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Welches TL gilt hier?
Hallo!
120->100->80 wg. km-langer Baustelle die die außerörtl. vorher unlimitierte 3spurige AB auf 2 reduziert. Jedes 80er-Schild hat ein Zusatzschild mit 2 Pfeilen nach oben auf der linken und rechten Seite und dazwischen eine Zahlenangabe mit "km" hintendran, die sich recht plausibel mit dem zurückgelegtem Weg verringert.
Das letzte 80er-Schild hat also "^| 0,5km |^" drunter. Nach 500m ist die Baustelle/Spurreduzierung noch lange nicht zu Ende, aber auch kein weiteres TL-Schild.
-> Hier endet doch die Gültigkeit des letztgenannten TL-Schildes und es gilt aber auch kein anderes?
Paar 100m später 100km/h mit Zusatzschild "bei Nässe" (war aber völlig trocken). Nochmal paar 100m später kommt ein 120er-Schild bzw. immer wieder 120er-Schilder ein paar Ausfahrten lang.
Gilt dann 500m nach dem "80km/h für die nächsten 500m" wieder unlimitiert? Weil ich meinte mal gesehen zu haben, dass bevor die Baustelle da war irgendwo mitten im jetzigen Baustellenbereich der 120er-Bereich angefangen hat, aber deutl. vor dem jetzigen 120er-Schild.
TIA
notting
Beste Antwort im Thema
Wenn ein Limit endet gilt danach das, was sonst auch gilt. Auf der BAB dann eben frei bis zum nächsten Limit. Dass es evtl. schwachsinnig ist, steht ja auf einem anderen Bußgeldbescheid.
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13 Antworten
Wenn ein Limit endet gilt danach das, was sonst auch gilt. Auf der BAB dann eben frei bis zum nächsten Limit. Dass es evtl. schwachsinnig ist, steht ja auf einem anderen Bußgeldbescheid.
Da gab's erst was zum Thema "Ende Tempolimit" :
https://www.motor-talk.de/.../...imits-automatisch-enden-t6044470.html
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 2. Juni 2017 um 15:28:14 Uhr:
Da gab's erst was zum Thema "Ende Tempolimit" :
https://www.motor-talk.de/.../...imits-automatisch-enden-t6044470.html
Passt IMHO insofern nicht, als dass es in meinem Fall eine explizite Angabe in Weglänge gab wann das Schild nicht mehr gilt (und dann mehrere 100m kein anderes (in der Situation gültiges) kam) und eben in dem von dir verlinkten Fall das nicht der Fall bzw. genau der Knackpunkt war.
notting
Naja, aber wenn die mit dem Limit bedachte Bau-/Gefahrenstelle doch noch nicht zu Ende ist . . . würd ich da noch nicht unbedingt nach 500m auf's Gas steigen ;-)
Zitat:
@notting schrieb am 2. Juni 2017 um 15:06:46 Uhr:
Jedes 80er-Schild hat ein Zusatzschild mit 2 Pfeilen nach oben auf der linken und rechten Seite und dazwischen eine Zahlenangabe mit "km" hintendran,
Das ist soweit ich weiß kein offizielles Verkehrszeichen von daher kann von dem Zeichen keine Verkehrsregelung ausgehen.
Es ist nur eine unverbindliche Information.
Die 80 gelten also zumindest bis zum 100 bei Nässe weiter.
Was dann bei Trockenheit ist finde ich dann aber auch schwierig, soweit ich weiß ist das Schild bei Trockenheit als nicht existent anzusehen, würde also heißen weiterhin 80. Hier kann ich aber falsch liegen.
Nö, ab "100 bei Nässe" gilt wieder 100 bei Nässe bzw. unlimitiert bei Trockenheit. Würd' ja sonst keinen Sinn machen, bei Trockenheit langsamer zu fahren als bei Nässe ;-)
Wer sagt den das Verkehrszeichen Sinn machen müssen.
Wieso sollte den unbegrenzt gelten.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 2. Juni 2017 um 15:39:44 Uhr:
Zitat:
@notting schrieb am 2. Juni 2017 um 15:06:46 Uhr:
Jedes 80er-Schild hat ein Zusatzschild mit 2 Pfeilen nach oben auf der linken und rechten Seite und dazwischen eine Zahlenangabe mit "km" hintendran,
Das ist soweit ich weiß kein offizielles Verkehrszeichen von daher kann von dem Zeichen keine Verkehrsregelung ausgehen.
Es ist nur eine unverbindliche Information.
Bin mir 100%ig sicher dass das in der Fahrschule vorkam. Zudem kenne ich es auch von div. völlig anderen Situationen.
Hab gerade gekuckt: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__40.html bzw. http://www.strassenschilder.de/.../
notting
Zitat:
@Tand0r schrieb am 2. Juni 2017 um 15:39:44 Uhr:
Zitat:
@notting schrieb am 2. Juni 2017 um 15:06:46 Uhr:
Jedes 80er-Schild hat ein Zusatzschild mit 2 Pfeilen nach oben auf der linken und rechten Seite und dazwischen eine Zahlenangabe mit "km" hintendran,
Das ist soweit ich weiß kein offizielles Verkehrszeichen von daher kann von dem Zeichen keine Verkehrsregelung ausgehen.
Es ist nur eine unverbindliche Information.
Die 80 gelten also zumindest bis zum 100 bei Nässe weiter.
Was dann bei Trockenheit ist finde ich dann aber auch schwierig, soweit ich weiß ist das Schild bei Trockenheit als nicht existent anzusehen, würde also heißen weiterhin 80. Hier kann ich aber falsch liegen.
Hallo,
natürlich ist das ein offizielles Verkehrszeichen.
Längenangabe mit Pfeilen links und rechts: Länge des Tempolimits
Längenangabe ohne Pfeile: Tempolimit beginnt in ... Metern.
Grüße,
diezge
OK nehme alles zurück, das Zusatzzeichen gibt es natürlich, und ist damit auch verbindlich.
Hatte irgendwie nach der Beschreibung an andere Schilder gedacht die man aber auch vereinzelt mal sieht, aber eben mehr der Phantasie eines Baustellenplaners entsprungen sind.
Richtig, das ist das Zeichen 1001-31. Mit Meter-Angabe wäre es das Zeichen 1001-30.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 2. Juni 2017 um 15:39:16 Uhr:
Naja, aber wenn die mit dem Limit bedachte Bau-/Gefahrenstelle doch noch nicht zu Ende ist . . . würd ich da noch nicht unbedingt nach 500m auf's Gas steigen ;-)
Stimmt.
Leider vergessen viele Autofahrer, dass es neben den in Zahlen festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen (also die mit Schildern und die bekannten 50/100 iO/aO z.B. für PKW) noch die eigentlich viel wichtigeren Verpflichtungen gibt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. (§3 (1) StVO)
Nach dem Ende der 80er-Verbotsstrecke noch innerhalb der Baustelle auf 200 zu beschleunigen "weil ist ja jetzt unbegrenzt" dürfte also trotzdem ein schwerwiegender Verkehrsverstoß sein.
Nach dem Ende der 80er-Verbotsstrecke auf z.B. 100 km/h zu beschleunigen, weil genau diese konkrete Verkehrssituation diese Geschwindigkeit erlaubt kann dagegen zulässig sein.
Genau so wie es die Situation erfordern kann, langsamer als 80 zu fahren (egal ob vor oder nach dem Ende des Limits).
Inzwischen haben sie >=500m nach dem letzten 80er-Schild (dem mit 2 Pfeilen nach oben und 0,5km) ein 80km/h-Schild ohne Zusatzschild aufgestellt. 100km/h bei Nässe gilt aber weiter (weiß gerade nicht mehr ob das 80er ohne Zusatz davor oder dahinter war, auf jeden Fall beide im Baustellenbereich).
notting