- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 1, 2
- welches fahrwerk? (nicht unter 11cm)
welches fahrwerk? (nicht unter 11cm)
Hallo Leute!!!
Da ich mein Fahrwerk nicht eingetragen bekomm, wüsst ich gerne mit welchen Fahrwerk ich knapp an die 11 cm rann komm...
Ich hab RSL Felgen oben (14 zoll) mit 195/45/14...
ich hab mir gedacht ich kauf mir ein 60/40 aber da bin ich sicher unter meine 11 cm oder???
die meisten sagen ich soll mir ein gewinde kaufen aber das ist mir zu viel arbeit fürs eintragen...
Danke!!!
mfg,
Walter
Ähnliche Themen
32 Antworten
kauf dir doch 80/60 und andere federteller
häää???
ich will nicht unter 11cm bodenfreiheit!!!
ich hatte mit meinem 80/60 7,5cm oder so...
hmmm...
achso ok dann habe ich dich falsch verstanden
geh zum andern prüfer
über bodenfreiheit gibt es keine regelung nur eine richtlinie
hmmm...
also was ich weiß darf er nicht unter 11cm sein...
achja, bin aus Österreich
lg,
Walter
keine ahnung wie das bei euch ist ,hier ist es so
hol dir doch 40/40 federn
man darf bei euch nicht unter 11cm? Shit und ich dachte hier sind die schon kras drauf...
sehr interessant
}>Es gib keine vorgeschriebene Bodenfreiheit.
Es gibt nur Vorschriften die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden "sollten".
Vorderes Nummernschild 20cm überm Boden
Hinteres 30cm.Die Leuchtende Fläche des Frontscheinwerfers 50cm
die hinteren mindestens 35cm über der Fahrbahn.Nebelschlussleuchten oder Rückfahrscheinwerfer reichen 25cm.
Ein mit einem Fahrer besetztes Auto "sollte" ein Hindernis von 80cm breite und 11cm höhe berührungslos überfahren können.
"Sollte" ist das Schlüsselwort eine rechtliche verpflichtung besteht nicht. Mann darf nur nicht zum verkehrshindernis werden.Wenn mann z.b.einen Gullideckel zu spät sieht und bremst der hintere fähr auf verstösst mann dann gegen die STVO. Das Fahrzeug muss so gebaut sein das sein verkehrsüblicher betrieb niemandem schädigt. Wenn man dann mit der Ölwanne den Asphalt aufgräbt fällt der beweis schwer kein Verkehrshindernis zu sein.
Aber nach §21 der STVZO kann man dies eintagen lassen.{<
Gefunden in einem anderen Forum.
So, jetzt könnt ihr euch das Maul zerreisen wenn ihr wollt (wie in Problem mit Tieferlegung)
Außerdem ist die Leuchtende Fläche des Scheinwerfers recht groß.
Gruß Pepe
Re: sehr interessant
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
}>Es gib keine vorgeschriebene Bodenfreiheit.
Es gibt nur Vorschriften die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden "sollten".
Vorderes Nummernschild 20cm überm Boden
Hinteres 30cm.Die Leuchtende Fläche des Frontscheinwerfers 50cm
die hinteren mindestens 35cm über der Fahrbahn.Nebelschlussleuchten oder Rückfahrscheinwerfer reichen 25cm.
Ein mit einem Fahrer besetztes Auto "sollte" ein Hindernis von 80cm breite und 11cm höhe berührungslos überfahren können.
"Sollte" ist das Schlüsselwort eine rechtliche verpflichtung besteht nicht. Mann darf nur nicht zum verkehrshindernis werden.Wenn mann z.b.einen Gullideckel zu spät sieht und bremst der hintere fähr auf verstösst mann dann gegen die STVO. Das Fahrzeug muss so gebaut sein das sein verkehrsüblicher betrieb niemandem schädigt. Wenn man dann mit der Ölwanne den Asphalt aufgräbt fällt der beweis schwer kein Verkehrshindernis zu sein.
Aber nach §21 der STVZO kann man dies eintagen lassen.{<
Gefunden in einem anderen Forum.
So, jetzt könnt ihr euch das Maul zerreisen wenn ihr wollt (wie in Problem mit Tieferlegung)
Außerdem ist die Leuchtende Fläche des Scheinwerfers recht groß.
Gruß Pepe
Jo das gilt für Deutschland aber er is doch aus Östereich.
also mein golf ist unter 11 mm und das fahrwerk ist eingetragen worden ohne probleme
Hallo
Wollte das nur mal so loswerden.
Gruß Pepe
und nochmal:
Zitat:
Original geschrieben von lusa19
hmmm...
also was ich weiß darf er nicht unter 11cm sein...
achja, bin aus Österreich
lg,
Walter
nimm 40/40 da kommste genau auf 11cm mit glern und schwellern^^
Re: sehr interessant
Zitat:
Original geschrieben von pepe889900
}>
Außerdem ist die Leuchtende Fläche des Scheinwerfers recht groß.
Gruß Pepe
Was zählt ist die Lichtaustrittskante