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Wer haftet hier?
Gestern fuhr in der Stadt Celle ein Auto gegen eine Hauswand. So weit so gut.
Allerdings fuhr das Auto wegen einer Polizeiverfolgung mit 120 kmh in einem Wohngebiet.
Grund für die Verfolgung war die Tatsache, dass dieses Auto mit unterschiedlichen Kennzeichen vorn und hinten aufgefallen war.
Noch weiß niemand genaueres, aber was ist, wenn dieses Auto gestohlen war und die Diebe mittellos sind?
Wer kommt für den erheblichen Sachschaden an dem Haus und dem daneben geparkten PKW der Hauseigentümer auf?
Ich bitte um keine Rechtsberatung (betrifft mich auch nicht persönlich), sondern eher um eine Einschätzung aus Versicherersicht.
Vorausgesetzt es gäbe z.B. eine Haftpflichtversicherung des bestohlenen KFZ-Eigentümers.
Wenn das Auto natürlich überhaupt nicht versichert war, ist klar, dass die Hauseigentümer wahrscheinlich auf ihren Kosten sitzenbleiben.
Beste Antwort im Thema
@techexpert
schreib doch einfach:
"Danke, das Ihr das hier richtig und nachvolziebar erklärt habt".
Es ist ja nicht schlimm eine falsche Meinung haben.
Doof ist es nur eine falsche Meinung behalten....
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38 Antworten
Die KH des verunfallten Fahrzeugs.
In einer guten Gebäudeversicherung ist Anprall von Kraftfahrzeugen mitversichert...
Es ist ja auch ein Auto beschädigt worden.
Und weshalb eigentlich sollte sich ein Geschädigter selbst gegen solche Unbilden versichern müssen?
Ein Anprall durch ein Fahrzeug wird doch für gewöhnlich von Dritten und von außerhalb geschehen.
Sollte da nicht der Verursacher haften?
(Würde ich selbst gegen mein versichertes Haus prallen, würde die Versicherung wohl eh nix zahlen?)
Wobei es in einem Fall wie diesem sicher beruhigend wäre, eine eigene Versicherung im Hintergrund zu wissen.
Im Recht zu sein bedeutet ja heutzutage noch lange nicht, sein Geld zu bekommen.
Als vor Jahren mal jemand mit seinem nicht versichertes Fahrzeug das unsere (geparkt, Glatteis) zu Schrott (laut SV) fuhr, bezahlte den Totalschaden dieser Kopfverband der Versicherer (in Hamburg; Glockengießergasse ???); die benannten einen Versicherer, der uns gegenüber wie der Versicherer des Fahrzeuges auftrat.
Lief völlig problemlos - den beauftragten Anwalt hätte es nicht bedurft.
Gruß situ
PS: Ich habe die alten Akten noch: http://www.verkehrsopferhilfe.de/ , jetzt wohl in Berlin.
Wäre es mein Haus und mein Fahrzeug, würde ich mir um die Entschädigung keine grundsätzlichen Gedanken machen: Entweder ist das Fahrzeug versichert oder siehe oben. Fahrerflucht mit unbekanntem Fahrzeug und Täter scheidet ja wohl aus.
"ungebremst mit 120 km/h in einer 90-Grad-Kurve gegen eine Hauswand/Garage" wie geil, 120... DANN würden aber das Fahrzeug, die Garage und sicherlich auch der Fahrer anders aussehen!
Das bezahlt - wohl oder übel, oder je nach Sichtweise Gott sei Dank - die Haftpflicht des Fahrzeugs (falls vorhanden)
Moin,
der Anpall von KFZ innerhalb der Gebäudeversicherung ist nicht automatisch mitversichert.
Hier gibt es von den Versicherern angebotenen unterschiedlichen Deckungskonzepten, wo u.U. auch der Anprall mitversichert ist.
Insbesondere ältere (vor 1998) Gebäudetarife haben diese Deckung meist nicht enthalten.
Offtmals ist die Deckung auch in neueren Tarifen aus Kostengründen nicht enthalten.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Als vor Jahren mal jemand mit seinem nicht versichertes Fahrzeug das unsere (geparkt, Glatteis) zu Schrott (laut SV) fuhr, bezahlte den Totalschaden dieser Kopfverband der Versicherer (in Hamburg; Glockengießergasse ???); die benannten einen Versicherer, der uns gegenüber wie der Versicherer des Fahrzeuges auftrat.
Lief völlig problemlos - den beauftragten Anwalt hätte es nicht bedurft.
Gruß situ
PS: Ich habe die alten Akten noch: http://www.verkehrsopferhilfe.de/ , jetzt wohl in Berlin.
Wäre es mein Haus und mein Fahrzeug, würde ich mir um die Entschädigung keine grundsätzlichen Gedanken machen: Entweder ist das Fahrzeug versichert oder siehe oben. Fahrerflucht mit unbekanntem Fahrzeug und Täter scheidet ja wohl aus.
Das ist ein wichtige Auskunft.
Danke dafür.
Ob das Auto nun mit 90 oder 120 kmh gegen diese Wand geknallt ist, spielt doch letztlich keine Rolle.
Die zul. Geschwindigkeit dort ist 30 kmh, nicht zuletzt weil es ein Wohngebiet ist und eben die 90° Kurve da ist.
So wie der Wagen aussieht, war die Aufprallwucht schon recht hoch, die Beifahrerseite ist bis weit über die A-Säule hinaus eingedrückt und der Beifahrer war ja offensichtlich auch eingeklemmt.
Zitat:
Original geschrieben von deville73
Zitat:
Original geschrieben von situ
Als vor Jahren mal jemand mit seinem nicht versichertes Fahrzeug das unsere (geparkt, Glatteis) zu Schrott (laut SV) fuhr, bezahlte den Totalschaden dieser Kopfverband der Versicherer (in Hamburg; Glockengießergasse ???); die benannten einen Versicherer, der uns gegenüber wie der Versicherer des Fahrzeuges auftrat.
Lief völlig problemlos - den beauftragten Anwalt hätte es nicht bedurft.
Gruß situ
PS: Ich habe die alten Akten noch: http://www.verkehrsopferhilfe.de/ , jetzt wohl in Berlin.
Wäre es mein Haus und mein Fahrzeug, würde ich mir um die Entschädigung keine grundsätzlichen Gedanken machen: Entweder ist das Fahrzeug versichert oder siehe oben. Fahrerflucht mit unbekanntem Fahrzeug und Täter scheidet ja wohl aus.
Das ist ein wichtige Auskunft.
Danke dafür.
Ob das Auto nun mit 90 oder 120 kmh gegen diese Wand geknallt ist, spielt doch letztlich keine Rolle.
Die zul. Geschwindigkeit dort ist 30 kmh, nicht zuletzt weil es ein Wohngebiet ist und eben die 90° Kurve da ist.
So wie der Wagen aussieht, war die Aufprallwucht schon recht hoch, die Beifahrerseite ist bis weit über die A-Säule hinaus eingedrückt und der Beifahrer war ja offensichtlich auch eingeklemmt.
Ich schreibe hier als Bruder eines "Unfallopfers".
Unfall:
Lastwagen fährt in Haus und verursacht am Haus Totalschaden.
Versicherung des Unfallverursachers will nur Zeitwert bezahlen.
Rechtsstreit dauert bereits ein Jahr an.
Gebäudeversicherung beeinhaltet Kfz-Anprall nicht.
Also:
Unbedingt Gebäudeversicherung mit Kfz-Anprall abschliessen sonst seid ihr im Schadensfall pleite.
Die Gebäudeversicherung brzahlt den Neuwert auch nur, wenn sie so abgschlossen ist (am besten gleitend).
Das ist auch ein Grund, warum man seine VGV (Verbundene Gebäudeversicherung) mal auf den neusten Stand bringen sollte.
Denn die alten Tarife beinhalten meist nur die damaligen Standardeinschlüssen.
Den Anprall von KFZ ist in den heutigen Tarifen i.d.R. automatisch eingeschlossen.
Bei ganz alten VGB geb ich dir Recht, Verträge die ca. 10 Jahre alt sind können aber z.B. noch deutlich bessere Leistungen zu Ableitungsrohren außerhalb des Hauses beinhalten. Da sollte man sich bei einer Umstellung bei der man ggf. auch noch mehr Geld in die Hand nimmt schon drauf achten... Man will sich ja nicht verschlechtern.
KFZ Anprall ist aber wirklich absoluter Standard, wenn man das nicht hat war man schon sehr sparsam... Wobei ich von meinen Kunden immer höre "so was passiert doch nicht, sind ja nicht im Fernsehen".
Zur Ausgangsfrage, Gebäudeversicherung melden, da die zum Neuwert gewöhnlich reguliert und dann beim Schädiger Regress in Höhe des Zeitwertes nimmt.
Ist keine Gebäudeversicherung vorhanden, bzw. die Leistung nicht versichert geht es erst mal direkt an die Haftpflichtversicherung des Autos....
Zitat:
Original geschrieben von tomtom1980
KFZ Anprall ist aber wirklich absoluter Standard, wenn man das nicht hat war man schon sehr sparsam... Wobei ich von meinen Kunden immer höre "so was passiert doch nicht, sind ja nicht im Fernsehen".
Bei keinem der Versicherer, die ich mir angeschaut habe, ist das Standard (also Grundversicherung), sondern kann als Baustein dazu gebucht werden. Oft als Paket - z. B. gegen Graffiti, Vandalismus, umgestürzte Bäume usw. - und mit Selbstbeteiligung von einigen 100 EUR. Bei meinem Versicherer wären das so 30 EUR Zuschlag/Jahr für ein Standard-Eigenheim.
Jeder Vertreter wird das natürlich als zwingend bezeichnen.
In der Tat halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass in unserer 30 km/h Wohnsiedlung mit 10 m Abstand zur Straße ein Anprall-Totalschaden entsteht (nach Anprall erforderliche Reparaturen werden aus der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges reguliert).
Ich habe ja nicht gesagt "das gibt es nicht mehr". Allerdings sollte man sich schon fragen, ob die Basis/ Grund / Einsteigertarife der Gesellschaften die richtige Wahl sind.
In weit über 50% der jährlich abgeschlossenen Gebäudeverträge ist das mit drinnen, also für mich Standard. Auch wenn die GDV Musterbedingungen das nicht vorsehen. Man muss sich ja nicht immer am Untersten orientieren.
Nehme ich mal die Interrisk als einen der Anbieter mit den wohl mit umfangreichsten Bedingungen am Markt (Abgesehen von speziellen Deckungskonzepten). So ist der Fahrzeuganprall im Einsteigerpaket L nicht dabei, in XL oder XXL aber schon. Auch normale "Wald und Wiesen" Versicherer wie eine Gothaer oder eine Helvetia haben das nur im Einstiegstarif (Basis) nicht dabei. die Bay. Landesbrand als ehemaliger Monopolversicherer in Bayern hat alle Feuerverträge für dieses Risiko angeschrieben. Aus meiner Sicht, wer das Risiko nicht dabei hat, hat entweder bewusst drauf verzichtet oder billig eingekauft.
Wenn schon kein KFZ Anprall dabei ist, dann möchte ich gar nicht wissen wie es mit z.B. grober Fahrlässigkeit (Herbeiführung Versicherungsfall und Obliegenheiten), Rauch, Sengschäden, innenliegenden Regenwasserableitungen usw. aussieht.
Sorry, da hat man dann billig aber nicht günstig gekauft....