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Wenig Ahnung vom Kauf von Privat
Hallo alle zusammen,
Folgende Situation:
Ich fahre seit 8 Jahren ein Fahrzeug, welches auf meine Mutter zugelassen ist. Da ich als Fahrer eingetragen bin, ist es wohl möglich den SF auf mich zu übertragen.
Ich möchte mir binnen 1 bis 2 Monaten einen Gebrauchten über Internet raussuchen, Preis ca. 30.000 €. Dass man dann Kontakt mit dem Verkäufer aufnimmt, einen Termin für die Probefahrt vereinbart usw ist alles klar.
Jetzt habe ich aber deutliche Wissenslücken bei folgenden Punkten:
- Nimmt man zur Fahrzeugabholung eigene Kennzeichen mit?
- Muss ich dazu zur Kfz-Versicherung oder zur Zulassungstelle?
- Bisher hab ich ja noch keinen Kfz-Versicherer. Schließe ich bereits vor Fahrzeugkauf eine Kfz-Versicherung ab?
- Ich will zu einer anderen Versicherung wechseln, wie meine Mutter. Wie erfolgt der Übertrag des SF?
Hmm ok, ich hoffe, dass ich bald schlauer zum Autokauf von Privat bin. Hab bisher immer nur einen Kaufvertrag über Vertragshändler eingefädelt
Danke schon mal.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Stephan1985
Klasse Antwort! Super verständlich.
- Angenommen für den Fall, der Verkäufer gibt mir nach Abschluss des Kaufvertrages das KFZ mit seinen Kennzeichen mit, bin ich dann noch für den Fall eines Unfalles über die Versicherung des Verkäufers abgesichert, korrekt?
da ja vermutlich eine eVB Deiner Versicherung bekommen hast, besteht auch Versicherungsschutz auf der Fahrt zur Zulassungsstelle.
- Muss ich dann zuerst meine KFZ Versicherung abschließen und DANN zur Zulassungsstelle? Man muss ja bestimmt bei der Zulassung die Haftpflicht vorweisen können. Ebenfalls korrekt?
ja, da Du Dir die eVB bereits ab Montag von der Vers. anfordern kannst/solltest. Wann Du sie für die Zulassung nutzt (innerhalb von 6 Monaten), ist egal.
- Muss man als Käufer vor der Probefahrt versicherungstechnisch den Verkäufer prüfen? Also ob er das mit seiner Versicherung abgeklärt hat und nicht nur er als Fahrer erlaubt ist.
nein, dass ist dann sein Risiko
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9 Antworten
Moin,
zu1.
a) wenn das KFZ gekauft wurde, bekommst Du die Papiere Zulassungsbescheinigung Teil I + II (bei älter wie 3 Jahre auch TÜV/AU bescheinigung) , wenn das KFZ noch zugelassen ist, dann fährst Du zu Deiner Zulassungsstelle und meldest das KFZ auf Deinen Namen um.
b) wenn das KFZ nicht zugelassen ist, bekommst Du nur Zulassungsbescheinigung Teil II (mit TÜV/AU Besch.).
2 Möglichkeiten dann, entweder nimmst Du die Papiere und meldest das KFZ bei Deiner Zulassungsstelle ganz normal an (mit eVB Deiner gewählten Vers.) und fährst mit den Papieren und Schilder zum Verkäuferstandort und baust die Schilder an
oder Du besorgst Dir von Deiner Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen (gelten für 5 Tage) und überführst das KFZ vom Standort des Verkäufers nach Haus und meldest dann das KFZ bei Deiner Zulassungsstelle an.
Für die KZK benötigst Du eine eVB und für die normale Zulassung eine andere eVB. Bei Anforderung der eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) bitte gleich die Kaskodeckung schriftlich bestätigen lassen, da sonst nur Haftpflichtdeckung besteht.
Die eVB ist 6 Monate gültig, so dass Du sie bereits jetzt bei der neuen Vers. anfordern kannst.
zu2.
Frage bei dem neuen Versicherer, ob die eine SFR Übertragung machen (manche machen es nicht), wenn ja, dann gibt es dafür ein Formblatt (meistens TB28, bei manchen TB14). Auf diesen Formblatt muß Deine Mutter und Du unterschreiben und mit FS Kopie an die Vers. schicken. Wenn Deine Mutter den SFR an Dich abtritt, kann sie ihn später nicht mehr zurück haben.
Klasse Antwort! Super verständlich.
- Angenommen für den Fall, der Verkäufer gibt mir nach Abschluss des Kaufvertrages das KFZ mit seinen Kennzeichen mit, bin ich dann noch für den Fall eines Unfalles über die Versicherung des Verkäufers abgesichert, korrekt?
- Muss ich dann zuerst meine KFZ Versicherung abschließen und DANN zur Zulassungsstelle? Man muss ja bestimmt bei der Zulassung die Haftpflicht vorweisen können. Ebenfalls korrekt?
- Muss man als Käufer vor der Probefahrt versicherungstechnisch den Verkäufer prüfen? Also ob er das mit seiner Versicherung abgeklärt hat und nicht nur er als Fahrer erlaubt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Stephan1985
Klasse Antwort! Super verständlich.
- Angenommen für den Fall, der Verkäufer gibt mir nach Abschluss des Kaufvertrages das KFZ mit seinen Kennzeichen mit, bin ich dann noch für den Fall eines Unfalles über die Versicherung des Verkäufers abgesichert, korrekt?
da ja vermutlich eine eVB Deiner Versicherung bekommen hast, besteht auch Versicherungsschutz auf der Fahrt zur Zulassungsstelle.
- Muss ich dann zuerst meine KFZ Versicherung abschließen und DANN zur Zulassungsstelle? Man muss ja bestimmt bei der Zulassung die Haftpflicht vorweisen können. Ebenfalls korrekt?
ja, da Du Dir die eVB bereits ab Montag von der Vers. anfordern kannst/solltest. Wann Du sie für die Zulassung nutzt (innerhalb von 6 Monaten), ist egal.
- Muss man als Käufer vor der Probefahrt versicherungstechnisch den Verkäufer prüfen? Also ob er das mit seiner Versicherung abgeklärt hat und nicht nur er als Fahrer erlaubt ist.
nein, dass ist dann sein Risiko
Ok, fast alles klar :-)
Ich habe eben mal bei einem Direktversicherer online nachgelesen und da steht, dass ich zuerst einen Antrag auf KFZ-Versicherung stelle und dann die eVB zugemailt bekomme (am selben oder nächsten Werktag).
Angenommen ich kaufe das KFZ erst in 4 Wochen, weil ich ggf. mehrere Inserate anschauen muss. Entstehen mir in diesen 4 Wochen dann keine Kosten und erst wenn ich das KFZ mit der eVB auf der Zulassungsstelle auf mich anmelde, bekommt die Versicherung eine Meldung und ab da gelten meine Angaben die ich 4 Wochen zuvor gemacht habe?
Danke für die Infos! Bin jetzt gut vorbereitet :-)
Wie das beim Direktversicherer genau ist, kann ich nicht sagen.
Wenn bei mir ein Kunde anruft, er benötigt eine eVB (ein Code aus Buchstaben und Zahlen) gebe ich diesen Code telefonisch durch, oder per Mail oder per SMS, je nach dem.
Wenn er denn nach 3 Wochen oder so ein KFZ zugelassen hat, meldet er sich und ich nehme dann den entsprechenden Antrag auf. Im Antrag wird dann (im Regelfall) das Zulassungsdatum eingetragen und erst ab dann werden dann Beiträge erhoben.
"im Regelfall" soll bedeuten, dass es u.U. sein kann, den Antrag vor der Zulassung zu datieren, um eine schnellere Runterstufung zu erreichen.
Zitat:
1. Angenommen für den Fall,
der Verkäufer gibt mir nach Abschluss des Kaufvertrages das KFZ mit seinen Kennzeichen mit,
bin ich dann noch für den Fall eines Unfalles über die Versicherung des Verkäufers abgesichert, korrekt?
Zitat Ende.
Nein, ab unterschriebenem Kaufvertrag gehen Unfälle zu Lasten deiner Versicherung.
Daher ist es wichtig die Uhrzeit mit auf den Kaufvertrag zu schreiben.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Wie das beim Direktversicherer genau ist, kann ich nicht sagen.
Wenn bei mir ein Kunde anruft, er benötigt eine eVB (ein Code aus Buchstaben und Zahlen) gebe ich diesen Code telefonisch durch, oder per Mail oder per SMS, je nach dem.
Wenn er denn nach 3 Wochen oder so ein KFZ zugelassen hat, meldet er sich und ich nehme dann den entsprechenden Antrag auf. Im Antrag wird dann (im Regelfall) das Zulassungsdatum eingetragen und erst ab dann werden dann Beiträge erhoben.
"im Regelfall" soll bedeuten, dass es u.U. sein kann, den Antrag vor der Zulassung zu datieren, um eine schnellere Runterstufung zu erreichen.
Ok, gut, dann muss ich mir das mal noch von meiner zukünftigen Versicherung bestätigen lassen. Ich hab nämlich bisher nur Inserate im Internet gesehen, aber Besichtigungen stehen noch aus.
Aber ich danke vielmals, hab hier sehr viel gelernt!
Schönes Wochenende!
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Zitat:
1. Angenommen für den Fall,
der Verkäufer gibt mir nach Abschluss des Kaufvertrages das KFZ mit seinen Kennzeichen mit,
bin ich dann noch für den Fall eines Unfalles über die Versicherung des Verkäufers abgesichert, korrekt?
Zitat Ende.
Nein, ab unterschriebenem Kaufvertrag gehen Unfälle zu Lasten deiner Versicherung.
Daher ist es wichtig die Uhrzeit mit auf den Kaufvertrag zu schreiben.
Gruß Cokefreak
Aber seine Versicherung ist doch dann noch die alte des Verkäufers, oder?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Uhrzeit mit in den Kaufvertrag muss/soll, damit eine eindeutige "Besitzerzuordnung" des Fahrzeuges gegeben ist. Der Käufer hat (wenn er das Fahrzeug, wie beschrieben mit den Kennzeichen des Verkäufers ohne Ummeldung mitnimmt) doch das Fahrzeug noch nicht auf die neue Versicherung (seine) umgemeldet.
UNd für diese Zeit (bis zur Ummeldung) ist die alt Versicherung des Verkäufers doch auch für das Fahrzeug zuständig. Oder irre ich mich da? Es gab da glaube ich auch einen Begriff für, finde ich aber nicht mehr!?
Klärt mich doch mal auf.
Hallo Frosch,
so gesehen hast Du recht.
Versichert ist das Fahrzeug über die Versicherung des Vorbesitzers.
Die Rückstufung im Schadenfall geht aber auf die Kappe des Käufers.
Das meinte ich mit meinem vorherigen Beitrag.
Gruß Cokefreak