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Wer hat hier Vorfahrt? (Vorbeifahren an parkenden Autos)

Themenstarteram 10. Februar 2019 um 15:27

Hallo,

ich schon viele Jahre aus der Fahrschule, Tochter gerade erst.... darum suchen wir in unserem Hickhack nach Schlichtung

Meine Tochter (oranger Pfeil) fuhr in einer 30er Zone als sich folgenden Situation bildete:

Ihre Fahrspur ist von parkenden Autos blockiert und bereitet sich auf das Vorbeifahren vor (es gab zu diesem Zeitpunkt keinen Gegenverkehr). Kurz bevor sie auf die andere entgegenkommende Fahrspur wechseln will um vorbeizufahren, schert ein Auto (gelbe Pfeile) aus einer links gelegenen Tiefgaragenausfahrt (ca. in Höhe des 2ten geparkten Autos) auf diese in Richtung ihr entgegenkommende Fahrspur ein . Dadurch musste sie stark bis zum Stillstand abbremsen und kam ca 1,5 m vor dem ersten auf ihrer Fahrspur parkenden Auto zum Stillstand.

Ich persönlich wäre nicht aus der Ausfahrt gefahren, aber wie sieht es Verkehrsrechtlich aus ? Wer hat Vorrang ?

Gruß Reinhard

Beste Antwort im Thema

Wenn der Weg in der Engstelle blockiert wäre, muss der aus der Einfahrt kommende warten. Der Verkehr auf der Straße hat Vorfahrt.

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Wenn der Weg in der Engstelle blockiert wäre, muss der aus der Einfahrt kommende warten. Der Verkehr auf der Straße hat Vorfahrt.

Zunächst einmal ist derjenige wartepflichtig, auf dessen Seite die Blockade ist - hier also deine Tochter. Des Weiteren kommt es darauf an, wie die Einfahrt zur Tiefgarage beschaffen ist: im Normalfall sollte es ein abgesenkter Bordstein sein, muss aber nicht. Im ersten Fall müsste ein Auto, das aus der Tiefgarage herausfährt, Vorfahrt gewähren, in letzterem Fall wäre diese Einfahrt gleichberechtigt und mangels Beschilderung würde rechts vor links gelten. Wie das im Kombination mit der Blockade zu betrachten ist, kann ich nicht abschließend sagen. Im Zweifelsfall gilt aber immer: vorausschauend fahren und nicht auf das Recht pochen.

Sogar wenn die Einfahrt gleichberechtigt wäre (was nie der Fall ist), hätten wir eine rechts vor links Situation.

Hierbei erstreckt sich der Bereich des Vorrangberechtigten über die gesamte Straßenbreite. Mit anderen Worten: ob Ausfahrt oder Rechtsabbieger, die Tochter hat hier immer Vorfahrt, d.h., sie darf an den parkenden Autos vorbeifahren, danach erst darf der Andere auf die Straße einfahren.

Die Situation habe ich an zwei RvL-Kreuzungen direkt vor der Haustüre. Da müssen die Abbieger auch warten, bis ich als "von rechts Kommender" an den geparkten Autos vorbei bin.

Themenstarteram 10. Februar 2019 um 15:58

Danke lemonshark für deinen Input. Spielt es nicht eine Rolle ob man schon auf die Gegenfahrbahn eingefahren ist ? In unserem Falle war noch keiner eingefahren. Und meine Tochter bremste da sie sah dass das Auto aus der Tiefgarage einfach einfuhr. Zu diesem Zeitpunkt war die einzige Fahrspur ja noch frei.

Bevor es hier wieder verwirrend wird. In § 10 Satz 1, 1. Halbsatz StVO heißt es:

Zitat:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;

Das verlangt vom Einfahrenden höchste Sorgfalt und Rücksichtnahme. Er hätte also auf keinen Fall auf die Straße fahren dürfen, wenn deine Tochter auf der vorfahrberechtigten Straße wegen der parkenden Autos auf jeden Fall auf die Gegenfahrbahn lenken musste und schon so nah war.

 

Grüße vom Ostelch

Sind einfachste Vorgänge im Straßenverkehr und die sollte jeder können. Natürlich hat der Verkehr auf der Straße Vorrang.

Was korrekt schon in der ersten Antwort stand.

Der Ausfahrende kann da manchmal regelrecht gear***t sein. Du fährst rechtsrum raus, weil alles frei ist, und plötzlich kommt dir einer entgegen - nicht nur wegen Vorbeifahrens an einem Hindernis wie hier, sondern z. B. durch einen Überholvorgang. Schwer einsichtig, aber: Er hat Vorfahrt.

Guter Rat an alle Fahranfänger (und nicht nur diese): In solchen Situationen - rechtsrum in eine Vorfahrtstraße einbiegen - IMMER auch nach rechts gucken.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Februar 2019 um 17:49:19 Uhr:

Was korrekt schon in der ersten Antwort stand.

Der Ausfahrende kann da manchmal regelrecht gear***t sein. Du fährst rechtsrum raus, weil alles frei ist, und plötzlich kommt dir einer entgegen - nicht nur wegen Vorbeifahrens an einem Hindernis wie hier, sondern z. B. durch einen Überholvorgang. Schwer einsichtig, aber: Er hat Vorfahrt.

Es kommt eben darauf an, ob der Einfahrende die Situation erkennen konnte oder nicht. Im Zweifel muss er warten. Wie lange derjenige nun auf der Straße unterwegs sein muss, um nicht mehr als "Einfahrender" i.S.d. §10 StVO zu gelten, wäre die nächste Frage. Denn ab dann hat er Vorfahrt.

Themenstarteram 10. Februar 2019 um 17:01

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Februar 2019 um 17:53:26 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Februar 2019 um 17:49:19 Uhr:

Was korrekt schon in der ersten Antwort stand.

Der Ausfahrende kann da manchmal regelrecht gear***t sein. Du fährst rechtsrum raus, weil alles frei ist, und plötzlich kommt dir einer entgegen - nicht nur wegen Vorbeifahrens an einem Hindernis wie hier, sondern z. B. durch einen Überholvorgang. Schwer einsichtig, aber: Er hat Vorfahrt.

Es kommt eben darauf an, ob der Einfahrende die Situation erkennen konnte oder nicht. Im Zweifel muss er warten. Wie lange derjenige nun auf der Straße unterwegs sein muss, um nicht mehr als "Einfahrender" i.S.d. §10 StVO zu gelten, wäre die nächste Frage. Denn ab dann hat er Vorfahrt.

...der Einfahrende war dann bereits auf der Fahrspur (hat evtl auch nur nach links geguckt ?) und meine Tochter so 10-15 m vor dem ersten geparkten Auto ca Mitte der noch beiden Fahrspuren

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Februar 2019 um 17:53:26 Uhr:

Es kommt eben darauf an, ob der Einfahrende die Situation erkennen konnte oder nicht. Im Zweifel muss er warten. Wie lange derjenige nun auf der Straße unterwegs sein muss, um nicht mehr als "Einfahrender" i.S.d. §10 StVO zu gelten, wäre die nächste Frage. Denn ab dann hat er Vorfahrt.

Beim ersten Satz widerspreche ich dir. Genau darauf kommt es nicht an. Wenn es an der Stelle kracht, ist es für die Schuldfrage primär völlig egal, ob der Wartepflichtige die Situation erkennen konnte oder nicht. Und das gilt sogar, wenn der Vorfahrtberechtigte z. B. zu schnell war oder falsch geblinkt hat.

Noch mal, man kann da richtig gear***t sein.

am 10. Februar 2019 um 17:13

Zitat:

@gecko_gr schrieb am 10. Februar 2019 um 18:01:58 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Februar 2019 um 17:53:26 Uhr:

 

Es kommt eben darauf an, ob der Einfahrende die Situation erkennen konnte oder nicht. Im Zweifel muss er warten. Wie lange derjenige nun auf der Straße unterwegs sein muss, um nicht mehr als "Einfahrender" i.S.d. §10 StVO zu gelten, wäre die nächste Frage. Denn ab dann hat er Vorfahrt.

...der Einfahrende war dann bereits auf der Fahrspur (hat evtl auch nur nach links geguckt ?) und meine Tochter so 10-15 m vor dem ersten geparkten Auto ca Mitte der noch beiden Fahrspuren

Die Frage ist ja: Konnte der Herausfahrende erkennen, ob sich ein Fahrzeug aus seiner Richtung nähert, das an parkenden Autos vorbeifährt. Falls ja, ist dem Verkehr auf der Straße Vorrang zu gewähren. Falls dies nicht für den Ausfahrenden erkennbar ist, müssen sich eben beide Verkehrsteilnehmer im "Schnittpunkt" so verhalten, dass eine Gefährdung von beiden Seiten vermieden wird. Das sollte man im übrigen sowieso tun ungeachtet des Vorrangs.

Themenstarteram 10. Februar 2019 um 17:24

Zitat:

@d118bmw schrieb am 10. Februar 2019 um 18:13:47 Uhr:

Zitat:

@gecko_gr schrieb am 10. Februar 2019 um 18:01:58 Uhr:

 

...der Einfahrende war dann bereits auf der Fahrspur (hat evtl auch nur nach links geguckt ?) und meine Tochter so 10-15 m vor dem ersten geparkten Auto ca Mitte der noch beiden Fahrspuren

Die Frage ist ja: Konnte der Herausfahrende erkennen, ob sich ein Fahrzeug aus seiner Richtung nähert, das an parkenden Autos vorbeifährt. Falls ja, ist dem Verkehr auf der Straße Vorrang zu gewähren. Falls dies nicht für den Ausfahrenden erkennbar ist, müssen sich eben beide Verkehrsteilnehmer im "Schnittpunkt" so verhalten, dass eine Gefährdung von beiden Seiten vermieden wird. Das sollte man im übrigen sowieso tun ungeachtet des Vorrangs.

wiesoeinname

"Konnte der Herausfahrende erkennen, ob sich ein Fahrzeug aus seiner Richtung nähert, das an parkenden Autos vorbeifährt" ....... vorbei fahren will, war ja noch nicht soweit, klar wenn man mal in der Engstelle drin ist sieht vermutlich die Rechtslage auch anders aus....dann passt es ja mit "Verkehr auf der Straße hat Vorfahrt".... aber ab wie vielen Metern vor der Engstelle ist das so ?

Das kann man dann versuchen, vor Gericht zu klären. Ich würde mich schwer hüten, hier im Forum ohne Kenntnis der Örtlichkeit irgendeine Aussage zu treffen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Februar 2019 um 18:04:21 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Februar 2019 um 17:53:26 Uhr:

Es kommt eben darauf an, ob der Einfahrende die Situation erkennen konnte oder nicht. Im Zweifel muss er warten. Wie lange derjenige nun auf der Straße unterwegs sein muss, um nicht mehr als "Einfahrender" i.S.d. §10 StVO zu gelten, wäre die nächste Frage. Denn ab dann hat er Vorfahrt.

Beim ersten Satz widerspreche ich dir. Genau darauf kommt es nicht an. Wenn es an der Stelle kracht, ist es für die Schuldfrage primär völlig egal, ob der Wartepflichtige die Situation erkennen konnte oder nicht. Und das gilt sogar, wenn der Vorfahrtberechtigte z. B. zu schnell war oder falsch geblinkt hat.

Noch mal, man kann da richtig gear***t sein.

Ich will ja jetzt nicht Korinthen kacken. Aber auch der Anfahrende muss "nur" die im § 10 StVO verlangte Sorgfalt walten lassen. Das ist schon schwer genug. Es kommt also darauf an, dass er nur dann in die Straße eingefahren ist, wenn ausgeschlossen war, dass andere gefährdet würden. Diese Situation muss ein Fahrer erkennen und beurteilen.

 

Grüße vom Ostelch

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