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Wer haftet für den Schaden? Bitte um Rat.

Themenstarteram 6. September 2011 um 12:49

Moin,

also ich habe folgendes Problem, aufgrund der Leitungsverlegung der LPG-Anlage in meinem Auto sind verschiedene Teile kaputt gegagngen. Der Einbau ist ca 1 Jahr her.

Hierbei handelt es sich um ein durch geriebenes Kabel von der Xenon-Leuchtweitenreg. und einen Luftkanal für die Lichtmaschine, da hat die Rolle der Wasserpumpe den Kanal fast durch geschnitten weil der Wasserschlauch vom Verdampfer diesen da dran drückt.

Wie muss ich mich Verhalten und was steht mir rechtlich zu?

 

MfG

Peter

Beste Antwort im Thema

Naja, Selbstvornahme ist ja per se zulässig, solange man Eigentum an einer Sache hat. Möchte man nun aber Die Kosten dafür vom Verkäufer erstattet bekommen, so darf man sich nicht wundern, wenn dieser (zu recht) ablehnt. Ihm muss die Chance zur Nachbesserung und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt werden. Nutzt er diese nicht, oder kann den Mangel nicht beseitigen, kann sich der Kunde anders behelfen. Beispielsweise in dem er selbst repariert, oder einen anderen mit der Reparatur beauftragt. Die Kosten hierfür kann er dem Händler/Monteur dann in Rechnung stellen.

Aber bevor wir hier mit Kanonen auf Spatzen schießen, es kommt wie die Erfahrung mit solchen Posts hier bei MT zeigt meist eh nix bei raus, sollte der Fred-Starter erstmal berichten, was beim Termin heut gelaufen ist. Im Voraus, ohne konkrete Anhaltspunkte Ratschläge zu geben, die jeder auch im BGB oder hier in den unzähligen Freds im Forum nachlesen kann, bringen ihm und allen anderen nicht viel...

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Hallo,

Es haftet immer der, der den Schaden verursacht hat, bzw. der, der sich das Handeln seiner Erfüllungsgehilfen (Angestellte etc.) zurechnen lassen muss.

Hat dein Umrüster also Teile der Anlage falsch eingebaut und ist es dadurch nachweislich zu einem Schaden gekommen, dann haftet er. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Du ihm diese Schlechtleistung und den daraus resultierenden Mangelfolgeschaden nachweisen kannst. Die Gewährleistung läuft noch (positiv), die Beweislastumkehr (6Monate) ist schon vorüber (macht das ganze weniger komfortabe).

1)Was sagt dein Umrüster dazu?

Wenn er nichts anerkennt, dann wäre der nächste Schritt die Beweissicherung durch ein Gutachten. Hier könnte man ggf. auch den TÜVler belangen, der hat ja die Anlage begutachtet und sein Ok gegeben. Kommt bei dem Gutachten raus, dass der fehlerhafte Einbau ursächlich war, dann gehts zur Nachbesserung zu deinem Umnrüster.

Viel Erfolg!

Themenstarteram 6. September 2011 um 14:52

Habe dort vorhin angerufen (Umrüster) und soll morgen zu einer Begutachtung kommen weil Herr X heut nicht im Haus ist. Naja, mal sehen was passiert. Werde das dann hier posten.

 

mfg

Ruhig bleiben. Geh da morgen hin und schildere ihm Dein Problem. Dann schau was dabei rauskommt und entscheide dann. Der Umrüster hat eine Chance verdient finde ich und die sollte man ihm gewähren. Ich bin gespannt.

Themenstarteram 6. September 2011 um 15:01

ja klaro, so sehe ich das ja auch. denke mal das die was springen lassen werden für den ganzen stress der mir damit entstanden ist.....bin auch gespannt, aber mit nem 50euro tankgutschein lasse ich mich nicht abspeisen :)

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von 330i-touring-m54-lpg

ja klaro, so sehe ich das ja auch. denke mal das die was springen lassen werden für den ganzen stress der mir damit entstanden ist.....bin auch gespannt, aber mit nem 50euro tankgutschein lasse ich mich nicht abspeisen :)

Naja, siehs mal so: Dir ist durch einen unsachgemäßen Umbau ein Schaden entstanden. Diesen muß der Umrüster ersetzen, natürlich hat er zunächst mal das Recht, das selbst zu tun. Doch sofern er das sauber macht, sehe ich keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz - "Stress" ist nicht einklagbar, eine Körperverletzung o.ä. liegt ja hier nicht vor.

Um es mal klar zu sagen: Fehler passieren und müssen dann korrekt behoben werden. Ich mag nur Leute nicht, die daraus noch Kapital schlagen wollen ("mit nem 50euro tankgutschein lasse ich mich nicht abspeisen"). Nur meine Meinung.

Auf meinen Baustellen hatte ich auch öfter mal Stress nmit Handwerkern. Am besten ließ sich das durch ein vernünftiges, sachliches Gespräch lösen, die Fehler wurden behoben. Einen Handwerker mußte ich rauswerfen, das ist aber für beide Seiten dann die schlechteste Lösung. Die Allerschlechteste ist ein Gerichtsverfahren, das kostet einfach zu viel Zeit und Nerven, selbst wenn man dabei Geld "gewinnen" würde - lohnt nicht!

Themenstarteram 7. September 2011 um 6:11

wie den bereichern?!! hör mal auf! ich habe über hundert euro an ersatzteilen ausgegeben! ich denke die stehen mir mindestens zu. ich bin fachplaner und kennen mich damit auch aus. die vob ist mir bekannt!

 

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Zitat:

Original geschrieben von 330i-touring-m54-lpg

ja klaro, so sehe ich das ja auch. denke mal das die was springen lassen werden für den ganzen stress der mir damit entstanden ist.....bin auch gespannt, aber mit nem 50euro tankgutschein lasse ich mich nicht abspeisen :)

Naja, siehs mal so: Dir ist durch einen unsachgemäßen Umbau ein Schaden entstanden. Diesen muß der Umrüster ersetzen, natürlich hat er zunächst mal das Recht, das selbst zu tun. Doch sofern er das sauber macht, sehe ich keinen Anspruch auf weiteren Schadensersatz - "Stress" ist nicht einklagbar, eine Körperverletzung o.ä. liegt ja hier nicht vor.

Um es mal klar zu sagen: Fehler passieren und müssen dann korrekt behoben werden. Ich mag nur Leute nicht, die daraus noch Kapital schlagen wollen ("mit nem 50euro tankgutschein lasse ich mich nicht abspeisen"). Nur meine Meinung.

Auf meinen Baustellen hatte ich auch öfter mal Stress nmit Handwerkern. Am besten ließ sich das durch ein vernünftiges, sachliches Gespräch lösen, die Fehler wurden behoben. Einen Handwerker mußte ich rauswerfen, das ist aber für beide Seiten dann die schlechteste Lösung. Die Allerschlechteste ist ein Gerichtsverfahren, das kostet einfach zu viel Zeit und Nerven, selbst wenn man dabei Geld "gewinnen" würde - lohnt nicht!

Zitat:

Original geschrieben von 330i-touring-m54-lpg

wie den bereichern?!! hör mal auf! ich habe über hundert euro an ersatzteilen ausgegeben! ich denke die stehen mir mindestens zu. ich

Wieso hast Du Deinem Umrüster nicht die Chance gegeben, das auf eigene Kosten (er bekommt die Teile bestimmt billiger) zu beheben?

Du bewegst Dich da auch rechtlich gesehen auf dünnem Eis!

Themenstarteram 7. September 2011 um 6:48

wenn ich vorher gewusst hätte das ER da dran schuld ist wäre ich sofort hin. ABER sowas muss man erstmal wissen. und wenn hier aufmerksam gelesen würde, würde man wissen das ich da heut hin fahre eben um das im normalen zu klären! ja und wer von euch gern wochenlang ohne funktionierendes licht rum fährt soll das machen, da lege ich lieber sofort selbst hand an!

 

mfg

leg ihm die defekten Teile hin.. leg ihm die Rechnungen für die neuteile vor..

sprich mit ihm und schaue was er die anbietet...

 

und dann heulen wir weiter..

Naja, Selbstvornahme ist ja per se zulässig, solange man Eigentum an einer Sache hat. Möchte man nun aber Die Kosten dafür vom Verkäufer erstattet bekommen, so darf man sich nicht wundern, wenn dieser (zu recht) ablehnt. Ihm muss die Chance zur Nachbesserung und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt werden. Nutzt er diese nicht, oder kann den Mangel nicht beseitigen, kann sich der Kunde anders behelfen. Beispielsweise in dem er selbst repariert, oder einen anderen mit der Reparatur beauftragt. Die Kosten hierfür kann er dem Händler/Monteur dann in Rechnung stellen.

Aber bevor wir hier mit Kanonen auf Spatzen schießen, es kommt wie die Erfahrung mit solchen Posts hier bei MT zeigt meist eh nix bei raus, sollte der Fred-Starter erstmal berichten, was beim Termin heut gelaufen ist. Im Voraus, ohne konkrete Anhaltspunkte Ratschläge zu geben, die jeder auch im BGB oder hier in den unzähligen Freds im Forum nachlesen kann, bringen ihm und allen anderen nicht viel...

Zitat:

Original geschrieben von 330i-touring-m54-lpg

...ich bin fachplaner und kennen mich damit auch aus. die vob ist mir bekannt!

 

mfg

Ich schmeiß mich weg :D - Was hat denn die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) mit Deiner Gasanlage zu tun :rolleyes:

Nichts.

Themenstarteram 7. September 2011 um 8:44

hmm manche sollten mal genauer lesen.....dann schreiben. meine aussage war zu dem vorherigen post gemeint und sollte aussagen das ich vom bau komme und nicht von der kfz innung. bin da also in rechtsgrundlagen nicht so belesen. das kann man ja als versteckte mängel ansehen oder ähnliches....

Zitat:

Original geschrieben von Bommel

Zitat:

Original geschrieben von 330i-touring-m54-lpg

...ich bin fachplaner und kennen mich damit auch aus. die vob ist mir bekannt!

 

mfg

Ich schmeiß mich weg :D - Was hat denn die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) mit Deiner Gasanlage zu tun :rolleyes:

Nichts.

Themenstarteram 7. September 2011 um 18:07

moin,

wollte mal nen statement zum heutigen besuch beim cargas mann abgeben.

die wollen mir die ausgaben für die ersatzteile gegen vorlage der rechnung vorraussichtlich erstatten. wären somit knappe 140 euro.

 

mfg

Na, dann biste ja noch mal mit einem blauen Auge davongekommen !!

Glückwunsch...

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