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Wer darf Fahrzeug behalten?
Frage:
Ex ist Darlehensnehmer. Auto wurde auf mich angemeldet mit Zustimmung der Bank das ich dieses Fahrzeug zur Benutzung überlassen bekommen habe.
Jetzt sind wir getrennt. Fahrzeug und alles was damit verbunden ist, zahle ich.
Wer darf das Fahrzeug so mit behalten?
Liebe Grüße und danke schonmal für hilfreiche Antworten.
Beste Antwort im Thema
Ist das eine rechtliche oder eher moralische Frage?
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17 Antworten
Wer verfügt im Moment über den Fahrzeugbrief?
Ist der eventuell bei der finanzierenden Bank hinterlegt?
Ist das eine rechtliche oder eher moralische Frage?
Zitat:
@Wlodzimierz schrieb am 5. Oktober 2019 um 12:16:15 Uhr:
... das ich dieses Fahrzeug zur Benutzung überlassen bekommen habe.
Fahrzeug und alles was damit verbunden ist, zahle ich.
Wer darf das Fahrzeug so mit behalten?
Du, da die Nutzungsüberlassung durch die Trennung ja nicht berührt wird.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Oktober 2019 um 13:41:48 Uhr:
Wer verfügt im Moment über den Fahrzeugbrief?
Ist der eventuell bei der finanzierenden Bank hinterlegt?
Ja der Brief ist bei der Bank hinterlegt.
Zitat:
@Xenophilie schrieb am 5. Oktober 2019 um 13:53:31 Uhr:
Ist das eine rechtliche oder eher moralische Frage?
Es ist eine rechtliche Frage. Zumal ich das Fahrzeug zahle und auch seine Rückstände von 6 Monaten übernommen habe.
Ist die Nutzungsüberlassung schriftlich festgehalten worden?
Geht das Fzg in Eigentum über oder zurück ans Autohaus?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 5. Oktober 2019 um 13:56:01 Uhr:
Zitat:
@Wlodzimierz schrieb am 5. Oktober 2019 um 12:16:15 Uhr:
... das ich dieses Fahrzeug zur Benutzung überlassen bekommen habe.
Fahrzeug und alles was damit verbunden ist, zahle ich.
Wer darf das Fahrzeug so mit behalten?
Du, da die Nutzungsüberlassung durch die Trennung ja nicht berührt wird.
Heißt er kann es mir somit nicht einfach wieder weg nehmen? Er ist nämlich der Meinung es holen zu wollen. Jedoch zahle ich alles was das Auto betrifft und auch seine gedämmten Rückstände habe ich beglichen von 6 Monaten.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Oktober 2019 um 14:13:36 Uhr:
Ist die Nutzungsüberlassung schriftlich festgehalten worden?
Geht das Fzg in Eigentum über oder zurück ans Autohaus?
Also Es ist schriftlich festgehalten worden durch die vw Bank da wir es sonst nicht auf mich hätten anmelden können.
"Die Bank wird von mir, dem angegebenen Fahezeughalter, darüber informiert, dass der Darlehensnehmer mir das oben bezeichnete Fahrzeug zur Benutzung überlassen hat."
Nach Zahlung soll es eigentlich ins Eigentum übergehen.
Zitat:
@Wlodzimierz schrieb am 5. Oktober 2019 um 14:18:45 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 5. Oktober 2019 um 14:13:36 Uhr:
Ist die Nutzungsüberlassung schriftlich festgehalten worden?
Geht das Fzg in Eigentum über oder zurück ans Autohaus?
Also Es ist schriftlich festgehalten worden durch die vw Bank da wir es sonst nicht auf mich hätten anmelden können.
Nach Zahlung soll es eigentlich ins Eigentum übergehen.
Das läßt sich nach der Trennung natürlich nicht einfach so rückgängig machen.
Die Trennung hat erstmal keinen Einfluß auf die schriftliche Nutzungsvereinbarung. Genauso wie Du die Pflichten übernommen hast (Zahlung der raten etc.) hast Du natürlich weiterhin alle Rechte, wie bisher. Außer ihr habt eine entsprechende Abmachung getroffen was im falle einer Trennung gilt, dann gilt das natürlich.
Ich glaub, hier ist viel Halbwissen unterwegs. Eine Nutzungsüberlassung hat ja erstmal nichts mit einer Eigentumsübertragung zu tun. Besprich dich mit einem Anwalt, alles andere ist Spekulation.
Sehe ich genauso. Nach Zahlung der letzten Rate,geht der Brief( ZB2) an den Kreditnehmer, und jetzt schon im Raum steht "Er ist nämlich der Meinung es holen zu wollen. " Könnte ich mir vorstellen,dass es keine gütliche Einigung geben wird. Wie so oft, in ähnlichen Konstellationen erlebt.
Ich würde mich mal mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen und nachfragen, wer nach Zahlung der Letzten Rate Eigentümer des Fahrzeugs ist. Ich vermute der KreditNehmer.
Und dann wäre der TE angesch. . .
Da macht es für den TE schon Sinn, bis zu einer Einigung die Zahlung der Raten erst einmal einzustellen.
Die Rückstände wurden ja auch schon durch den TE beglichen,sonst wäre der Wagen vermutlich schon einkassiert.
Wer hat die Anzahlung geleistet und die anderen bisher gewählten Raten.
Wird ein unschöner Streit,wenn der Ex als Kreditnehmer , auf das Fzg besteht.
Gruß M