wer hat stehende blinker bei seinem e30
hab hier ein problem wer kann mir helfen wer hat stehende blinker bei seinem BMW eingebaut von ebay.hab sie nun ein jahr drinn und jetzt hat mich die polizei angehalten und ich soll sie wieder umbauen und ihn vorführen.
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22 Antworten
haben die dinger keine abe bzw gutachten zum eintragen?
wenn ned dann bau halt die alten wieder ein und führ den wagen vor
die haben nur ein prüfzeichen auf der scheibe vom blinkerglas mehr nicht.ich baue die nicht um ich mache nur die kabel ab und mehr auch nicht.
als ob die stehenden blinker so stören tun die blinken doch trotzdem.man die können sich anstellen.die neueren BMW modelle haben auch stehende blinker.
Zitat:
Original geschrieben von roran
man die können sich anstellen.
also ist die polizei es schuld,
das DEIN auto aufgrund der von DIR durchgeführten arbeiten nicht mehr stvzo-konform unterwegs ist???
Zitat:
Original geschrieben von roran
die neueren BMW modelle haben auch stehende blinker.
allerdings sind die auch geprüft und zugelassen......und nur weil ein anderer das hat, heißt das nicht gleichsam, das es auch legal ist!
Zitat:
Original geschrieben von roran
die neueren BMW modelle haben auch stehende blinker.
Meiner Meinung nach dient bei neuen Autos diese funktion zur seitlichen Absicherung.
Beim E30 siehst ja die blinker net von der seite
Gruss derkleinetimmy
das ist mir im grunde ja auch egal.,ich führe den wagen vor und dann klemm ich die stehenden blinker wieder dran.werd erst mal die tage zum tuv fahren und mal sehen was die sagen,wenn ich sie eingetragen bekomme lasse ich sie eintragen
was mich auch so wundert ist mein auto ist erst durch den tuv gekommen mit den blinkern.
lg Roran
Was bitte sind "stehende Blinker"?
Hab die Bezeichnung bislang noch nie gehört oder gelesen.
Gruß Jochen
das sind blinker die mit einer standlichtbirne versehen sind und nicht blinken.aber wqenn du die blinker betätigst blinken die blinker trotzdem.
die kann man bei ebay ersteigern.hoffe das ich dir geholfen hab
Zitat:
Original geschrieben von roran
und dann klemm ich die stehenden blinker wieder dran.
womit man dir in der nächsten kontrolle vorsatz sowie uneinsichtigkeit vorwerfen kann, was ganz schnell zu einer nachschulung bzw. zum idiotentest führen kann!
Zitat:
Original geschrieben von roran
werd erst mal die tage zum tuv fahren und mal sehen was die sagen,wenn ich sie eingetragen bekomme lasse ich sie eintragen
die blinker haben einen zulassung als blinker und NICHT als blinker UND standlicht....daran kann der tüv auch nichts ändern!
eine eintragung wäre mittels lichttechnischem gutachten (was mit rd. 20000€ den wert deines autos wohl um ein vielfaches und noch deutlich mehr übersteigen würde!) sofern dieses positiv ausfällt zwar durchaus möglich, aber darauf würde ich mir an deiner stelle aufgrund der zulassungsvorschriften und mindestnormen keine hoffnung machen!
ALLES andere ist schlichtweg unzulässig! und nun bitte nicht mit dem dummfug kommen "wenns der tüv einträgt ists legal"..
im übrigen hätten die von der polizei dein auto durchaus auch auffn abschlepper laden können dir neben 3 punkten auch noch rd. 1000€ auslagen aufs auge drücken können! davon, dass dein versicherungsschutz ebenfalls extrem eingeschränkt wird mal ganz zu schweigen.....!
Bitte was?
Ich hab meinen so gekauft und dachte das gehört so original? Meiner hat auch diese stehenden Blinker und ich fahre damit schon ne ganze weile rum ohne das mit die Polizei was gesagt hat.
So ein scheiss... und da geht der Versicherungsschutz flöten?
Zitat:
Original geschrieben von Sirius7
Bitte was?
es gibt durchaus blinker mit integrierter standlicht funktion.....allderings kommts hier auf die details an...und wenn der te schreibt, es wäre nur ein prüfzeichen auf dem blinker, wird dieser auch NUR mit einer funktion geprüft worden sein.....womit die doppelfunktion unzulässig ist...
Ich hab mir da noch nie Gedanken gemacht... bin grad bisschn geschockt.
Jemand ne Ahnung ob die auch eingetragen sein könnten? Oder geht das garnicht?
Zitat:
Original geschrieben von Sirius7
Oder geht das garnicht?
das habe ich bereits weiter oben schon geschrieben!
wenn die dinger nur eine zulassung als blinker haben, dann sinds nunmal nur blinker.....
der tüv kann und darf da so mir nichts dir nichts auch nichts daran ändern....da dazu das o.g. lichttechnische gutachten benötigt wird....
hmm nebenbei habe ich auch noch vorne links und rechts an den Seiten der Frontschürze kleine orange "Positionslichter".
wenn die spl ein prüfzeichen haben, sind die durchaus legal....
allerdings hab ich gerade absolut keine lust mir da wieder die anbaubestimmungen durchzulesen.....