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Wer kann den Fahrzeugschein bzgl. Anhänger "übersetzen"

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 30. April 2020 um 12:25

Hallo,

ich habe nur einen normalen B Führerschein und einen Touran mit Anhängerkupplung. Jetzt frage ich mich, was der Touran ziehen dürfte und was ich theoretisch wg. Führerscheinbegrenzung ziehen darf.

Bedeutet zul. Gesamtgewicht tatsächliches Gewicht, das ich ziehe etc. oder immer das max. zulässige Gesamtgewicht auf dem Papier?

Dürfte ich zB einen Pferdeanhänger (leer) ziehen, der leer 500kg wiegt, aber ein max. zulässiges Gesamtgewicht von zB 2t hat, oder nicht?

 

Wäre nett, wenn einer da helfen könnte.

Was ich gelesen hab, dass ich einen Hänger bis 750 kg max. zul. Gesamtgewicht ziehen darf, oder >750kg, wenn das Gewicht des Zuges (also vermutlich Auto plus Hänger) 3,5t nicht überschreitet. Die Frage auch hier, zählt das echte tatsächliche Gewicht des Zuges oder das max. zulässige auf dem Papier?

Fahrzeugschein
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31 Antworten

Zitat:

@xavair1 schrieb am 30. April 2020 um 14:25:00 Uhr:

Bedeutet zul. Gesamtgewicht tatsächliches Gewicht, das ich ziehe etc. oder immer das max. zulässige Gesamtgewicht auf dem Papier?

Zu den Führerscheinfragen kann ich nichts beitragen, da es mich nicht betrifft (Klasse 3).

Aber ich bin der Meinung, dass "zul. Gesamtgewicht" zulässiges Gesamtgewicht ist und nicht tatsächliches Gewicht. Sonst wäre das "zul." irreführend. Aber wie gesagt, nur meine Meinung. Wenn es anders ist, isses bescheuert.

Themenstarteram 30. April 2020 um 12:37

Das heisst, ich darf einen vollen 750kg Anhänger fahren, aber keinen größeren leeren Anhänger, der zwar in Realität nur 500kg wiegt, aber ein zul. Gesamtgewicht von zB 1500kg?!

Themenstarteram 30. April 2020 um 12:56

Wo frägt man da nach? TÜV, Zulassungsstelle, Polizei?

Zitat:

@xavair1 schrieb am 30. April 2020 um 14:25:00 Uhr:

Hallo,

ich habe nur einen normalen B Führerschein und einen Touran mit Anhängerkupplung. Jetzt frage ich mich, was der Touran ziehen dürfte und was ich theoretisch wg. Führerscheinbegrenzung ziehen darf.

Bedeutet zul. Gesamtgewicht tatsächliches Gewicht, das ich ziehe etc. oder immer das max. zulässige Gesamtgewicht auf dem Papier?

Nein!

Da deine Fahrerlaubnis hier das begrenzende Element darstellen, ist es wie folgt.

Einen 750 kg (zul. Gesamtgewicht) Anhänger darfst du immer führen (bei Zugfahrzeug max 3500 kg zul Gesamtgewicht.

Bei schwereren Anhängern müssen beide zul. Gesamtgewichte addiert < 3500 kg. bleiben.

 

 

Zitat:

Dürfte ich zB einen Pferdeanhänger (leer) ziehen, der leer 500kg wiegt, aber ein max. zulässiges Gesamtgewicht von zB 2t hat, oder nicht?

Nein!

Leider hast du uns das zul. Gesamtgewicht des Truthahn unterschlagen.

Bei Fahren mit Anhänger zählt das tatsächliche Gewicht. Also, was wirklich am Auto hängt.

Beim Führerschein zählt das zul. Gesamtgewicht.

Themenstarteram 30. April 2020 um 19:47

@ Golfschlosser

Anbei nochmal der "ganze" Fahrzeugschein, falls das hilft.

Heisst das, dass ich mit dem Touran einen Hänger ziehen darf der ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 3390kg-2190kg= 1200kg hat, sofern der Hänger eine eigene Bremse hat, und wenn nicht nur 750kg?

Heisst das, die Limitierung ist hier durch den Fahrzeugschein ohnehin 3390 kg, deshalb ist für den Touran ein B Führerschein ohnehin ausreichend, da das Gespann max. 3390 kg (=< 3,5t) haben darf?

Der Touran hat (laut Vorbesitzer) eine nachgerüstete Anhängerkupplung. Daher dachte ich, dass die Besxhreibungen im Fahrzeugschein deshalb so eingetragen wurden. In unserem Golf hab ich gar keine Anhängerkupplung, aber da steht so was ähnliches drin?

 

Danke

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Mit 2190 kg darf der Anhänger max.1310 kg zul. Gesamtmasse haben.

Themenstarteram 30. April 2020 um 20:18

Ok Danke. Und wofür stehen dann die 3390 kg im Text? Bescheiben die das max tatsächliche Gewicht des Zuges auf der Strasse? Also wenn nur einer im Touran sitzt als Fahrer Leergewicht Touran + tatsächliches Anhängergewicht?

Also "Führerscheinbeschränkung" 1310 kg max zul. Gesamtgewicht Anhänger, "Touranbeschränkung" 1200kg echtes Gewicht

Die 3390 kg beziehen sich nur auf ein Fahrzeug mit werkseitig ausgerüsteter AHK. Da sind für ABS und ESP andere Steuergeräte verbaut. Dein Auto darf mit der nachgerüsteten Kupplung 750 kg ohne Anhängerbremse und 1200 kg gebremst ziehen. Auf Straßen mit weniger als 8% Steigung 1500 kg.

Was Du mit Deinem Führerschein darfst ist eine andere Geschichte.....

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 11:07

Beziehen sich die 1500kg auch auf "gebremst", oder egal, sofern die Steigung <8% ist?

Muss 1500 nicht immer gebremst sein? Bzw. ist ungebremst nicht eh auf 750 begrenzt?

Ja ungebremste Anhänger gibt es nur bis 750kg.

Zitat:

@Low-Wang schrieb am 1. Mai 2020 um 12:06:32 Uhr:

Die 3390 kg beziehen sich nur auf ein Fahrzeug mit werkseitig ausgerüsteter AHK. Da sind für ABS und ESP andere Steuergeräte verbaut.

Nein, da sind keine anderen Steuergeräte verbaut, nur anders codiert!

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 19:04

Zitat:

@cockie_1 schrieb am 1. Mai 2020 um 20:46:12 Uhr:

Zitat:

@Low-Wang schrieb am 1. Mai 2020 um 12:06:32 Uhr:

Die 3390 kg beziehen sich nur auf ein Fahrzeug mit werkseitig ausgerüsteter AHK. Da sind für ABS und ESP andere Steuergeräte verbaut.

Nein, da sind keine anderen Steuergeräte verbaut, nur anders codiert!

Naja, die Quintessenz ist aber die gleiche.

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