK1 schrieb am 25. Januar 2018 um 08:17:45 Uhr:

Die 150 PS Diesel ab Mj. 2016 sind ja Euro 6 und eigentlich nicht vom Abgasskandal betroffen ???

Das wäre zu schön gewesen um wahr zu sein :cool:

Mein Sharan ist am 11.05.2015 gebaut worden = kurz VOR dem Modelljahreswechsel! :mad::eek:

Themenstarteram 25. Januar 2018 um 17:45

Zitat:

@pidi911 schrieb am 25. Januar 2018 um 09:42:17 Uhr:

Zitat:

Leider bin ich einer von VIELEN, die ein vom Dieselskandal betroffenes Auto haben. Meinen Sharan 2.0 TDI BMT (150 PS) habe ich im August 2015 mit einer Tageszulassung gekauft. Ich stehe aktuell im Rechtsstreit mit dem Autohaus wg. des Dieselskandals.

Was ist Dein Ziel bei dem Rechtsstreit?

Es gibt doch ein Softwareupdate und danach ist alles gut...

...

Zukunft wird Elektro oder Hybrid sein.

Ziel des Rechsstreis ist, das Fahrzeug in ein neues (identisches - nicht manipuliertes Fahrzeug - zu tauschen und zwar OHNE KOSTEN für mich zu tauschen!!!

Softwareupdate ... grundsätzlich SOLL dann ALLES GUT sein. Was ist dennoch mit den vielen verkokten / verrußten AGRs und sonstigen Motorschäden, für die VW weder Garantie noch Kulanz übernimmt??? Und nicht zu verachten, der ERHEBLICHE WERTVERLUST des Autos, bei einem Wiederverkauf!!!

Schade, dass der VW-Kunde in Deuschland nicht die gleiche Lobby wie die VW-Kunden in den USA haben!

Hier wird jeder Fall von jedem Richter erneut geprüft, bewertet und juristisch geregelt. :):o

Also Wandlung.

Da zahlst Du Nutzung nach Jahren und Kilometern.

Bin kein Anwalt, aber dabei legst Du drauf.

Die DUH hat gerade vor einem hohen Gericht verloren, wo versucht wurde nachzuweisen, dass die Softwareupdates für die Katz sind.

Warum solltest Du nun vor einem Amtsgericht damit siegen?

Konsequent wäre es den VW zu verkaufen und Citroen, Ford oder sonstwas zu kaufen!

PS.: Das hat nix mit Lobby zu tun und ich bin froh darüber das deutsche Rechtssystem zu haben.

Hi,

lease Dir doch einen und gebe ihn nach der Leasingzeit zurück, dann kann es einem Egal sein und von den kosten her kommst mit nem kauf auch nicht besser hin.

Zitat:

@pidi911 schrieb am 25. Januar 2018 um 18:57:13 Uhr:

Also Wandlung.

Da zahlst Du Nutzung nach Jahren und Kilometern.

Bin kein Anwalt, aber dabei legst Du drauf.

Die DUH hat gerade vor einem hohen Gericht verloren, wo versucht wurde nachzuweisen, dass die Softwareupdates für die Katz sind.

Warum solltest Du nun vor einem Amtsgericht damit siegen?

Konsequent wäre es den VW zu verkaufen und Citroen, Ford oder sonstwas zu kaufen!

PS.: Das hat nix mit Lobby zu tun und ich bin froh darüber das deutsche Rechtssystem zu haben.

Unser Sharan geht auch in die Wandlung, wir hatten erst gestern den Gerichtstermin. Dank einer netten Richterin legen nicht drauf wenn wir das nicht wollen. Der Händler hat nun 2 Wochen die Möglichkeit uns ein Attraktives Angebot zu machen über ein neuen oder jungen Gebrauchten Sharan, was aber für ihn sehr schwierig wird da er nicht schlechter sein darf als der Sharan den wie jetzt haben was die Ausstattung angeht. Das fängt schon beim Motor an statt 170PS muss es der 184PS werden, das geht über den Tempomat übers Navi bis hin zur Farbe und da ist für uns der knackpunkt. Es wird wohl auf einen neuen hinauslaufen da inzwischen das pantheon grau metallic nicht mehr verfügbar ist und er uns nicht einfach eine andere Frabe vorsetzten darf falls wir mir dieser nicht zufrieden sind. Der Händler hat im grunde nun die Möglichkeit uns ein Voll ausgestettenen neuen Sharan in Wunschfarbe auf den Hof zu stellen oder einen anderes Fahrzeug im vergleichbaren Wert aus dem VAG Konzern.

PS: Auf die frage der Richterin ob er uns auch auszahlen würde reagierte der Händler von allen möglichkeiten am wenigsten begeistert.

Interessant. Was ist, wenn ihr euch einen neuen in Wunschfarbe aussucht, er aber noch einen gebrauchten mit mindestens eurer Ausstattung in der ausgesuchten Farbe auftreibt oder den umlackieren/folieren lässt?

 

Geht das nur, wenn man das Fahrzeug 1. Hand ist? Ich habe noch einen betroffenen A4 B8, der jetzt stark an Wert verloren hat. Unseren Sharan haben wir erst Ende letztes Jahr gekauft, da wird man ja im Nachhinein niemanden belangen können, da der da das Update schon hatte.

@Lycris

Ist das Urteil schon rechtskräftig oder kann der Händler Berufung einlegen?

Ich überlege auch immer noch, was ich mit unserem 2014er Schummeldiesel veranstalte.

Der Punkt ist doch, dass ihr aus dem Dieselskandal-Sharan auch einen Nutzen gezogen habt.

Der Wagen ist gebaucht und hat keinen Neuwert mehr.

Das wird euch angerechnet und das zahlt ihr natürlich.

Altes Auto abgeben und Händler stellt was neues auf den Hof funktioniert nicht.

Dazwischen wird je nach Alter des Fahrzeugs ein 5-Stelliger BEtrag stehen, den man an den Händler überweisen darf. Wandlung bedeutet nicht kostenloser Umtausch gegen neues Auto!

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