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Wer bezahlt Garantie?

VW
Themenstarteram 28. Juni 2007 um 9:04

Hallo, möcht gerne wissen wer bei einem Neufahrzeug die Reparatur im Garantiefall und das Leihfahrzeug berappen muß? Ist das der Händler wo ich das Fahrzeug gekauft habe oder ist das VW Österreich? Oder wer auch immer. Villeicht kann mir wer weiter helfen, Danke.

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14 Antworten

Ich denke, dass es VW Österreich (bei mir VW Deutschland) bezahlen muss. Denn wenn es dein Händler zahlen müsste, würde die Werkstatt doch nie so gerne erstmal sämtliche Teile wechseln und für weitere Besuche sorgen.

Mir hat man mal gesagt:

"Was ewig hält, bringt uns kein Geld!"

Bei mir wird keine Fehlersuche gemacht, sondern wild Teile getauscht und neue eingebaut.

ich vermute sogar, dass selbst teile, die in ordnung sind getauscht werden, und die Werkstatt (Autohaus ) daran doppelt verdient.

Ein angeblich kaputter Turbolader wird auf Kosten VWs getauscht und dann in einem anderen Fahrzeug als "neu" verbaut.

Gerüchten zufolge....in Einzelfällen!!

Zitat:

Original geschrieben von Tische64

Ein angeblich kaputter Turbolader wird auf Kosten VWs getauscht und dann in einem anderen Fahrzeug als "neu" verbaut.

Gerüchten zufolge....in Einzelfällen!!

ich würde eher sagen in gar keinen fällen. das ist betrug, und das kann sich keine werkstatt/konzern leisten. allerdings tritt der konzern der werkstatt auf die finger, wenn immer große reparaturen anstehen, denn die getauschten teile werden stichprobenartig vom konzern geprüft, ob ein defekt vorliegt. in manchen fällen muss dann sogar die werkstatt die entsprechenden reparaturen zahlen.

am 29. Juni 2007 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von Tische64

Ich denke, dass es VW Österreich (bei mir VW Deutschland) bezahlen muss. Denn wenn es dein Händler zahlen müsste, würde die Werkstatt doch nie so gerne erstmal sämtliche Teile wechseln und für weitere Besuche sorgen.

Mir hat man mal gesagt:

"Was ewig hält, bringt uns kein Geld!"

Bei mir wird keine Fehlersuche gemacht, sondern wild Teile getauscht und neue eingebaut.

ich vermute sogar, dass selbst teile, die in ordnung sind getauscht werden, und die Werkstatt (Autohaus ) daran doppelt verdient.

Ein angeblich kaputter Turbolader wird auf Kosten VWs getauscht und dann in einem anderen Fahrzeug als "neu" verbaut.

Gerüchten zufolge....in Einzelfällen!!

Zu deiner Idee mit dem verkaufen von ausgebauten Teilen kann ich Dir sagen, daß das nicht möglich ist.

eile werden von VW angefordert der Rest wird übe einen Entsorgen vernichtet.

Wenn Teile nicht vorgelegt werden können weden die Kompl. Kosten inkl. Lohn zurückbelastet.

Also glaubst Du immer noch daß da einer Teile bunkeet und dann wieder verkaufen will?

Gruß

@schnapparich

der Leihwagen ist nicht in der Garantie enthalten. Ist in der Regel eine freiwillige Leistung des Autohauses. Anspruch besteht nicht.

Hallo,

Ihr verwechselt hier doch einiges.

1. Gewährleistung

die Gewährleistung ist etwas zu dem ein Händler verpflichtet ist. Mindestens 6 Monate muss er für Mängel des verkauften Produktes Gewähr leisten. Einen Leihwagen muss er Dir nicht geben. Nach den 6 Monaten innerhalb der 2 Jahre muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand.

2. Garantie

ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, der sagt, dass seine Produkte über die Gewährleistung hinaus halten und er dafür eine Garantie übernimmt. Die Garantie kann er aber von Zusatzarbeiten abhängig machen, z.B. jährliche Dichtheitsprüfungen beim Wohnwagen für die 6 jährige Dichtheitsgarantie. Nur wenn diese Zusatzarbeiten durchgeführt werden, wird der Hersteller im Fall des Falles auch in die Garantieleistung eintreten.

Bei Volkswagen gibt es die Mobilitätsgarantie. Die hängt davon ab, dass Du alle Wartungen und Pflege beim Händler durchführen lässt und tritt dann ein, wenn Dein Wagen liegengeblieben ist. Liegengeblieben ist das Zauberwort, also unfähig war, zur Werkstatt zu fahren.

3. Kulanz

Auch eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Ist heute oft üblich. Beispiel Du kaufst einen Gegenstand und bringst ihn nächsnte Tag wieder zurück, weil er nicht gefällt oder Du ihn nicht gebrauchen kannst oder zufällig an dem Tag den gleichen Artikel geschenkt bekommen hast. Das ist Kulanz des Händlers, der einen künftigen oder bereits guten Kunden behalten möchte. Verpflichtet zur Rücknahme wäre er nicht.

Von daher ist Deine Frage, wer das bezahlt, so einfach nicht zu beantworten, hängt davon ab....

der Beuler

schön zitiert beuler, aber die frage war nicht welche unterschiede es zwischen gewährleistung und garantie gibt, sondern wer die kosten trägt. und egal ob gew. oder gar., zahlen muss immer der hersteller (vw konzern) und nicht der händler. einzige ausnahme: bei gebrauchtwagen, die mehr als 2 jahre sind.

einfaches beispiel für letzteres:

du kaufst einen gebrauchtwagen, 5 jahre alt, der händler ist verpflichtet 2 jahre gewährleistung zu geben, wobei er in den ersten 6 monaten eine nachweispflicht hat. sprich er muss beweisen, dass der schaden beim verkauf NICHT vorhanden war, was in den wenigsten fällen klappt. nach den 6 monaten muss dre käufer es beweisen und auch das wird schwierig. zahlen muss in diesem fall keinesfalls vw, weil der wagen ja älter ist, als die angebotene garantie laufen würde.

beispiel neuwagen:

innerhalb der garantiezeit zahlt immer der vw-konzern und nicht der händler.

Möchte hier noch mal ein altes Thema vorziehen.

Beuler schrieb

Zitat:

2. Garantie

ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, der sagt, dass seine Produkte über die Gewährleistung hinaus halten und er dafür eine Garantie übernimmt. Die Garantie kann er aber von Zusatzarbeiten abhängig machen, z.B. jährliche Dichtheitsprüfungen beim Wohnwagen für die 6 jährige Dichtheitsgarantie. Nur wenn diese Zusatzarbeiten durchgeführt werden, wird der Hersteller im Fall des Falles auch in die Garantieleistung eintreten.

Bei Volkswagen gibt es die Mobilitätsgarantie. Die hängt davon ab, dass Du alle Wartungen und Pflege beim Händler durchführen lässt und tritt dann ein, wenn Dein Wagen liegengeblieben ist. Liegengeblieben ist das Zauberwort, also unfähig war, zur Werkstatt zu fahren.

Ganz so stimmt das aber beim Neuwagen nicht. VW schreibt im Passat-Prospek vom Mai 2007, S. 59

Zitat:

"Sie erhalten zusätzlich über die gesetzliche Gewährleistung hinaus auf alle Neuwagen eine zweijährige Volkswagen Garantie." (ein Anmerkungs-Sternchen schränkt dies ein auf Fahrzeuge, die "mit einem Serviceheft für den deutschen Markt ausgestattet wurden".) "Damit sind alle Mängel abgedeckt, die unter die Garantie fallen und in diesem Zeitraum eventuell auftreten könnten."

Dann gibt's noch die Lackgarantie über 3 Jahre und Garantie gg. Durchrostung der Karosse für 12 Jahre.

VW macht also aus dem Mindeststandard von 2 Jahren Gewährleistung eine 2-Jahres-Neuwagengarantie. Die Mobilitätsgarantie kommt erst NACH den 2 Jahren Neuwagengarantie zum Zuge.

Hallo,

Zitat:

Die Mobilitätsgarantie kommt erst NACH den 2 Jahren Neuwagengarantie zum Zuge.

Nein, das stimmt so nicht. Die Mobilitätsgarantie greift auch innerhalb der Garntiezeit wenn das Fahrzeug liegen bleibt und und in die Werkstatt geschleppt werden muss. Dann gibt es auch einen Leihwagen, für max. 3 Tage. Das gilt aber nur, wenn das Fahrzeug liegen geblieben ist, bzw. abgeschleppt werden musste.

Ja, danke für die Richtigstellung.

Sind aber die 2 Jahre Neuwagengarantie abgelaufen, dann verlängert sich die Mobilitätsgarantie nur dann, wenn der Kunde die vorgeschriebenen Servicearbeiten entsprechend den Vorgaben im Serviceheft in einer anerkannten VW-Werkstatt hat durchführen lassen.

Zusätzlich kann man natürlich noch die LifeTime-Garantie für bestimmte Baugruppen für weitere 2 bis 3 oder noch mehr Jahre kaufen, und zwar spätestens kurz vor Ende der Neuwagengarantie.

Die Mobilitätsgarantie endet mit der SERVICE-Anzeige im Kombi. Nur wenn die Service-Intervalle eingehalten und rechtzeitig wieder durchgeführt werden, gilt die Mob.Garantie. Kann auch jeder mit einem z.B. zehn Jahre alten Fahrzeug bekommen, wenn er den vorgeschriebenen Service hat machen lassen und die Mob darin enthalten ist.

Hallo,

Zitat:

Die Mobilitätsgarantie endet mit der SERVICE-Anzeige im Kombi.

Nein, das stimmt nicht. Die Serviceanzeige kommt bereits rund 2000 km vorher. Die Mobilitätsgarantie endet, wenn ein Service nicht rechtzeitig durchgeführ wurde. Nicht wenn die Anzeige kommt. Es kann durchaus sein, dass das je nach Fahrleistung noch 1 oder 2 Monate dauern kann. Natürlich muss das im Rahmen der zusätzlichen Zeitangabe für das Intervall bleiben.

Service in xxx ist auch nicht relevant, nur Service JETZT :)

Hallo,

Zitat:

Service in xxx ist auch nicht relevant, nur Service JETZT

Wenn diese Anzeige kommt, kann ich immer noch einen Termin ausmachen und innerhalb eines bestimmten Zeitraums (den ich jetzt nicht kenne) den Service machen lassen, ohne dass die Mobilitätsgarantie erlischt.

Jein, dazu ist eigentlich die Anzeige davor da. Solltest Du wirklich liegenbleiben und der Notdienst macht die Zündung an und da steht "Service jetzt", hast Du offiziell erstmal keine Mob-Garantie mehr. Ist auch kein zeitnaher Termin mit Deiner Werkstatt zum Service ausgemacht, sieht es schlecht aus.

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