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Wer ist Unfallverursacher? Wie vorgehen?

Themenstarteram 20. November 2013 um 13:22

Hallo,

meine Frau hatte heute einen kleinen Unfall. Laut den Aussagen der Beamten ist nicht ganz klar, wer der Unfallverursacher ist.

Meine Frau fuhr hinter einem Fahrschulfahrzeug, das sehr langsam unterwegs war (gefühlte 20km/h bei zugelassenen 50km/h). Sie konnte sehr weit geradeaus sehen, es gab keinen Gegenverkehr oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Sie entschied sich den Fahrschulwagen zu überholen.

Meine Frau war soweit, dass Sie fast wieder in Ihre Spur einscheren konnte, als von einer Ausfahrt auf der linken Seite (Dort ist ein Hof eines Geschäfts, wo mehrere Parkplätze sind) ein Fahrzeug soweit in die Straße rein fuhr, dass es eine Kollision gab.

Unser Fahrzeug wurde ab Mitte der Fahrertür bis zum hinteren Radlauf geschliffen. Im gegnerischen Fahrzeug ist die vordere Stoßstange links abgeschliffen.

Die Aussagen der Beamten geben leider keinen Hinweis darauf, wer denn nun Unfallverursacher ist. Erst einmal sollen die Beamten gesagt haben, dass es so aussieht, als ob meine Frau die Unfallverursacherin ist. Danach sollen diese gesagt haben, dass es auf dieser Strecke grundsätzlich nicht verboten ist zu überholen und, dass es nachvollziehbar ist, weil ein langsames Fahrschulfahrzeug unterwegs war. Dann sollen die Beamten auch gesagt haben, dass das Fahrzeug des Gegners nicht hätte in die Straße reinfahren dürfen, solange man sich nicht sicher ist, ob es frei ist.

Das sind alles widersprüchliche Aussagen der Beamten, wo ich einfach nicht entnehmen kann, wer denn nun Unfallverursacher ist.

Wie ist eure Meinung dazu?

Ich habe es bei meiner Versicherung gemeldet, die haben alles aufgenommen und gesagt, dass ich bei der gegnerischen Versicherung anrufen soll, damit diese den Schaden regulieren. Also scheinen die davon aus zu gehen, dass der Gegner Schuld an dem Unfall ist.

Geht das denn nicht erst dann, wenn klar ist, wer denn Unfallverursacher ist?

Also ich kann doch jetzt nicht einfach zum Gutachter und ein Gutachten erstellen lassen, wo noch garnicht klar ist, wer denn nun Unfallverursacher ist. Wer übernimmt dann diese Kosten?

Ich weiß im Moment einfach nicht, wie ich vorgehen soll

danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

(...)

Uhm, nöh ...

§ 10 STVO

Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

 

Der aus der Einfahrt kommende Wagen ist wohl kaum dem zu überblickendem Gegenverkehr zuzurechnen.

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Ich würde bei unklarer Schuldfrage einen Anwalt konsultieren. Deinen Schilderungen zufolge sollte der Unfallgegner Schuld sein, da er beim Verlassen einer Auffahrt sicherstellen muss, niemanden anderen zu gefährden .. und das gilt auch für sich auf der Gegenspur befindlichen, überholenden Fahrzeugen. Und das von dir beschriebene Schadensbild passt da wunderbar rein.

Ich hoffe, deine bessere Hälfte hat sich noch die Kontaktdaten des Fahrlehrers geben lassen, da ein Unfallzeuge auch keine schlechte Sache ist.

Es lautet:

Zitat:

Gesetzliche Anforderungen an einen Überholvorgang

Nach § 5 Abs. 1 und 2 StVO darf nur überholen, wer übersehen kann, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Das ist nur dann der Fall, wenn der Überholende einen Abschnitt der Gegenfahrbahn einsehen kann, der zumindest so lang ist, wie die für den Überholvorgang benötigte Strecke, zuzüglich des Weges, den ein entgegenkommendes, mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit fahrendes Fahrzeug während des Überholens zurücklegt, es sei denn, die Breite der Straße lässt ein gefahrloses Überholen auch bei Gegenverkehr zu, Der Abschnitt, den der Überholende einsehen können muss, ist von der Stelle aus zu messen, an der der Überholvorgang noch gefahrlos abgebrochen werden kann. Dies kann auch möglich sein, wenn der Überholende bereits vollständig auf der Gegenfahrbahn fährt, aber noch auf die rechte Spur zurückwechseln kann, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern.

Sorry, wenn sich in dem Bereich, den ich zum Überholen benötige... eine Ein- oder Ausfahrt befindet, dann kann ich nicht davon ausgehen, daß von dort niemand auf die Straße und die Fahrspur einbiegt, die gerade vom Überholenden belegt wird.

Ich bin kein Polizist, kein Richter und kein Gott. Aber um sich in so einer Situation richtig verhalten zu können... brauche ich lediglich eins.... ein Hirn zum Überlegen.

Wenn sie die Ausfahrt/Einbiegung nicht gesehen hat, dann konnte sie den zum Überholenden Bereich offensichtlich eben nicht komplett einsehen. Wenn sie sie gesehen hat, dann hätte es nur eine richtige Handlungsweise gegeben.... abwarten und auf einen günstigeren Zeitpunkt zum Überholen hoffen.

Das ist aber nur meine ganz eigene Meinung ohne Anspruch auf verkehrsrechtliche Richtigkeit.

Neulich erst gab's hier irgendwo eine Diskussion um Eigenverantwortung und Gängelei vom bösen Staat. Jetzt stellt der "Staat" dort Überholverbotsschilder auf, weil Deine Frau diesen Unfall hatte und man annehmen muß, daß noch weitere so unvernünftig oder unvor- oder weitsichtig sein könnten, um dort einen Überholvorgang zu starten. Und schon ist die Gängelei wieder da, der Staat wieder der Böse.

Das Wichtigste ist erstmal, daß die Frau noch intakt ist.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

(...)

Uhm, nöh ...

§ 10 STVO

Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

 

Der aus der Einfahrt kommende Wagen ist wohl kaum dem zu überblickendem Gegenverkehr zuzurechnen.

Der aus der Einfahrt kommt hat die vorfahrt zu gewähren, auch wenn jemand überholt. Wer schuld ist stellt aber kein Polizist fest, das entscheidet nur nen Sachverständiger bzw das Gericht.

Wir warten's ab :D

Themenstarteram 20. November 2013 um 15:53

Danke für alle Hilfestellungen. Die "Merheit" der Meinungen geht dahin, dass der Fahrer der Fahrzeugs, der in den "aktiven" Verkehr einfahren wollte, hätte sicherstellen müssen, dass er einfahren kann/darf.

Ich denke das Gericht wird dies klären müssen, weil sich der Fahrer des anderen Fahrzeugs nicht einsichtig zeigt und bei den ersten differenzen sofort mit Anwalt gedroht hat.

 

Es gab ja auch Zeuginnen, die in dem überholten Fahrschulfahrzeug waren (Fahrlererin und Schülerin).

Ich habe meine Versicherung angerufen, die haben alles aufgenommen und schicken ein Fragebogen an uns und den anderen Fahrer. Dann hat meine Versicherung gesagt, dass ich die gegnerische Versicherungen anrufen soll, um den Schaden regulieren zu lassen (also geht meine Versicherung davon aus, dass der andere Fahrer der Unfallverursacher ist)

Dann habe ich die gegnerische Versicherung angerufen und alles so angegeben, wie es gewesen ist. Die haben dann gesagt, wir bekommen einen Fragebogen und sollen einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt machen.

Die Frage zum Unfallverursacher ist aber garnicht geklärt. (Geht etwa auch die gegnerische Versicherung davon aus, dass der andere Fahrer der Unfallverursacher ist?) Ich kann doch jetzt nicht einfach einen KVA oder ein Gutachten erstellen, bevor die Sache zum Unfallverursacher nicht geklärt ist.

Wielange dauert sowas eigentlich, dass das Gericht klärt, wer der Unfallverursacher ist oder ist das erstmal garnicht so relevant? Schließlich streitet der andere Fahrer seine Schuld ab und auch im Polizeitprotokoll ist nicht klar, wer der Verursacher ist, was laut einigen Forenbeiträgen sowieso irrelevant ist.

Und zu der Empfehlung einen Anwalt hinzu zu ziehen: Sollte man das selbst tun oder die eigene Kfz- Versicherung? Wir sind leider nicht Rechtschutzversichert.

danke

Es muss nicht vor Gericht enden.

Wenn die gegnerische Versicherung zu dem Entschluss kommt,

das der VN Schuld ist, wird sie zahlen.

Ob der Gegner will, oder nicht.

Warte mal den heutigen Abend ab,

evtl meldet sich der ein oder andere Anwalt dazu.;)

Gruß Cokefreak

Meines Wissens nach trifft deine Frau keine Schuld.

Wer in eine vorfahrsberechtigte Straße einbiegt, muss in beide Richtungen Vorfahrt gewähren.

Also auch für jemanden der gerade überholt.

Hallo TE,

die Polizei ist kein Richter, sehr wohl nimmt sie aber eine Ersteinschätzung der Schuld vor, indem sie am Unfallort eine Unfallmitteilung ausfertigt und den Schuldigen an die erste Stelle setzt.

Wenn die Polizei keine Einschätzung der Schuld des an erster Stelle genannten vornehmen will, dann findet sich ein entsprechender Kommentar in der Unfallmitteilung.

Wie sieht das bei euch aus?

Wenn ihr weiter so unentschlossen euer Recht einforderst, dann werdet ihr am Ende noch Begehrlichkeiten der Gegenseite wecken, bzw. das habt ihr vielleicht schon erreicht.

Wenn an der Stelle das überholen nicht verboten oder unzulässig war und die zulässige Geschwindigkeit nicht überschritten wurde, dann gibt es IMO überhaupt keinen Grund, an der Alleinschuld des Unfallgegeners zu zweifeln.

An eurer Stelle würde ich einen eigenen Gutachter beauftragen und die Gegenseite zur Schadenregulierung auffordern und wenn die rumzicken, dann ab zum Anwalt.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 20. November 2013 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

die Polizei ist kein Richter, sehr wohl nimmt sie aber eine Ersteinschätzung der Schuld vor, indem sie am Unfallort eine Unfallmitteilung ausfertigt und den Schuldigen an die erste Stelle setzt.

Wenn die Polizei keine Einschätzung der Schuld des an erster Stelle genannten vornehmen will, dann findet sich ein entsprechender Kommentar in der Unfallmitteilung.

Wie sieht das bei euch aus?

Das lässt mich jetzt aber überlegen. Meine Frau ist in der Unfallmitteilung unter Ord.-Nr. 01 angegeben. Oben steht: Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da Bußgeldtatbestand.

Also ist in den Augen der Beamten meine Frau die (Haupt-)Unfallverursacherin? Da kann doch was nicht stimmen.

Nach anderen Angaben wird aber auch erwähnt, dass die Beamten keine Richter sind und nur Ihre Meinung dazu äußern.

Ich wollte die Unfallmitteilung in die Unfallfragebögen legen und mitschicken, ich denke ich überdenke das nochmal.

Ich denke ich werde wie du es bereits gesagt hast, einen KVA oder Gutachten erstellen lassen. Diesen mit dem Fragebogen an die Versicherung schicken (die Versicherung des Gegners hatte mir heute gesagt, dass ich einen KVA mit dem Fragebogen schicken soll) und schauen, was die dazu sagen. Wenn gezickt wird, dann geht es wohl nur noch mit einem Anwalt.

Unschuldig ist deine Frau bei diesem Unfall nicht, mit viel Glück bekommt sie eine Teilschuld ausgesprochen.

Doch. Die ist unschuldig

Sie war auf der Vorfahrtsstraße

Themenstarteram 20. November 2013 um 18:44

Verstehe ich echt nicht, ich rufe morgen früh mal bei der wache an und frage mal zur sicherheit nach. ich habe jetzt zig meinungen dazu gehört und alle kommentare der beamten, die mir meine frau erzählt hat.

laut der beamten war ein überholen war auf der strecke erlaubt (solange man die höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet und keine verkehrsteilnehmer gefährdet) es war auch nach angaben der beamten ganz offensichtlich, dass der andere fahrer nicht auf den verkehr von recht geachtet hat und rein gefahren ist.

komisch, dass trotz dieser aussagen meine frau aus (haupt)unfallverursachering gesehen wird.

ein text wie: "DIE VERGABE DER ORDNUNGSNUMMERN ERFOLGT OHNE VERURSACHERZUWEISUNG" ist leider auf der unfallmitteilung auch nicht zu sehen....

 

ahhhhhhh ich gehe zum anwalt, das ist einfach viel zuviel für mich

Zitat:

ahhhhhhh ich gehe zum anwalt, das ist einfach viel zuviel für mich

So ist es - hier gibt es überwiegend Privatmeinungen, auch fundierte - aber das alles zu filtern ist schwierig...

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