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Wer hat Vorrang bei verengter Fahrbahn?
Hallo,
heute Morgen ist mir folgendes passiert. Zum Glück bin ich ein eher defensiver Fahrer, den heute Morgen kann es beinahe zu einem Unfall, hätte ich nicht gebremst.
Zwei Straßen führen in eine Richtung. Am Ende einer Engstelle (Verkehrszeichen 120) führt nur eine Spur weiter. Vor mir, mit 20m Abstand fährt ein Auto und hinter mir, mit knapp 10m, aber schneller als ich, fährt ein weiteres Auto.
Nun wäre normalerweise Reißverschluss angesagt, aber ich bin ja schon kurz vor der Verengung. Jetzt gibt der hinter mir fahrende Gas, um noch schnell an mir vorbei zu fahren. Ich hatte den Blinker bereits gesetzt und könnte zum Glück links ausweichen, da die Behinderung nur aufgemalt ist. Nach meiner Hupe gab es noch einen netten Mittelfinger aus dem geöffneten Fenster des Gegners.
Meine Frage: hätte ich Vorrang gehabt oder nicht. Was passiert, wenn ich rüber ziehe und mir der Gegner in die Seite fährt? Ich kann dazu im Netz nichts finden.
Danke und fahrt vorsichtig...
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39 Antworten
Gab es eine weiterführende und eine endende Spur oder haben sich beide Spuren zu einer vereinigt?
Im ersten Fall hätte derjenige Vorrang, der auf der weiterführenden Spur fährt, im zwewiten Fall derjenige, der zuerst an der Verengung ankommt.
Das sagt der ADAC dazu:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2021 um 15:21:13 Uhr:
Gab es eine weiterführende und eine endende Spur oder haben sich beide Spuren zu einer vereinigt?
Im ersten Fall hätte derjenige Vorrang, der auf der weiterführenden Spur fährt, im zwewiten Fall derjenige, der zuerst an der Verengung ankommt.
Da gilt bei beiden das Reißverschlussprinzip (siehe ADAC Link) und nicht, dass die weiterführende Spur grundsätzlich Vorfahrt genießt. Dann würden die auf der endenden Spur nämlich im Stau stehen.
Ich hoffe du betreibst das nicht so, wie von dir beschrieben, in der Praxis.
Zitat:
@SigurdPetersen schrieb am 4. März 2021 um 16:05:18 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2021 um 15:21:13 Uhr:
Gab es eine weiterführende und eine endende Spur oder haben sich beide Spuren zu einer vereinigt?
Im ersten Fall hätte derjenige Vorrang, der auf der weiterführenden Spur fährt, im zweiten Fall derjenige, der zuerst an der Verengung ankommt.
Da gilt das Reißverschlussprinzip und nicht, dass die weiterführende Spur grundsätzlich Vorfahrt genießt. Dann würden die auf der endenden Spur nämlich im Stau stehen.
Ich hoffe du betreibst das nicgt so, wie von dir beschrieben, in der Praxis.
Das Reißverschlussprinzip greift bei stockendem Verkehr. Davon war hier keine Rede. Ich hoffe, Du bestehst nicht bei drei Autos im fließenden Verkehr auf das Reißverschlussprinzip...
...ungeachtet dessen ist es grob unsportlich, bei einem endenden Fahrstreifen die Tür zuzumachen. Auch wenn das Reißverschlussprinzip in der vom TE geschilderten Situation nicht zur Anwendung kommt.
Edit:
Vom ADAC:
Wer hat Schuld, wenn es beim Reißverschlussverfahren zu einem Unfall kommt? Diese Frage beschäftigt die Gerichte nicht selten. Wie Clubjurist Stefan Bergmann im YouTube-Video erklärt, gilt für den denjenigen, der die Fahrspur wechselt, erhöhte Sorgfaltspflicht. Er darf den Wechsel nicht erzwingen und nicht darauf vertrauen, dass er automatisch "reingelassen" wird. Passiert ein Unfall, liegt ein Großteil der Haftung in der Regel beim Spurwechsler. So hat das auch das Oberlandesgericht Frankfurt gesehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2003 – Az. 16 U 173/03) und ihm eine Haftungsquote von 70 Prozent zugeschrieben.
Ausnahmsweise kann es aber auch zu einer 50-prozentigen Schuldaufteilung beider Fahrer kommen. Wenn der Fahrer auf der Hauptspur seinen vermeintlichen Vorrang erzwingen will, den Spurwechsel verhindert und es dabei zum Unfall kommt, können beide gleichermaßen haften.
Also: selbst wenn das Reißverschlussprinzip zum Tragen käme, bekäme der TE mindestens 50% Teilschuld.
Das Reißverschlussprinzip gilt nur im zähflüssigen Verkehr und nicht bei Tempo 120. Hier muss der auf der endenden Spur rechtzeitig einen Spurwechsel mit allen Dingen, die man bei einem Spurwechsel beachten muss, durchführen. Kann man Tempo 120 fahren, dann kann von Stau auch keine Rede sein.
Poste uns mal ein GoogleMaps-Luftbild von der Stelle...inkl. den letzten hundert Metern vor der tatsächlichen Verengung...
noch ein passender link
Reißverschlussverfahren – Vorschriften der StVO
Das Reißverschlussverfahren ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzlich geregelt. § 7 Abs. 4 bestimmt, wann das Reißverschlussverfahren angewendet werden muss und wie dieses funktioniert. Kommt es auf einer mehrspurigen Fahrbahn zu einer Fahrbahnverengung, sodass nur noch eine Fahrspur befahrbar ist, müssen sich die Fahrzeuge zum Weiterfahren auf die durchgehende Spur im Wechsel einordnen. Dazu fahren sie bis zum Hindernis vor und wechseln dann die Spur. Wie bei jedem Fahrstreifenwechsel ist auch in dieser Verkehrssituation rechtzeitig der Blinker zu setzen. Die Kfz-Fahrer, die sich bereits auf dem fortlaufenden Fahrstreifen befinden, sind dazu verpflichtet, die Fahrzeuge “reinzulassen” und ihnen den Spurwechsel zu ermöglichen.
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren). (§ 7 Abs. 4 StVO)
https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/reissverschlussverfahren/
oder
https://www.juraforum.de/.../...hren-ist-dies-pflicht-wer-hat-vorfahrt
Zitat:
@Tom9973 schrieb am 4. März 2021 um 16:10:19 Uhr:
Das Reißverschlussprinzip gilt nur im zähflüssigen Verkehr und nicht bei Tempo 120. Hier muss der auf der endenden Spur rechtzeitig einen Spurwechsel mit allen Dingen, die man bei einem Spurwechsel beachten muss, durchführen. Kann man Tempo 120 fahren, dann kann von Stau auch keine Rede sein.
Dieses "Wissen" führt im Straßenverkehr zu Stress und Unfällen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2021 um 16:10:07 Uhr:
Das Reißverschlussprinzip greift bei stockendem Verkehr. Davon war hier keine Rede. Ich hoffe, Du bestehst nicht bei drei Autos im fließenden Verkehr auf das Reißverschlussprinzip...
Edit:
Falsch, das gilt nicht nur bei stockendem Verkehr. Lies dir den ADAC Link durch.
"Wichtig: Das Reißverschlussverfahren gilt immer, wenn sich Fahrspuren von zwei auf eine verengen, unabhängig davon, ob es durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet wird."
So langsam wird mir einiges klar..
Die Schuldfrage, wenn es knallt, hat damit erst mal gar nichts zu tun.
Erstaunlich, dass in der StVO weder was von zähflüssig noch von der notwendigen Anzahl der Fahrzeuge steht. Nicht einmal ein Stau wird gefordert, damit das Reißverschlussverfahren Anwendung findet.
Okay, wenn ich allein auf weiter Flur bin...
Nein,bist Du nicht.
Zitat:
Okay, wenn ich allein auf weiter Flur bin...
Dann musst du anhalten und warten, bis noch zwei weitere da sind, damit ihr euch reißverschlussmäßig einsortieren könnt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 4. März 2021 um 15:21:13 Uhr:
Gab es eine weiterführende und eine endende Spur oder haben sich beide Spuren zu einer vereinigt?
Im ersten Fall hätte derjenige Vorrang, der auf der weiterführenden Spur fährt, im zwewiten Fall derjenige, der zuerst an der Verengung ankommt.
Schild 120 beschreibt zwei verengte Straßen, die zu einer werden.
Anbei ein Foto des Ortes. Ich bin dort gewesen, wo der Strich ist. Also bereits an mehreren Markierungen vorbei. Ich war auf der linken Spur. Etwas irritierend der Pfeil von links auf die rechte Bahn ein paar Meter vorher.
An den anderen Antworten merke ich, daß es eindeutig uneindeutig ist! ??