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Wer haftet ?

Themenstarteram 17. September 2008 um 16:50

@grüsse...

Nach Kauf eines PKW stellt man erst nach ca. 1,5 Jahren fest, dass es sich DOCH um einen Unfallwagen handelt -

was vorher "verneint" wurde -

ist es möglich nach dieser Zeit noch zu reklamieren ?

 

***danke

PS

Beste Antwort im Thema

Also, ich bin ja dafür, daß ein Kunde bei Unregelmäßigkeiten zu seinem Recht verholfen wird. Aber, mein lieber Prosecutor, nun bleib doch mal auf dem Teppich. Betrug ist immer vorsätzlich, und diesen gleich von vornherein zu unterstellen und mit dem dicken Hammer - sprich Anzeige, Staatsanwaltschaft etc.- zu drohen, ist doch wohl ein bißchen weit hergeholt. Ich denke, Dellenzähler hat in vernünftiger Weise dargestellt, wie im realen Leben die Abläufe sind und was man dem TE zuerst empfehlen sollte. Außerdem: es steht bisher nur ein vorheriger Unfallschaden zur Debatte. Das kann ebenso ein Bagatellschaden wie auch ein kräftiger Vorschaden sein, und auch die Art der Reparatur steht noch im Raum. Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt und mit viel finanziellem Aufwand in Vorleistung geht, sollte man doch erstmal versuchen, mit einfachen Methoden Licht in das Dunkel zu bringen. Wenn das gelungen ist, kann man über einen RA prüfen lassen, ob und welche Ansprüche bestehen. Und Vorsicht - Anwälte gewinnen immer, zumindestens finanziell.

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sicher kannst du das Reklamieren.

 

das eigentliche Problem ist aber, dass du beweisen musst, dass es so ist wie du behauptest.

 

Und das wird dir sicherlich nur sehr schwer gelingen....

 

Gruß

 

Delle

 

 

am 17. September 2008 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

sicher kannst du das Reklamieren.

das eigentliche Problem ist aber, dass du beweisen musst, dass es so ist wie du behauptest.

Und das wird dir sicherlich nur sehr schwer gelingen....

Gruß

Delle

Du musst beweisen, dass das Fahrzeug am Tag der Übergabe bereits ein Unfallwagen war. Ob Man/n soetwas technisch zurückverfolgen kann, kann dir vielleicht Delle sagen.

BM

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc

Ob Man/n soetwas technisch zurückverfolgen kann,

wenn der te ne rechnung hat die eindeutig aussagt das dieses fz repariert wurde, hat er gute chancen einen geringen teil seines geldes wiederzubekommen......wenn jetzt plötzlich aufgefallen ist, das irgendetwas größeres mal getauscht worden ist, kann er das mangels beweisen nicht durchsetzen..

Eher nicht. :(

 

das dürfte ein SV nach der Zeit nicht mehr feststellen können.

 

Wegen solchen Fragen kommt schon mal ab und an eine Gerichtsakte zur Bearbeitung.....

 

Gruß

 

Delle

 

Versuche, Kontakt mit dem Vorbesitzer herzustellen. Wenn der einen Unfall bestätigt und das Fahrzeug laut Kaufvertrag mit der schriflich zugesicherten Eigenschaft "Unfallfrei" verkauft wurde, hast Du beste Chancen. Aber ein weiteres Vorgehen würde ich nur mit einem Anwalt empfehlen.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Versuche, Kontakt mit dem Vorbesitzer herzustellen. Wenn der einen Unfall bestätigt und das Fahrzeug laut Kaufvertrag mit der schriflich zugesicherten Eigenschaft "Unfallfrei" verkauft wurde, hast Du beste Chancen. Aber ein weiteres Vorgehen würde ich nur mit einem Anwalt empfehlen.

@helmutauto

 

nun mal immer schön langam mit rechtlicher Würdigung und Schnellschüssen hier.

 

Der TE hat das Auto 1,5 Jahre gefahren und da kann viel passieren. Vor Gericht zählt einzig und allein die Beantwortung der Frage, ob das Fahrzeug mit einem bestimmten Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft wurde.

 

Und diese Frage kann dem TE auch kein Rechtsanwalt beantworten. Dieser wird seinem Mandanten empfehlen einen Sachverständigen zu befragen, weil er nämlich auch keine Ahnung von technischen Dingen hat.

 

Und -rein zufällig- hat hier ein Sachverständiger Stellung genommen, der sich seit 18 Jahren mit dieser Thematik beschäftigt. 

 

Und dieser sagt hier, dass der Nachweis diesbezüglich nicht möglich sein wird.

 

Wenn ich du wäre, dann würde ich dem einfach mal glauben..........

 

Gruß

 

Delle

 

 

delle wird immer "gespaltener" :D

Themenstarteram 19. September 2008 um 15:59

... danke Euch -

der Sachverhalt ist doch nicht so einfach wie ich gedacht hatte -

- der KFZ ist wie beschrieben vor 1,5 Jahren gekauft worden - einwandfreier Zustand

- aufgefallen ist die Sache, als man mit einem Lackmesser die Dichte der Lackschicht festgestellt hatte - das die ganze Seite wohl gespachelt und

lakiert wurde -

- ich schätze auch das ICH wohl in der Beweispflicht liege und ich dieses nicht widerlegen kann -

- beweise mal das du KEINEN Unfall in 1,5 Jahren hattest -

du bringt es auf den Punkt..... :(

 

Ist zwar echt Sch..... für dich, aber du wirst es nicht ändern können.

 

Halt die Ohren steif ;)

 

Gruß

 

Delle

am 19. September 2008 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Versuche, Kontakt mit dem Vorbesitzer herzustellen. Wenn der einen Unfall bestätigt und das Fahrzeug laut Kaufvertrag mit der schriflich zugesicherten Eigenschaft "Unfallfrei" verkauft wurde, hast Du beste Chancen. Aber ein weiteres Vorgehen würde ich nur mit einem Anwalt empfehlen.

@helmutauto

 

nun mal immer schön langam mit rechtlicher Würdigung und Schnellschüssen hier.

 

Der TE hat das Auto 1,5 Jahre gefahren und da kann viel passieren. Vor Gericht zählt einzig und allein die Beantwortung der Frage, ob das Fahrzeug mit einem bestimmten Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft wurde.

 

Und diese Frage kann dem TE auch kein Rechtsanwalt beantworten. Dieser wird seinem Mandanten empfehlen einen Sachverständigen zu befragen, weil er nämlich auch keine Ahnung von technischen Dingen hat.

 

Und -rein zufällig- hat hier ein Sachverständiger Stellung genommen, der sich seit 18 Jahren mit dieser Thematik beschäftigt. 

 

Und dieser sagt hier, dass der Nachweis diesbezüglich nicht möglich sein wird.

 

Aber nur aus technischer Sicht - es besteht durchaus die Möglichkeit, einen Unfallschaden vor dem Erwerb eines Fahrzeuges ohne Hilfe eines Kfz-Sachverständigen auf andere Weise nachweisen zu können und dafür könnte ein guter Rechtsanwalt mit entsprechendem Wissen und guten Kontakten sehr wohl weiterhelfen.

 

Wenn ich du wäre, dann würde ich dem einfach mal glauben..........

 

Gruß

 

Delle

Nun ja, nicht jeder Rechtsanwalt hat Zugriff auf die Wagnisdatei :D.

Und selbst wenn man das tasächlich nachweisen könnte, können immer Gegen- Argumente gebracht werden.

 

Und den Vorbesitzer anscheiben, oder anrufen, dass kann der TE auch selber machen, (wird er wohl auch schon getan haben)

 

dafür braucht man keinen Anwalt, der kostet nur Geld. :( (Genau wie ein SV :D)

 

Gruß Delle

 

 

 

@dellenzähler:und warum soll der TE, wenn über den Vorbesitzer ein damaliger Unfallschaden nachzuweisen ist und er das Fahrzeug als unfallfrei gekauft hat, nicht über einen Anwalt seine berechtigten Ansprüche geltend machen? Verstehe ich nicht. Muß ich aber auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

@dellenzähler:und warum soll der TE, wenn über den Vorbesitzer ein damaliger Unfallschaden nachzuweisen ist und er das Fahrzeug als unfallfrei gekauft hat, nicht über einen Anwalt seine berechtigten Ansprüche geltend machen? Verstehe ich nicht. Muß ich aber auch nicht.

er kann die ansprueche anmelden, aber der erfolg der aktion ist eben fraglich.

das risiko muss der TE eben abwägen.

wenn aufgrund eines der vorbesitzer EINDEUTIG dieser schaden zuzuordnen wäre, duerfte es besser aussehen.

mfg

Harry

Themenstarteram 20. September 2008 um 5:53

GuMo-

@Harry...

dürfte schwer sein - vom OH gekauft -

Vorbesitzer ist ein Großhändler in Hamburg (nur Gott weiss wo er den her hat)

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