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Wer hatte einen unverschuldeten KFZ-Unfall im europäischem Ausland und stritt mit der Versicherung?
Hallo Erfahrene,
erst einmal, es handelt sich bei mir um einen kleinen Schaden an der Stoßstange, wo mir jemand vor zwei Monaten ins stehende Auto gefahren ist. Nur ein Kratzer, aber es muss gespachtelt und lackiert werden.
Das ganze war in Spanien passiert, der Verursacher ist aus Andorra, dort auch versichert.
Die von mir eingereichten Unterlagen bei der gegnerischen Versicherung mit Kostenvoranschlag von BMW sind 1500€. Die gegnerische Versicherung bietet mir jetzt einen Vergleich an, da ihre "Experten" den Schaden auf 250€ schätzen und bieten mir eben diese Summe an.
Da ich kein Streithammel bin, möchte ich es gerne ohne Anwälte einvernehmlich lösen.
Ein Vergleich ist für mich okay, dann lasse ich die Stoßstange halt bei xyz lackieren - aber für 250€ geht's lieder auch dort nicht. Ich hatte der gegnerischen Versicherung auch angeboten mir eine Werkstatt vorzuschlagen. Sie bleiben bei den 250€.
Frage an ähnlich Geschädigte mit vergleichbarerer Erfahrung (die Schadenshöhe ist erst einmal egal):
Euer Schadensort und die gegnerische Versicherung sind im Ausland. Der Kostenvoranschlag aus Deutschland. Wurden bei euch die hiesigen Stundensätze akzeptiert oder wurden deutsche Stundensatz auf irgend ein europäisches Vergleichs-Niveau gesetzt?
Wurden, falls Ihr einen Anwalt genommen habt, Anwalt, Übersetzer etc. von der gegnerischen Versicherung bezahlt?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Gruß
Richard
P.S:
Ich habe eine Rechtschutz mit 250€ Selbstbeteiligung. Wenn ich diese nehme, die 50€ für den Kostenvoranschlag, bin ich schon 300€ im Minus ohne das etwas passiert ist und überlege ob ich das Hornberger schießen starte?
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52 Antworten
Darf ich dich mal was fragen?
Hast du direkt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung oder mir der deutschen Korrespondenzversicherung?!
Das ist mM nach ein Fall, der unter die 4. KH-Richtlinie fällt. Du ja dir also die deutsche Korrespondenzversicherung benennen lassen und den Anspruch direkt bei dieser geltend machen. Gerichtsstand ist übrigens dein Wohnortgericht, wenn du das möchtest.
Ich versuch's mal, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit.
In Deinem Fall wird nach spanischem Schadensersatzrecht reguliert.
1. Verjährung der Ansprüche bereits 1 Jahr nach Unfall.
2. Gezahlt wird nach Vorlage einer quittierten Originalrechnung, voller Betrag.
Deutsche Gutachten und Kostenvoranschläge werden nicht anerkannt. Fiktive Abrechnung nicht möglich.
3. Keine Nutzungsausfallentschädigung, keine Mietwagenkosten, keine Wertminderung, keine GA-Kosten.
4. Keine vorgerichtlichen Anwaltskosten, gerichtliche Anwaltskosten nur bei vollständig gewonnenem Prozess.
5. Keine Entschädigung für Urlaubsunterbrechung und Urlaubsbeeinträchtigung.
6. Keine Kostenpauschale.
Viel Glück und Erfolg bei der Regulierung...
Ich habe direkten Kontakt mit der in Andorra ansässigen Versicherung des Unfallverursachers.
Warum? Weil ich einen kleinen Satz hinzufügen müsste, mit dem ich die Fragestellung aber nicht beeinflussen wollte. Die gegnerische Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes, welches mit dem Fahrrad an der Stoßstange hängen geblieben ist. Aber das mit der privaten Haftplicht wollte ich initial nicht in einem Autoforum posten, entschuldigt bitte wenn euch dies auf den falschen Weg mit der Korrespondenzversicherung gebraucht hat. Die Fragestellung bleibt aber gleich.
Meine Motivation ist zu erfahren, ob die gegnerische Versicherung "einfach so" kurzen kann, weil z.Bsp. der Stundensatz in Spanien 60€ und nicht 150€ oder bei BMW gar 200€ ist...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 23. August 2021 um 19:58:31 Uhr:
Ich versuch's mal, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit.
In Deinem Fall wird nach spanischem Schadensersatzrecht reguliert.
1. Verjährung der Ansprüche bereits 1 Jahr nach Unfall.
2. Gezahlt wird nach Vorlage einer quittierten Originalrechnung, voller Betrag.
Deutsche Gutachten und Kostenvoranschläge werden nicht anerkannt. Fiktive Abrechnung nicht möglich.
3. Keine Nutzungsausfallentschädigung, keine Mietwagenkosten, keine Wertminderung, keine GA-Kosten.
4. Keine vorgerichtlichen Anwaltskosten, gerichtliche Anwaltskosten nur bei vollständig gewonnenem Prozess.
5. Keine Entschädigung für Urlaubsunterbrechung und Urlaubsbeeinträchtigung.
6. Keine Kostenpauschale.
Viel Glück und Erfolg bei der Regulierung...
Das klingt jetzt erst einmal kompetent und ich vertraue hier mal auf entsprechende Fachkenntnis.
Ich lese hier raus:
Ich nehme die 250€
Lege noch 250€ drauf
und frage meinen Bekannten vom Bekannten ob er mir die Stoßstange Samstags lackieren kann?
Habt herzlichen Dank - insbesondere Punkt-2 ist ja eine komplett andere Auffassung als die die mir aus unserem Breitengrad geläufig war!
Zitat:
@LA_Pony schrieb am 23. August 2021 um 20:06:31 Uhr:
Ich lese hier raus:
Ich nehme die 250€
Lege noch 250€ drauf
und frage meinen Bekannten vom Bekannten ob er mir die Stoßstange Samstags lackieren kann?
Ich lese da raus:
Bei BMW fachgerecht für 1.500,- € reparieren lassen, quittierte Originalrechnung einreichen und vollen Betrag beanspruchen.
Genau. Die werden das auch voll übernehmen.
Aber top Auflistung, Danke!!!
Okay, das ist ein anderer Sachverhalt und damit verschlechtert sich deine Position deutlich.
Warum glauben eigentlich so viele Leute, Schädiger oder deren Versicherung könnten sich aussuchen, wie wenig sie zahlen möchten?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 23. August 2021 um 20:47:23 Uhr:
Warum glauben eigentlich so viele Leute, Schädiger oder deren Versicherung könnten sich aussuchen, wie wenig sie zahlen möchten?
Mein Tipp: Die 1.500 Euro wird er nicht kriegen. Und mehr als 250 Euro nur mit großem Aufwand.
Ich danke euch recht herzlich. Weder der ADAC noch die DEVK konnten mir irgend etwas zur spanischen Schadensregulierung sagen, obwohl ich beide mit Beiträgen füttere.
Sollte dies so sein, dass keine Kostenvoranschläge beglichen werden, auch keine Vorgerichtlichen Anwaltskosten, nehme ich die 250€ anstelle noch mehr Geld, mit ungewissen Ausgang, in die Hand zu nehmen.
Kismet.
Die Eltern des Kindes verweisen ebenfalls nur auf die Versicherung.
Fünf Sekunden hat es gedauert, ein Ergebnis auf die Frage beim ADAC zu googeln:
Allerdings sehe ich dein Problem ganz woanders, nämlich wie alt war das Kind und wie ist die diesbezügliche Rechtslage in Spanien.
Möglicherweise hast du gar keinen Rechtsanspruch und nur Glück, dass die Eltern des Kindes entsprechend versichert sind.
Hast du mal überleg, deine (eventuell vorhandene) Vollkasko einzuschalten?
Vielleicht ist mit 250€ zumindest ein Teil gedeckt
Da du keinerlei Risiko finanzieren willst und es um ein Kind geht, nimm die 250,- und Haken dran. Für den E46 findet sich evtl. was farblich passendes in der kleinen Bucht oder beim Verwerter.