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Wer fährt 8,5J x 19 ET 30 mit 225 / 35 / 19" + KAW 55/40?

Themenstarteram 26. September 2008 um 12:32

Hallo,

ich habe neue, leckere Felgen, mit neuen leckeren Reifen in der Garage stehen.

Zudem habe ich mein Fahrzeug mit den KAW Federn 55/40 dem Boden näher gebracht.

Nun frage ich mich aber, komme ich so über den TÜV bzw. bekomme ich es so eingetragen?

Gehe davon aus das der TÜV nen Kreuzversatz machen wird, und das könnte heftig werden.

Kann mir da jemand eine Kopie von seinem Fahrzeugschein schicken wo dies Eingetragen ist oder muss ich wieder die Serienfedern einbauen um den Wagen mit den Felgen übern TÜV zu bekommen?

Gruß Benny

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17 Antworten

hab bei mir genau das was du möchtest hab sogar 10mm pro rad hinten

sollte relativ problemlos gehen

wenn überhaubt sollte er nur kleinigkeiten beanstanden

versuch doch mal selber das auto überkreutz zu belasten

und stell mal bilder von den felgen rein und natürlich auch im montierten zustand

Hi,

das wichstigste ist die ET der Felgen!Ohne dieser Angabe kann man leider keine pauschale Auskunft geben.

Aber mal als Info,ist die ET wenigstens 30 oder höher,dann geht das ohne Probleme.

Ich fahre:

VA: 8,5 x 19 ET 30 mit 235 / 35

HA: 9,5 x 19 ET 30 mit 265 / 30

Fahrwerk: KAW + Koni gelb

Rest ist orig. und passt alles gerade so.Bilder findest Du in meiner Signatur.

Mit einer ET 15 z.B. passt der "Spass" definitiv nicht mehr.

Bis denne...

Themenstarteram 26. September 2008 um 15:40

Hi,

Fotos von Felgen zusammen mit Fahrzeug gibt es am Dienstag, wenn der Wagen vom Lackierer wieder da ist :)

Die ET steht oben im Threadtitel! Ist eine ET von 30!

Also musstet ihr beide nicht Bördeln? Könntet ihr mir beide nen Scan von Fahrzeugschein und evtl. Abnahmewisch via Mail schicken?

Namen könnt ihr selbstverständlich gerne schwärzen.

Das macht es beim TüV Termin noch schneller und einfacher.

In Kreuzversatz will ich den Wagen am Dienstag sowieso stellen! Aber trotzdem wäre es super sowas in der Hand zu haben.

Gruß Benny

Mit einer ET von 30mm und einer Tieferlegung gibt es keine Probleme.

Themenstarteram 27. September 2008 um 11:14

Trotzdem wäre nen Gutachten, eine Eintragung sehr hilfreich. Dann stellt er den auch nicht in Kreuzversatz ect.

Gruß Benny

Warum so viel Angst vor einem Verschränkungstest?

Ich war gestern beim TÜV und hab fast die gleiche Kombination eingetragen bekommen - und das ganze ohne Probleme.

Beim Verschränkungstest gabs hinten keine Probs und vorne sind noch 5 mm Luft zur Radhausverkleidung.

 

 

Daten:

 

VA: 8,5 x 19 ET 30 mit 235/35/R19

HA: 9,5 x 19 ET 30 mit 235/35/R19

 

mit Federn: KAW 55/40

 

 

Einfach vorbereitet zum TÜV fahren - d.h. Gutachten für Federn und Felgen (ggf. wie bei mir Vergleichsgutachten), Achsvermessungsprotokoll, Scheinwerfereinstellung korrigiert, Auflagen der Gutachten soweit erfüllt..

Bei mir:

VA: 8,5 x 18 ET 15 mit 225/40/R18

HA: 9,5 x 18 ET 20 mit 255/35/R18

mit Federn: KAW 55/40

Die Karosserie muss leider aber verbreitert werden.

 

 

Themenstarteram 27. September 2008 um 12:21

Im Felgengutachten unter Reifenbezogene Auflagen und Hinweise steht halt:

225/35R19 -- K49 K50 T84 T88 -- A02 A04 A05

Auflagen und Hinweise

A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis

entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu

verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei

Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige

Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden

Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer

Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige

geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige

geeignete Maßnahmen herzustellen.

 

Wenn ich nun ein anderes Gutachen, bzw. eine Kopie eines Fahrzeugscheins habe für nen Vectra Limo oder GTS, wo steht das die KAW Federn zusammen mit 8,5 x 19 mit 225 / 35 / 19 und einer ET 30 verbaut ist, dann kann der TüV-Prüfer sich darauf berufen und das was oben steht ist nur gesondert zu beachten.

Denn würde nur ungerne Bördeln. Oder die Federn ausbauen und mit den Serienfedern zum TüV für die Eintragung fahren.

Gruß Benny

Themenstarteram 28. September 2008 um 10:38

Kann mir denn keiner ein Foto / Scan (natürlich wenn gewollt auch mit geschwärztem Namen) von einem Gutachten und/bzw. Fahrzeugschein per Mail schicken wo die 8,5J x 19 eingetragen sind? Am besten sogar noch die Reifen 225 / 35 / 19 draufstehen? Breitere Reifen auch i.O.

Gruß Benny

Themenstarteram 30. September 2008 um 7:52

Keiner der mir helfen will? :(

Gruß Benny

fahr doch einfach beim TÜV vorbei, einige haben doch bestätigt das es passt. Den Kreuzverschränkungstest wird der AAS imho sowoeso durchführen, ich glaube nicht dass er Wert auf irgendein Fzschein vom anderen Fahrzeug, abgenommen durch anderen AAS viel Wert drauf legt.

ich stell mal ein scan bild rein

gleich

Themenstarteram 30. September 2008 um 14:15

Gerne auch via Mail!

Mail Adresse hast du via PN bekommen!

Wenn es nicht öffentlich machen willst.

Gruß und DANKE! Benny

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