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Wenn der Kumpel das Fahrzeug alleine kauft...

Themenstarteram 3. März 2020 um 17:22

Moin moin...

 

Ich hätte eine Frage..

 

Mein Kumpel hat das erste mal ein Fahrzeug alleine gekauft... Und was soll ich sagen, ich habe den Kaufvertrag gesehen und mich gegruselt... Und das auch noch vom Händler..

 

Nun hat sein Mechaniker herausgefunden, dass anscheinend die Motorhaube nicht original Opel wäre und der Wagen wohl mal einen Unfall hatte..

 

Kann mir einer dazu einen Rat geben ob man ihm irgendwie helfen kann?

 

Bzw. Ob man mit dem Kaufvertrag überhaupt irgendwas machen kann?

 

 

Danke schonmal im voraus

Kaufvertrag.jpg
Beste Antwort im Thema
am 3. März 2020 um 17:28

Im Vertrag steht nichts von einem Unfall und damit hat dein Freund gute Chancen.

Steht als Verkäufer der Händler oben drin oder eine Privatperson?

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am 3. März 2020 um 17:28

Im Vertrag steht nichts von einem Unfall und damit hat dein Freund gute Chancen.

Steht als Verkäufer der Händler oben drin oder eine Privatperson?

Themenstarteram 3. März 2020 um 17:32

Als Verkäufer steht ein Händler drin. Aber es steht auch nicht drin das er kein Unfall hatte. Ist das nicht das Problem?

Exakt, laut diesem Kaufvertrag ist der Wagen nicht unfallfrei.

War es denn ein Unfall?

 

Ein geschraubtes Blechteil zu ersetzen ist kein Unfall!

Zitat:

@seahawk schrieb am 3. März 2020 um 18:43:51 Uhr:

Exakt, laut diesem Kaufvertrag ist der Wagen nicht unfallfrei.

Edit. ich hab falsch interpretiert. Daher hinfälltig

Themenstarteram 3. März 2020 um 17:56

@Tom1182 er sagte mir nur das der Mechaniker ihm sagte das es wohl ein Unfall Fahrzeug wäre.

Anscheinend wurde der Kotflügel sowie Haube ersetzt. (sähe man an den Schrauben)

 

@seahawk also so wie ich gedacht habe? Weil nichts eingetragen wurde?

 

Danke schon einmal an alle.

Themenstarteram 3. März 2020 um 17:58

@KapitaenLueck und ich denke dieser Satz wird das Problem sein.

 

Soweit ich weiß, muss der Verkäufer nur Oberflächliche Unfall Schäden mit angeben.

 

War ihm dieser nicht bekannt, wäre es somit auch nicht anzugeben.

Kotflügel ist auch ein geschraubtes Teil stand jetzt ist es kein Unfall bzw eine Grauzone muss man nicht angeben!

 

 

Nur andersrum gedacht wovon reden wir denn ein Opel mit 198tkm auf der Uhr selbst als Unfall was willst du erreichen 100€ Preisnachlass?

Themenstarteram 3. März 2020 um 18:04

@tom1183

Opel astra 2012. Kaufpreis 6000 Euro.

 

Also bald so wie schon gedacht

Hatten wir hier erst vor kurzem, wertminderung beträgt dann aus dem Bauch raus 100-200Eur, sofern fachmänisch repariert wurde braucht man da keine Wunder als Entschädigung zu erwarten, großartig lohnen Stress zu machen, mit ungewissen Ausgang meiner Meinung nach nein..

Eigentlich haben fast alle Autos die im Straßenverkehr teilnehmen, mal was einkassiert, sofern der Opel nicht mal vom 40 Tonner zusammengefalltet wurde, würde ich mir da auch keine Sorgen machen... kann auch nur ein Ast gewesen sein der auf der Haube gelandet ist, 1000 und eine möglichkeit.;)

 

Gibt es denn grundsätzlich ein Problem, oder wurde nur festgestellt das die Haube getauscht wurde?

Themenstarteram 3. März 2020 um 18:18

Also er kam wohl darauf weil er ne Fehlermeldung hatte (Glühkerzen) und da kam sein Mechaniker auf die restlichen "Mängel"

 

Die Fehlermeldung bzw. Der Mangel muss ja so oder so behoben werden, da es ein Gewährleistungsfall ist.

 

Nur ich habe ihm auch gesagt, bei dem Kaufvertrag kann er keine Wunder erwarten bezüglich "Unfall" Fahrzeug.

Ich denke da wurde was entscheidendes überlesen....ich lese da:

 

"Aufgrund der nachstehend und umseitig gedruckten Geschäftsbedingungen von denen Kenntnis genommen wurde, kauft..."

 

Und dann steht auf den umseitig gedruckten Geschäftsbedingungen, so Dinge wie...

Der Käufer hat den Kaufgegenstand am Abnahmeort zu prüfen. Da der Verkäufer die Unfallfreiheit sowie die Gesamtfahrleistung nicht zusichern kann. Dies ist Aufgabe des Käufers.

Mit Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übergeben.

... allerdings sollte man aber auch bedenken, dass nicht alles was irgendein Gebrauchtwagenhändler umseitig auf seine AGB drucken und sich vom (privaten) Käufer "bestätigen" lässt, bei einer rechtlichen Prüfung Bestand hat.

Gesetzl. geregelte Gewährleistungsansprüche lassen sich z.B. nicht einfach so per AGB aushebeln.

Puh.

6000€ für einen ollen Opel mit 200.000km.

Ich glaube fast, ein lackierter Kotflügel wird das kleinste Problem deines Freundes sein.

Spätestens wenn er irgendwann dran denkt, die Kiste wieder los zu werden.

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