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Wenn mich Polizei mit unerlaubten 40 kmh anhält..??

Themenstarteram 29. Oktober 2009 um 21:39

Hi

also ich hab einen Sr 50 Street bj. 09 piaggio motor. der ist auf 25 gedrosselt (angeblich) also hab alle papiere kein problem.

Der fährt aber so 34/35 auf gerader Strecke und ich hab auch schon 42 kmh geschaft (bergab). Ich hab aber überhaupt nichts geändert am Roller nicht ein kleines bischen.

Wenn mich die Polizei anhält und sagt das ist zu schnell kann ich ja nichts dafür oder?

Muss ich den extra nochmal drosseln lassen damit der wieder langsamer wird?

Beste Antwort im Thema
am 29. Oktober 2009 um 21:45

Seit wann hast du den Roller ?

Gebraucht gekauft?

Theoretisch ist es strafbar kommt auf den Polizist drauf an aber wenn du den Roller zur werkstatt bringst drosseln die den falls er zu schnell is sowieso( so wars zumindest bei mir, 70 statt 45 :-P)

Also du kannst nichts dafür aber du hast dafür zu sorgen dass dein Roller wirklich ur die erlaubte geschwindeigkeit in deim fall 25km/h fährt, alles andere kann dir als straftat angehängt werden

gruß

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am 29. Oktober 2009 um 21:45

Seit wann hast du den Roller ?

Gebraucht gekauft?

Theoretisch ist es strafbar kommt auf den Polizist drauf an aber wenn du den Roller zur werkstatt bringst drosseln die den falls er zu schnell is sowieso( so wars zumindest bei mir, 70 statt 45 :-P)

Also du kannst nichts dafür aber du hast dafür zu sorgen dass dein Roller wirklich ur die erlaubte geschwindeigkeit in deim fall 25km/h fährt, alles andere kann dir als straftat angehängt werden

gruß

25 km/h + 10% = 27,5km%h

Tachoanzeige

27,5 +2,75 =30,25 + 4 km/h =34,25 km/h.

Sollte dein Tacho mehr anzeigen ist entweder dein Tacho kaputt oder aber du ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

gruß Frank

Grundsätzlich ist der Fahrer für den Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich.

Wenn das Ding schneller fährt als es darf, musst du das ändern lassen, wenn du sicher sein willst, das dir nix passiert.

Auch wenn alles original ist, ist dein Roller zu schnell und das darf der nicht.................

Sicherlich fällt die Strafe milder aus, als bei eigenen Tuningmassnahmen aber Strafe gibts schon....

Zitat:

Original geschrieben von Luc_59

Wenn mich die Polizei anhält und sagt das ist zu schnell kann ich ja nichts dafür oder?

DU als fahrer bist für den stvzo-konformen zustand des fahrzeuges verantwortlich und damit auch haftbar! und JA, du kannst sehrwohl etwas dafür wenn du die kiste nicht zusätzlich drosseln lässt........inwieweit der roller aber über seinem "soll" liegt lässt sich nur auf einem prüfstand feststellen, da der tacho nur ein grobes schätzeisen ist....

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

25 km/h + 10% = 27,5km%h

Tachoanzeige

27,5 +2,75 =30,25 + 4 km/h =34,25 km/h.

Sollte dein Tacho mehr anzeigen ist entweder dein Tacho kaputt oder aber du ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

gruß Frank

Na, da würden mich aber die Hintergründe zu den Zahlen interessieren?

Was sind die 10%

woher kommen die 2,75 km/h

wie kommst du auf die 4km/h

 

Fragen über Fragen......

Ansonsten ist das meiste schon genannt, bergab darfst du ruhig Bremsen. Die gehen davon nicht kaputt ;)

Grüße

Steini

am 30. Oktober 2009 um 17:31

jop würde mich auch mla interresieren

Moinsen,

im Prinzip passt die Formel. Als Quelle mag da mal wieder meine vielzitierte Wikipedia dienen:

Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39).

Allerdings hat der Gute zweimal die 10% reingerechnet:

Zitat:

25 km/h + 10% = 27,5km%h

Tachoanzeige

27,5 +2,75 =30,25 + 4 km/h =34,25 km/h.

In der letzten Zeile noch einmal 10% addieren wäre so nicht richtig. Maximal dürfte der Tacho 31,5 km/h anzeigen.

Ahh, da wird von der maximal zulässigen Tachoabweichung gesprochen bzw gerechnet :). Davon kann man aber nicht zurückrechnen auf die tatsächliche Geschwindigkeit ;) Da hilft nur ein geeichter Tacho, ein Peiseler Rad oder halt GPS, denn nur weil ein Tacho so viel vorgehen darf, bedeutet ja nicht das er es auch tut ;)

Grüße

Steini

hallo zusammen,die haben die tage einen bericht gezeigt ,wo leute das basteln nicht sein lassen konnten!

und der trachten verein einen fahrbaren prüfstand haben.den einen haben die das 2 mal angehalten, und das würde noch teurer wie beim ersten mal (1800€ )punkte usw. der herr war 55 jahre,keinen führerschein .der roller fuhr 65 km. also dum gelaufen.mfg fritz

Also meiner lief lt Tacho/Fahrradtacho/Gps und Prüfstand von den Grünen 42Km/h

Am ende waren es nen paar Anzeigen 2 Tage Sozis und 5€für n Tüv weil man den ja neu machn muss...

EDIT: Ach ja bei mir waren übrigends 2Km/h Toleranz also nichts mit 10% und was weiß ich nicht alles :D

am 31. Oktober 2009 um 9:23

Bring den Roller zu deinem Motorradhändler, falls du ihn neu gekauft hast und der müsste den Roller eig nochmal auf 25 runter drosseln.

Gruß

Themenstarteram 31. Oktober 2009 um 9:38

Ich hab den Roller aber liefern lassen. Das ist so 100-120 km weit weg von mir. Und ich will jetzt nicht bis dahin fahren um den nochmal drossseln zu lassen.

Aber ich versteh nicht: Ich hab ja die Fahrerlaubniss bekommen vom TÜV, die haben ja bestimmt gesehen das der 3 oder 4 kmh schneller fährt. Man hätte das doch dann nochmal intensiever drosseln können oder?

Letztendes muss ich also dafür sorgen das der wieder 30 fährt stimmts?

Zitat:

Original geschrieben von Luc_59

Letztendes muss ich also dafür sorgen das der wieder 30 fährt stimmts?

JA, und dies NICHT dadurch das du weniger gas gibst, sondern so das der roller bei vollgas nicht schneller fährt!

das sind rollertachos! die zeigen halt immer etwas mehr an! auf genau 25 kmh bekommse den nich gedrosselt und bergab ist doch klar dass der etwas mehr faährt trotz drossel!

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