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WeltAuto und nachträglich optische Mängel

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 23. April 2014 um 9:37

Hallo Community,

eine kurze Frage: vor ca. 3 Monaten habe ich mir ein sogenanntes WeltAuto von einem offiziellen VW-Partner-Händler gekauft, auf das noch ca. 1/2 Jahr Neuwagengarantie besteht, die Anschlussgarantie wurde für 3 weitere Jahre auch abgeschlossen.

Bei Besichtigung und Übergabe sind mir ein paar kleine, v.a. optische Mängel entgangen, die mir nun nach und nach aufgefallen sind: Polierflecken auf zwei Kunststoff-Türblenden, die sich nicht mehr entfernen lassen, ein kleiner Riss in der Kunststoffabdeckung am Heckklappenschloss ohne funktionelle Beeinträchtigung und zwei Mini-Dellchen im Blech, die sich eigentlich leicht rausziehen lassen müssten.

Wie gesagt, alles Kleinigkeiten, die mich einzeln nicht stören würden, aber in der Gesamtheit halt schon ein wenig (weil man immer draufschauen muss, wenn man's einmal weiß).

Nun habe ich Kontakt mit dem Händler aufgenommen, der mir aber sagt, dass man da nach 3 Monaten nix mehr kostenlos nachbessern könne, weil nicht mehr nachvollziehbar sei, ob die Schäden wirklich bei Übergabe schon vorhanden waren.

Diese Argumentation kann ich auch irgendwo nachvollziehen und ärgere mich, dass mir die kleinen Schönheitsfehler nicht eher aufgefallen sind. Andererseits würde deren Beseitigung nicht die Welt kosten und ich hatte schon auf ein Entgegenkommen im Sinne der Kundenzufriedenheit gehofft, da die Schäden definitiv nicht von mir verursacht wurden.

Meine Frage in die Runde: Bin ich einfach zu pingelig (immerhin habe ich keinen Neuwagen, sondern ein gebrauchtes WeltAuto gekauft) und muss mich damit abfinden? Oder ist es legitim, solche Mängel nach 3 Monaten noch zu reklamieren? Wie sollte ich am besten weiter vorgehen? Eigentlich war/bin ich mit dem Wagen und dem Händler zufrieden.

Vielen Dank im Voraus!

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Gegenfrage:

Woher willst du denn wissen, dass diese Mängel vor drei Monaten bereits existierten?

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Gegenfrage:

Woher willst du denn wissen, dass diese Mängel vor drei Monaten bereits existierten?

Also die Dellen und die "Polierflecken" wird das Autohaus sicher nicht anerkennen und muss es auch nicht, weil es tatsächlich so ist, dass Du beweisen müsstest, dass diese schon bei Übernahme vorhanden waren (außer die Übernahme wäre erst ein oder zwei Tage her). Auch die Garantie deckt das natürlich nicht ab.

Lediglich der Riss in der Kunststoffabdeckung am Heckklappenschloss sollte sich auf Garantie regeln lassen, wenn dies kein eindeutig durch äußere Einwirkung entstandender Schaden ist.

Themenstarteram 23. April 2014 um 9:47

Bei den Dellen kann man natürlich argumentieren, dass die irgendwer ins parkende Auto gemacht hat, das stimmt. Die Polierflecken habe ich bei Übergabe gesehen, dachte aber, es handle sich um abwischbaren Schmutz und habe deswegen nix gesagt. Gut, damit muss ich wohl leben.

Den Kofferraum habe ich vor zwei Tagen das erste Mal benutzt und da dann (vor Beladung) den Riss entdeckt. D.h. entweder war der schon drin oder ist ohne Fremdeinwirkung entstanden. Da aber auch normale Gebrauchsspuren in der Abdeckung zu sehen sind, sieht es so aus, als hätte der Vorbesitzer ihn verursacht z.B. durch falsches Beladen.

Da ich also nicht nachweisen kann, dass ICH es nicht war, habe ich halt Pech gehabt? Wenn das so ist, dann ist das halt so. Wie gesagt, ich will gar kein böses Blut erzeugen und weiß, dass ein Jahreswagen nunmal Gebrauchsspuren hat. Wollte nur wissen, was Ihr zu der Sache denkt. :-)

Also gerissenes Plastik eventuell, die anderen Sachen eher nicht.

Zitat von Motorschraube:

"Wie gesagt, alles Kleinigkeiten, die mich einzeln nicht stören würden, aber in der Gesamtheit halt schon ein wenig (weil man immer draufschauen muss, wenn man's einmal weiß)."

Ich habe auch im Februar ein Weltauto (Bj. 09/2012) mit Restgarantie gekauft. Auch mir sind kleinere Mängel (Risse in Scheibengummi, Polierstelle im Lack, Kratzerchen am Schweller, Kratzer auf Scheibe, minimale Polsterschäden, Lackmacken am Türausschnitt durch eingeklemmten Gurt) erst kurz nach dem Kauf aufgefallen.

In der Gesamtheit stört es ein wenig aber:

Es war eben kein Neuwagen und Gebrauchsspuren hat irgendwann jedes Auto (mehr o. weniger).

Frage: Würden dich ein Kratzer oder andere optische Mängel an deiner Waschmaschine stören? (Vergleichbar lange Nutzungsdauer, unterschiedliche emotionale Verbindung)

In diesem Sinne:

So what?

Das Ding ist gegessen. Da kannst du keine Ansprüche mehr geltend machen. Kannst dich jetzt noch paar Tage drüber ärgern oder einfach nicht mehr so genau hinschauen. ;)

Bei den Dellen wird es eh nicht bleiben. Da kommen bestimmt im Laufe der Zeit noch paar hinzu.

Also einfach vergessen, Schwamm drüber und beim nächsten mal nen Neuwagen kaufen. ;)

Gibt schlimmeres im Leben.

Themenstarteram 28. April 2014 um 16:15

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Hilfe, Ihr habt Recht, ich hake die Sache nun ab.

Eine letzte Frage habe ich allerdings noch: VW wirbt ja damit, dass die Überprüfung der WeltAutos mit einem Qualitätszertifikat bestätigt wird, das jedem Weltauto beiliegt. Ich habe ein solches Zertifikat nicht erhalten. Daher meine Feage an Euch: habt Ihr beim Kauf eines WeltAutos so ein Zertifikat erhalten, oder bleibt dies Eigentum des Autohauses (es kann sein, dass ich sowas unterschreiben musste, daran erinnere ich mich dunkel, mitbekommen habe ich außer Serviceheft, Betriebsanleitung, Zulassungspapieren und Kaufvertrag allerdings nichts).

Vielen Dank und Grüße

Motorschraube

Zitat:

Um Ihnen Risiko- und Sorgenfreiheit mit auf den Weg zu geben, händigt Ihnen der Händler beim Kauf Ihres WeltAutos den Leistungspass als Sicherheitszertifikat aus, worauf Sie bitte im Falle einer Garantiereparatur Bezug nehmen. In diesem Leistungspass ist festgehalten, wovor Sie im Falle von unvorhergesehenen Schäden geschützt sind. Der Leistungszeitraum gilt ab Fahrzeugübergabe 12 Monate bzw. bis die vom Händler definierte Gesamtkilometerlaufleistung erreicht ist.

Steht alles hier....

Zitat:

mitbekommen habe ich außer Serviceheft, Betriebsanleitung, Zulassungspapieren und Kaufvertrag allerdings nichts

Was ist mit der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (EU-Übereinstimmungserklärung)?

Die gehört auch zu den Fahrzeugpapieren.

Themenstarteram 28. April 2014 um 17:32

Danke! EU-Übereinstimmungserklärung und Leistungspass/Sicherheitszertifikat/Garantieunterlagen habe ich auch mitbekommen, sorry, dass ich das nicht aufgezählt habe.

Auf den VW Seiten steht immer, dass der Qualitatscheck, den WeltAutos durchlaufen auf einem Qualitätszertifikat bestätigt wird, welches ein Servicemitarbeiter unterzeichnet und dem Wagen beigelegt wird.

Dachte, dass das ein Zertifikat ist, auf dem alle Punkte vermerkt sind, die geprüft wurden (Motor, Getriebe, Lack usw). Also wie eine "Urkunde" oder Checkliste. Sowas habe ich nicht. Liegt soetwas gar nicht bei bzw ist das mit dem Leistungspass identisch (sind halt einfach paar maschinengedruckte Seiten, auf denen die Garantiebedingungen geregelt sind, aber kein Vermerk, inwiefern der Wagen geprüft / aufbereitet wurde)?

Themenstarteram 29. April 2014 um 7:32

Kurze Ergänzung: Ich meine diese Passage hier:

Zitat:

Bevor ein WeltAuto zum Verkauf angeboten wird, unterziehen wir es einem gründlichen Qualitätscheck. Dabei werden fehlerhafte Teile umgehend durch neue, dem Qualitätsstandard von Volkswagen entsprechend, ersetzt. Im Anschluss wird die Prüfung von einem autorisierten Serviceberater mit dem Qualitätszertifikat bestätigt. Dieses liegt jedem WeltAuto bei."

Das klingt für mich so nach Urkunde/Checkliste – oder liege ich falsch und damit ist die erweiterte Garantie gemeint?

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