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Wer ist im recht??

Opel Signum Z-C/S
Themenstarteram 9. Oktober 2010 um 10:47

Moin moin,

habe vor paar tagen nen TA ersteigert und nun ist das dind da, nur das problem ist die grundplate wurde nicht mitgeliefet und der Verkäfer erzählt mir jetzt märchen das er es nicht hat und nicht angeboten hatte, auf den bildern ist sowohl TA auch die Grundplatte zusehen!

TA Bucht

 

Was mach ich den nu??

Zitat:

ich habe wirklich kein interresse daran mich mit

ihnen zu streiten,das bild was "angeblich" die

grundplatte seihen soll ist die detailansicht von

unten,ich habe keine grundplatte zu diesem travel

assistent da es bei mir auch lose im kofferraum

lag und ich es nicht brauchte ohne die

platte,sonst hätte ich es nicht verkauft,sie

hätten mich laut der artikelbezeichnung auch

kontaktieren können und fragen,es tut mir leid

aber meiner seite her liegt kein fehler vor,ich

habe nie gesagt das es komplett ist oder mit

grundplatte.

Das stand in der letzten Mail

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37 Antworten

das 2. Bild in der Auktion ist doch die Grundplatte oder nicht??? Und im Text ist vom TA System die Rede. Kann man also so interpretieren, dass es beides angeboten wird.

Betrug würde ich hier aber nicht unterstellen. Scheint wohl einfach Schusseligkeit des Anbieters zu sein. Keine Ahnung, Bilder von einer anderen Auktion kopiert, Text ungeschickt formuliert.

Mails an den Verkäufer bringen wohl eher nichts. Ich würde an Deiner Stelle eine Problemklärung über ebay einleiten. Wenn das nichts bringt, bleibt Dir wohl nur die Suche nach einer einzelnen Grundplatte oder der Rechtsanwalt.

Der Verkäufer ist klar im Recht...

Es steht in der Artikelbeschreibung nichts von einer Grundplatte und mehre Fotos aus verschieden Ansichten kann er ja machen. Außerdem kann man auf den Fotos wirklich nicht erkennen ob es sich um die Unterseite vom TA handelt oder um die Grundplatte, die Fotos sind einfach zu klein.

Gruß Jan

Hallo

Ist die Grundplatte beim orginal Paket dabei?

Wenn ja würde ich darauf bestehen!

Er hat ja geschrieben: orginal und für die Rücksitzbank!

Viel Glück!!

War ansich schon sehr Riskant da mit zu bieten da er ja die Fotos von irgentwo her Kopiert hat,da weiß man nie ob es den Artikel überhaupt gibt und in welchen Zustand er ist etc.,die Fotos sind arg klein,erkennt man ja garnix.Von einer Grundplatte ist keine Rede,denke mal da hast du pech gehabt.

Also ich hab den TA und meiner Meinung nach ist das auf dem zweiten Bild sehr eindeutig die Grundplatte.

Ich würde das auch über ebay melden. Und so wie ich das sehe, muß der Verkäufer Dir entweder alles liefern was er (laut Bildern) angeboten hat oder er muß das Teil zurücknehmen und Dir das Geld erstatten.

Themenstarteram 9. Oktober 2010 um 11:23

Zitat:

Original geschrieben von Janer110680

Der Verkäufer ist klar im Recht...

Es steht in der Artikelbeschreibung nichts von einer Grundplatte und mehre Fotos aus verschieden Ansichten kann er ja machen. Außerdem kann man auf den Fotos wirklich nicht erkennen ob es sich um die Unterseite vom TA handelt oder um die Grundplatte, die Fotos sind einfach zu klein.

Gruß Jan

Die Fotos sind zwar recht klein, man kann aber bissl vergößer. Ist eindeutig Grundplate zusehen und nicht die unterseite von TA! Ist entriegelungsmehanismus vonderbahr zusehen.

In Anderen Auktionen steht auch nichts von Grundplatte wird aber mit angeboten.

TA Bucht 1

TA Bucht 2

Wen es wie bei der beschreibung beim Autokauf ferbaut "Original mitgelefer" wurde und das teil ist auf den Bildern komplet zusehen ist geht ja man davon aus das es komplet da und angeboten wird.

Und plötzlich steht in der Mail hate nur TA im koferraum rumliegen und nie benutzt und verkaufe da keine plate da ist!! <- was soll das denn bieteschöt?? Für mich ist es keine schußeligkeit sonder arglistige täuschung da ohne der Grundplate kauft das dieng keiner da es sinnlös ist und nix wert in meinen augen.

Die grundplatte laut den FOH kann ich mir zwar bestellen, aber wird dann 260 euro kosten

Zurück nehmen muss er nix und erstatten auch nix,es sei denn er ist sehr Kulant.Da wird wohl nur der gang zum Anwalt helfen was dann mit weiteren Kosten verbunden ist.

am 9. Oktober 2010 um 11:52

Wie schon erwähnt steht in der Artikelbeschreibung, dass es sich dabei um einen TA handelt, der bei ihm verbaut war. Zum Verbauen muss eine Grundplatte vorhanden gewesen sein.

Da auch die Foto´s eine Artikelbeschreibung sind und auf dem Foto 2 man ganz klar die Grundplatte sieht, wurde der Artikel nicht wie Angeboten verkauft. Er muss den Artikel also zurück nehmen, auch wenn er dies Ausgeschlossen hat, da Artikelbeschreibung und Produkt nicht übereinstimmen.

Eine Artikelbeschreibung kann in Bild, Video, Ton oder Text passieren, daher ist die Aussage, das es in der Artikelbeschreibung nicht steht so nicht korrekt, da man es auf dem Foto eindeutig sieht.

Vergleicht Foto 2 und die ersten beiden Fotos HIER

Gruß Benny

Im Grunde ist das Thema simpel...

Was ist denn da auf dem zweiten Bild zu sehen?

Er verkaufte einen Travelassistant.

Da er keine weiteren Angaben dazu machte muss er ihn so verkaufen wie er original verkauft wird.

Sprich wenn du ihn bei Opel bestellst, ist dann die Grundplatte dabei?

Ja=Er muss einen kompletten TA liefern

Nein=Er hat seinen vertraglichen Teil erledigt

Selbst wenn auf dem Fotos blaue Bananen und karierte Kiwis zu sehen wären mit denen ein Clown jongliert, muss er einen TA wie im original liefern. Die Auktion wäre ja auch ohne Bilder gültig.

So und wenn wir jetzt ganz kleinlich werden hast du auch noch eine Sachmängelhaftung von zwei Jahren auf das Teil. Denn er hat lediglich ein Rückgaberecht und eine (sowieso freiwillige) Garantie ausgeschlossen. Das kriegst du durch !!!

Ganz unter uns Gebetsschwestern :-) Schau mal wie das Originalpaket aussieht und einige dich dann mit ihm. Einigung ist immer das beste was passieren kann.

wahrscheinlich hat es sich der oder die auch ohne grundplatte andrehn lassen und verkloppt es deshalb wieder.

ich würde das ding zurückgeben und mein geld wieder verlangen.

von grundplatte stand da zwar nichts, es stand da aber auch nicht, dass diese fehlt.

zudem hat der verkäufer schon mal gemurkst, indem er fremde bilder kopiert hat.

ich würd mich mal bei einem anwalt schlau machen, ggfls. erstmal über 1-2-3-recht oder so, um kosten zu sparen und wenn das als erfolgreich engeschätzt wird, dann würd ich das durchziehen.

Ok, jetzt habe ich es auch auf den kleinen Fotos erkannt, dass es sich beim zweiten Foto um die Grundplatte handelt.

Wenn der Verkäufer sich nicht einigen will, dann hilft wirklich nur eine Eröffnung eines Problemfall auf der Ebayseite. Du kannst mir glauben, um eine Einigung zu erzwingen brauchst du keinen Anwalt.

Ich hatte damals einen Ähnlichen Fall, dem Verkäufer wurden damals das Geld für den Artikel vom Konto abgezogen und mir wurde dann der Gesamtpreis von ebay erstattet.

Gruß Jan

Also der Vergleich mit dem Clown ist hier falsch.

Denn der Clown hat keinen Einfluss auf die Montage und Funktionstüchtigkeit.

Wenn jemand ein Bild macht, wo der Artikel auf dem Boden liegt, wird man auch nicht den Boden mitgeliefert bekommen.

Im Katalog bekommt ja auch nur die Unterwäsche, und nicht die Frau dazu. (Schade eigentlich):D

 

In diesem Fall liegt der Fehler allerdings eindeutig beim Verkäufer.

Denn er hat ein alleiniges Foto von der Grundplatte eingestellt.

Anders würde es sich verhalten, wenn er ein Foto vom TA im Montierten zustand eingestellt hätte, also ein Foto wo der TA auf der Grundplatte Montiert ist.

<Seine Beschreibung (wo die Bilder natürlich auch zugehören) ist irreführend, und der Verkäufer hat seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt.

 

In vielen Internetshops liegt auch immer ein Hinwes vor.

Z.B bei Reifenverkäufern. Da steht unter dem Bild, geliefert wird nur der Reifen ohne Felge.

 

So ein Hinweis hätte mindestens drunter stehen müssen.

 

Schreib ihn über Ebay an, mit dem Hinweis, der Artikel wurde nicht vollständig geliefert. Dann wird er Antworten.

Ebay wird hier nicht viel machen, die Zeiten das Du von Ebay Geld wiederbekommst sind lange vorbei (siehe Aktuelle AGB), es sei denn Du hast mit Paypal bezahlt. Hier hast Du nen Käuferschutz.

Sollte er sich Stur stellen, wird Dir wohl nichts anders übrig bleiben als den Rechtsanwalt zu konsultieren.

Eine Problemlösung bei eBay bringt in der Regel nichts.

Entweder damit leben und eine Basisplatte woanders besorgen, oder du wirst vor Gericht gehen müssen (evtl. langt auch ein Vergleich) und da hängt es allein von der Ansicht des Richter ab, ob die Grundplatte "offiziell" mit angeboten wurde oder nicht.

Ich denke dass ein Richter zu deinen Gunsten entscheiden würde, aber versichern kann ich dir das auch nicht...

also ich würde behaupten, dass der Verkäufer vor Gericht verlieren würde. (ja, es kommt auf den Richter usw. an, aber statistisch gesehen auf jeden Fall) Indem er auch das Bild von dem Grundträger einstellt, erweckt er den Eindruck, dass er auch diesen verkauft. Anwalt/Gericht würden argumentieren, dass der Käufer nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, dass TA und Grundträger als Einheit verkauft werden, da man den TA ja auch nur mit Grundträger verwenden kann, die beiden also eine funktionale Einheit darstellen. Ferner schreibt der Verkäufer, dass er diesen aus einem gekauften Fahrzeug ausgebaut hat. Um den ausbauen zu können, braucht man auch dne Grundträger, sonst würder der TA nämlich nur im Heck rumkullern.

Problem in diesem Fall: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen. Der Streitwert ist relativ gering. Ich würde den Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zur Herausgabe der Kaufsache auffordern und mir weiter rechtliche Schritte vorbehalten. Greift in so einem Fall eigentlich die Verkehrsrechtschutz? Immerhin gehts ja um ein Teil vom Auto :)

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