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Wer hat Erfahrung mit §25 FZV? - angeblich fehlende Versicherung
Hallo,
ich bin in einer etwas verzwickten Situation und wollte mich erkundigen, ob jemand damit Erfahrung hat und mir vielleicht einen Tipp geben kann, wie er darauf reagiert hat.
Ich habe heute ein Schreiben vom Kreisverwaltungsreferat bekommen, "Vollzug des §25 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV); hier: fehlender Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsschutz". Ich soll innerhalb von 7 Tagen das Motorrad abmelden oder meine Versicherung nachweisen, darf bis dahin nicht mehr fahren und soll in jedem Fall €32,51 zahlen.
Hintergrund: ich habe im Januar meine Rechnung für die Saison 2009 bekommen (Kennzeichen 3-10) und wg. einer Preiserhöhung meine Versicherung fristgerecht gekündigt. Habe dann verglichen und bei einer anderen einen Antrag auf Versicherung gestellt. Einen Tag später erhielt ich einen Anruf meiner alten Versicherung, dass sie mir doch noch einen günstigeren Tarif bei gleicher Leistung anbieten können (der Ärger darüber ist wieder ein anderes Thema), der preislich nur 9 Euro über der Internetversicherung lag. Deswegen habe ich (sofort und damit innerhalb von 24 Stunden nach dem ursprünglichen Antrag) einen Widerruf per E-Mail und Fax geschickt und die alte Versicherung gebeten, die Versicherung zum neuen Preis weiterzuführen.
Ich habe nach ca. einer Woche eine Bestätigung erhalten, dass mein Widerruf gültig ist, man alles storniert hat und es so betrachtet, als hätte es meinen Antrag nie gegeben. Von der neuen Versicherung habe ich am 4.3. einen Beitragsschein für die Saison 2009 bekommen, dort stand auch "Beginn der Versicherung: 01.03.09, 0:00 Uhr). Dazu wurde der Beitrag abgebucht, ich hatte also bis 28.02.09 24:00 Uhr und ab 01.03.09 0:00 und somit lückenlos bei meiner alten Versicherung Schutz.
Im Schreiben von der Stadt steht nun, dass die Versicherung, die ich dann widerrufen habe, gem. §25 Abs. 1 FZV am 7.4.09 (!!!) gemeldet hat, dass seit 01.03.09 kein Versicherungsschutz mehr besteht. Wie soll das gehen, wenn ich dort nie versichert war? Auf der Rückseite steht die Rechtsbehelfsbelehrung, unten in den Hinweisen, aber dass es keine Möglichkeit gibt, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.
Frage - was tun? Den Bock bei dem Wetter an den beiden Feiertagen stehen lassen, ist noch das kleinste Übel. Kann ich nun Einspruch einlegen oder nicht? Was mache ich am besten, da ich keine große Lust habe - nicht wegen der Summe, sondern aus Prinzip - noch Strafe zu bezahlen, weil die Versicherung übereifrig eine Falschmeldung verbreitet hat. Hätte meine neue, alte Versicherung den neuen Versicherungsschutz melden müssen? Anscheinend hätte ich das machen müssen? Ich bin davon ausgegangen, dass die neue alte meine Kündigung zurücknimmt und die Versicherung einfach weiter läuft.
Danke für jeden konkreten Tipp!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dan2948
Ich würd nix bezahlen und mal bei denen anrufen, weil die bei den Ämtern manchmal bissl ... sind. Du hast ja schließlich eine Versicherung.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ........ ( Rest sollte bekannt sein).
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44 Antworten
Die neue/alte Versicherung hätte den bestehenden Versicherungsschutz melden können/müssen ....... müssen wäre normal, machen aber nicht alle Versicherungen.
Hier hat sie es wahrscheinlich nicht gemacht, weil sich für diese Versicherung ja nix geändert hat. Du hattest zunächst gekündigt, ... dann die Kündigung zurückgezogen ... und insoweit lief deine alte Versicherung einfach nur weiter!
Besorg dir bei deiner alten/neuen Versicherung eine neue Bestätigung über den unverändert weiter bestehenden Versicherungsschutz, bringst diese persönlich bei der Zulassungsstelle vorbei und klärst dabei sofort den Sachverhalt!
Ich würd nix bezahlen und mal bei denen anrufen, weil die bei den Ämtern manchmal bissl ... sind. Du hast ja schließlich eine Versicherung.
Die Sache ist mit Sicherheit kein Fehler vom Amt und daher ist mit Kulanz etc. nicht zu rechnen.
Beim Abschluss der neuen Versicherung wurde die Zulassungsstelle darüber informiert, dass ab dem 01.03. eine neuer Versicherer in der Deckung ist. Deine Versicherung hat von dir keine Information darüber erhalten. Aus diesem Grund wurden sie auch nicht aktiv.
Somit wurde die Zulassungsstelle nicht informiert, dass deine alte Versicherung weiterhin aktiv ist. Die Internetversicherung bekommt keine Info über eine Umdeckung und schickt daher eine Mitteilung an die Zulassungsstelle um aus der Nachhaftung zu kommen.
Informier einfach deine alte Versicherung und die regeln das mit der Zulassungsstelle.
Zahl die 30 EUR und nenn es Lehrgeld
Das Amt schreibt ja nicht ohne Grund. Wenn für das Fahrzeug der Versicherungsschutz aufgehoben bzw. gekündigt wurde erfolgt eine Meldung an das Amt. Was die wollen ist eine Bestätigung (EVB-Nr.) vom Versicherer. Also die neue alte Versicherung anrufen und darum bitten, dass die eine neue EVB-Nr. an das Amt senden und alles wird gut. Mit ein bisschen Glück übernimmt die Versicherung auch die Verwaltunggebühr. Angefallen ist sie in jedem Fall zu Recht, da ja die Mitteilung der Beendigung des Versicherungsschutzes vom Versicherer kam.
Zitat:
Original geschrieben von Dan2948
Ich würd nix bezahlen und mal bei denen anrufen, weil die bei den Ämtern manchmal bissl ... sind. Du hast ja schließlich eine Versicherung.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ........ ( Rest sollte bekannt sein).
Ja du Honk und dafür bekommste 3 Danke.
Zitat:
Original geschrieben von Dan2948
Ja du Honk und dafür bekommste 3 Danke.
Muss ja was drann sein an seiner Bemerkung!
DU würdest eben nicht zahlen: ist aber der FALSCHE Weg. Im Verwaltungsakt musst du aber zahlen. Ob du dann das Geld von deiner Versicherung wieder bekommst steht auf einem anderen Blatt.
Und solltest du nicht zahlen kann die Stadt oder die Behörde weiter gehen und das Geld zwangsweise eintreiben.
Zitat:
Original geschrieben von Dan2948
Ja du Honk und dafür bekommste 3 Danke.
Und zwar zu recht!
Hätten wir bei MT noch negativ Bewertungen würde bei deinem Beitrag die Zahl entsprechend hoch sein.
Grüße
Steini
Bei der aktuellen Versicherung anrufen, Sachverhalt erklären. Die schicken dann nochmals eine elektronische VBK raus.
Beim Landratsamt anrufen, Sachverhalt klären. Und in 99% aller Fälle wird auf alles verzichtet was an Gebühren angefallen ist.
Aber denke daran: Wie man in den Wald hineinschreit, so schallt es heraus. Daher freundlich!
Wenn dann doch Gebühren anfallen, einfach mal an die aktuelle Versicherung weiterschicken. Auch hier wird bei 99% aller Fälle zu deinen Gunsten entschieden. Fehler lag ja nicht bei dir. So läuft das bei mir. Wenn ich solch einen Fall zu Gesicht bekomme. Und gerade bei Saisonkennzeichen passieren die meisten Fehler (beim Amt, bei der Versicherung).
Hallo MSchoeps,
so ähnlich wie Dir gings mir im letzten Jahr auch.Hab auch so ein Brief von der Zulassungsstelle bekommen,ich würde ein Kfz ohne Pflichtversicherung führen.Auch selber Paragraph.Mir wurde ein Ordnungsgeld angedroht+Verwaltungsgebühr.
Hintergrund war,ich hab ein neues Auto gekauft und den alten beim Autohaus in Zahlung gegeben.Wagen war angemeldet.Abmeldung hat Autohaus übernommen.Paar Tage später hab ich vom Händler ne Kopie des Kfz-Briefes bekommen mit dem Abmeldestempel drauf.Für mich war die Sache damit erledigt.
2 Monate später dann der Brief vom Amt.Das Fahrzeug ohne Haftpflicht sollte der alte,von mir in Zahlung gegebene Wagen sein.Hab dann bei denen angerufen und der Dame höflich erklärt das sich das Fahrzeug nicht mehr in meinem Besitz befindet und das ich deshalb auch keine Versicherung mehr für den Wagen habe.Sollte dann ne Kopie der Abmeldebescheinigung und des Ankaufvertrages vom AH schicken.
Hab ich sofort gemacht.3 Tage später hab ich einen Aufhebungsbescheid bekommen.Ordnungsgeld und Verwaltungsgebühr wurde zurückgenommen und die Sache war erledigt.
Versicherung hatte ans StVA gemeldet,das keine Versicherung mehr für das Auto besteht.Amt hat übersehen,das die Karre schon abgemeldet war und so kams zu diesem Schreiben.
Also,würde an Deiner Stelle morgen da mal anrufen,denen den Sachverhalt kurz und nett schildern und dann sollte sich das ruck zuck geklärt haben.
Gruß,micha
Hallo Zusammen,
ich hole mal das Thema hoch.
Ich habe noch kein Schreiben von der Zulassungsstelle aber es wird wohl noch eins kommen
Habe Mitte Januar 2013 ein Auto gekauft und verischert, Beitrag bezahlt...Nachtrag bezahlt.
Aufgrund von Unstimmigkeiten zum Beitrag und meiner nach falschen Beitragsberechnung habe ich die Versicherung Ende Febraur 2013 widerrufen.
Am 8 März erhielt ich eine Bestätigung, dass der Vertrag komplett widerrufen worden ist und ZWAR zu Mitte Januar 2013- also zum Tag der Zulassung des Wagens auf mich.
Ich gebe zu, ich habe gedacht, dass der von mir erstellte Widerruf nicht den kompletten Zeitraum "widderruft" sondern, dass ich bis zum Widerruf noch anteilig die Versicherungsbeiträge zahlen werde und AUCH Verischerungsschutz habe.
Es sieht wohl nun so aus, dass ich zwischen Januar und 8.03.2013 keine Versicherung hatte und schon bald ein Brief von der Zulassungsstelle kommt.
Ich habe am 8.03.2013 vorab schon eine neue Versicherung abgeschlossen, welche mir und auch der Zulassungsstelle am 10.03.2013 eine Bestätigung über das Vorhandenssein einer Versicherung bestätigt hat. Der Wagen ist also nun versichert.
Aber womit kann ich als Strafe rechnen?
Der alte Versicherer (mein Widerruf) sagt es geht nicht anteilig. Entweder der ganze Vertrag wird wirderrufen oder nichts. Es gibt auch kein zurück.
Der neue Versicherer will oder darf rückwirkend- also ab mitte Januar 2013 nicht versichern.
Schöne Sch....
Hallo,
mir ist das gleiche passiert, aber noch verrückter.
Kurz vor unserem Winterurlaub bekam ich ein Schreiben vom Landratsamt Heilbronn, in dem es (fälschlicherweise) hieß, mein Motorrad sei nicht versichert. Die Maschine war die ganze Zeit über ordnungsgemäß versichert und der Zulassungsstelle lag eine gültige, nie wiederrufene eVB vor.
Ich habe darauf hin zurückgeschrieben, dass das nicht stimme und wir sind in den Winterurlaub gefahren.
Nach unserer Rückkehr lagen zwei Zettel in unserem Briefkasten, auf denen stand, ich sollte mich umgehend mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen.
Es stellte sich heraus, dass ein Vollziehungsbeamter am Haus war, um das Fahrzeug zu entstempeln.
Am Ende hat mich die Sache mehr als EUR 200,- gekostet, ohne dass ich irgend etwas dagegen hätte tun können und ohne dass das Fahrzeug auch nur eine Sekunde lang unversichert gewesen wäre.
Ich finde, dass das eine unverschämte Abzocke ist und ein System dahintersteckt, ahnungslose Halter auszunehmen.
Genau wie vor einigen Jahren mit der Rundfunkgebühr. Seit Zulassung der privaten Sender geht es mit der Qualität steil bergab und es war abzusehen, dass es immer weniger Zuschauer geben wird, die bereit sind, für diesen Mist zu bezahlen. Also hat man eine Zwangsabgabe eingeführt.
Zitat:
@Reifschneider schrieb am 4. Februar 2015 um 19:00:39 Uhr:
Am Ende hat mich die Sache mehr als EUR 200,- gekostet, ohne dass ich irgend etwas dagegen hätte tun können und ohne dass das Fahrzeug auch nur eine Sekunde lang unversichert gewesen wäre.
auf welcher Grundlage solltest du denn die 200 eur abdrücken wenn dein Moped versichert gewesen ist? vielleicht deine versicherung was verbockt oder wohl doch nicht gezahlt??? als lust und laune fahren die nicht raus um Plaketten zu kratzen
Das Mopped ist seit dem 2.6.2014 ununterbrochen bei der R+V Versicherung versichert, dem Amt wurde die entsprechende eVB nachweislich übermittelt.
Die Vorversicherung, HUK Coburg, hat die vorher ausgesprochene Kündigung nicht zum genannten Termin akzeptiert, dem Amt danach eine weitere eVB übermittelt und diese im Dezember 2014 zurückgezogen. Die eVB der R+V Versicherung wurde allerdings nie widerrufen noch sonst irgendwie zurückgezogen. Ich wurde über keinen der Vorgänge informiert, konnte also in keiner Weise reagieren.
Ich habe weder eine Frist versäumt, noch habe ich die Versicherungsprämien nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt noch kann man mir sonst irgend ein Versäumnis vorwerfen. Im Gegenteil, ich habe für die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeugs gesorgt und dem Amt lag die entsprechende Bescheinigung nachweislich vor.
Die Gebühren sind EUR 41,78 für die "Betriebsuntersagung" und EUR 145,88 für die "Vollzugstätigkeiten". Hinzu kommen noch Gebühren für den Widerspruch, deren Höhe mir noch nicht bekannt ist. Die "Vollzugstätigkeiten" sind während unseres Winterurlaubs passiert, da war niemand in unserem Haus.
Ich bin selbst Beamter und ich würde mich schämen, müsste ich sein solches Verfahren gegen meine Mitbürger durchsetzen müssen.
Und für diejenigen, dies nicht glauben mögen, anbei einen Teil des Schriftverkehrs.