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Wenn kostenmäßig kein Unterschied festzustellen: Leasing oder Finanzierung?!

Themenstarteram 6. Juli 2017 um 18:15

Hallo,

ich habe folgendes „Problemchen“: Leasing oder Finanzierung?! Ich weiß, die Frage ist schon tausendmal gestellt worden, aber ich meine, aktuell ist das ein bisschen kniffliger. Was ist mein Problem:

Ich habe heute als Freiberufler ohne Angestellte von VW 2. Angebote bekommen, bei denen nach 3 Jahren genau die gleiche Summe steht, sprich Leasing und Finanzierung (1,9 Prozent) kosten mich den identischen Preis. Natürlich ist die Rate beim Leasing geringer, aber aufgrund der MwSt. komme ich am Ende auf das Gleiche. Voraussetzung: Nach 3 Jahren geht das Fahrzeug zurück. Soweit so gut.

Jetzt meine Fragen:

1. Aus der Finanzierung zu kommen wird teuer, denn die Restsumme wird in etwa dem Kurs des Rauskaufens gleich sein - bei Leasing ist das sicher ähnlich. Ich möchte natürlich nicht raus, aber ich weiß gerne Bescheid über den „Worst Case“ … Wir war das bei Euch? Raus aus dem Leasingvertrag und die Kasse klingelte beim Händler? Oder das Fahrzeug über Leasingbörsen abgeben? Findet man da wirklich jemand?

2. Sonderzahlung beim Leasing würde ich machen, denn ich hatte bislang ein sehr gutes Jahr und würde das Steuerliche, was mir Leasing bietet, da nutzen. Seht ihr das ähnlich?

3. Mein Händler meint, nach dem Leasing könnte ich das Fahrzeug problemlos übernehmen, er sei sogar froh darüber, wenn das so kommen würde. Sollte ich misstrauisch sein?

4. Bei der Finanzierung steht eine Restsumme, die mir im Gegensatz zum dann wohl vorliegenden Fahrzeugwert etwas hoch vorkommt. Mein Verkäufer meint: Wir (VW) wollen halt die Raten klein halten. Spricht für Leasing, denn hier würde ich den „Marktwert“ zahlen, wenn ich das Fahrzeug haben wolle, so der Verkäufer. Wie sind Eure Erfahrungen dazu?

Ich bin auf Eure Meinung gespannt.

Beste Antwort im Thema
am 6. Juli 2017 um 18:49

Zu 1.:

Aus meiner Sicht ist es immer deutlich schwieriger und damit meist auch teurer aus einem Leasing heraus zu kommen, als aus einer Finanzierung. Bei der Finanzierung zahlt man den offenen Betrag und vielleicht noch das eine Prozent Vorfälligkeit und dann ist gut. Beim Leasing ist das in der Regel gar nicht vorgesehen und dort unterliegt man ggf. ein gutes Stück dem Diktat des Leasinggebers

Zu 2.:

Sehe ich ähnlich, aber Sonderzahlung sollte bei der Finanzierung natürlich auch drin sein.

Zu 3.:

Wenn es im Leasingvertrag verankert ist, ist alles gut, wenn nicht, ist das eine Scheißhausparole, an die sich der Händler nur dann erinnert, wenn es ihm nutzt. Im letzteren wäre Misstrauen mehr als angebracht.

Zu 4.:

Das ist ok so.

Und damit auch das Fazit: Willst du das Fahrzeug nach 3 Jahren u.U. übernehmen, dann finanziere. Willst du es definitiv zurückgeben, dann lease.

Beim Leasing ist neben der Zeit natürlich auch ggf. noch die Kilometerleistung zu beachten ... derer sollte man sich halbwegs sicher sein.

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am 6. Juli 2017 um 18:49

Zu 1.:

Aus meiner Sicht ist es immer deutlich schwieriger und damit meist auch teurer aus einem Leasing heraus zu kommen, als aus einer Finanzierung. Bei der Finanzierung zahlt man den offenen Betrag und vielleicht noch das eine Prozent Vorfälligkeit und dann ist gut. Beim Leasing ist das in der Regel gar nicht vorgesehen und dort unterliegt man ggf. ein gutes Stück dem Diktat des Leasinggebers

Zu 2.:

Sehe ich ähnlich, aber Sonderzahlung sollte bei der Finanzierung natürlich auch drin sein.

Zu 3.:

Wenn es im Leasingvertrag verankert ist, ist alles gut, wenn nicht, ist das eine Scheißhausparole, an die sich der Händler nur dann erinnert, wenn es ihm nutzt. Im letzteren wäre Misstrauen mehr als angebracht.

Zu 4.:

Das ist ok so.

Und damit auch das Fazit: Willst du das Fahrzeug nach 3 Jahren u.U. übernehmen, dann finanziere. Willst du es definitiv zurückgeben, dann lease.

Beim Leasing ist neben der Zeit natürlich auch ggf. noch die Kilometerleistung zu beachten ... derer sollte man sich halbwegs sicher sein.

Themenstarteram 6. Juli 2017 um 20:15

Zu 3. Ich hake da mal nach.

 

Zu 4. Mir kommt der Restwert nach 3 Jahren bei der Finanzierung zu hoch vor. Kaufpreis ist 54000, Laufleistung 12500 pro Jahr, da halte ich 30500 nach 3 Jahren für zu hoch.

 

Beim Leasing würde ich den Wagen zum Marktpreis kaufen, der meines Erachtens nach niedriger sein sollte - deutlich niedriger.

 

Ach ja: Leasingfaktor ist 0,89

Normalerweise sollte der Restwert bei jedweglicher Finanzierung/Leasing mit einer Rückgabeoption entsprechend einer realistischen Schätzung kalkuliert werden.

Wenn der Restwert utopisch hoch angesetzt wird, dann zahlt einer am Ende der Laufzeit drauf - die Wahrscheinlichkeit, dass dies der Händler ist, ist relativ gering... Wenn er zu niedrig angesetzt wird, dann bescheisst man sich durch die hohe Rate selbst :-)

Beim Q5 Leasing war der Restwert von Sixt mit ca. 52% nach 3 Jahren angesetzt. Aus meiner Sicht und vor allem aktuell angesichts der Dieselmisere recht optimistisch. Mir als Kunden war das aber egal, wenn die sich verkalkuliert haben, ist es deren Problem. Ich hab die Kiste los...

Wenn du das Fahrzeug nach dem Leasing übernimmst und die Raten vorher als Ausgaben steuerlich abgesetzt hattest, gibt das i.d.R. Probleme mit dem Finanzamt.

Bei der Finanzierung musst du im Rahmen der Afa meine ich die Abschreibung auf 5 Jahre verteilen. Eventuell nachteilig ggü. dem Leasing.

Wie erwähnt ist aus einer Finanzierung einfacher auszusteigen, als aus dem Leasing. Da aber auch dort der Restwert zu hoch angesetzt ist, also beide Modelle quasi identisch, dürften die Kosten dort ähnlich sein. Sprich der Verkaufspreis deckt bei der Finanzierung nicht den Ablösewert und beim Leasing nicht den Buchwert der Bank.

In dem Fall würde ich zum Leasing greifen. Eventuell lässt du dir die Option des Kaufs schriftlich zusätzlich geben und lässt das Dokument im Privatbereich und nicht bei den Geschäftsunterlagen, weil da hat der Vorposter auch recht, das es dann eine versteckte Finanzierung wäre und steuerliche Probleme gibt.

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 5:47

Danke für Eure vielen Posts!!! Ich habe noch ein paar Fragen:

@hydrou Bekomme ich mit dem FA auch dann Probleme, wenn ich lease und das Fahrzeug anschließend über das Geschäft finanziere? Oder nur wenn ich privat finanziere?

Abschreiben muss man glaube ich auf 6 Jahre, wenn mich nicht alles täuscht. Die Abschreibung pro Monat wäre somit deutlich höher als die Leasingrate, selbst wenn ich das Fahrzeug nach 3 Jahren abgebe - und somit 3 Jahre verschenke.

@benprettig Danke, dass wusste ich nicht, dass die Beträge in etwa gleich hoch sein werden. Mein Verkäufer sagte mir, das Fahrzeug werde am Tag der Abgabe bewertet und dann ein Preis festgelegt. Zudem: warum Leasing?

Der Restwert nach 3 Jahren liegt bei der Finanzierung bei 57 Prozent. Findet ihr das realistisch? Das Fahrzeug wird dann in etwa 35000 km haben.

Wenn Du sicher bist das Fahrzeug 3 Jahre halten zu wollen und danach zurück zu geben, dann lease.

Flexibler (im Sinne von auslösen, verkaufen und neues Auto anschaffen oder nach 3 Jahren doch zu behalten) bist Du mit einer Finanzierung.

Achte her darauf, wer den Restwert zu garantieren hat (Du oder ds Autohaus).

Manchmal (oder vielleicht immer?) gibt es eine Klausel, dass der Marktwert beim Rückkauf von einem unabhängigen Gutachter festgestellt wird, wenn sich die Parteien nicht auf den Rückkaufwert einigen können.

Und das kann bei einem zu optimistisch angesetzten Restwert, sobald also deine Restschuld höher als der Restwert des Fahrzeugs ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit der Fall sein.

Das geringere Kostenrisiko hast Du beim Leasing. Machst Du nichts kaputt und hältst dich an die vertragliche Kilimeterleistung weisst Du bereits bei Abschluss des Vertrags (je nach Vertrag) auf den Ct. genau was dich das Fahrzeug über die nächsten 3 Jahre kosten wird.

Ich meine, das bei VORZEITIGEN Beenden des Vertrages die Ablösewerte identisch sein sollten.

Am Ende bist du mit dem Leasing bei Kaufabsicht besser bedient, wenn du den dann tatsächlich zum Marktwert statt zu den 57% Restwert haben kannst.

57% finde ich hoch, es kommt aber immer auf das Modell an. Ich halte mich immer an die Faustregel 50% nach 3 Jahren. Da gibt es Ausreißer die Richtung 70% gehen oder ungeliebte Exoten, die drunter liegen. Wenn es sich um einen Diesel handelt, weiß man nicht wo die Entwicklung hingeht, vielleicht bist du froh, den nach 3 Jahren abgeben zu können.

Zum Kauf nach dem Leasing frage bitte deinen Steuerberater, wie man das bewerkstelligen kann. Eigentlich ist das nicht vorgesehen.

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 6:24

Ich habe mal recherchiert und gefunden:

"Auch wenn keine Kaufoption und kein Andienungsrecht (beide wären steuerschädlich) vereinbart sind, sollte der Leasingnehmer dem Leasinggeber von sich aus rechtzeitig von Vertragsende ein Kaufangebot unterbreiten, wenn er den Leasinggegenstand behalten will. Ein solcher für beide Parteien freiwilliger Kauf im Anschluss an das Leasing ist nicht steuerschädlich. Er kann eben nur nicht erzwungen werden und kommt nur zustande, wenn die Beteiligten handelseinig werden."

Will ich ein Angebot für eine Übernahme, davon kann man wohl ausgehen, wird das in etwa wieder bei den 57 Prozent liegen. Daher wieder kein Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung.

@Xanderhi:

Mir ist nicht klar, was du möchtest. Ist das jetzt ein privat angeschafftes und privat genutztes Fahrzeug oder ist es sowohl von der Bezahlung als auch Nutzung gewerblich? Wieso willst du privat leasen und dann gewerblich kaufen, wie soll das gehen und was soll das bringen?

Entweder es ist privat, dann ist es vollkommen egal, ob du es kaufst oder least und was du damit machst. Oder es ist nicht privat, sondern gewerblich, dann ist es steuerlich ein Unterschied. Ebenso bist du beim Kauf später bei Wiederverkauf Privatkäufern gegenüber in der Gewährleistung.

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 7:21

@hydrou

Wie oben geschrieben kaufe ich das Fahrzeug als Freiberufler, daher ist es ein gewerblicher Kauf mit einer 90:10 gewerblichen Nutzung. Nach dem Leasing - oder der Finanzierung - überlege ich das Fahrzeug weiter geschäftlich zu finanzieren, denn leasen macht dann keinen Sinn mehr. Verkauft wird es wenn dann irgendwann an ein Autohaus - eben wegen der Gewährleistung.

Steuerlicher Unterscheid ergibt sich in sofern für mich, dass ich beim Leasing die Rate, bei der Finanzierung die Abschreibung plus die Zinsen absetzen kann. Zinsen und Abschreibung sind in meinem Fall deutlich höher als die Leasingrate (auch wenn ich am Ende bei beidem das Gleiche zahle), selbst wenn ich das Fahrzeug nur 3 Jahre behalte - und nur 3 Jahre der 6-jährigen Abschreibung nutze. Daher meine ich, steuerlich bringt mir die Finanzierung mehr. Sehe ich das richtig?

Ich denke, du hast da einen Gedankenfehler. Wenn du das Fahrzeug kaufst, wird es in deiner Bilanz aktiviert und du kannst es steuerlich abschreiben. Beim Leasing wird es gerade nicht aktiviert und du setzt nur die Leasingkosten als laufende Kosten an.

Wenn du das Fahrzeug beim Kauf nur drei Jahre nutzt und danach wieder verkaufst, wird der Kaufpreis voll steuerlich betrachtet und mit dem Buchrestwert der Abschreibung verrechnet. Das kann dann böse Überraschungen geben.

Als Beispiel aus meinem persönlichen Umfeld hatte ein Hausbesitzer seine PV-Anlage in den ersten Jahren degressiv steuerlich abgeschrieben und dann nach 10 Jahren verkauft. Der Kaufpreis lag deutlich über dem Buchwert dank der degressiven Abschreibung und Abschreibungsdauer von 20 Jahren, so dass die Differenz versteuert werden musste.

Selbst nach dem Ende der Abschreibungsphase hat das abgeschriebene Objekt einen Buchwert von 0, aber Erlöse beim Verkauf müssen trotzdem steuerlich verrechnet werden.

Was sagt dein Steuerberater dazu?

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 8:24

Ich weiß was du meinst, das habe ich vergessen, stimmt. Vielen Dank.

Die Lösung wäre progressiv abzuschreiben, hier würde ich bei 3 Jahren plus die Zinsen in etwa auf den gleichen Betrag wie die Leasingrate kommen. Einen Buchgewinn würde ich dann auch nicht machen. Im Gegenteil, gebe ich das Fahrzeug ab, wäre es ein Buchverlust. Allerdings weiß ich nicht, ob die Afa bei einem PKW überhaupt angewendet werden darf - ich glaube eher nicht.

Was musste dein Freund genau versteuern?

Mein Steuerberater ist bis Montag im Urlaub, er meinte aber mal, was günstiger ist, solle ich nehmen. Da muss ich ihm aber nochmal auf den Zahn fühlen.

Ähm, ich bin da jetzt nicht so bewandert, habe in meiner Selbständigkeit alles den Steuerberater machen lassen.

Aber definitv musst du den Verkaufserlös des Fahrzeugs einbuchen. Auch wenn du ihn privat behältst. Und meines Wissens prüft das FA da auch den Verkaufspreis, so dass man den Wagen nicht unter Wert an ein Familienmitglied verkauft bspw.

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