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Wenden auf Kreuzung - Vorfahrt?
Hatte eben eine brenzlige Situation. Fahre im Wohngebiet hinter einem Golf her. Abstand locker 200m. Plötzlich fährt er links in eine Einfahrt, setzt zurück in eine Seitenstraße und wendet damit. Dabei kein Blinken oder sonstwas. In der Zeit schließe ich auf und will an ihm vorbei. Da gibt er Gas und will quasi zurück. Aus meiner Sicht von rechts. Hätte es geknallt dann wäre ich Schuld. Haben uns dann hupend und uns gegenseitig verfluchend getrennt.
Aber was meint ihr: wer wäre Schuld? Der kann doch nicht wenden wo es ihm passt und dann erwarten, dass jeder auf ihm wartet.
Beste Antwort im Thema
und sich nach gemachten Fehlern die Hupkonzerte im Wohngebiet sparen. (gilt für beide sofern beide gehupt haben)
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25 Antworten
Mit dem aus der Einfahrt rausfahren hat er dir schon die vorfahrt genommen. Aber egal. §1 STVO gilt hier wahrscheinlich.
für ihn (und für dich ggf auch ganz lehrreich)
https://www.stvo.de/.../97-9-abbiegen-wenden-und-rueckwaertsfahren
und für dich ganz speziell:
https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html
ich denke, wenn ca 200 meter abstand hattest als das für dich "unklare" manöver begann (erst links auf die einfahrt ohne blinken, dann rückwärts also ein auto quer vor dir rückwärtsfahrend deine fahrbahn kreuzend und anschließend vorwärts raus aus der seitenstraße) hattest du wohl genau zeit dich auf weitere unklare, ggf gefährliche situationen des verkehrsteilnehmer einzustellen und auch darauf, dass er dir nun offenbar von rechts kommt.
wenn dort rechts vor links ist und er befindet sich im moment deines passieren oder passierenwollens rechts dann hast du ihm vorfahrt gewähren zu lassen oder hier habt euch halt zu einigen. ob er, wenn er aus der seitenstraße kommt (wieder) geradeaus auf die auffahrt fährt, rechts abbiegt (also deine fahrrichtung...bzw seine uuuhrsprüngliche fahren möchte , oder links abbiege ist für deine nicht vorhandene vorfahrt ziemlich unerheblich - von daher auch ob er dort nun blinkt oder nicht (alles seine fehler. rechtfertigen es aber nicht, dass du ihm die vorfahrt niimmst!)
ich denke
->wenn man entsprechende zeugen für das wendemanöver hat würde es im zweifel zu einer haftungsteiling von 75% zu 25% oder ählich kommen. also für ihn den größeren part. evtl auch 50/50.
->kannst du das ganze nicht beweisen und er streitet es vollständig ab. bin von rechts gekommen und der idiot hat nicht angehalten wirst du volle schuld bekommen.
---------
es gibt auch KEIN gesetz was besagt, dass jemand aufgrund eines wendemanövers seinen vorrang/seine vorfahrt verliehrt.
mal als anderes beispiel: er macht auf einer vorfahrtsstraße im kreuzungsbereich ein 180 grad wendemanöver und du kommst auf gleicher kreuzung aus der (links liegenden) seitenstraße und mußt vorfahrt beachten. da kannst dich auch nicht einfach "vordrängeln" nur weil er sein wendemanöver macht.
natürlich hat er während seines wendemanöver eine gefährung anderer verkehrsteilnehmer auszuschließen. das iist aus seiner sicht quasi auch solange ausgeschlossen wie du nicht in die kreuzung eingefahren bist sondern eben "vorfahrt beachtest". seid ihr dann beide im kreuzungsbereich habt ihr beide entsprechend acht zu geben. kracht es sieht es wieder für beide blöd aus
Dem Beitrag nach hätte es aber nicht beim Rückwärts aus der Einfahrt fahrend gekracht, sondern als der Golf aus der (vorfahrtberechtigten?) Seitenstraße wieder vorwärts raus fahren wollte.
Da gibt es doch den Paragraphen, dass der, der sich in den Verkehr einordnet, besondere Rücksicht zu nehmen hat. Kommt bestimmt gleich jemand, der den Paragraphen kennt.
Welcher soll das sein. Ich denke hier gilt § 9 (5).
"Der kann doch nicht wenden wo es ihm passt und dann erwarten, dass jeder auf ihm wartet."
doch kann er. überall dort wo es nicht verboten ist. und wenn er vorfahrt/vorrang hat braucht er auch nicht zwingend warten. natürlich hat er gefährdung auszuschließen - du aber genauso, wenn dir ein fahrzeug von rechts kommt.
darüberhinaus: du bist in einem wohngebiet da mußt du sogar vermehrt mit park-, wende- und sonstwas für manövern rechnen. natürlich wird gewartet bis die verkehrslage klar ist (das war sie in deinem fall für dich wohl ganz und gar nicht). arbeite an deinen fehlern bevor welche bei anderen suchst, evtl auch siehst, dich drüber aufregst.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 7. Januar 2020 um 19:36:29 Uhr:
Welcher soll das sein. Ich denke hier gilt § 9 (5).
Der wird das sein. Es gab neue Beiträge zwischen lesen und schreiben, so dass ich deinen zuvor nicht gesehen habe.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 7. Januar 2020 um 19:36:29 Uhr:
Welcher soll das sein. Ich denke hier gilt § 9 (5).
Der da lautet: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."
Hatte oben schon geschrieben, sein Wendemanöver, sein Rückwärtsfahren war beendet, ohne eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Die kritische Situation entstand doch erst, als der Golf (für den TE wohl unerwartet) vorwärts aus der vorfahrtsberechtigten Seitenstraße fuhr.
Aber aus dem ganzen Kontext, u.a. Linksabbiegen ohne blinken, lässt sich annehmen, dass man §1 anwenden sollte. Im Unfallfall wäre eine Dashcam wahrscheinlich hilfreich.
§ 1 kannst du immer anwenden. Ist vor Gericht - wie schon geschrieben - hinterher eine reine Beweisfrage. Wer, wann, wie schnell? Vermeidbar?
Einfach abhaken, ist nichts passiert, und beim nächsten Mal in solcher Situation immer mit "Fehlern" anderer rechnen.
und sich nach gemachten Fehlern die Hupkonzerte im Wohngebiet sparen. (gilt für beide sofern beide gehupt haben)
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. Januar 2020 um 19:47:13 Uhr:
§ 1 kannst du immer anwenden. Ist vor Gericht - wie schon geschrieben - hinterher eine reine Beweisfrage. Wer, wann, wie schnell? Vermeidbar?
Einfach abhaken, ist nichts passiert, und beim nächsten Mal in solcher Situation immer mit "Fehlern" anderer rechnen.
Ja. Zum Glück. Normalerweise fahre ich defensiv. Aber das eine mal passiert es dann.
Als Zeugin habe ich meine Frau, die nebenan saß. Nur falls der auf die Idee kommt mich anzuzeigen. Er stand dann noch eine Weile an dwr Stelle laut Blick in den Rückspiegel.
Euch allen vielen Dank für die Antworten.
Rechts vor links, was der andere vorher gemacht hat, ist im Prinzip egal.
Allerdings in kurzer Zeit so verschiedene Situationen herbeizuführen und dann den wilden Max ( hupen ) zu machen, ist auch nicht gerade defensiv.
Paragraph 1 gilt übrigens für beide, das kann schnell ein Eigentor werden.
Zitat:
@hothatchback schrieb am 7. Januar 2020 um 19:56:35 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. Januar 2020 um 19:47:13 Uhr:
§ 1 kannst du immer anwenden. Ist vor Gericht - wie schon geschrieben - hinterher eine reine Beweisfrage. Wer, wann, wie schnell? Vermeidbar?
Einfach abhaken, ist nichts passiert, und beim nächsten Mal in solcher Situation immer mit "Fehlern" anderer rechnen.
Ja. Zum Glück. Normalerweise fahre ich defensiv. Aber das eine mal passiert es dann.
Als Zeugin habe ich meine Frau, die nebenan saß. Nur falls der auf die Idee kommt mich anzuzeigen.
Ob Dir das hilft? Ich stand mal wegen einem vermeintlichen Rotlichtverstoß vor Gericht - Zeuge meine Frau. O-Ton der Richterin: Das ihre Frau nicht die Wahrheit sagt, ist doch klar, die lebt ja mit ihnen zusammen.