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WeltAuto - immer mit einjähriger Gebrauchwagengarantie?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 10. März 2015 um 14:15

Hallo Golf-Freunde! :)

Ich bin ganz kurz davor, einen GTD zu kaufen. Der Wagen ist in der VW-Gebrauchtwagenbörse als WeltAuto inseriert.

Ich hab mit dem Händler verhandelt und bin nun mit dem Preis sehr zufrieden (hab aber noch nicht unterschrieben). Allerdings gibt es noch eine Sache, die mich beschäftigt.

Auf der Homepage von VW ist eine der Eigenschaften eines WeltAutos die Gebrauchtwagengarantie. Im Wortlaut heißt es dort:

"Das Vertrauen in unsere eigene Arbeit geben wir gerne weiter: in Form eines Garantieversprechens. Alle Gebrauchtwagen mit dem Qualitätssiegel „Das WeltAuto“ werden mit einer mindestens 1-jährigen Gebrauchtwagengarantie ausgestattet. So bleiben Sie vor größeren finanziellen Risiken geschützt."

Der Wagen ist ein halbes Jahr alt, hat also noch 1,5 Jahre Neuwagengarantie.

Wenn ich mir die Beschreibung durchlese heißt das für mich, dass im Anschluss an diese eine Gebrauchtwagengarantie greift, die ein weiteres Jahr läuft. Schließlich sind Neuwagen- und Gebrauchtwagengarantie zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Der Händler sieht das aber ganz anders und sagt, damit wäre die Mindestgarantie gemeint. Ein Auto mit 1,5 Jahren Neuwagengarantie hätte diese Voraussetzung also erfüllt, um sich WeltAuto nennen zu dürfen. Seiner Aussage nach wäre also nach 1,5 Jahren keine Garantie mehr vohanden.

Könnt ihr mir helfen? Wer irrt sich?

Viele Grüße

Sebastian

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21 Antworten

Hallo Sebastian,

das heißt Auto's ohne Neuwagengarantie erhalten 1 Jahr Garantie, doch du hast 1,5 JAhre Garantie.

Alles andere würde ich mir schriftlich zusichern lassen.

Sag ihm du kauft nur wenn du zusätzlich das Jahr Garantie obendrauf bekommst.

Lg

Andy

Du irrst dich. Zudem die Weltautogarantie(PerfectCarPro) eine schlechte Anschlussgarantie im Fall der Fälle wäre. Die originale Anschlussgarantie wäre besser, wenn dann diese aushandeln.

Themenstarteram 11. März 2015 um 8:08

Danke für eure Rückmeldungen. Ok, dann passt das.

Zitat:

@TurboDieselRacer schrieb am 11. März 2015 um 09:08:01 Uhr:

Danke für eure Rückmeldungen. Ok, dann passt das.

Nein, es passt nicht. Die GW-Garantie wird i.d.R. nach Ablauf der NWG gegeben. Aber an deiner Stelle würde ich die Kosten einer GWG einfach von einer Neuwagengarantieverlängerung abziehen lassen und die NWGV abschließen.

Themenstarteram 11. März 2015 um 16:45

Hmm.. das sind dann ja doch ziemlich gegensätzliche Aussagen hier.

Die Frage, die sich stellt, ist ob ich die Gebrauchtwagengarantie automatisch mit dazu bekommen MUSS, wenn der Wagen als WeltAuto verkauft wird.

Nein, die Neuwagengarantie übertrumpft die Gebrauchtwagengarantie. Die ergänzend zur Händlergebrauchtwagengewährleistung laufen soll.

Das WeltAuto. Garantien.

Sich für ein WeltAuto zu entscheiden bedeutet, bestens gewappnet zu sein. Die sorgfältige Prüfung ist bereits ein guter Schutz gegen unliebsame Überraschungen - aber selbstverständlich nicht der einzige: Sollte ein unvorhergesehener Schaden auftreten, bewahrt Sie die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährte zwölfmonatige Gebrauchtwagengarantie vor finanziellen Risiken. Bei der PerfectCar Gebrauchtwagengarantie ist danach die jährliche Verlängerung in Absprache mit dem WeltAuto Partner auf Wunsch möglich. Gegen Zuzahlung ist bei unter zweijährigen Konzernfahrzeugen im Anschluss an die Neuwagengarantie auch eine ein-, zwei- oder dreijährige Garantieverlängerung auf Niveau der Herstellergarantie möglich. Auf Basis einer Gebrauchtwagengarantie wird sie anschließend automatisch verlängert, sofern sie nicht gekündigt wird. Und sollten Sie tatsächlich einmal liegen bleiben, verhilft Ihnen die Mobilitätsgarantie zu einem Ersatzwagen oder einem vorübergehenden Dach über dem Kopf.

Themenstarteram 11. März 2015 um 18:31

Das ist doch mal ne klare Ansage. Vielen Dank.

Ich werd mich dann wahrscheinlich für eine Neuwagengarantieverlängerung entscheiden, hab ja noch ein bisschen Zeit, bis der Wagen zwei Jahre alt ist.

Ich hatte meinen letzten Golf VI (Werksdienstwagen knapp 8 Monate alt) beim VW-Händler als Weltauto gekauft.

Es gab die einjährige Perfect Car Pro Garantie zusätzlich im Anschluss an die Werksgarantie.

Der Versicherungsbegin startete mit Ablauf der Werksgarantie.

Das wäre bei einem anderen Händler bei dem ich mir einen Golf angeschaut habe, ganz genauso gehandhabt worden.

Zitat:

@cc307 schrieb am 11. März 2015 um 19:32:38 Uhr:

Ich hatte meinen letzten Golf VI (Werksdienstwagen knapp 8 Monate alt) beim VW-Händler als Weltauto gekauft.

Es gab die einjährige Perfect Car Pro Garantie zusätzlich im Anschluss an die Werksgarantie.

Der Versicherungsbegin startete mit Ablauf der Werksgarantie.

Das wäre bei einem anderen Händler bei dem ich mir einen Golf angeschaut habe, ganz genauso gehandhabt worden.

Das kann man aber anders verstehen:

Zitat:

Gegen Zuzahlung ist bei unter zweijährigen Konzernfahrzeugen im Anschluss an die Neuwagengarantie auch eine ein-, zwei- oder dreijährige Garantieverlängerung auf Niveau der Herstellergarantie möglich.

Ich verstehe, Zuzahlung der Anschlussgarantie. Nicht Zuzahlung der Differenz PCP zur Neuwagengarantieverlängerung.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 11. März 2015 um 19:53:28 Uhr:

 

Ich verstehe, Zuzahlung der Anschlussgarantie. Nicht Zuzahlung der Differenz PCP zur Neuwagengarantieverlängerung.

Die zweijährige Neuwagengarantieverlängerung habe ich dann (weil mir die Perfect Car Pro zu viele Ausschlüsse und Zuzahlung nach Laufleistung hatte) zum Ende der Werksgarantie auch abgeschlossen.

Da gibts keine Zuzahlung zur Differenz.

Die Neuwagengarantieverlängerung zahlt man voll. Egal ob PCP oder nicht.

Es gibt auch von der Perfect Car Pro kein Geld zurück, wenn man die Neuwagenanschlussgarantie abschließt. Ich hab deswegen zweimal mit dem VVD telefoniert.

Zitat:

@TurboDieselRacer schrieb am 11. März 2015 um 19:31:53 Uhr:

Das ist doch mal ne klare Ansage. Vielen Dank.

Ich werd mich dann wahrscheinlich für eine Neuwagengarantieverlängerung entscheiden, hab ja noch ein bisschen Zeit, bis der Wagen zwei Jahre alt ist.

Da würde ich gar nicht bis zum Ablauf der NWG warten, sondern das Ganze jetzt bei Vertragsabschluss eintüten. Genauso ist es bei mir gelaufen. NWG-Verlängerung klargemacht abzüglich der Kosten für die GWG. Und alles ist gut.

Themenstarteram 11. März 2015 um 22:09

Die GWG bekomme ich ja gar nicht erst, also kann ich sie auch nicht in Abzug bringen.

Zumal das laut cc307 nicht mal möglich wäre.

Zitat:

@cc307 schrieb am 11. März 2015 um 20:19:30 Uhr:

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 11. März 2015 um 19:53:28 Uhr:

 

Ich verstehe, Zuzahlung der Anschlussgarantie. Nicht Zuzahlung der Differenz PCP zur Neuwagengarantieverlängerung.

Die zweijährige Neuwagengarantieverlängerung habe ich dann (weil mir die Perfect Car Pro zu viele Ausschlüsse und Zuzahlung nach Laufleistung hatte) zum Ende der Werksgarantie auch abgeschlossen.

Da gibts keine Zuzahlung zur Differenz.

Die Neuwagengarantieverlängerung zahlt man voll. Egal ob PCP oder nicht.

Es gibt auch von der Perfect Car Pro kein Geld zurück, wenn man die Neuwagenanschlussgarantie abschließt. Ich hab deswegen zweimal mit dem VVD telefoniert.

Offiziell mag das so sein. Nach Aussage hier im Forum, war mancher Autoverkäufer aber schon kreativer.

Zitat:

@TurboDieselRacer schrieb am 11. März 2015 um 23:09:22 Uhr:

Die GWG bekomme ich ja gar nicht erst, also kann ich sie auch nicht in Abzug bringen.

Zumal das laut cc307 nicht mal möglich wäre.

Wie kommst du denn darauf? Natürlich geht das, und auch ein anderer post sagt doch zum Thema Welt-Auto, und das solltest du gelesen haben, daß die GWG im Anschluss an die NWG gegeben wird.

Unser 7er war mit 15 Monaten ein Welt-Auto, beim Kauf wurde gleich die NWG verlängert und die Kosten der GWG wurden bei der Verlängerung verrechnet.

Frage deinen Verkäufer, dann solltest du alle Unklarheiten beseitigt haben.

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