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Wer hat Anspruch auf Regulierung bei Unfall (Haftpflichtschaden)
Hallo zusammen,
also es geht um folgendes. Mir ist vor einiger Zeit jmd. ins Auto gefahren, wg. ungeklärter Schuldfrage habe ich mir einen Anwalt genommen. Die gegnerische Versicherung lenkte danach schnell ein und bezahlte den Schaden zum größten Teil. Nun wollte mein Anwalt den restlichen Betrag von der Versicherung mit Prozesskostenhilfe einklagen, hier wird jedoch nun der aktuelle Fahrzeugwert zum Problem.
Das Fahrzeug ist nicht auf mich gemeldet und ich bin eigentlich auch nicht der Eigentümer des Fahrzeuges. Trotzdem habe ich als Fahrer (Verfügungsberechtigter) den Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht. Ist das so rechtens? Und wenn es so rechtens ist, dann könnte ich ja Prozesskostenhilfe für ein Fahrzeug, welches mir gar nicht gehört, beantragen oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank schon Mal im Voraus
Beste Antwort im Thema
Das muss doch dein Anwalt wissen.
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13 Antworten
Das muss doch dein Anwalt wissen.
Zitat:
@martinb71 schrieb am 30. Dezember 2014 um 16:09:44 Uhr:
Das muss doch dein Anwalt wissen.
Der ist gerade im Urlaub. Der PKH Antrag muss aber leider bereits diese Woche beim Gericht eingehen...
Versteckst Du dein Geld vor deinen Gläubigern???
Zitat:
@Bigcaesar schrieb am 30. Dezember 2014 um 16:26:35 Uhr:
Versteckst Du dein Geld vor deinen Gläubigern???
Oder vor Hartz 4.
Dem Anwalt des TE scheint nicht in Kenntnis gesetzt worden sein, dass er nur den Fahrer vertritt, sonst hätte er das Mandat nicht angenommen.
Auch hat der TE keinerlei Anspruch auf PKH.
Zitat:
@germania47 schrieb am 30. Dezember 2014 um 16:30:57 Uhr:
Zitat:
Dem Anwalt des TE scheint nicht in Kenntnis gesetzt worden sein, dass er nur den Fahrer vertritt, sonst hätte er das Mandat nicht angenommen.
Auch hat der TE keinerlei Anspruch auf PKH.
Aber das muss dem Anwalt doch schon klar gewesen sein. Da doch der Name des Halters und des Fahrers verschieden ist. Die Sache ist aber sehr komisch.
Komische Auffassung haben manche hier. Zur Aufklärung: Nein, ich verstecke kein Geld vor meinen "Gläubigern".
Es gibt auch gar keine Gläubiger und ich bekomme auch keine Sozialleistungen. Trotzdem beträgt mein Einkommen momentan 0 Euro (Studium wird mit Kredit finanziert). Das Fahrzeug gehört meinen Eltern, diese haben es vor 2 Jahren gekauft. Es wird aber praktisch nur von mir genutzt...
Die Frage war eigentlich ziemlich simpel. Wer denn Anspruch auf die Regulierung bei einem Unfall hat? Fahrer, Eigentümer, Halter, ...?!
Sorry, wollte Dir nicht zu nahe treten. Ansprüche hat der Eigentümer.
Hier gibst du u. a. das Auto als dein Vermögen an, wenn deine Eltern aber die Eigentümer sind, dann sind die anspruchsberechtigt:
Die Versicherung könnte sogar die bisher geleisteten Zahlungen zurückfordert, da sie nicht dem Geschädigten erstattet wurden, sondern einem Dritten, der nicht Eigentümer ist. Ob das eventuell sogar strafrechtlich zu Ungunsten des TE zu bewerten wäre, will ich jetzt nicht weiter untersuchen.
Coole Geschichte und der Anwalt, was macht der eigentlich hauptberuflich?
Der muss doch eigentlich wissen, wer Eigentümer, Geschädigter, Anspruchsteller, etc. ist. Oder macht der sonst nur Scheidungssachen?
Der TE hat überhaupt keine Rechte, Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen. Höchstens mit Vollmacht für die Eigentümer des Wagens und die müsste der Versicherung vorgelegt werden. Und auch nur die Eigentümer können einen Anwalt mandatieren, da es ja ihr Eigentum ist oder der Sohnemann mit entsprechender Vollmacht. Und dann braucht er auch keine Prozesskostenhilfe, weil dann der Eigentümer für die Gerichtskosten gerade zu stehen hat.
Was studiert der TE überhaupt?
Denn diese Dinge wissen sogar die meisten unstudierten Menschen.
Aber um die Eingangsfrage Wer hat Anspruch auf Regulierung bei Unfall (Haftpflichtschaden) zu beantworten ist ganz einfach festzustellen, dass dies der Geschädigte ist und nicht der Nutzer, der sich hier gegenüber der Versicherung als Geschädigter ausgegeben hat.
Hallo,
ich habe mal eine Frage (@Klaus):
Zu bedenken ist m.E. auf jeden Fall, dass anscheinend der "Eigentümer" gar kein Interesse an dem Geld hatte, sonst hätte er es ja gar nicht geduldet, dass der TE den Schadensersatz geltend macht, es sei denn der Unfall ist verschwiegen worden, wobei ich mal beim Eltern-Kind Verhältnis nicht ausgehe.
Insofern leitet sich für mich die Frage ab, ob / in wiefern der TE nicht ggf. Repräsentant ist. Dann hätte er doch einen Anspruch, oder?
Gruß Phaeti
Hallo Phaeti, ich vermute mal dass keine Repräsentanz vorliegt.
Das einfachste wäre doch, wenn der eingetragene Halter mittels RA die Ansprüche durchgesetzt hätte.
Noch ein gesundes restliches neues Jahr wünscht
Klaus
Das einfachste wäre doch, der Eigentümer des Fahrzeuges gibt dem Te eine "entsprechend" datierte Vertretungsvollmacht zur Regulierung des Schadens.
Diese Vollmacht berechtigt selbstverständlich nicht zum Antrag auf PKH.
O.
Richtig, wie ich weiter oben ausführte. Dann muss der TE auch keine PKH beantragen.