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Wer haftet bei einem technischen Defekt direkt nach dem Kauf ?

Themenstarteram 20. Oktober 2012 um 21:24

heute nachmittag habe ich eines meiner fahrzeuge veraeussert. leider hat der wagen die heimfahrt zu seinem neuen besitzer nicht in einem stueck ueberstanden. bereits nach wenigen km hat sich das rechte vorderrad geloest und in die botanik verabschiedet. mich wuerde nun interessieren, ob das allein ein problem des neuen besitzers darstellt, oder ob auch ich dafuer in haftung genommen werden kann.

arbeiten am wagen wurden ausschliesslich bei fachwerkstaetten durchgefuehrt, die vorfuehrung zur hu erfolgte letzte woche und ergab keine maengel. die sachmaengelhaftung wurde im kaufvertrag ausgeschlossen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

bereits nach wenigen km hat sich das rechte vorderrad geloest und in die botanik verabschiedet.

Für mich höhrt sich das nach einem Betrugsversuch an. Ein Rad löst sich nicht einfach mal so nebenbei.

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Das fällt allein in die Verantwortung des Käufers. Offensichtlich hat er es vor Fahrtantritt versäumt, die Radmuttern auf festen Sitz zu prüfen.

am 20. Oktober 2012 um 21:45

Der Verkäufer sollte nun auswandern...:D; rein faktisch hat Drahke ja Recht...aber......ohne Worte!

Normalerweise merkt man es in der Lenkung, bevor sich so ein Rad verabschiedet, wenn man nicht total gefühlslos ist. Und die Bedienung eines Radkreuzes ist das Mindeste, was man einem Kraftfahrer an technischer Fertigkeit abverlangen kann.

das ist kein technischer defekt, das ist PFUSCH UND MURKS!

Mich würde mal interessieren, was der Käufer zu seiner Verteidigung vorzubringen hat.

Zitat:

bereits nach wenigen km hat sich das rechte vorderrad geloest und in die botanik verabschiedet.

Für mich höhrt sich das nach einem Betrugsversuch an. Ein Rad löst sich nicht einfach mal so nebenbei.

Ob es ein Betrugsversuch war, wird sich wohl spätestens dann herausstellen, wenn der Käufer sich erdreistet, aus dieser Sache heraus Ansprüche an den Verkäufer zu stellen.

am 20. Oktober 2012 um 22:31

Ein Wagen der zum Verkauf ansteht und als fahrbereit angeboten/verkauft wird, sollte diese Bedingungen auch erfüllen!

Es sei denn es wurde im Kaufvertrag darauf hin gewiesen, dass das Auto nicht fahrbereit ist.

Ich würde es darauf an kommen lassen.....:mad:

 

Versteckter Mangel....! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Ein Wagen der zum Verkauf ansteht und als fahrbereit angeboten/verkauft wird, sollte diese Bedingungen auch erfüllen!

Natürlich. Aber das entbindet den Fahrzeugführer nicht von seinen Sorgfaltspflichten.

Zitat:

Original geschrieben von waffelhick

bereits nach wenigen km hat sich das rechte vorderrad geloest und in die botanik verabschiedet.

Vermutung: Der Unfall ist entweder nicht passiert oder wurde vorsätzlich herbeigeführt. Der Käufer meldet sich später noch bei Dir und will für den angeblich beschädigten Wagen noch ein paar hundert € Preisnachlass. Evtl 'findet' er auch noch Öl im Kühlwasser, 'ne defekte Abgasanlage usw usf.

Ist leider ein häufig verbreiteter Scam.

am 21. Oktober 2012 um 6:39

Bevor hier weiter spekuliert wird sollte doch erstmal ,sachkundig dokumentiert, festgestellt werden warum es zum Radverlust gekommen ist.

Jede weitere Aussage vor dieser Feststellung ist doch spekulativ und nicht seriös.

Bopp 19

Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 7:38

vielen dank fuer die antworten ... :)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Offensichtlich hat er es vor Fahrtantritt versäumt, die Radmuttern auf festen Sitz zu prüfen.

ja, das kann nicht ausgeschlossen werden.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Vermutung: Der Unfall ist entweder nicht passiert oder wurde vorsätzlich herbeigeführt.

das fahrzeug wurde von mir bereits in augenschein genommen, der unfall ist definitiv passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Bevor hier weiter spekuliert wird sollte doch erstmal ,sachkundig dokumentiert, festgestellt werden warum es zum Radverlust gekommen ist.

nach angabe des kaeufers ist der radverlust ursaechlich durch den verlust der radmuttern bedingt. am montag wird der wagen einem sachverstaendigen vorgefuehrt, der dann hoffentlich genauere angaben machen kann.

 

AUF JEDEN FALL HART BLEIBEN, Kein Pfennig an den Käufer erstatten!

Das ist nun wirklich sein Problem! Du hast verkauft, fertig. Lass dich ja nicht aufs Kreuz legen. Bevor sich ein Rad löst, merkt man es früh genug, dass beim Lenken was nicht stimmt, so dumm kann man gar nicht sein.

Höchster Betrugsverdacht!

am 21. Oktober 2012 um 7:57

Zitat:

Original geschrieben von waffelhick

nach angabe des kaeufers ist der radverlust ursaechlich durch den verlust der radmuttern bedingt. am montag wird der wagen einem sachverstaendigen vorgefuehrt, der dann hoffentlich genauere angaben machen kann.

Wer hat denn den Sachverständigen beauftragt ?

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