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Wer kennt die genauen TÜV Vorschriften?
Hallo,
habe jetzt mein neues Auto auch auf Autogas umrüsten lassen (wieder in Polen, daher noch keine GSEP) und war diesmal nicht in Berlin, sondern hier in meiner zwischenzeitlichen Heimat Hessen beim TÜV und habe versucht die Anlage eintragen zu lassen. Dabei wurde bemängelt, dass die Gasleitung zwischen Tank und Einfüllstutzen (in der Stoßstange, also eine Strecke von vielleicht 30cm) nicht an der Karosserie befestigt wurde.
Ich sagte dem Prüfer, das wäre bei meinem alten Auto auch kein Problem gewesen und wüsste auch nicht wieso das ein Problem sein sollte.
Naja, er meinte, die Stoßstange wäre ja aus Plastik und daher zu sehr schwingen, also könnte das alles abreißen. Macht für mich irgendwie keinen Sinn, da ich alles ja noch fester machen würde und so der Tankstutzen ja erst recht aus der Stoßstange rausreißen würde..
Wie dem auch sei, ich wollte fragen, ob irgendjemand weiß, wo genau diese TÜV Vorschrift zu finden ist, in der steht wo und wie die Leitung zu befestigen ist.
Danke euch
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Master Bob
Nur brüllen nützt nichts,in der Stoßstange ist der Tankstutzen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt unter andern darf er nicht im stoßgefärdeten Bereich montiert werden,siehe ECE-Teilegenehmigungen!
Ach!
Wer, ausser Dir, hat etwas anderes behauptet?
Nochmal:
es spricht nichts dagegen, einen alten Thread auszugraben, wenn man etwas Sinnvolles dazu beizutragen hat.
Dieser Thread war aber schon ausreichend sinnvoll abgeschlossen.
Du hast nur rechthaberischen Unfug geschrieben. Montage des Füllanschlusses im Stoßfänger ist eben, entgegen Deiner ursprünglichen Behauptung, grundsätzlich nicht verboten. Für derartige Montagen sind auch nicht grundsätzlich flexible Leitungen vorgeschrieben. Für LPG-Anlagen ist die ECE 110 völlig irrelevant, die gilt für CNG. In den ECE-Genehmigungen stehen keine Einbauvorschriften. Die Einbauvorschriften für LPG-Anlagen stehen ausschließlich in der ECE 67R01- Regelung (die ECE 115 enthält nahezu keine technischen, insbesondere keine für die praktische Durchführung des Einbaus relevanten Regelungen, sie verweist für LPG-Anlagen statt dessen nur auf ECE 67R01). Das VdTÜV-Merkblatt 750 soll eine einheitliche Interpretation der ECE 67R01 durch die aaSoP zumindest des TÜV unterstützen. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn Du schon weder verstehst, was andere hier vor Jahren geschrieben haben, noch was in den Vorschriften, Merkblättern oder "Lehrbüchern" steht oder was die einzelnen Begriffe bedeuten, dann verkneif Dir einfach Kommentare dazu.
Es reicht, wenn schlecht informierte Endkunden hier immer wieder die gleichen Fragen stellen. Leute wie Du, die keine Ahnung haben und nichts verstehen, aber trotzdem wunder wie gescheit tun wollen, sind wirklich das Letzte, was man hier noch braucht.
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21 Antworten
Hallo,
zu dem Thama gibts keine Eindeutige Vorschrift. Liegt alles im ermessen des Prüfers. Die TÜV Prüfer bei uns verlangen aber auch eine befestigung der LPG Kupferleitungen mindestens alle 20cm...
Denke wenn die Leitung wirklich so rumhängt hat der Prüfer schon recht.
Gruß
JonnyXe
Ermessenssache.
Mach's einfach fest und gut is ...
... oder fahr zu einem anderne Tüv.
Andererseits ist die Tüv-Abnahme das Problem des Umrüsters, also lass ihn das machen bevor Du die Anlage samt Einbau bezahlst.
Gruß, Frank
Vorgeschrieben ist eine Befestigung der Gasleitungen alle 50 cm (Kabelbinder gelten nicht!). Ein Verbau des Befüllventils in der Stoßstange ist nicht verboten.
Die Vorschrift heißt VDI 750.
...
5.3.3.5 Leitungen und Leitungsverbindungen
Alle Leitungsverbindungen müssen sich an Stellen befinden, die für Prüfungen zugänglich sind.
Leitungsverbindungen müssen außerhalb des Fahrgastraumes, des Kofferraumes oder anderer ge-schlossener
Räume liegen (z.B. im Armaturenschutzkasten oder in einem nach außen entlüfteten,
sonst aber dichten Faltenbalg oder Kasten).
Es sind geeignete Schraubverbindungen, z.B. Bördelverbindungen (empfohlen bei Kupferleitungen),
Schneidringverschraubungen mit kontrollierten Dichtringen oder Klemmringverschraubungen zu ver-wenden.
Bei der Auswahl des Materials für die Verbindungsteile ist so vorzugehen, dass Korrosion
vermieden wird. Edelstahlrohre dürfen nur mit Kupplungen aus Edelstahl verbunden werden. Schnei-dringverschraubungen
sind an Kupferrohren nur in Verbindung mit Stützhülsen zulässig (siehe Bilder
6, 7 und 8).
Es sind ggf. Datenblätter des Herstellers mit Angaben zur Druckklasse, Materialkompatibilität und
Schnittbild anzufordern.
Leitungen müssen so verlegt sein, dass sie ausreichend gegen Schwingungen gesichert sind und
dass keine Scheuerstellen entstehen. Ein Abstand zwischen zwei Befestigungsstellen von höchstens
500 mm wird als ausreichend angesehen.
Die Leitungen müssen gegen mechanische Beschädigungen und Korrosion geschützt und gut zu kon-trollieren
sein. Die Verlegung in den Radkästen ist zu vermeiden (Steinschlagschutz, Schneeketten).
Rohrleitungen dürfen keine scharfen Biegungen ( rmin = 3 D) aufweisen.
Im Fahrzeuginnenraum sind Leitungen nur zulässig, wenn sie zuverlässig gegen Beschädigungen
und Berührungen durch Gepäck, Ladung oder Insassen geschützt und zu kontrollieren sind.
Die Leitungen sind so auszurüsten, dass ein unzulässig hoher Druck nicht auftreten kann (Gas in flüs-sigem
Zustand darf nicht, ohne sich ausdehnen zu können, in einer Leitung eingeschlossen werden
können).
Als Überdrucksicherung in Gasleitungen ist z.B. ein Entlastungsspeicher, oder ein Überdruckventil
anzusehen (vgl. auch Bild 5). Überdrucksicherungen sind auf den höchstzulässigen Betriebsüber-druck
der zu schützenden Komponente einzustellen. Bei drucktragenden Teilen, die nur dem Behälterdruck
ausgesetzt sind, ist der Ansprechdruck auf 33 ± 3 bar einzustellen.
3.
Rahmen- und Aufbauverwindungen dürfen die Haltbarkeit der Leitungen nicht beeinträchtigen.
Also, wenn Dein Stoßfänger sehr weich ist und "wabbelt", dann gibt das u.U. Vibrationen und der Prüfer kann richtig liegen. Ich habe das Ganze nicht gesehen und gebe deshalb keinen Senf dazu ab.
Deine Frage sollte allerdings beantwortet sein.
Grüße: zinnenberg
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Vorgeschrieben ist eine Befestigung der Gasleitungen alle 50 cm (Kabelbinder gelten nicht!). Ein Verbau des Befüllventils in der Stoßstange ist nicht verboten.
Danke dir, genau soetwas habe ich gesucht.
Wabbelig ist an meiner Stoßstange übrigens gar nichts, die ist ganz normal hart oder weich wie jede andere auch. Übrigens hängt da nicht einfach irgendwas so rum, die Leitung ist ne Kupferleitung,, die ist ja schon relativ starr. Naja, werde einfach nochmal mit ihm sprechen und nochmal fragen, wie er sich das vorstellt, wie und wo ich die befestigen soll und werde nochmal die Vorschrift ausdrucken.
Umrüster ist übrigens zu weit weg, wie ich oben schon geschrieben habe, um mal kurz wegen eienr einzigen Befestigung rüberzufahren.
Anderer TÜV ist auch bescheuert, nachdem ich ja schon über 150 Euro dort gelassen habe...
Kupfer wird durch Schwinngungen hart und kann einreißen.
Jetzt hat zwar der Tank sein eigenes Rückschlagventil, doch könnte durch Schmutzeintrag bis zum nächsten Tanken der Tank sich entleeren, wenn nicht das Füllventil ebenfalls schließen würde.
Ich persönlich habe immer Kupferleitungen bei "Stroßstangenbefüllung" vermieden, an Stelle dessen eine Fülleitung benutzt.
Für das Minibefüllventil z.B. gibt es eine Adaption auf Füllschlauch, ebenso Tankseitig.
In Deinem Falle ebenso.
Grüße
Wenn Kupfer zu unfelxibel ist kann dort dann nicht eine Stahlflex leitung verbaut werden ?
Mir ist noch keine Stahlflex nach eceR67-01 begegnet.
Der Vorschlag vom icomworker ist gut und die Lösung für Dich, falls Dein Prüfer auf seinem Standpunkt beharrt.
Grüße: zinnenberg
Hi,
der VDI hat mit dieser Vorschrift nichts zu tun. Es handelt sich hier um das VdTÜV-Merkblatt 750 .
Grüße
Ich konnte nicht mehr editieren, als ich den Tippfehler gemerkt habe. Danke für die Korrektur.
Hi Leuts,
habe in meinem PUG 406, 3,0, V6 den Füllstutzen in der Stossstange sitzen. Wurde vom Dekra schon zu dritten mal ohne Probs abgenommen. Allerdings habe ich vor dem letzten Tüv einen zusätzlichen Halter eingebaut, zwischen Füllstutzen und Fahrzeugrahmen. Seitdem ist das Teil in der Stossstange "bombenfest".
Zitat:
Original geschrieben von estergan
Hi,
der VDI hat mit dieser Vorschrift nichts zu tun. Es handelt sich hier um das VdTÜV-Merkblatt 750 .
Grüße
Das Merkblatt war HIER schon mal veröffentlicht.
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Mir ist noch keine Stahlflex nach eceR67-01 begegnet.
Der Vorschlag vom icomworker ist gut und die Lösung für Dich, falls Dein Prüfer auf seinem Standpunkt beharrt.
Grüße: zinnenberg
Stahlflex nicht, aber diese neumodischen Fiberglas-Raumfahrt-irgendwas-Leitungen sind toll zu verlegen und haben eceR67-01. Die Anschlüsse sind allerdings deutlich teurer.
Klar, das wäre auch eine Option.
1,Beim Einbau des Füllstutzen in die Stoßstange sind Schläuche zu verwenden (ähnlich der Klimaanlagen) und keine Kupferleitungen!
2,Der Füllstutzen muss gegen Abreissen gesichert sein!
3,Der Einbau eines Füllstutzen in die Stoßstange ist eigendlich verboten wird aber immer noch geduldet!
Dies sollte eigendlich jeder GSP/GAP-Einbaubetrieb wissen,die ihre Technischen Info's lesen!