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Wer haftet bei Folgeschäden?
Folgender Fall:
Man nehme an Person A fährt über die Autobahn und überholt in einer engen Baustelle auf der rechten Fahrspur. Person B, der Überholte, blinkt daraufhin wild mit der Lichthupe und gestikuliert alle Fingersätze durch. Person A tritt daraufhin leicht auf die Bremse, was Person B zu einem völlig übertriebenen Ausweichmanöver veranlasst und links auf die gesperrte Baustellenstraße ausweicht. Auf dieser Fahrspur befand sich eine ca 30cm Fräskante, welche Person B mit geschätzten 60km/h runterfuhr. Personenschaden entstand nicht, aber Person B hatte Fliesen geladen, welche größtenteils zerstört wurden. Ebenso natürlich Schäden am Fahrzeug.
Was würde in so einem Fall passieren, wer trägt die Schuld und die Kosten?
Beste Antwort im Thema
Kommst du mit der Hausarbeit im Studium nicht klar?
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23 Antworten
Kommst du mit der Hausarbeit im Studium nicht klar?
Das ist keine Antwort auf meine Frage.
Passieren würde in so einen Fall wahrscheinlich, dass Person B ziemlich sauer ist.
Schuld haben beide.
Die Kosten trägt jeder selber, oder gibt es Zeugen?
Warum haben beide Schuld? Wenn ich auf meiner Spur Bremse und jemand auf der NachBaracke diese nicht halten kann?
Man könnte auch urteilen, wer bei einer leichten Bremsung das Lenkrad rumreisst ist jetzt nicht unbedingt fähig ein Fahrzeug zu führen.
Der eine ist zu hektisch, der andere zu aggressiv - da sind sich Idioten begegnet - das geht nie gut aus.
Meine Laienmeinung:
Sofern B beweisen kann das A mit seiner grundlosen Bremsung gefährlich in den Strassenverkehr eingegriffen hat könnte die Haftung an A hängenbleiben.
Na klar ist das keine Antwort auf deine Frage. Erwartest du denn eine juristisch korrekte Antwort hier und zum Nulltarif? Da muss ich dich enttäuschen, die wahrscheinlichen Antworten werden ziemlich widersprüchlich sein.
Und in der Praxis läuft es auf eine Beweisfrage hinaus - gibt es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Aufleuchten der Bremslichter auf der Nachbarspur und dem ziemlich sinnlosen "Ausweichmanöver"?
fragst du für den bruder eines freundes sein kollegen?
Rein fiktiv natürlich *hahaha
und was soll diese frage dann bringen? ausser hier wieder randale zu machen?
Person B kann weder beweisen das das Bremsmanöver ursächlich war, noch kann er den Fahrer beschreiben, noch kann er sonst irgendwas sachdienliches melden. Einzig sein Schaden sei real und beweisbar.
tja dann rein fcktief:
pech gehabt, wer zu blöd ist zum fahren muss halt damit leben
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 4. Dezember 2019 um 20:01:04 Uhr:
und was soll diese frage dann bringen? ausser hier wieder randale zu machen?
Jede juristische Frage sollte dringenst fiktiv gestellt werden. Mit Randale hat das wenig zu tun.