Wer ist der rechtmäßige Eigentümer?
Sachverhalt:
Mein Bruder kauft ein Auto, die Rechnung lautet auf seinen Namen, er bezahlt diese auch. Dieses Auto stellt er seiner Freundin mit der zusammen wohnt zur Verfügung, diese läßt es auch Ihren Namen zu, bezahlt die Steuer und die Versicherung da sie es auch hauptsächlich nutzt.
Nun erfolgte die Trennung, sie rückt das Auto nicht raus und sagt er habe es Ihr geschenkt! Sie habe ja auch den Brief - ätsch!
Ist es in Deutschland so einfach Eigentum zu unterschlagen? Wie seht Ihr das?
Eine Schenkung hat nie statt gefunden!
Beste Antwort im Thema
Ist ja ein interessantes Thema, aber das der TE sich in einem Technik Forum anmeldet
nur um hier Hilfe für ein meiner Meinug nach juristisches Problem zu finden ist nicht in
Ordnung. Da gibt es mit Sicherheit andere Foren für.
Morgen kommt der Nächste, dem die Waschmaschiene von der Ex geklaut wurde
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Angel2009
Sachverhalt:
Mein Bruder kauft ein Auto, die Rechnung lautet auf seinen Namen, er bezahlt diese auch. Dieses Auto stellt er seiner Freundin mit der zusammen wohnt zur Verfügung, diese läßt es auch Ihren Namen zu, bezahlt die Steuer und die Versicherung da sie es auch hauptsächlich nutzt.
Nun erfolgte die Trennung, sie rückt das Auto nicht raus und sagt er habe es Ihr geschenkt! Sie habe ja auch den Brief - ätsch!
Ist es in Deutschland so einfach Eigentum zu unterschlagen? Wie seht Ihr das?
Eine Schenkung hat nie statt gefunden!
Der Fahrzeugbrief ist keine Eigentumsurkunde !
oooo man nach meinse wissens ist das so wer den Fzg Brief hat ist der Eigentüer des gegenstandes bzw. Fzgs zb wenn du eine auto finanzierst dan behält die bank den Fzg. Brief verstehst du worauf ich hinaus möchte
Zitat:
Original geschrieben von blackjack112
oooo man nach meinse wissens ist das so wer den Fzg Brief hat ist der Eigentüer des gegenstandes bzw. Fzgs zb wenn du eine auto finanzierst dan behält die bank den Fzg. Brief verstehst du worauf ich hinaus möchte
Durch die Übergabe eines Fahrzeugbriefes findet keine (!!!) Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug statt.
Zitat:
Original geschrieben von blackjack112
oooo man nach meinse wissens ist das so wer den Fzg Brief hat ist der Eigentüer des gegenstandes bzw. Fzgs zb wenn du eine auto finanzierst dan behält die bank den Fzg. Brief verstehst du worauf ich hinaus möchte
Genau meine Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von Werrner-Schulz
Zitat:
Original geschrieben von blackjack112
oooo man nach meinse wissens ist das so wer den Fzg Brief hat ist der Eigentüer des gegenstandes bzw. Fzgs zb wenn du eine auto finanzierst dan behält die bank den Fzg. Brief verstehst du worauf ich hinaus möchte
Genau meine Meinung.
Euer Wissen hinkt etwas hinterher. Es war tatsächlich mal so, ist aber Schnee von gestern. Als W/S 211 Besitzer, oder Eigentümer guckt Euch mal Euren "Fahrzeugbrief" an.
1. Heisst der jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2
2. Steht unter C.4c Dass dies kein Eigentumsdokument ist.
Dein Bruder müsste Eigentümer sein, seine Ex Besitzer. Trotzdem sollte er so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt aufsuchen bzw. ggf. Anzeige erstatten. Die Ex kann die Schenkung nicht beweisen.
Theoretisch gilt: Eigentumsvorbehalt, wobei bei den beiden keine "Bezahlung" vereinbart wurde, nur der Besitz aber nicht das Eigentum wurde abgetreten.
Abgesehen davon hat die Ex die Möglichkeit den Brief auf sich umschreiben zu lassen, was die Sache noch komplizierter gestalten könnte. Weswegen meiner Meinung nach, eile geboten ist.
Derjenige der die Rechnung bezahlt hat, und die Rechnung vorweisen kann, ist der Eigentümer.
Wenn kein Schenkung oder Verkauf erflolgt ist, gehört das Auto Dir.
Also :
Herausgabe des Fahrzeugs mit den Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 innerhalb von 10 Tagen verlangen. (Per Einschreiben/Rückschein) . Das Schreiben in Zeugengegenwart eintüten und zur Post bringen !
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist Rechtsanwalt beauftragen.
Rechnung und Quittung bereithalten.
Wieder mal so ein richtig spezifisches 211er Thema
Frage: Wie verhält es sich für meinen SLK R170 BJ 2000, bei dem ich noch nen ollen Fahrzeugbrief hab?
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Also :
Herausgabe des Fahrzeugs mit den Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 innerhalb von 10 Tagen verlangen. (Per Einschreiben/Rückschein) . Das Schreiben in Zeugengegenwart eintüten und zur Post bringen !
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist Rechtsanwalt beauftragen.
Rechnung und Quittung bereithalten.
Na da bin ich mal gespannt wie die sache ausgehen wird, und noch spannender wird sein WANN dies sein wird!
Bis das ganze, notfalls vor gericht, geklärt ist, wird das auto nichts mehr wert sein und die junge dame wird sich bis dahin an dem fahrzeug efreuen
Zitat:
Original geschrieben von Angel2009
Sachverhalt:
Mein Bruder kauft ein Auto, die Rechnung lautet auf seinen Namen, er bezahlt diese auch. Dieses Auto stellt er seiner Freundin mit der zusammen wohnt zur Verfügung, diese läßt es auch Ihren Namen zu, bezahlt die Steuer und die Versicherung da sie es auch hauptsächlich nutzt.
Nun erfolgte die Trennung, sie rückt das Auto nicht raus und sagt er habe es Ihr geschenkt! Sie habe ja auch den Brief - ätsch!
Ist es in Deutschland so einfach Eigentum zu unterschlagen? Wie seht Ihr das?
Eine Schenkung hat nie statt gefunden!
Alles falsch, folgendes ist richtig:
Handelt es sich um einen 211er? --> Dann ist der Wagen dir, sonst nicht :-)
Zitat:
Original geschrieben von doc.smart
Wieder mal so ein richtig spezifisches 211er Thema
Frage: Wie verhält es sich für meinen SLK R170 BJ 2000, bei dem ich noch nen ollen Fahrzeugbrief hab?
Fahrzeuge mit altem Brief gehen (falls die Abwrackprämie nicht beantragt wird) automatisch in Staatsbesitz über.
Herr Tiefensee und Herr Steinbrück verteilen dann die Fahrzeuge an Staatsbedienstete. Sobald der Tank leer ist, werden die Fahrzeuge verschrottet.
Und wie kommst du darauf? So alt ist der neue Kfz-Brief noch nicht.
Deswegen ja!